Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

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Nationale Gerichte

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Bürgerbeauftragte/r

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Sonstige Einrichtungen

Nationale Gerichte

Verfassungsgericht

Der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten obliegt in erster Linie den Gerichten. In der spanischen Verfassung ist hierzu als besonderer, letzter Rechtsbehelf die Verfassungsbeschwerde (recurso de amparo constitucional) vorgesehen, die beim Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) erhoben wird. Das Verfassungsgericht ist die höchste Auslegungsinstanz der Verfassung. Es ist damit das höchste Rechtsprechungsorgan, wenn es um verfassungsmäßige Garantien geht, und Garant der in der Verfassung verankerten Grundrechte und Grundfreiheiten.

Sie können das Verfassungsgericht auf folgendem Weg kontaktieren:

  • per Post an:
    Tribunal Constitucional
    Calle Domenico Scarlatti 6
    28003 Madrid
    Spanien
  • per Telefon unter der Nummer +34 915508000
  • per Fax an die Nummer +34 915444088
  • per E-Mail an: buzon@tribunalconstitucional.es

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.tribunalconstitucional.es/en und https://www.poderjudicial.es.

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Siehe Abschnitt über den Bürgerbeauftragten.

Bürgerbeauftragte/r

Der Bürgerbeauftragte (Defensor del Pueblo) schützt und verteidigt die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger. In dieser Eigenschaft überwacht er im ganzen spanischen Hoheitsgebiet die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung und der Einrichtungen, die mit öffentlichen Dienstleistungen betraut sind, sowie der spanischen Verwaltungsstellen im Ausland, die Leistungen für spanische Staatsbürger erbringen.

Das Amt des Bürgerbeauftragten hat derzeit Herrn Francisco Fernandez Marugan inne.

Beschwerden über die Funktionsweise der Justiz werden vom Bürgerbeauftragten an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die den Beschwerden nachgeht und entweder die nach dem Gesetz gebotenen Maßnahmen ergreift oder den Generalrat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) einschaltet. Der Bürgerbeauftragte kann auch Empfehlungen an die Regierung richten, wenn er Gesetzesänderungen für geboten hält.

Der Bürgerbeauftragte hat das Recht, Verfassungsbeschwerde zu erheben und das Habeas-corpus-Verfahren einzuleiten.

In folgenden Fällen hat der Bürgerbeauftragte KEINE Handlungsbefugnis:

  • Es liegt keine Handlung der öffentlichen Verwaltung vor.
  • Es handelt sich um einen Streit zwischen Privaten.
  • Es ist mehr als ein Jahr verstrichen, seitdem der Bürger Kenntnis von den Umständen erlangt hat, die Gegenstand seiner Beschwerde sind.
  • Es handelt sich um eine anonyme Beschwerde ohne konkretes Begehren, die auf bösgläubiges Verhalten schließen lässt oder durch deren Bearbeitung legitime Rechte Dritter verletzt werden könnten.
  • Die Beschwerde steht inhaltlich im Widerspruch zu einer Gerichtsentscheidung.

Sie können sich ohne Beistand eines Rechtsanwalts oder Staatsanwalts an den Bürgerbeauftragten wenden. Das gesamte Verfahren ist für den Bürger kostenlos.

Das Verfahren beginnt mit Einreichung der Beschwerde. Die Beschwerdeschrift muss Folgendes enthalten: Vor- und Nachname, Anschrift, den Gegenstand Ihrer Beschwerde und eine Darstellung des Sachverhalts unter Angabe der betroffenen Behörde(n). Die Beschwerdeschrift muss vom Beschwerdeführer unterschrieben werden.

Es empfiehlt sich, der Beschwerdeschrift eine Kopie der wichtigsten Unterlagen beizufügen, die mit der Beschwerde im Zusammenhang stehen. Nach Eingang der Beschwerdeschrift wird der Beschwerde ein Aktenzeichen zugewiesen und Ihnen mitgeteilt. Unter Angabe dieses Aktenzeichens können Sie sich über den Stand des Verfahrens informieren.

Sie können Ihre Beschwerde auf folgende Weise an den Bürgerbeauftragten richten:

  • Online: über das elektronische Register auf der Website des Bürgerbeauftragten unter der Rubrik „Presenta tu queja
  • Persönlich: am Sitz des Bürgerbeauftragten in Madrid, calle Zurbano 42, montags bis freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr und montags bis donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr (das Büro des Bürgerbeauftragten ist im August an den Nachmittagen geschlossen)
  • Per Post an:
    Defensor del Pueblo
    Calle Zurbano 42
    28010 Madrid
    Spanien
  • Per Fax an die Nummer +34 913081158.

