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Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Malta

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Malta

Nationale Gerichtshöfe

Bürgerbeauftragte/-r

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Sonstige

Nationale Gerichtshöfe

Anschrift

First Hall Civil Court (Constitutional Jurisdiction)
Constitutional Court
Courts of Justice
Republic Street
Valletta
Malta

Kurze Erläuterung der Art von Ersuchen, mit denen sich die Stelle befasst

Jede Person, die sich in einem der grundlegenden Menschenrechte nach Artikel 33 bis 45 der Verfassung verletzt fühlt oder eine solche Verletzung befürchtet, oder jede andere von der First Hall des Civil Court auf Veranlassung einer Person, die eine solche Verletzung geltend macht, benannte Person kann unbeschadet jeglicher weiterer rechtlicher Schritte, die ihr in derselben Angelegenheit gesetzlich zustehen, bei der First Hall des Civil Court Klage einreichen.

Nur die im juristischen Sinne unmittelbar betroffene Person kann eine Menschenrechtsklage einreichen. Dies ist eine grundlegende Voraussetzung.

Wichtiger Hinweis: Die Person muss, bevor sie bei der First Hall des Civil Court Verfassungsklage einreicht, zunächst sämtliche verfügbaren und geeigneten anderen Rechtsmittel ausschöpfen.

Wenn also eine Person sich in ihren grundlegenden Menschenrechten verletzt fühlt, muss sie zuerst die verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen. Erst wenn sie damit keinen Erfolg hat, kann sie Klage beim First Hall Civil Court (Constitutional Jurisdiction) einreichen. Wenn die First Hall des Civil Court ein Urteil erlassen hat, kann jede Partei Berufung beim Verfassungsgericht einlegen. Das Verfassungsgericht ist somit ein Gericht zweiter Instanz. Erst wenn die Person vor dem Verfassungsgericht unterliegt oder mit dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht einverstanden oder zufrieden ist, kann sie die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen.

Kurze Erläuterung des Verfahrens nach Einreichung eines Ersuchens

Wird vor einem Court of Magistrates eine verfassungsrechtliche Frage aufgeworfen, prüft das Gericht, ob sie ungerechtfertigt oder schikanös ist. Befindet das Gericht die Frage für ungerechtfertigt oder schikanös, ist dagegen kein Rechtsmittel zulässig. Befindet sie das Gericht hingegen nicht für ungerechtfertigt oder schikanös, verweist der Richter die Sache an das First Hall Civil Court (Constitutional Jurisdiction). Fühlt sich die Person durch das Urteil des First Hall Civil Court (Constitutional Jurisdiction) beschwert, kann sie Berufung beim Verfassungsgericht einlegen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts wird die Sache an den Court of Magistrates zurückverwiesen.

Bei einer Verfassungsklage vor der First Hall des Civil Court ist kurz und präzise darzulegen, aus welchen Fakten sich die Beschwerde ergibt und in Bezug auf welche Bestimmung oder Bestimmungen der Verfassung eine stattgefundene, gegenwärtige oder drohende Verletzung geltend gemacht wird.

Ferner ist in der Klage der vom Kläger begehrte Rechtsschutz anzugeben, wobei das Gericht jedoch, sofern die Klage zugelassen wird, auch jeden anderen in seine Zuständigkeit fallenden Rechtsschutz gewähren kann, den es für angemessener hält.

Rechtsmittelverfahren

Bei an die First Hall des Civil Court verwiesenen Rechtssachen ist die Klage dem Beklagten unverzüglich zuzustellen. Das Gericht beraumt innerhalb von acht Arbeitstagen nach Klageeinreichung oder nach dem fristgerechten Eingang der Erwiderung des Beklagten oder, sofern keine Erwiderung eingereicht wird, nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist einen Verhandlungstermin an.

Berufung kann innerhalb von acht Arbeitstagen nach dem Datum der angefochtenen Entscheidung eingelegt werden. Der Berufungsbeklagte kann innerhalb von sechs Arbeitstagen nach Zustellung des Antrags eine schriftliche Erwiderung einreichen.

Das Gericht, gegen dessen Entscheidung Berufung beim Verfassungsgericht möglich ist, kann in dringenden Fällen auf schriftlichen oder mündlichen Antrag einer der Parteien sofort nach Erlass der Entscheidung die Berufungs- oder die Erwiderungsfrist verkürzen. Wird unmittelbar nach Erlass der Entscheidung von keiner der Parteien ein solcher Antrag gestellt, kann jede Partei diesen Antrag schriftlich stellen. In diesem Fall erlässt das Gericht, welches die Entscheidung erlassen hat, nach summarischer Anhörung der Parteien, und sofern es dies für notwendig erachtet, den entsprechenden Beschluss.

Sobald für eine Sache ein Verhandlungstermin anberaumt wurde, gewährleistet das Gericht in Einklang mit der ordnungsgemäßen Rechtspflege einen zügigen Ablauf des Verfahrens, wobei die Verhandlungen an aufeinanderfolgenden Tagen oder, wenn dies nicht möglich ist, in möglichst kurzen Abständen stattfinden.

Für Verfassungsrechtssachen und Rechtssachen nach dem European Convention Act sowie solche, bei denen Eile geboten ist, sind Verhandlungstermine nötigenfalls für den Nachmittag anzuberaumen, um den Sitzungsplan des Gerichts nicht zu stören. Danach sind die Verhandlungen an aufeinanderfolgenden Tagen so lange fortzusetzen, bis die Sache abgeschlossen ist und die Verhandlung zur Urteilsfindung vertagt wird.

