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Vor den Zivilgerichten werden alle privatrechtlichen Streitigkeiten einschließlich der diesen Gerichten per Gesetz zugewiesenen nichtstreitigen Rechtsachen verhandelt.
Es gibt folgende Zivilgerichte:
Vor den Strafgerichten werden Strafsachen verhandelt.
Es gibt folgende Strafgerichte:
Aufgrund von Sondergesetzen werden Strafsachen auch vor folgenden Gerichten verhandelt:
Diese Gerichte sind Sonderstrafgerichte.
Sie ahnden Straftaten, die von militärischem Personal der Armee, der Marine oder der Luftwaffe begangen wurden.
Der Staatsrat entscheidet im Wesentlichen über:
Anträge auf Aufhebung von Verwaltungsakten wegen Rechtswidrigkeit, Amtsmissbrauch, Unzuständigkeit oder Formfehlern,
Rechtsmittel, die von Zivil-, Militär-, Regierungs- und sonstigen Bediensteten gegen Entscheidungen der Personalräte (υπηρεσιακά συμβούλια) über Beförderung, Entlassung, Zurückstufung usw. eingelegt werden,
Anträge auf Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte. Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten zwischen staatlichen Verwaltungsorganen und Bürgern.
Die ordentliche Verwaltungsgerichtsbarkeit setzt sich aus den Verwaltungsgerichten erster Instanz (διοικητικά πρωτοδικεία) und den Oberverwaltungsgerichten (διοικητικά εφετεία) zusammen.
Die mit drei Richtern besetzten Verwaltungsgerichte erster Instanz entscheiden auch über Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen von Einzelrichtern in Verwaltungssachen.
Gericht erster Instanz Thessaloniki
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