Nähere Auskünfte über den Bürgerbeauftragten oder den Stand Ihrer Beschwerde erhalten Sie:

  • direkt im Büro des Bürgerbeauftragten in Madrid, calle Zurbano 42
  • per E-Mail an: registro@defensordelpueblo.es.
  • telefonisch unter folgenden Nummern:
    - 900101025 (nur von Spanien aus): Unter dieser gebührenfreien Telefonnummer können Sie sich über das Amt des Bürgerbeauftragten und seine Aufgaben sowie über das Beschwerdeverfahren informieren.
    - +34 914327900: Unter dieser Nummer erhalten Sie Auskunft über den Stand Ihrer Beschwerde.
    Diese Telefonnummern sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
    - Montags bis donnerstags von 9.00 bis 14.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
    - Freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr und von 16.00 bis 18.00 Uhr (ausgenommen im August an den Nachmittagen).

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.defensordelpueblo.es.

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

  • Bürgerbeauftragte/r für Kinderrechte

Der Bürgerbeauftragte wacht über die Rechte aller Bürger unabhängig von ihrem Alter. Daneben gibt es in mehreren Autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) auch Einrichtungen für den Schutz Minderjähriger.

Nach spanischem Recht können sich Minderjährige mit Beschwerden an den Bürgerbeauftragten oder an vergleichbare Einrichtungen der Autonomen Gemeinschaften wenden.

  • Rat für Gleichstellungsfragen

Rat für die Förderung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft (Consejo para la promoción de la igualdad de trato y no discriminación de las personas por el origen racial y étnico)

Der Rat setzt sich aus Vertretern staatlicher, regionaler und kommunaler Behörden, repräsentativer Unternehmens- und Gewerkschaftsverbände sowie gemeinnütziger Einrichtungen zusammen, die sich für die Gleichbehandlung aller Menschen ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft einsetzen.

Der Rat fördert die Gleichbehandlung unter anderem im Bildungs- und Gesundheitswesen sowie beim Zugang zu Sozialleistungen, zu Wohnraum, zur Beschäftigung, zur Berufsausbildung und allgemein zu Gütern oder Leistungen.

Er nimmt hierzu im Wesentlichen vier Aufgaben wahr:

  1. Unabhängige Beratung von Personen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind, bei Beschwerdeverfahren
  2. Veröffentlichung von Studien, Untersuchungen und Berichten in eigener Verantwortung
  3. Förderung von Maßnahmen, die einen Beitrag zur Gleichbehandlung und Beseitigung von Diskriminierung leisten, durch Formulierung entsprechender Empfehlungen und Vorschläge
  4. Erstellung und Annahme seines jährlichen Tätigkeitsberichts und Vorlage an das Gleichstellungsministerium

Weitere Informationen finden Sie unter: https://igualdadynodiscriminacion.igualdad.gob.es und https://igualdadynodiscriminacion.igualdad.gob.es/contactar/home.htm.

  • Datenschutzbehörde

Spanische Datenschutzbehörde (Agencia Española de Protección de Datos)

Die spanische Datenschutzbehörde ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die über die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wacht und das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten wahrt.

Die Datenschutzbehörde nimmt Anträge und Beschwerden von Bürgern entgegen und informiert über die im Datenschutzgesetz (Ley Orgánica de Protección de Datos) garantierten Rechte. Sie berät und informiert die Personen, die für Datenbestände verantwortlich sind, die personenbezogene Daten enthalten (Unternehmen, Behörden und sonstige Einrichtungen), damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Aufgaben in Bezug auf die von der Datenverarbeitung betroffenen Personen

  • Entgegennahme von Anträgen und Beschwerden
  • Information über die gesetzlich anerkannten Rechte
  • Förderung von Informationskampagnen über die Medien

Aufgaben in Bezug auf Personen, die Daten verarbeiten

  • Erteilung der im Gesetz vorgesehenen Genehmigungen
  • Anordnung von Berichtigungen
  • Verhängung eines Verarbeitungsverbots im Falle einer rechtswidrigen Verarbeitung und Löschung der Daten
  • Verhängung von Sanktionen
  • Anforderung von Auskünften und Unterstützung
  • Genehmigung von Datenübermittlungen ins Ausland

Sie können Ihre Auskunftsersuchen, Beschwerden, Anzeigen oder Vorschläge auf folgendem Weg an die Datenschutzbehörde richten:

  • per Post an:
    Agencia Española de Protección de Datos
    Calle Jorge Juan 6
    28001 Madrid
    Spanien
  • telefonisch unter der Nummer +34 912663517
  • per E-Mail an: ciudadano@agpd.es

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.agpd.es/.