Kurze Erläuterung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Seit 1987 kann jede Person in Malta, die nach Abschluss des Verfahrens vor der First Hall des Civil Court und dem Verfassungsgericht von Malta mit dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht einverstanden oder zufrieden ist, die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg bringen.

Während vor dem Verfassungsgericht sowohl der Kläger als auch der Staat Berufung einlegen kann, darf nur die betroffene Person ihre Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen (Recht auf Individualbeschwerde). Der Staat ist also nicht befugt, die Sache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

Bürgerbeauftragte/-r

Anschrift

Office of the Ombudsman
11, St Paul’s Street
Valletta VLT 1210
Malta
Kurze Erläuterung der Art von Ersuchen, mit denen sich die Stelle befasst

Das Amt des Parlamentarischen Bürgerbeauftragten wurde geschaffen, um dem Wunsch, die Rechte des Einzelnen zu schützen, und der Notwendigkeit einer juristischen Kontrolle der Staatsgewalt Rechnung zu tragen. Es hat sich als wichtiges Instrument zur Entwicklung von Regeln für das Funktionieren der Verwaltung sowie für die Fortentwicklung der einheitlichen und ordnungsgemäßen Anwendung von Rechtsvorschriften erwiesen. Als Beamter des Parlaments ergänzt der Bürgerbeauftragte die parlamentarische Arbeit und überwacht die Tätigkeit der Verwaltung. Somit stärkt das Amt des Bürgerbeauftragten auch das Parlament als solches und den demokratischen Prozess, in dem das Parlament die Verwaltung kontrolliert.

Der Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden von Bürgern, die sich durch einen auf unbeabsichtigten oder vorsätzlichen Machtmissbrauch oder ungehöriges, unzumutbares oder unangemessenes Verhalten der betreffenden Behörden zurückzuführenden Verwaltungsmissstand in ihren wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Rechten verletzt fühlen.

Solche Missstände können sein:

  • unangemessene und vermeidbare Verzögerungen bei Entscheidungen, der Beantwortung von Schreiben und der Gewährung von Rechten und Ansprüchen;
  • ungerechte Anwendung von Vorschriften und Verfahren und Nichteinhaltung vorgeschriebener Verfahren;
  • Verwaltungspraxis und Vorgehensweisen, die im Widerspruch zu früheren Vorgehensweisen öffentlicher Stellen in vergleichbaren Situationen stehen;
  • Verweigerung des Zugangs zu Informationen, die von unmittelbarem Interesse für die Bürger sind, und Vorenthaltung angemessener Informationen;
  • Ungleichbehandlung von in derselben Situation befindlichen Bürgern;
  • Mangel an Höflichkeit von Beamten gegenüber den Bürgern;
  • Fehler im Umgang mit Anliegen von Bürgern;
  • starre und unflexible Anwendung von Vorschriften und Verfahren und daraus resultierende ungerechte Behandlung;
  • unterlassene Aufklärung von Bürgern über ihre Rechte und Möglichkeiten, gegen Entscheidungen, die ihre Interessen verletzen, Rechtsmittel einzulegen;
  • Nichtwiedergutmachung von Schäden, die Bürgern von öffentlichen Stellen zugefügt wurden, und mangelnde Offenheit für Vorschläge zu geeigneten Wiedergutmachungsmaßnahmen wie Entschuldigungen, Erklärungen und freiwilligen Entschädigungszahlungen auch ohne einschlägige gesetzliche Vorschriften;
  • Verletzung der behördlichen Pflicht, Handlungen und Entscheidungen gegenüber den unmittelbar davon Betroffenen zu begründen;
  • Verletzung der Pflicht, fair und unabhängig zu handeln und von Voreingenommenheit, Vorurteilen und Vorzugsbehandlung gleich aus welchem Grund abzusehen.

Kurze Erläuterung des Verfahrens nach Einreichung eines Ersuchens

Wenn der Bürgerbeauftragte eine Beschwerde erhält, prüft er zunächst, ob sie zulässig ist. Ist sie unzulässig, wird dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass sich der Bürgerbeauftragte nicht mit dem Fall befassen wird. Ist sie hingegen zulässig, wird die Angelegenheit untersucht, um festzustellen, ob sie tatsächlich einen Verwaltungsmissstand betrifft.

Das Büro des Bürgerbeauftragten bestätigt innerhalb von 48 Stunden den Eingang einer Beschwerde und teilt dem Beschwerdeführer mit, welcher Untersuchungsbeamte den Bürgerbeauftragten bei der Bearbeitung des Falls unterstützt und für persönliche Gespräche mit dem Beschwerdeführer zur Verfügung steht. Die Bestätigung gibt auch Auskunft darüber, welche Schritte zur Bearbeitung der Beschwerde vorgesehen sind.

Im Durchschnitt dauert die Untersuchung einer Beschwerde 50 bis 60 Arbeitstage.

Bei zulässigen Beschwerden prüft der Bürgerbeauftragte zur Feststellung des Sachverhalts zunächst die Umstände, die Anlass zu der Beschwerde gegeben haben.

Der Bürgerbeauftragte unterrichtet den Leiter der betreffenden Dienststelle oder je nach Fall den Leiter der Organisation oder den Bürgermeister der Gemeinde von seiner Absicht, eine Untersuchung durchzuführen.

Der Bürgerbeauftragte kann nach eigenem Ermessen Personen befragen, Informationen einholen und Erkundigungen anstellen. Er ist befugt, Zeugen vorzuladen und jegliche Zeugen oder von der Untersuchung betroffene Personen unter Eid aussagen zu lassen.

