Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

England und Wales

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England und Wales

Nationale Gerichtshöfe

Her Majesty’s Courts & Tribunals Service (staatlicher Gerichtsdienst)

Her Majesty's Courts & Tribunals Service ist für die Verwaltung der Straf-, Zivil- und Familiengerichte in England und Wales und der nicht dezentralisierten Gerichte in Schottland und Nordirland zuständig. Die Gerichtsverwaltungsbehörde sorgt für ein von einer unabhängigen Justiz verantwortetes faires, wirksames und leistungsfähiges Justizsystem.

Sie soll gewährleisten, dass alle Bürger ihrem jeweiligen Bedarf gemäß zeitnahen Zugang zur Justiz bekommen, ob als Opfer oder Zeugen einer Straftat, Angeklagte, verschuldete Verbraucher, in ihrem Wohl gefährdete Kinder, Unternehmen in Handelsstreitigkeiten oder als Einzelpersonen, die ihre Arbeitnehmerrechte geltend machen oder einen Rechtsbehelf gegen behördliche Entscheidungen einlegen.

Informationen dazu, an welche Gerichte („courts“) Sie sich wenden können, erhalten Sie unter Courts contacts.

Informationen dazu, an welche Gerichte („tribunals“) Sie sich wenden können, erhalten Sie unter Tribunal contacts.

Weitere Informationen

Zivilverfahren

  1. In England und Wales kann eine Zivilklage von einer beschwerten Person erhoben werden, die als „claimant“ (Kläger) bezeichnet wird. Eine Voruntersuchung zur Glaubhaftmachung ihrer Beschwer ist nicht erforderlich. Die Einleitung eines Zivilverfahrens vor dem High Court (obersten Zivilgericht) oder dem County Court (Grafschaftsgericht) erfolgt üblicherweise mittels eines als „claim form“ (Klageantragsformular) bezeichneten Dokuments. Im Anfangsstadium eines Zivilverfahrens dreht sich alles darum, dass die beteiligten Parteien ihre formellen Schriftsätze untereinander austauschen.
  2. In der Regel kann ein Zivilverfahren jederzeit im Rahmen eines Vergleichs eingestellt oder beendet werden. Die bei Gericht erhobenen Klagen werden normalerweise vor einem Richter ohne Schöffen verhandelt. Mit Zustimmung des Gerichts besteht jedoch bei Klagen, in denen es um Forderungen wegen Betrugs, Verleumdung, übler Nachrede, falscher Anschuldigung oder Freiheitsberaubung geht, ein Recht auf einen Schöffenprozess. Die Schöffen entscheiden dann über die Tatsachenfragen und den Schadensersatz für die geschädigte Partei. Der Urteilsspruch sollte normalerweise mit Einstimmigkeit fallen. Wenn sich die Schöffen aber nicht einigen können, sind auch von einer Gerichtsmehrheit getragene Urteile möglich.
  3. Weigert sich eine Partei, einem Urteil oder einer Anordnung des Gerichts nachzukommen, kann eine Reihe von Vollstreckungsverfahren zur Anwendung kommen. Wurde mit dem Urteil eine Geldstrafe verhängt, gibt es als gebräuchlichste Vollstreckungsmaßnahme entweder die Sachpfändung oder die Lohnpfändung beim Schuldner. Ist das Urteil in Form einer gerichtlichen Anordnung ergangen, so kann eine Weigerung, dieser Anordnung Folge zu leisten, eine Beugehaft wegen Missachtung des Gerichts nach sich ziehen. Normalerweise trifft das Gericht die Kostenentscheidung so, dass die unterliegende Partei die Kosten zu tragen hat. Bei geringfügigen Forderungen wird von den Beteiligten in der Regel aber erwartet, dass jeder seine eigenen Kosten trägt, wobei man die Gerichtsgebühren für gewöhnlich von der unterliegenden Partei wiedererlangen kann. Dies liegt daran, dass die Verfahren für geringfügige Forderungen so konzipiert sind, dass die Parteien ihre Streitigkeiten auch ohne Hinzuziehung von Rechtsanwälten regeln können.

