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Nationale Menschenrechtsinstitutionen
Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte
Der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten obliegt in erster Linie den Gerichten. In der spanischen Verfassung ist hierzu als besonderer, letzter Rechtsbehelf die Verfassungsbeschwerde (recurso de amparo constitucional) vorgesehen, die beim Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) erhoben wird. Das Verfassungsgericht ist die höchste Auslegungsinstanz der Verfassung. Es ist damit das höchste Rechtsprechungsorgan, wenn es um verfassungsmäßige Garantien geht, und Garant der in der Verfassung verankerten Grundrechte und Grundfreiheiten.
Sie können das Verfassungsgericht auf folgendem Weg kontaktieren:
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://www.tribunalconstitucional.es/ und http://www.poderjudicial.es/.
Siehe Abschnitt über den Bürgerbeauftragten.
Der Bürgerbeauftragte (Defensor del Pueblo) schützt und verteidigt die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger. In dieser Eigenschaft überwacht er im ganzen spanischen Hoheitsgebiet die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Einrichtungen, die mit öffentlichen Dienstleistungen betraut sind, sowie der spanischen Verwaltungsstellen im Ausland, die Leistungen für spanische Staatsbürger erbringen.
Das Amt des Bürgerbeauftragten hat derzeit Herrn Francisco Fernandez Marugan inne.
Beschwerden über die Funktionsweise der Justiz werden vom Bürgerbeauftragten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die den Beschwerden nachgeht und entweder die nach dem Gesetz gebotenen Maßnahmen ergreift oder den Generalrat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) einschaltet. Der Bürgerbeauftragte kann auch Empfehlungen an die Regierung richten, wenn er Gesetzesänderungen für geboten hält.
Der Bürgerbeauftragte hat das Recht, Verfassungsbeschwerde zu erheben und das Habeas-corpus-Verfahren einzuleiten.
In folgenden Fällen hat der Bürgerbeauftragte KEINE Handlungsbefugnis:
Sie können sich ohne Beistand eines Rechtsanwalts oder Staatsanwalts an den Bürgerbeauftragten wenden. Das gesamte Verfahren ist für den Bürger kostenlos.
Das Verfahren beginnt mit Einreichung der Beschwerde. Die Beschwerdeschrift muss Folgendes enthalten: Vor- und Nachname, Anschrift, den Gegenstand Ihrer Beschwerde und eine Darstellung des Sachverhalts unter Angabe der betroffenen Behörde(n). Die Beschwerdeschrift muss vom Beschwerdeführer unterschrieben werden.
Es empfiehlt sich, der Beschwerdeschrift eine Kopie der wichtigsten Unterlagen beizufügen, die mit der Beschwerde im Zusammenhang stehen. Nach Eingang der Beschwerdeschrift wird der Beschwerde ein Aktenzeichen zugewiesen und Ihnen mitgeteilt. Unter Angabe dieses Aktenzeichens können Sie sich über den Stand des Verfahrens informieren.
Sie können Ihre Beschwerde auf folgende Weise an den Bürgerbeauftragten richten:
Nähere Auskünfte über den Bürgerbeauftragten oder den Stand Ihrer Beschwerde erhalten Sie:
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.defensordelpueblo.es/.
Der Bürgerbeauftragte wacht über die Rechte aller Bürger unabhängig von ihrem Alter. Daneben gibt es in mehreren Autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) auch Einrichtungen für den Schutz Minderjähriger.
Nach spanischem Recht können sich Minderjährige mit Beschwerden an den Bürgerbeauftragten oder an vergleichbare Einrichtungen der Autonomen Gemeinschaften wenden.
Rat für die Förderung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft (Consejo para la promoción de la igualdad de trato y no discriminación de las personas por el origen racial y étnico)
Der Rat setzt sich aus Vertretern staatlicher, regionaler und kommunaler Behörden, repräsentativer Unternehmens- und Gewerkschaftsverbände sowie gemeinnütziger Einrichtungen zusammen, die sich für die Gleichbehandlung aller Menschen ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft einsetzen.