Wer sich als geladener Zeuge ohne triftigen Grund weigert, die vom Bürgerbeauftragten gestellten Fragen nach bestem Wissen zu beantworten oder geforderte Dokumente vorzulegen, macht sich strafbar. Jedoch darf niemand, der vor dem Bürgerbeauftragten aussagt, zur Beantwortung von Fragen gezwungen werden, wenn er sich dadurch der Strafverfolgung aussetzen würde. Jeder Zeuge genießt dieselben Rechte wie Zeugen, die vor Gericht aussagen.

Bei Untersuchungen, die Ministerien, Dienststellen, Organisationen oder Gemeinden betreffen, kann der Bürgerbeauftragte jederzeit während oder nach der Untersuchung Minister, Dienststellenleiter, Leiter von Organisationen, Bürgermeister oder andere Personen konsultieren, die dies wünschen oder denen aufgrund der Untersuchung eine Empfehlung unterbreitet wurde.

Gelangt der Bürgerbeauftragte während oder nach einer Untersuchung zu der Ansicht, dass hinreichende Beweise für eine erhebliche Pflichtverletzung oder ein erhebliches Fehlverhalten eines Beamten oder Bediensteten eines Ministeriums, einer Dienststelle, einer Organisation oder einer Gemeinde vorliegen, leitet er die Sache an die zuständige Behörde, gegebenenfalls auch die Polizei, weiter.

Kurze Erläuterung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Aufgrund der Untersuchung bildet sich der Bürgerbeauftragte seine unabhängige Meinung darüber, ob die untersuchte Handlung oder Entscheidung

  • gesetzwidrig war,
  • unangemessen, ungerecht, unzumutbar oder diskriminierend war,
  • einer Rechtsvorschrift oder Verfahrensweise entsprach, die (möglicherweise) unangemessen, ungerecht, unzumutbar oder diskriminierend ist,
  • ganz oder teilweise auf einem Rechts- oder Sachverhaltsirrtum beruhte,
  • falsch war.

Gelangt der Bürgerbeauftragte zu der Ansicht, dass

  • die Angelegenheit zur weiteren Prüfung an die zuständige Behörde weitergeleitet werden sollte,
  • die Unterlassung behoben werden sollte,
  • die Entscheidung aufgehoben oder abgeändert werden sollte,
  • eine Verfahrensweise, auf der die Entscheidung, Empfehlung, Handlung oder Unterlassung beruhte, geändert werden sollte,
  • eine Gesetz, auf dem die Entscheidung, Empfehlung, Handlung oder Unterlassung beruhte, überprüft werden sollte,
  • die Entscheidung hätte begründet werden müssen oder
  • andere Schritte unternommen werden sollten,

übermittelt er dem betreffenden Ministerium, der betreffenden Dienststelle, Organisation oder Gemeinde seine begründete Stellungnahme und kann nach eigenem Ermessen Empfehlungen unterbreiten. Er kann in diesem Fall das Ministerium, die Dienststelle, Organisation oder Gemeinde auffordern, ihm innerhalb einer bestimmten Frist Vorschläge zur Umsetzung seiner Empfehlungen zu unterbreiten. Im Falle einer Untersuchung übermittelt der Bürgerbeauftragte außerdem eine Kopie seines Berichts oder seiner Empfehlung an den zuständigen Minister oder, sofern es eine Gemeinde betrifft, an den Bürgermeister.

Wird innerhalb einer angemessenen Frist nach Übermittlung des Berichts nichts unternommen, kann der Bürgerbeauftragte nach eigenem Ermessen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ministeriums, der Dienststelle, der Organisation bzw. der Gemeinde, eine Kopie des Berichts und der Empfehlungen an den Premierminister übersenden und anschließend dem Repräsentantenhaus in einer von ihm für richtig erachteten Weise Bericht erstatten.

Das Vorgehen oder die Empfehlungen des Bürgerbeauftragten sind, außer wegen Unzuständigkeit, nicht gerichtlich anfechtbar.

Der Bürgerbeauftragte ist in der Regel befugt, von sich aus Untersuchungen einzuleiten und Stellung zu nehmen, eine Beschwerde ist also für die Prüfung eines Sachverhalts oder Falls nicht zwingend notwendig. Darüber hinaus ist der Bürgerbeauftragte befugt, administrative oder legislative Empfehlungen zu unterbreiten. Er kann außerdem beschließen, der Verwaltung Empfehlungen zur Änderung des Umgangs mit bestimmten Angelegenheiten zu unterbreiten, und sogar Gesetzesänderungen empfehlen. Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten ist jedoch nicht bindend. Sie hat allerdings großes moralisches und politisches Gewicht, wenn er als unabhängige und angesehene Institution die Einstellung einer bestimmten Verfahrensweise oder die Änderung eines bestimmten Gesetzes vorschlägt. Eine Entscheidung des Bürgerbeauftragten ist daher nicht einklagbar oder mittels einer gerichtlichen Anordnung durchsetzbar.

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

  • Bürgerbeauftragte/r für Kinderrechte

Commissioner for Children

Anschrift

Commissioner for Children
Centru Hidma Socjali
469, St Joseph High Rd
Santa Venera SVR 1012
Malta
Für Ersuchen zuständige Abteilung/Stelle innerhalb der Institution (ggf.)

Agenzija Appogg

Die Agenzija Appogg leistet wertvolle Dienste zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die missbraucht und/oder vernachlässigt worden sind oder in Gefahr sind, missbraucht und/oder vernachlässigt zu werden.

Die Abteilung Child Protection Services untersucht Hinweise aus der Bevölkerung sowie von anderen Fachleuten, die mit Kindern und ihren Familien arbeiten, die darauf hindeuten, dass ein Kind aufgrund körperlicher, sexueller oder seelischer Misshandlung und/oder Vernachlässigung in hohem Maße geschädigt wird oder zu werden droht.