Beratungs-/Prozesskostenhilfe

  1. In allen drei Gerichtsbarkeiten des Vereinigten Königreichs besteht eine umfassende Regelung, nach der eine Person, die eine Rechtsberatung oder eine Prozessvertretung benötigt, finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten kann. Diese Regelungen werden als „Beratungs-/Prozesskostenhilfe“ bezeichnet und sind für die Verwirklichung der gesetzlichen Rechte jedes Einzelnen von grundlegender Bedeutung. Die Beratungs-/Prozesskostenhilfe richtet sich an Bürger mit niedrigem bzw. geringem Einkommen und kann in vollem Umfang oder mit finanzieller Eigenbeteiligung des jeweils Betroffenen gewährt werden. Wird Beratungs-/Prozesskostenhilfe gewährt, so wird der Prozess auf ganz normale Weise geführt, außer dass zwischen dem Betroffenen und seinem Anwalt kein Geld fließt: sämtliche Zahlungen erfolgen durch den Beratungs-/Prozesskostenhilfe-Fonds. Die Zuständigkeit für Beratungs-/Prozesskostenhilfe fällt in England und Wales in das Ressort des Lord Chancellor (Justizminister).
  2. In England und Wales ist die Legal Aid Agency (LAA, Agentur für Beratungs-/Prozesskostenhilfe) sowohl für die Beratungs-/Prozesskostenhilfe in strafrechtlichen als auch in zivilrechtlichen Fällen zuständig.
  3. Ein Netzwerk von Vertragsorganisationen bietet Dienstleistungen in Zivilsachen an. Die Regeln für die Bereitstellung zivilrechtlicher Beratungs-/Prozesskostenhilfe sind vor allem im Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Act 2012 (Gesetz über Beratungs-/Prozesskostenhilfe, Verurteilung und Bestrafung der Täter von 2012), im Sekundärrecht und in den Leitlinien festgelegt, die gemäß diesem Gesetz erstellt wurden. Einer Einzelperson wird nur dann finanzielle Unterstützung gewährt, wenn ihre Rechtssache in den Anwendungsbereich der Regelung fällt und die Bedürftigkeits- sowie die Begründetheitsprüfung besteht. Neben der persönlichen Beratungs-/Prozesskostenhilfe betreibt die LAA einen Telefondienst (Hotline), der unentgeltlich, vertraulich und unabhängig Rechtsauskünfte erteilt. Seit April 2013 müssen Personen, die wegen Verschuldung, besonderer Ausbildungsbedürfnisse und Diskriminierungsprobleme Hilfe suchen, mit wenigen Ausnahmen über eine zentrale Telefonberatungsnummer einen Antrag auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe stellen. Hilfe wird telefonisch erteilt. Eine Ausnahme wird für die Personen gemacht, die für eine telefonische Beratung nicht geeignet sind.
  4. Criminal Legal Aid stellt strafrechtliche Beratungs-/Prozesskostenhilfe zur Unterstützung von Einzelpersonen bereit, gegen die strafrechtliche Ermittlungen geführt oder die unter Anklage gestellt werden. Über die Anspruchsberechtigung auf strafrechtliche Beratungs-/Prozesskostenhilfe entscheidet die LAA. Vor dem Magistrates Court wird ein Angeklagter nur dann als Berechtigter eingestuft, wenn er die Bedürftigkeitsprüfung besteht und dem „Interests of Justice“-Test (am Interesse der Rechtspflege orientierte Prüfung) genügt. Vor dem Crown Court genügen Angeklagte, die auf ihr Gerichtsverfahren warten, automatisch dieser am Interesse der Rechtspflege orientierten Prüfung. Zwar kommen alle Angeklagten für die Beratungs-/Prozesskostenhilfe in Betracht, doch unterliegen sie der Bedürftigkeitsprüfung und können zu einer Eigenbeteiligung an den Kosten ihrer Strafsache aus ihrem Einkommen und/oder Vermögen herangezogen werden. Angeklagte, die Eigenbeiträge geleistet haben und danach von der Anklage freigesprochen werden, bekommen diese Beiträge samt Zinsen zurückerstattet.
  5. Ist jemand der Auffassung, dass seine Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt sind und beabsichtigt, seine Rechtssache vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, steht ihm eine Reihe von Regelungen für die Rechtsberatung und juristische Unterstützung zur Verfügung. Im Rahmen der Beratungs-/Prozesskostenhilferegelung kann sich ein Beschwerdeführer von einem erfahrenen Anwalt oder Rechtsberater bei der Einreichung seiner Beschwerde unterstützen lassen. Lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg seine Beschwerde zu, kann der Beschwerdeführer finanzielle Unterstützung direkt von Straßburg erhalten. Über seine Anspruchsberechtigung wird auf der Grundlage entschieden, ob der Beschwerdeführer nach den nationalen Kriterien zur Beratungs-/Prozesskostenhilfe berechtigt wäre.
  6. In einer Reihe von Stadtgebieten bieten Law Centres (Rechtszentren) Rechtsberatung und Prozessvertretung an, die je nach Bedürftigkeit auch unentgeltlich sein kann. Diese Rechtszentren, die aus unterschiedlichen Quellen finanziert werden (häufig auch von den Kommunalverwaltungen), beschäftigen für gewöhnlich hauptamtliche Rechtsanwälte; viele verfügen aber auch über Sozialarbeiter. Einen Großteil ihrer Arbeitszeit verwenden sie auf Bereiche wie Wohnungswesen, Beschäftigung, soziale Sicherheit und Einwanderungsprobleme. Unentgeltliche Beratung wird auch in Citizens Advice Bureaux (Bürgerberatungsstellen), Verbraucher- und Wohnungsberatungszentren und in Fachberatungszentren geboten, die von verschiedenen Freiwilligenorganisationen betrieben werden. Das Refugee Legal Centre (Rechtszentrum für Flüchtlinge) und der Immigration Advisory Service (Beratungsdienst für Einwanderer), die beide öffentliche Finanzmittel erhalten, bieten Asylsuchenden unentgeltliche Beratung und Unterstützung an, wobei der Immigration Advisory Service auch noch unentgeltliche Beratung und Unterstützung für Personen bereitstellt, die in Einwanderungsangelegenheiten Rechtsmittel einlegen können.

