Dieser Abschnitt informiert über die ordentliche Gerichtsbarkeit in den Niederlanden.
Die meisten Gerichtsverfahren beginnen bei einem Bezirksgericht (rechtbank). In den Niederlanden gibt es 11 Bezirksgerichte.
Jedes Bezirksgericht ist in mehrere Abteilungen gegliedert:
Eine Partei, die das Urteil des Bezirksgerichts nicht akzeptiert, kann ein Rechtsmittel einlegen. Rechtsmittel in Zivil- und Strafsachen werden von einem der vier Gerichtshöfe (gerechtshoven) verhandelt. In Verwaltungssachen kann das Rechtsmittel je nach Streitgegenstand von einem der folgenden Gerichte verhandelt werden:
Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Rechtsprechungsorgan der Niederlande auf dem Gebiet des Zivil-, Straf- und Steuerrechts. Der Oberste Gerichtshof kann Urteile insbesondere der Gerichtshöfe im Wege der Kassation (cassatie) aufheben (in diesem Verfahren werden die Urteile in rechtlicher Hinsicht überprüft). Ferner hat der Oberste Gerichtshof die Aufgabe, die Einheit und die Weiterentwicklung des niederländischen Rechts zu gewährleisten.
Weitere Informationen über die Organisation des Gerichtswesens finden Sie auf der Website rechtspraak.nl.
Die Gerichte veröffentlichen einen großen Teil ihrer Urteile und Beschlüsse. Diese Entscheidungen werden durch Aufnahme in die Datenbank auf der Website rechtspraak.nl der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ja, der Zugang ist kostenlos.
Niederländisches Gerichtswesen und Oberster Gerichtshof der Niederlande
Informationen über das niederländische Gerichtswesen (in englischer Sprache)
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