Kurze Erläuterung der Art von Ersuchen, mit denen sich die Stelle befasst

Beschwerden über familiäre Probleme im Zusammenhang mit ehelicher Trennung und dem Sorgerecht. In solchen Verfahren kommt das Kind nur selten zu Wort. Da sich die Entscheidung des Gerichts wesentlich auf das Leben des Kindes auswirkt, ist es äußerst wichtig, dass die Ansichten des Kindes angemessen berücksichtigt werden.

Beschwerden im Bildungsbereich, etwa über gefährliche Baumaschinen in der Nähe von Schulen und den Zustand von für die Beförderung von Schülern eingesetzten Minibussen.

Beschwerden im Zusammenhang mit Gerichtsurteilen zum Kindesunterhalt und Sorgerecht, die von Elternteilen häufig deshalb beanstandet werden, weil sie die Entscheidungen für voreingenommen oder schädlich für das Wohl des Kindes halten.

Beschwerden im Zusammenhang mit der Anmeldung von Kindern in Vereinen, wonach Kinder von den Vereinen ausgebeutet werden und somit nicht die Möglichkeit haben, Sport zu treiben und davon zu profitieren. Beschwerden über den zunehmend schlechteren Zustand von Spielplätzen, in denen Besorgnis um die die Sicherheit der dort spielenden Kinder geäußert wird.

Beschwerden über Missbrauch.

Kurze Erläuterung des Verfahrens nach Einreichung eines Ersuchens

Der Commissioner for Children kann für sämtliche mit der Ausübung seiner Pflichten verbundenen Zwecke entweder aufgrund einer an ihn von einer beliebigen Person gerichteten Beschwerde oder von sich aus Untersuchungen durchführen. Er darf jedoch keine Untersuchungen zu konkreten, individuellen Konflikten zwischen einem Kind und seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten durchführen, insbesondere nicht in Angelegenheiten, die die elterliche Aufsichtspflicht oder andere Fragen betreffen, die in die Zuständigkeit von Gerichten fallen. In einem solchen Fall teilt der Commissioner for Children dem Beschwerdeführer den Grund für die Ablehnung mit.

Beschließt der Commissioner for Children, einer Beschwerde nachzugehen, teilt er dem Beschwerdeführer mit, dass eine Untersuchung durchgeführt wird, und unterrichtet gegebenenfalls betroffene Dienststellen, Einrichtungen, Organisationen oder Firmen von seiner Absicht, die Untersuchung durchzuführen.

Er kann dem Beschwerdeführer raten, sämtliche behördlichen oder gerichtlichen Schritte zu unternehmen.

Für die Zwecke der Untersuchung kann der Commissioner for Children jeden, der sich im Besitz von für die Untersuchung relevanten Dokumenten oder Informationen befindet, auffordern, diese Dokumente vorzulegen bzw. die Informationen schriftlich preiszugeben und/oder zu einem bestimmten Termin an einem bestimmten Ort zu erscheinen und unter Eid Auskunft zu erteilen.

Er kann Zeugen vorladen und ist befugt, jede von der Untersuchung betroffene Person unter Eid zu stellen und von ihr die Preisgabe der entsprechenden Informationen zu verlangen. Ungeachtet dessen ist niemand verpflichtet, Auskünfte zu erteilen oder Dokumente vorzulegen, zu deren Erteilung bzw. Vorlage die Person auch in einem Zivil- oder Strafverfahren vor einem Gericht nicht gezwungen werden könnte.

Kurze Erläuterung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Stellt der Commissioner for Children im Laufe einer Untersuchung fest, dass eine Handlung einer Person in strafrechtlich relevanter Weise gegen ein Gesetz verstößt, meldet er dies unverzüglich dem Generalstaatsanwalt.

Der Commissioner for Children erstellt und veröffentlicht bei jeder offiziellen Untersuchung einen Bericht, der auch die ihm notwendig oder zweckmäßig erscheinenden Empfehlungen enthält.

Er kann Personen oder Einrichtungen Maßnahmen empfehlen, die er für notwendig oder zweckmäßig hält, und diese Empfehlungen ohne Preisgabe der Identität der Person, auf die sich der Bericht bezieht, nach eigenem Ermessen veröffentlichen.

Entschließt sich der Commissioner for Children, Empfehlungen zu unterbreiten, wird ein Bericht zur Begründung der Empfehlungen verfasst, von dem jede Person oder Stelle, an die die Empfehlungen gerichtet sind, eine Kopie erhält.

Stellt sich heraus, dass eine bestimmte Person oder Stelle gegen das von Malta ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verstößt, kann der Commissioner for Children Empfehlungen in Form einer Compliance Notice (Einhaltungsaufforderung) unterbreiten, in der er darlegt, in welcher Weise gegen das Übereinkommen verstoßen wurde und welche Maßnahmen zu treffen sind, um den Verstoß abzustellen.

Der Commissioner for Children kann, wenn er es für erforderlich hält, für Entscheidungen oder Politikvorschläge, die sich auf Kinder auswirken, eine Kinder-Folgenabschätzung (Child Impact Assessment) durchführen und auch veröffentlichen.

  • Diskriminierungs-Beschwerdestelle

National Commission for the Promotion of Equality

Anschrift

Flat 4, Gattard House
National Road
Blata l-Bajda
Malta

Kurze Erläuterung der Art von Ersuchen, mit denen sich die Stelle befasst

Wer glaubt, Opfer von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft geworden zu sein, kann bei der NCPE Beschwerde erheben.

