Das Europäische Rechtsinstitut

Das Europäische Rechtsinstitut ist eine unabhängige Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, die zu einer besseren Rechtsetzung in Europa, zur Stärkung der europäischen rechtlichen Integration und zur Herausbildung einer lebendigeren europäischen Rechtsgemeinschaft beitragen soll.

Hintergrundinformationen

Das Europäische Rechtsinstitut wurde am 1. Juni 2011 als internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht unter dem Namen European Law Institute (ELI) gegründet. Zum ersten Präsidenten des ELI wurde Sir Francis Jacobs gewählt. Seit 2017 ist Christiane Wendehorst Präsidentin des ELI. Das Sekretariat des Instituts hat seinen Sitz in Wien (Österreich) an der Universität Wien.

Zielsetzung

Gestützt auf die vielfältigen Rechtstraditionen und eine Zusammenarbeit zwischen Juristen aus unterschiedlichen Berufen soll das ELI nach dem Vorbild des American Law Institute die Entwicklung des Rechts, der Rechtspolitik und der Rechtsanwendung im globalen Kontext begutachten und fördern. Es soll europäische Forschung betreiben und fördern und eine Gesprächs- und Kooperationsplattform für Juristen, d. h. Rechtswissenschaftler, Richter, Rechtsanwälte und Vertreter sonstiger Rechtsberufe, die ein breites Spektrum von Rechtstraditionen repräsentieren, bieten.

Das ELI wird zur Wahrnehmung seiner Aufgaben von sich aus tätig, steht jedoch auch Einrichtungen, die sich an der Weiterentwicklung des Rechts auf europäischer, internationaler oder nationaler Ebene beteiligen, beratend zur Seite.

Mitglieder

Im ELI arbeiten nicht nur Wissenschaftler, sondern auch Vertreter aus der Praxis und Richter aus ganz Europa zusammen.

Es gibt zwei Kategorien von Mitgliedern: ständige Mitglieder, die sich aus persönlicher oder beruflicher Überzeugung an der Tätigkeit des Instituts beteiligen, und Beobachter ohne Stimmrecht, bei denen es sich entweder um natürliche oder um juristische Personen (institutionelle Beobachter) wie EU-Institutionen, nationale Behörden oder Verbände der Rechtsberufe handeln kann. Zu seinen Beobachtern zählen das Europäische Parlament, UNIDROIT, UNCITRAL und zahlreiche höchstinstanzliche Gerichte.

Mitglieder und externe Fachleute können dem Institut Projekte vorschlagen, sich zu laufenden Projekten äußern und an der jährlichen Generalversammlung des ELI teilnehmen, die Angehörige der Rechtsberufe aus ganz Europa und Übersee vereint.

Projekte

ELI-Projekte können sich mit einem beliebigen Rechtsgebiet (materielles Recht und Verfahrensrecht, Privatrecht und öffentliches Recht) befassen. Jedes unter Leitung des ELI durchgeführte Projekt muss den Bürgern Europas dienen, einem erkennbaren praktischen Erfordernis folgen und Resultate anstreben, die unmittelbare praktische Auswirkungen haben. Vorgeschlagene ELI-Projekte müssen von einem breiten Kreis unabhängiger Juristen ohne Rücksicht auf einzelne Interessengruppen oder politische Zwänge gebilligt werden.

Das Ergebnis der Projektarbeit sind Publikationen (beispielsweise Mustervorschriften oder Musterverträge), die direkt von Gesetzgebungsorganen, von der Justiz oder anderen interessierten Kreisen genutzt werden können. Diese Publikationen sind in erster Linie dazu gedacht, theoretische und praktische Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsbereich zu vermitteln; gleichzeitig sollen die Rechtsanwender auf besonders drängende Rechtsprobleme aufmerksam gemacht werden. Zwar richten sich die Arbeiten des Rechtsinstituts hauptsächlich an den europäischen Gesetzgeber und die Justiz, doch sind Nutznießer letzten Endes alle natürlichen und juristischen Personen in Europa, die von einer besseren und kohärenteren Rechtsetzung profitieren.

Veröffentlichungen des Europäischen Rechtsinstituts könnenhier unentgeltlich heruntergeladen werden.

Links zum Thema

Europäisches Rechtsinstitut (ELI)

Letzte Aktualisierung: 17/11/2021

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