Ordentliche Gerichte

Bulgarien

Dieser Abschnitt informiert über das bulgarische Gerichtssystem.

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Bulgarien

Organisation der Justiz – Gerichtssystem

Erstinstanzliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen

Kreisgerichte

Das wichtigste Gericht erster Instanz ist das Kreisgericht. Es ist für alle Rechtssachen zuständig, die nicht durch Gesetz einem anderen Gericht zugewiesen sind. Es verhandelt Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen. Gegen Entscheidungen des Kreisgerichts kann ein Rechtsmittel beim zuständigen Bezirksgericht eingelegt werden.

Das Kreisgericht setzt sich aus Richtern zusammen und wird von einem Präsidenten geleitet.

Bezirksgerichte

Das Bezirksgericht ist in erster Instanz für die folgenden Rechtssachen zuständig:

Zivilsachen – Klagen auf Feststellung der Abstammung, Beendigung eines Adoptionsverhältnisses, Begründung oder Aufhebung einer Vormundschaft; Klagen auf Feststellung des Eigentums oder dinglicher Rechte an einer Sache, wenn der Streitwert mehr als 50 000 BGN beträgt; zivil- oder handelsrechtliche Streitigkeiten über einen Betrag von mehr als 25 000 BGN (ausgenommen Unterhaltsansprüche, arbeitsrechtliche Ansprüche und die Einziehung nicht genehmigter Ausgaben); Klagen auf Feststellung der Unzulässigkeit, Nichtigkeit oder Unrichtigkeit der Eintragung eines Unternehmens, für die das Gesetz die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts vorsieht; Streitigkeiten, für die das Bezirksgericht nach anderen Rechtsvorschriften zuständig ist.

Strafsachen – Verfahren im Zusammenhang mit Straftaten nach den Artikeln 95 bis 110, 115, 116, 118, 119, 123, 124, 131 Abs. 2 Unterabs. 1 und 2, 142, 149 Abs. 5, 152 Abs. 4, 196a, 199, 203, 206 Abs. 4, 212 Abs. 5, 213a Abs. 3 und 4, 214 Abs. 2, 219, 224, 225b, 225c, 242, 243 bis 246, 248 bis 250, 252 bis 260, 277а bis 278e, 282 bis 283b, 287а, 301 bis 307а, 319а bis 319f, 330 Abs. 2 und 3, 333, 334, 340 bis 342, 343 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3 Buchst. b und Abs. 4, 349 Abs. 2 und 3, 350 Abs. 2, 354a Abs. 1 und 2, 354b, 356f bis 356i, 357 bis 360 und 407 bis 419a des Strafgesetzbuchs, ausgenommen Rechtssachen, die in den Zuständigkeitsbereich des Spezialisierten Strafgerichts nach Artikel 411a des Strafgesetzbuchs fallen.

In Sofia gibt es ein Stadtgericht, das die Befugnisse eines Bezirksgerichts hat. Das Stadtgericht Sofia befasst sich in erster Instanz mit Verfahren im Zusammenhang mit Straftaten allgemeiner Art, die von Personen, die Immunität genießen, oder von Mitgliedern des Ministerrats begangen wurden.

Die Bezirksgerichte befinden sich in den Bezirkszentren. Im Gerichtsbezirk eines Bezirksgerichts gibt es ein oder mehrere Kreisgerichte.

Zweitinstanzliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen

Das Bezirksgericht ist in zweiter Instanz für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Kreisgerichts sowie für die ihnen durch Gesetz zugewiesenen anderen Rechtssachen zuständig.

Als zweitinstanzliches Gericht ist das Appellationsgericht für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Bezirksgerichts sowie für die ihnen durch Gesetz zugewiesenen anderen Rechtssachen zuständig.

Drittinstanzliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen

Das Oberste Kassationsgericht ist die dritte und letzte Instanz in Zivil- und Strafsachen. Seine Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien.

Rechtsdatenbanken

Jedes Gericht in Bulgarien unterhält eine Website, die dem Bedarf von Bürgern, juristischen Personen und Verwaltungsbehörden entspricht. Diese Websites informieren über Aufbau und Tätigkeit der Gerichte sowie über anhängige und abgeschlossene Rechtssachen.

Name und URL der Datenbanken

Auf der Website des Obersten Justizrats findet man eine detaillierte Liste der Gerichte in Bulgarien mit Anschriften und Websites (nur in bulgarischer Sprache).

Letzte Aktualisierung: 29/06/2023

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