Die NCPE befasst sich mit Beschwerden wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder familiärer Pflichten. Hierzu zählen:

  • direkte oder indirekte Benachteiligung von Männern und Frauen aufgrund ihres Geschlechts oder familiärer Pflichten
  • Benachteiligung einer Frau wegen einer tatsächlichen oder möglichen Schwangerschaft oder Entbindung
  • Benachteiligung von Männern und Frauen wegen ihrer Elternschaft, familiären Verantwortung oder aus einem anderen auf das Geschlecht bezogenen Grund
  • jede Behandlung, die auf Vorschriften, Kriterien oder Verfahren beruht, die Personen des einen Geschlechts in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind angemessen und notwendig und durch nicht auf das Geschlecht bezogene sachliche Gründe gerechtfertigt

Sie befasst sich auch mit Beschwerden wegen beschäftigungsbezogener Diskriminierung, d. h. unmittelbarer oder mittelbarer Diskriminierung von Personen bei der Einstellung, der Festlegung von Einstellungsbedingungen oder der Entlassung von Mitarbeitern.

Beschwerden können außerdem die Diskriminierung von Personen bei der Gewährung jeglicher Art von Krediten von Banken, Finanzinstituten oder Versicherungsunternehmen betreffen.

Diskriminierung von Ehegatten von Selbstständigen, die weder angestellt noch Partner sind und sich an der selbstständigen Tätigkeit beteiligen, indem sie dieselben Arbeiten wie ihre Ehegatten ausführen oder Nebenaufgaben erledigen.

Diskriminierung von Personen beim Zugang zu Lehr- und Ausbildungsgängen, bei der Berufsberatung, der Vergabe von Bildungsfördergeldern an Studenten oder Auszubildende, der Auswahl und Umsetzung von Bildungsinhalten sowie der Beurteilung der Fähigkeiten und Kenntnisse von Studenten oder Auszubildenden.

Beschwerden wegen sexueller Belästigung, d. h. Nötigung zu körperlich intimen Handlungen oder Aufforderung zu sexuellen Gefälligkeiten oder Nötigung zu Handlungen oder Verhaltensweisen sexueller Natur einschließlich sprachlicher Äußerungen und Gesten oder des Verfassens, Zeigens oder Verbreitens von schriftlichen Äußerungen, Bildern oder sonstigem Material, sofern die Handlungen, Äußerungen oder Verhaltensweisen von den Personen, an die sie gerichtet sind, als unerwünscht angesehen werden oder nach billigem Ermessen als beleidigend, erniedrigend oder einschüchternd empfunden werden können.

Diskriminierung bei der Veröffentlichung oder Darstellung von Werbung oder Stellenanzeigen, die Arbeitssuchende unterschiedlich behandeln oder von Arbeitssuchenden Angaben zu ihrem Privatleben oder ihrer Familienplanung verlangen.

Kurze Erläuterung des Verfahrens nach Einreichung eines Ersuchens

Die NCPE kann in jeglichen Angelegenheiten, bei denen es um mutmaßlich rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen geht, oder auf schriftliche Beschwerde von Personen, die glauben, Opfer von Diskriminierung geworden zu sein, Untersuchungen einleiten.

Jeder der NCPE zur Untersuchung vorgelegte Fall wird vertraulich behandelt.

Der Eingang jeder Beschwerde wird schriftlich bestätigt.

Der für Beschwerden zuständige Unterausschuss der NCPE erörtert in seinen Sitzungen eingegangene Beschwerden und unterrichtet die Parteien, gegen die sich Beschwerden richten, schriftlich über die erhobenen Vorwürfe und fordert sie zur Stellungnahme auf.

Zur Unterstützung der Untersuchungen können persönliche Gespräche geführt werden.

Die NCPE kann auch beide Seiten vorladen und versuchen, eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung zu vermitteln, die der Zustimmung beider Seiten bedarf.

Die NCPE ist bemüht, alle Beschwerden möglichst schnell zu bearbeiten.

Kurze Erläuterung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Nach Abschluss der Untersuchung kann die NCPE die Beschwerde abweisen.

Stellt die NCPE fest, dass eine Beschwerde begründet ist und die beanstandete Handlung eine Straftat darstellt, meldet sie dies dem Commissioner of Police, damit dieser weitere Schritte veranlassen kann.

Stellt die in der Beschwerde beanstandete Handlung keine Straftat dar, wendet sich die NCPE an die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, um die Situation zu bereinigen und zur Regelung der Angelegenheit zwischen dem Beschwerdeführer und der betreffenden Person zu vermitteln.

Wirft eine Person einer anderen Person Diskriminierung vor, kann die NCPE die Sache von sich aus an das zuständige Zivil- oder Fachgericht verweisen.

  • Datenschutzbehörde

Data Protection Commissioner

Anschrift

Office of the Information and Data Protection Commissioner
Airways House, Second Floor
High Street
Sliema SLM 1549
Malta
Kurze Erläuterung der Art von Ersuchen, mit denen sich die Stelle befasst

Datenschutz ist enorm wichtig geworden, weil die von Behörden im Rahmen ihrer Tätigkeit gesammelten Daten riesige Mengen an personenbezogenen Daten umfassen. Es steht außer Frage, dass die Behörden in Bezug auf die von ihnen gesammelten Informationen bestimmten Verpflichtungen unterliegen. Diese Verpflichtungen sollen für ein Gleichgewicht zwischen der Freiheit jedes Einzelnen, als Teil des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung Informationen zu erhalten, zu geben und weiterzugeben, und dem Recht jedes Einzelnen auf Achtung der Privatsphäre und des Familienlebens sorgen.