  • Otros organismos especializados

Spanisches Komitee der Vertreter von Menschen mit Behinderungen (Comité Español de Representantes de Personas con Discapacidad)

Das spanische Komitee der Vertreter von Menschen mit Behinderungen (CERMI) bietet eine Aktionsplattform für die dreieinhalb Millionen Behinderten und ihre Familien, die angesichts ihrer sozialen Benachteiligung beschlossen haben, gemeinsam über die Organisationen, in denen sie sich zusammengeschlossen haben, für die Anerkennung ihrer Rechte und für Chancengleichheit in der spanischen Gesellschaft einzutreten.

Sie können sich auf folgendem Weg an das CERMI wenden:

  • per Post:
    Comité Español de Representantes de Personas con Discapacidad
    Secretaría General
    Calle Recoletos 1 Bajo
    28001 Madrid
    Spanien
  • telefonisch unter der Nummer +34 913601678
  • per Fax an die Nummer +34 914290317
  • per E-Mail an: cermi@cermi.es

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.cermi.es/.

Empfehlenswert ist auch die Website der staatlichen Beobachtungsstelle (Observatorio Estatal de la discapacidad): https://www.observatoriodeladiscapacidad.info.

Asyl- und Flüchtlingsamt (Oficina de Asilo y Refugio (OAR))

Das Asyl- und Flüchtlingsamt, das dem Innenministerium unterstellt ist, hat die Aufgabe, auf der Grundlage des geltenden Asylrechts Empfehlungen für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln auszusprechen.

Darüber hinaus hat das Amt folgende Aufgaben:

  • Prüfung und Bearbeitung von Anträgen zur Feststellung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staates nach Maßgabe der einschlägigen internationalen Übereinkünfte
  • Prüfung und Erledigung aller an der Grenze sowie im Staatsgebiet und in den spanischen diplomatischen Vertretungen im Ausland gestellten Asylanträge

Sie können sich auf folgendem Weg an das OAR wenden:

  • per Post:
    Oficina de Asilo y Refugio
    Calle Pradillo 40
    28002 Madrid
    Spanien
  • telefonisch unter der Nummer +34 915372170.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Innenministeriums unter der entsprechenden Rubrik.

Generalsekretariat für den Strafvollzug (Secretaría General de Instituciones Penitenciarias)

Der Strafvollzug ist nicht nur Teil der Sicherheitspolitik eines Landes, sondern auch der Interventionsmaßnahmen im sozialen Bereich. Verfassungsmäßige Aufgabe und Hauptzweck des Strafvollzugs ist die Organisation und Durchführung aller Tätigkeiten, die auf die Vollstreckung von Strafen und Strafmaßnahmen durch den Staat gerichtet sind.

Weitere Auskünfte erhalten Sie

  • per Post:
    Secretaría General de Instituciones Penitenciarias
    Calle Alcalá 38-40
    28014 Madrid
    Spanien
  • telefonisch unter der Nummer +34 913354700
  • per Fax an die Nummer +34 913354052.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.institucionpenitenciaria.es/.

Sonstige Einrichtungen

Allgemeiner Rat der spanischen Anwaltschaft (Consejo General de la Abogacía Española)

Der allgemeine Rat der spanischen Anwaltschaft (CGAE) ist das oberste Vertretungs-, Koordinierungs- und Exekutivorgan der spanischen Anwaltskammern. Als juristische Person des öffentlichen Rechts verfügt der Rat zur Erfüllung seiner Aufgaben über die volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit.

Der CGAE legt Regeln für die Ausübung des Anwaltsberufs fest und wacht über den Ruf des Berufsstands. Es gibt 83 Anwaltskammern in Spanien, denen insgesamt 137 447 praktizierende Anwälte angehören (Stand: Dezember 2016), sowie 10 Autonome Räte der Anwaltskammern (Consejos Autonómicos de Colegios de Abogados).

Das Recht auf kostenlosen rechtlichen Beistand in Spanien ist sehr weit gefasst. Die Anwaltskammern garantieren allen spanischen Bürgerinnen und Bürgern das Grundrecht auf wirksamen Rechtsschutz und bieten im Rahmen der Prozesskostenhilfe allgemeine rechtliche Beratung und rechtlichen Beistand sowie spezielle Leistungen für bestimmte Personengruppen wie Inhaftierte, Immigranten, Frauen, Opfer häuslicher Gewalt und Senioren.

Sie können sich auf folgendem Weg an den CGAE wenden:

  • per Post:
    Consejo General de la Abogacía Española
    Paseo Recoletos 13
    28004 Madrid
    Spanien
  • telefonisch unter der Nummer +34 915232593
  • per E-Mail an: informacion@cgae.es

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.cgae.es/ und https://www.abogacia.es/servicios/ciudadanos/servicios-de-orientacion-juridica-gratuita.

Letzte Aktualisierung: 17/01/2024

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