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Ordentliche Gerichte

Polen

In diesem Abschnitt erhalten Sie Informationen über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Polen.

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Polen
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Ordentliche Gerichtsbarkeit

Das System der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Polen umfasst Appellationsgerichte (sądy apelacyjne), Bezirksgerichte (sądy okręgowe) und Kreisgerichte (sądy rejonowe). Diese Gerichte entscheiden u. a. in Rechtssachen im Bereich des Strafrechts, Zivilrechts, Familien- und Jugendrechts, Handelsrechts, Arbeits- und Sozialversicherungsrechts – außer in Rechtssachen, die in die Zuständigkeit besonderer Gerichte wie Militärgerichte fallen.

Die ordentlichen Gerichte unterhalten auch Grundbuch- und Hypothekenregister sowie das Pfandregister, das nationale Gerichtsregister und das nationale Strafregister.

Zivilgerichtsbarkeit

An jedem Appellations-, Bezirks- und Kreisgericht gibt es eine Abteilung für Zivilrecht (wydział cywilny).

Strafgerichtsbarkeit

An jedem Appellations-, Bezirks- und Kreisgericht gibt es eine Abteilung für Strafrecht (wydział karny).

Rechtsdatenbanken

Die Website der polnischen Regierung enthält eine Liste veröffentlichter Rechtsvorschriften seit 1918.

Der Zugang zur Datenbank ist kostenlos.

Letzte Aktualisierung: 19/07/2023

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