Der Data Protection Commissioner (Datenschutzbeauftragte) untersucht Beschwerden, die folgende Aspekte betreffen:

  • unangemessene und gesetzwidrige Verarbeitung personenbezogener Daten
  • Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht in Einklang mit bewährten Verfahren steht
  • Erhebung personenbezogener Daten zu unrechtmäßigen Zwecken
  • Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken, die mit dem Erhebungszweck der Daten unvereinbar sind
  • unerwünschte Nachrichten zum Zweck der Direktwerbung (gemeinhin als Spam bekannt)
  • Übermittlung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen den Data Protection Act an ein Drittland

Kurze Erläuterung des Verfahrens nach Einreichung eines Ersuchens

Der Datenschutzbeauftragte ist befugt, sich im Rahmen seiner Untersuchungen Zugang zu den verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie zu Informationen und Unterlagen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu verschaffen.

Der Datenschutzbeauftragte konsultiert die von der Untersuchung unmittelbar Betroffenen.

Er ist befugt, jede Person zur Aussage und zur Vorlage von Dokumenten vorzuladen.

Der Datenschutzbeauftragte hat dieselben Befugnisse zum Betreten und zur Durchsuchung von Räumlichkeiten, wie sie der Vollzugspolizei nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zustehen. Deshalb kann er Räumlichkeiten, auf die sich eine Beschwerde bezieht, nötigenfalls durchsuchen.

Kurze Erläuterung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Der Datenschutzbeauftragte kann bei Verstößen oder drohenden Verstößen gegen den Data Protection Act Zivilverfahren einleiten.

Er kann sämtliche Straftaten, die ihm im Zuge seiner Untersuchungen bekannt werden, bei den zuständigen Behörden anzeigen.

Der Datenschutzbeauftragte kann die Sperrung, Löschung oder Vernichtung von Daten anordnen, ein vorläufiges oder endgültiges Verarbeitungsverbot verhängen oder den für die Verarbeitung Verantwortlichen ermahnen oder verwarnen.

Falls der Datenschutzbeauftragte nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen kann, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Vorschriften entspricht, kann er dem für die Verarbeitung Verantwortlichen untersagen, personenbezogene Daten auf andere Weise als durch Speichern zu verarbeiten.

Kommt der Datenschutzbeauftragte zu dem Schluss, dass personenbezogene Daten in rechtswidriger Weise verarbeitet worden sind oder verarbeitet werden können, kann er die Abstellung des Mangels anordnen. Falls der Anordnung nicht Folge geleistet wird oder die Angelegenheit dringend ist, kann er dem für die Verarbeitung Verantwortlichen untersagen, personenbezogene Daten auf andere Weise als durch Speichern zu verarbeiten.

Falls der für die Verarbeitung Verantwortliche keine Sicherheitsmaßnahmen umsetzt, kann der Datenschutzbeauftragte ein Bußgeld verhängen. Kommt der für die Verarbeitung Verantwortliche dem Bescheid nicht nach, leitet der Datenschutzbeauftragte gegen ihn ein Verfahren ein.

Dieses Bußgeld gilt als privatrechtliche Schuld gegenüber dem Datenschutzbeauftragten und begründet einen vollstreckbaren Titel, so als wäre die Zahlung des Bußgeldes durch ein zivilgerichtliches Urteil verhängt worden.

Befindet der Datenschutzbeauftragte, dass die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet worden sind, weist er den für die Verarbeitung Verantwortlichen per Bescheid an, die personenbezogenen Daten zu löschen.

Fühlt sich der für die Verarbeitung Verantwortliche hingegen durch die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten ungerecht behandelt, kann er innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids beim Court of Appeal die Aufhebung des Bescheids des Datenschutzbeauftragten beantragen.

Jede Person, die sich durch die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht, dagegen innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Entscheidung beim Data Protection Appeals Tribunal schriftlich Beschwerde einzulegen.

  • Weitere spezialisierte Stellen

National Commission Persons with Disability

Anschrift

National Commission Persons with Disability
Bugeja Institute
Braille Street
Santa Venera SVR 1619

Für Ersuchen zuständige Abteilung/Stelle innerhalb der Institution (ggf.)

Equal Opportunities Compliance Unit

Die National Commission Persons with Disability hat innerhalb ihres Sekretariats die Equal Opportunities Compliance Unit eingerichtet, deren Aufgabe darin besteht, die Chancengleichheit zu fördern und die Bestimmungen des Equal Opportunities (Persons with Disability) Act umzusetzen. Sie untersucht daher Fälle von Diskriminierung aufgrund von Behinderung.

  • Die Equal Opportunities Compliance Unit bietet auf diesem Gebiet Beratung und Auskunft.
  • Sie unterstützt behinderte Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nach dem Equal Opportunities Act.
  • Sie setzt sich für Änderungen in Politik und Praxis sowie die Sensibilisierung für dieses Thema ein, um zu erreichen, dass Menschen mit Behinderungen fairer behandelt werden.
  • Sie registriert und untersucht angezeigte Fälle von Diskriminierung aufgrund von Behinderung, führt Gespräche, um eine gerechte Lösung zu erreichen, und schaltet nur als letztes Mittel die Gerichte ein.

Kurze Erläuterung der Art von Ersuchen, mit denen sich die Stelle befasst

Menschen mit Behinderung und ihre Familien werden sich ihrer Rechte in immer stärkerem Maße bewusst. Die National Commission Persons with Disability tut ihr Möglichstes, um Beschwerden, die Menschen mit Behinderungen betreffen, nachzugehen und zu einer abschließenden Lösung zu kommen.