Der Rat fördert die Gleichbehandlung unter anderem im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie beim Zugang zu Sozialleistungen, zu Wohnraum, zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und allgemein zu Gütern oder Leistungen.
Er nimmt hierzu im Wesentlichen vier Aufgaben wahr:
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.igualdadynodiscriminacion.org/ und http://www.igualdadynodiscriminacion.org/contactar/home.htm.
Die spanische Datenschutzbehörde ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die über die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wacht und das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten wahrt.
Die Datenschutzbehörde nimmt Anträge und Beschwerden von Bürgern entgegen und informiert über die im Datenschutzgesetz (Ley Orgánica de Protección de Datos) garantierten Rechte. Sie berät und informiert die Personen, die für Datenbestände verantwortlich sind, die personenbezogene Daten enthalten (Unternehmen, Behörden und sonstige Einrichtungen), damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Aufgaben in Bezug auf die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen
Aufgaben in Bezug auf Personen, die Daten verarbeiten
Sie können Ihre Auskunftsersuchen, Beschwerden, Anzeigen oder Vorschläge auf folgendem Weg an die Datenschutzbehörde richten:
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.agpd.es/.
Das spanische Komitee der Vertreter von Menschen mit Behinderungen (CERMI) bietet eine Aktionsplattform für die dreieinhalb Millionen Behinderten und ihre Familien, die angesichts ihrer sozialen Benachteiligung beschlossen haben, gemeinsam über die Organisationen, in denen sie sich zusammengeschlossen haben, für die Anerkennung ihrer Rechte und für Chancengleichheit in der spanischen Gesellschaft einzutreten.
Sie können sich auf folgendem Weg an das CERMI wenden:
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.cermi.es/.
Empfehlenswert ist auch die Website der staatlichen Beobachtungsstelle (Observatorio Estatal de la discapacidad): http://www.observatoriodeladiscapacidad.es/.
Das Asyl- und Flüchtlingsamt, das dem Innenministerium unterstellt ist, hat die Aufgabe, auf der Grundlage des geltenden Asylrechts Empfehlungen für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln auszusprechen.
Darüber hinaus hat das Amt folgende Aufgaben:
Sie können sich auf folgendem Weg an das OAR wenden:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Innenministeriums unter der entsprechenden Rubrik.
Der Strafvollzug ist nicht nur Teil der Sicherheitspolitik eines Landes, sondern auch der Interventionsmaßnahmen im sozialen Bereich. Verfassungsmäßige Aufgabe und Hauptzweck des Strafvollzugs ist die Organisation und Durchführung aller Tätigkeiten, die auf die Vollstreckung von Strafen und Strafmaßnahmen durch den Staat gerichtet sind.
Weitere Auskünfte erhalten Sie
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.institucionpenitenciaria.es/.
Allgemeiner Rat der spanischen Anwaltschaft (Consejo General de la Abogacía Española)
Der allgemeine Rat der spanischen Anwaltschaft (CGAE) ist das oberste Vertretungs-, Koordinierungs- und Exekutivorgan der spanischen Anwaltskammern. Als juristische Person des öffentlichen Rechts verfügt der Rat zur Erfüllung seiner Aufgaben über die volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
Der CGAE legt Regeln für die Ausübung des Anwaltsberufs fest und wacht über den Ruf des Berufsstands. Es gibt 83 Anwaltskammern in Spanien, denen insgesamt 137 447 praktizierende Anwälte angehören (Stand: Dezember 2016), sowie 10 Autonome Räte der Anwaltskammern (Consejos Autonómicos de Colegios de Abogados).
Das Recht auf kostenlosen rechtlichen Beistand in Spanien ist sehr weit gefasst. Die Anwaltskammern garantieren allen spanischen Bürgerinnen und Bürgern das Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz und bieten im Rahmen der Prozesskostenhilfe allgemeine rechtliche Beratung und rechtlichen Beistand sowie spezielle Leistungen für bestimmte Personengruppen wie Inhaftierte, Immigranten, Frauen, Opfer häuslicher Gewalt und Senioren.
Sie können sich auf folgendem Weg an den CGAE wenden:
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.cgae.es/ und http://www.justiciagratuita.es/.
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