Ordentliche Gerichte

Litauen

Diese Seite enthält Informationen über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Litauen.

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Litauen

Ordentliche Gerichtsbarkeit – Einführung

In Litauen gibt es 56 ordentliche Gerichte:

  • den Obersten Gerichtshof Litauens (Lietuvos Aukščiausiasis Teismas)
  • das litauische Appellationsgericht (Lietuvos Apeliacinis Teismas)
  • 5 Bezirksgerichte (apygardos teismai)
  • 49 Amtsgerichte (apylinkės teismai)

Oberster Gerichtshof Litauens

Der Oberste Gerichtshof Litauens ist die einzige Kassationsinstanz (letzte Instanz). Ihm obliegt die Überprüfung von rechtskräftigen Urteilen, Entscheidungen, Anordnungen und Beschlüssen der ordentlichen Gerichte.

Der Oberste Gerichtshof hat eine einheitliche Rechtsprechung bei der Auslegung und Anwendung der Gesetze und anderer Rechtsakte entwickelt.

Weitere Informationen bietet die Website des Obersten Gerichtshofs.

Litauisches Appellationsgericht

Beim Appellationsgericht können Rechtsmittel gegen die Urteile der in erster Instanz entscheidenden Bezirksgerichte eingelegt werden. Vor dem Appellationsgericht werden auch Anträge auf Anerkennung von Entscheidungen ausländischer und internationaler Gerichte bzw. Anträge auf Anerkennung ausländischer und internationaler Schiedssprüche sowie deren Vollsteckung innerhalb der Republik Litauen verhandelt. Das Appellationsgericht erfüllt außerdem weitere ihm gesetzlich zugewiesene Aufgaben.

Der Präsident des Appellationsgerichts organisiert die Verwaltung der Bezirksgerichte und führt gemäß gesetzlich vorgeschriebenem Verfahren die Aufsicht über die Amtsgerichte und deren Richter.

Näheres ist der Website des Appellationsgerichts zu entnehmen.

Bezirksgerichte

Ein Bezirksgericht ist ein erstinstanzliches Gericht für Straf- und Zivilsachen, die nach dem Gesetz in seine Zuständigkeit fallen. Vor dem Bezirksgericht können außerdem Rechtsmittel gegen Urteile, Entscheidungen, Anordnungen und Beschlüsse der Amtsgerichte eingelegt werden.

Der Präsident des Bezirksgerichts organisiert gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren die Verwaltung der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Amtsgerichte und führt die Aufsicht über deren Tätigkeit und deren Richter.

Amtsgerichte

Amtsgerichte sind in erster Instanz zuständig für

  • Strafsachen
  • Zivilsachen
  • Ordnungswidrigkeiten (soweit sie nach dem Gesetz in ihre Zuständigkeit fallen)
  • Grundpfandrechte
  • den Vollzug von Entscheidungen und Strafurteilen

Die Richter am Amtsgericht sind auch als Richter in Vorverfahren und als Vollstreckungsrichter tätig. Außerdem erfüllen sie andere, dem Amtsgericht gesetzlich zugewiesene Funktionen.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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