Sie befasst sich mit folgenden Arten von Ersuchen:

  • Anträge auf Arbeitszeitverkürzung
  • Anträge auf Einstellung von Förderlehrern
  • Beschwerden wegen fehlender behindertengerechter Schulbusse
  • Beschwerden wegen fehlender barrierefreier Zugangsmöglichkeiten zu Kirchen, Theatern, Musikclubs, Toiletten, Bankfilialen, Hotels, Geschäften oder Restaurants oder wegen fehlender Rollstuhlrampen an Bürgersteigen oder unzugänglicher Bürgersteige
  • Beschwerden wegen Mobbings von Behinderten
  • Beschwerden wegen fehlender Aufzugsanlagen
  • Beschwerden wegen fehlender behindertengerechter Mietwagen
  • Beschwerden wegen fehlender barrierefreier Unterkünfte
  • Beschwerden wegen diskriminierender Reiseversicherungen

Kurze Erläuterung des Verfahrens nach Einreichung eines Ersuchens

Die National Commission Persons with Disability kann von sich aus Untersuchungen zu jeglichen nach dem Equal Opportunities (Persons with Disability) Act mutmaßlich rechtswidrigen Handlungen einleiten.

Sie kann auch aufgrund von schriftlichen Beschwerden über Personen, die nach dem Equal Opportunities (Persons with Disability) Act mutmaßlich rechtswidrige Handlungen begangen haben, Untersuchungen einleiten.

Derartige Beschwerden kann jede durch die betreffende Handlung in ihren Rechten verletzte Person oder ein Elternteil, ein Rechtsbeistand oder ein Familienmitglied einer Person mit geistiger Behinderung einreichen.

Benötigt die Person, die Beschwerde einreichen möchte, Hilfe, um die Beschwerde mündlich oder schriftlich zu formulieren, stellt die National Commission Persons with Disability die entsprechende Hilfe bereit.

Der Eingang einer schriftlichen Beschwerde wird schriftlich bestätigt. Die Equal Opportunities Compliance Unit prüft die Beschwerde. Falls sie unbegründet ist, wird dies dem Beschwerdeführer unter Hinweis auf mögliche alternative Mittel des Rechtsschutzes mitgeteilt.

Ist die Beschwerde begründet und handelt es sich anscheinend um einen Fall von Diskriminierung, untersucht die Equal Opportunities Compliance Unit die Beschwerde.

Der Beschuldigte wird über die Beschwerde benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten, damit die Equal Opportunities Compliance Unit zu einer vorläufigen Einschätzung gelangen kann.

Der Beschuldigte wird aufgefordert, einen Vorschlag mit einem Zeitrahmen zu unterbreiten, aus dem hervorgeht, wie und wann die zur Abstellung der Diskriminierung erforderlichen Änderungen vorgenommen werden können.

Mithilfe von Mediationsverfahren versucht die Equal Opportunities Compliance Unit, eine schnelle und gerechte Lösung auszuhandeln.

Schlagen alle Bemühungen fehl, ist die National Commission Persons with Disability verpflichtet, beim Arbitration Centre rechtliche Schritte einzuleiten oder vor Gericht zu gehen.

Kurze Erläuterung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Nach Abschluss der Untersuchung kann die National Commission Persons with Disability geeignete rechtliche Maßnahmen ergreifen.

Im Falle einer mutmaßlichen Diskriminierung einer Person durch eine andere kann sie die Sache an die First Hall des Civil Court weiterleiten. Dies hindert jedoch niemanden, der ein berechtigtes Interesse hat, daran, vor Gericht wegen Diskriminierung zu klagen, insbesondere auf Schadenersatz.

Die National Commission Persons with Disability versucht stets, einvernehmliche Lösungen zu erreichen.

Refugee Commission und Refugee Appeals Board

Anschrift

Malta Emigrants’ Commission
Dar l-Emigrant
Castille Place
Valletta
Malta

Die Emigrants’ Commission ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige und ehrenamtliche Organisation, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen in Not durch kostenlose Dienstleistungs-, Beratungs- und Schutzangebote zu unterstützen.

Ihre Dienstleistungen können alle von Migration Betroffenen einschließlich Einwanderer, Flüchtlinge und Touristen in Anspruch nehmen.

Kurze Erläuterung der Art von Ersuchen, mit denen sich die Stelle befasst

Wichtigste Aufgabe des Office of the Refugee Commissioner (Flüchtlingsamt) ist die Entgegennahme und Bearbeitung von Asylanträgen und die Entscheidung darüber gemäß dem Refugees Act. Grundlegendes Ziel des Amtes ist die Gewährleistung einer völlig unabhängigen, fairen, effizienten und zügigen Feststellung der Asylberechtigung bei höchstmöglicher Qualität der Anhörungs-, Prüfungs- und Entscheidungsprozesse.

Asylbewerber können sich in zentralen Aufnahmeeinrichtungen beim Flüchtlingsamt registrieren lassen, indem sie einen Fragebogen mit der Bezeichnung Preliminary Questionnaire ausfüllen. Diesen Fragebogen erhalten Einwanderer in den geschlossenen Zentren gleichzeitig mit entsprechenden Informationen über ihr Recht, internationalen Schutz zu beantragen.

Er steht in verschiedenen Sprachen zur Verfügung, um den Einwanderern das Ausfüllen des Fragebogens zu erleichtern.

Mitarbeiter des Flüchtlingsamtes klären Drittstaatsangehörige über das Asylverfahren und über ihre Rechte und Pflichten während des gesamten Verfahrens auf. Das Flüchtlingsamt stellt Asylbewerbern auch Dolmetscher zur Verfügung, die ihnen dabei helfen, das Preliminary Questionnaire korrekt auszufüllen.

Kurze Erläuterung des Verfahrens nach Einreichung eines Ersuchens

Nach Eingang des formellen Antrags auf Anerkennung als Flüchtling lädt das Amt die Bewerber zu Anhörungen. Die Anhörungen werden von Mitarbeitern des Flüchtlingsamtes, nötigenfalls unter Hinzuziehung von Dolmetschern, geführt.

