Ordentliche Gerichte

Slowakei

Dieser Abschnitt informiert über die ordentliche Gerichtsbarkeit in der Slowakei.

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Slowakei

Ordentliche Gerichtsbarkeit – Einführung

Die rechtsprechende Gewalt in der Slowakischen Republik wird von unabhängigen und unparteiischen Gerichten ausgeübt. Auf allen Ebenen sind die Angelegenheiten der Justiz von denen anderer nationaler Behörden getrennt.

Rechtsdatenbanken

Datenbank des slowakischen Justizministeriums Slov-Lex

Das Projekt „Elektronische Gesetzessammlung (Slov-Lex)“ des slowakischen Justizministeriums basiert auf zwei miteinander verbundenen Informationssystemen:

  1. eZbierka (eSammlung) – ein Informationssystem, das verbindliche konsolidierte Gesetzestexte und andere Normen in elektronischer Form für die Rechtsadressaten bereitstellt
  2. eLegislativa (eGesetzgebung) – ein Prozessmanagement-Informationssystem für alle Phasen des Gesetzgebungsverfahrens, ausgestattet mit hoch entwickelten Bearbeitungswerkzeugen für den Gesetzgeber

Vorteile für die Zielgruppen:

Der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass alle Personen das geltende Recht sowie ihre Rechte und Pflichten kennen müssen, stößt angesichts des steigenden Volumens und der Komplexität der Gesetze in der Praxis auf immer größere Schwierigkeiten. Das Projekt Slov-Lex sichert jedermann einen effektiven Zugang zu den geltenden Vorschriften und trägt auf diese Weise zu einer einfacheren Befolgung dieses Rechtsgrundsatzes bei:

  • Bürgern – bietet insbesondere der eZbierka-Teil des Projekts Vorteile durch einen kostenlosen, formal und inhaltlich verbesserten Zugang zum geltenden Recht und durch eine bessere Sichtbarkeit neuer Rechtsvorschriften
  • Juristen – erhalten jederzeit Zugang zum geltenden Recht und können sich sowohl allgemein als auch in den Bereichen, auf die sich spezialisiert haben, über neue Rechtsakte der Slowakischen Republik und der Europäischen Union informieren
  • Unternehmer – können ebenfalls zu jeder Zeit kostenlos die geltenden Rechtsvorschriften einsehen und sich über neue Rechtsakte der Slowakischen Republik und der Europäischen Union sowohl allgemein als auch in den Bereichen, in denen sie tätig sind, informieren; ein transparenteres Regelungsumfeld bietet unternehmerfreundlichere Rahmenbedingungen und verringert den mit einer Geschäftstätigkeit verbundenen Verwaltungsaufwand
  • lokale und regionale Behörden – erhalten zu jeder Zeit kostenlos Zugang zum geltenden Recht, wodurch sich ihr Verwaltungsaufwand verringert; die verwaltungstechnisch aufwendige und kostspielige Verpflichtung, an Arbeitstagen Zugang zur Gesetzessammlung zu gewähren (verbunden mit der Entgegennahme und Archivierung der Papierfassungen der Sammlung), wird ersetzt durch die Verpflichtung, an Arbeitstagen Unterstützung bei der Einsichtnahme in die Sammlung zu gewährleisten
  • öffentlichen Verwaltungen – bietet das Projekt einerseits einen kontinuierlichen kostenlosen Zugang zu den geltenden Rechtsquellen und verringert andererseits den Verwaltungsaufwand und somit die Kosten des Gesetzgebungsverfahrens; des Weiteren bietet es ihnen die Möglichkeit, ihre Rolle bei der Anwendung und Umsetzung des Rechts der Europäischen Union besser wahrzunehmen
  • Justizbehörden – können jederzeit rasch das zu jedem beliebigen Zeitpunkt geltende Recht und einschlägige Gerichtsentscheidungen einsehen, sodass Routinetätigkeiten zumindest teilweise entfallen und Richter und Gerichtsbedienstete effizienter arbeiten können
  • Gesetzgebungsorgane – erhalten ein effizientes Werkzeug für die Ausarbeitung von Rechtsakten und die Verwaltung des Gesetzgebungsprozesses, das ihnen einen Teil der aufwendigen Verwaltungsarbeit abnimmt und es ihnen so ermöglicht, sich stärker auf den Inhalt der anhängigen Vorschläge zu konzentrieren

Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die slowakische Justiz

Das Gerichtssystem der Slowakei umfasst:

  • Bezirksgerichte (54)
  • Regionalgerichte (8)
  • das Spezialisierte Strafgericht
  • den Obersten Gerichtshof der Slowakischen Republik

Zuständigkeit der Gerichte

Bezirksgerichte

Die Bezirksgerichte entscheiden als erstinstanzliche Gerichte in Zivil- und Strafsachen, sofern in den Vorschriften über die Gerichtsverfahren nichts anderes bestimmt ist.

Ferner sind sie für Wahlrechtssachen zuständig, soweit dies in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen ist.

Regionalgerichte

Die Regionalgerichte entscheiden als zweitinstanzliche Gerichte über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte in Zivil- und Strafsachen.

In den Verfahrensvorschriften sind zudem Zivil- und Strafsachen festgelegt, die von den Regionalgerichten in erster Instanz verhandelt werden.

Auch über Verwaltungssachen entscheiden die Regionalgerichte in erster Instanz, sofern in besonderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.

Ferner sind sie für Rechtssachen zuständig, die ihnen durch besondere Rechtsvorschriften zugewiesen sind (Gesetz Nr. 166/2003 über den Schutz der Privatsphäre vor unerlaubter Verwendung von Informationstechnologie und zur Änderung bestimmter Gesetze).

Das Spezialisierte Strafgericht

Das Spezialisierte Strafgericht entscheidet über Straf- und andere Rechtssachen, die in den Vorschriften über die Gerichtsverfahren festgelegt sind.

Der Oberste Gerichtshof

Der Oberste Gerichtshof hat die folgenden Zuständigkeiten:

  • ordentliche Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Regionalgerichte und des Spezialisierten Strafgerichts, soweit dies in den Vorschriften über die Gerichtsverfahren vorgesehen ist
  • außerordentliche Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte, der Regionalgerichte, des Spezialisierten Strafgerichts und des Obersten Gerichtshofs, soweit dies in den Vorschriften über die Gerichtsverfahren vorgesehen ist
  • Zuständigkeitskonflikte zwischen Gerichten und Behörden der zentralen Staatsverwaltung
  • Neuzuweisung von Rechtssachen an ein anderes als das eigentlich zuständige Gericht, soweit dies in den Vorschriften über die Gerichtsverfahren vorgesehen ist
  • sonstige Rechtssachen, soweit dies in einem Gesetz oder einem völkerrechtlichen Vertrag vorgesehen ist

Der Oberste Gerichtshof überprüft Gerichtsentscheidungen in rechtskräftig abgeschlossenen Rechtssachen.

Der Oberste Gerichtshof überwacht die einheitliche Auslegung und Anwendung von Gesetzen und anderen Rechtsakten mit allgemeiner Geltung durch

  • seine Rechtsprechung
  • Gutachten mit dem Ziel, die Auslegung von Gesetzen und anderen Rechtsakten mit allgemeiner Geltung zu vereinheitlichen
  • Veröffentlichung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen, die von zentraler Bedeutung sind, in der Sammlung der Gutachten des Obersten Gerichtshofs und der Entscheidungen der Gerichte der Slowakischen Republik

Links zum Thema

Justizministerium

Letzte Aktualisierung: 27/02/2023

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