Ordentliche Gerichte

Dänemark

Dieser Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die ordentliche Gerichtsbarkeit in Dänemark.

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Dänemark

Ordentliche Gerichtsbarkeit – Einführung

Oberster Gerichtshof (Højesteret)

Der Oberste Gerichtshof ist das letztinstanzliche Berufungsgericht in Dänemark mit Sitz in Kopenhagen. Es überprüft die Urteile und Beschlüsse

  • des Landgerichts von Ostdänemark
  • des Landgerichts von Westdänemark und
  • des See- und Handelsgerichts in Kopenhagen.

Der Oberste Gerichtshof ist sowohl für Zivil- als auch Strafsachen zuständig und ist das (im dreistufigen Instanzenzug) letztinstanzliche Berufungsgericht für Nachlass-, Insolvenz-, Vollstreckungs- und Grundbuchsachen.

Es obliegt dem Obersten Gerichtshof nicht, die Frage von Schuld oder Unschuld in Strafsachen zu prüfen. Lediglich in Ausnahmefällen ist (in der dritten Instanz) der Rechtsweg zum Obersten Gerichtshof gegeben. Ehrenamtliche Richter gibt es am Obersten Gerichtshof nicht.

Östliches Landgericht (Østre Landsret) und westliches Landgericht (Vestre Landsret)

In Dänemark gibt es zwei Landgerichte – das Landgericht von Westdänemark und das Landgericht von Ostdänemark. Sie entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.

Zivil- und Strafsachen werden (in erster Instanz) vor den Amtsgerichten verhandelt. Unter bestimmten Umständen kann ein Zivilverfahren an ein Landgericht verwiesen werden.

Amtsgerichte (Byretterne)

Amtsgerichte sind für Zivil-, Straf-, Vollstreckungs-, Bewährungs- und Insolvenzsachen zuständig. Auch Notariatsakte fallen in die Zuständigkeit der Amtsgerichte. Einige Amtsgerichte werden weiterhin in bestimmten Gerichtsbezirken die Grundbucheintragungen vornehmen, bis dies vom Grundbuchgericht übernommen wird.

Rechtsdatenbanken

Weitere Informationen können Sie der Organisationsstruktur der dänischen Gerichte entnehmen.

Letzte Aktualisierung: 05/05/2022

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