Der Asylbewerber wird nochmals über seine gesetzlichen Rechte und Pflichten belehrt, darunter auch über sein Recht, sich an das UN-Flüchtlingshilfswerk zu wenden.

Dem Bewerber werden die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Ihm wird Gelegenheit gegeben, seinen Fall umfassend darzulegen, ihn durch Zeugenaussagen und Belege zu untermauern und alle im Antrag angegebenen Gründe ausführlich zu erläutern.

Das Flüchtlingsamt prüft zunächst, ob der Asylbewerber die gesetzlichen Kriterien für die Anerkennung als Flüchtling erfüllt. Kommt eine Anerkennung als Flüchtling nicht infrage, prüft das Amt weiter, ob der Bewerber die gesetzlichen Kriterien für die Gewährung von subsidiärem Schutz erfüllt.

Kurze Erläuterung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Die Empfehlung des Flüchtlingsamtes wird in jedem Fall dem Innenministerium zugeleitet. Der Bewerber erhält eine Kopie der Empfehlung sowie eine kurze vertrauliche Begründung der Empfehlung. Im Falle einer ablehnenden Empfehlung wird der Bewerber außerdem über sein Recht belehrt, dagegen Widerspruch beim Refugee Appeals Board einzulegen, und das dabei zu beachtende Verfahren erläutert.

Das Flüchtlingsamt kann zwei Arten von Schutz empfehlen: die Anerkennung als Flüchtling und subsidiären Schutz.

Kommt das Flüchtlingsamt zu dem Schluss, dass der Asylbewerber die Kriterien für eine Anerkennung als Flüchtling nicht erfüllt, kann es dem Minister die Gewährung von subsidiärem Schutz empfehlen. Dies betrifft abgelehnte Asylbewerber, denen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Gefahr für Leib und Leben droht.

Das Amt muss dies auch empfehlen, wenn die ernsthafte Gefahr für Leib und Leben erst nach einem ablehnenden Bescheid über die Gewährung von subsidiärem Schutz entsteht.

Das Flüchtlingsamt kann dem Innenministerium auch die Gewährung eines anderen Schutzes, des vorläufigen humanitären Schutzes, empfehlen. Dabei handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, das in besonderen und außerordentlichen Fällen greift, wenn dem Asylbewerber weder die Anerkennung als Flüchtling noch die Gewährung von subsidiärem Schutz zusteht, er aber dennoch aus besonderen humanitären Gründen des Schutzes bedarf.

Sonstige

Victim Support Malta
Anschrift
Victim Support Malta
Dun Guzepp Gonzi Street
Tarxien TXN 1633
Malta

Kurze Erläuterung der Art von Ersuchen, mit denen sich die Stelle befasst

Victim Support Malta wurde im Juni 2004 errichtet und im Juli 2006 offiziell gegründet. Die Organisation kümmert sich um alle Arten von Opfern von Straftaten, von häuslicher Gewalt über sexuelle Belästigung bis hin zu Todesfällen in der Familie.

Aufgaben von Victim Support Malta:

  • Sammlung und Verwaltung von Informationen über Strafverfahren, Straf- und Therapiesysteme,
  • Vernetzung mit Partnerorganisationen, um Opfern und Zeugen vor Gericht Orientierung und Beratung im Umgang mit den oben genannten Verfahren und Systemen bieten zu können
  • Beratung von Opfern und Zeugen vor Gericht und genaue Beobachtung ihrer Bedürfnisse
  • Förderung und Unterstützung von Einzelpersonen und Organisationen bei der Durchführung professioneller Studien zur Strafjustiz und zu straftatbezogenen Aspekten

Kurze Erläuterung des Verfahrens nach Einreichung eines Ersuchens

Opfer von Straftaten jeglicher Art, die sich an Victim Support Malta wenden, werden sofort an den Koordinator weitergeleitet. Nachdem der Koordinator mit dem Opfer einer Straftat in Kontakt gekommen ist, nimmt er eine schnelle erste Einschätzung vor, um die Schwere des Falls zu beurteilen. In der Regel werden Name und Telefonnummer des Opfers für Rückfragen notiert.

Nach diesem kurzen Gespräch leitet der Koordinator den Fall an einen der fachlich geschulten ehrenamtlichen Mitarbeiter weiter. Diese ehrenamtlichen Mitarbeiter sind Bürger, die einen vier- bis sechswöchigen Intensivkurs in Beratung und Unterstützung für Opfer von Straftaten absolviert haben.

Der Mitarbeiter, dem der Fall zugeteilt wurde, nimmt schnellstmöglich Kontakt zu dem Opfer auf und vereinbart mit ihm einen geeigneten Termin für ein erstes Treffen, bei dem er von dem Opfer die für die Ausarbeitung eines Maßnahmenplans erforderlichen Informationen einholt. Das Opfer wird gebeten, zur weiteren Bearbeitung des Falls eine Einverständniserklärung zu unterzeichnen.

Kurze Erläuterung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Nun analysieren der ehrenamtliche Mitarbeiter und der Koordinator den vorläufigen Maßnahmenplan und legen das weitere Vorgehen fest. Das Opfer wird darüber entsprechend unterrichtet. Ab diesem Zeitpunkt bleibt der Mitarbeiter während des gesamten Prozesses, in dem sich das Opfer von den Folgen der Straftat erholt, in ständigem und regelmäßigem Kontakt mit ihm.

Victim Support Malta steht unter der Aufsicht des Director, der die Tätigkeit und Ergebnisse der Einrichtung überwacht.

Letzte Aktualisierung: 10/09/2012

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