Opfer von Straftaten

  1. Die Code of Practice for Victims of Crime (Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten) (die „Verfahrensregeln“) legen die Informationen, Unterstützung und Leistungen fest, die Opfer zu den jeweiligen Phasen des Verfahrens von den Strafjustizbehörden in England und Wales erwarten können. Die Verfahrensregeln sind in einfachem Englisch verfasst und richten sich an die Opfer von Straftaten. Sie enthalten auch Hinweise zu den Beschwerdemöglichkeiten der Opfer, die nicht die Leistungen erhalten, die ihnen gemäß den Verfahrensregeln für Opfer zustehen. Mit der Einführung der Witness Charter (Zeugen-Charta) wurde auch für Zeugen ähnliche, wenn auch nicht gesetzlich geregelte Leistungsstandards geschaffen. In Nordirland wurde ein eigener Code of Practice for victims of crime (Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten) veröffentlicht, der die Leistungsstandards festlegt, die den Opfern bei ihren Kontakten mit dem nordirischen System der Strafrechtspflege zuteilwerden müssen und der Hinweise zu ihren jeweiligen Beschwerdemöglichkeiten enthält. Dieser Code wird durch eine neue gesetzliche Victim Charter (Opfer-Charta) ersetzt. Alle Opfer von gemeldeten Straftaten haben Zugang zu dem Merkblatt „Victims of crime“ (Opfer von Straftaten), das praktische Ratschläge dazu enthält, was nach einer Straftat zu tun ist. Es erklärt in einfachen Worten die polizeilichen und gerichtlichen Verfahrenswege, wie man Entschädigungsleistungen beantragt und was an weiteren Hilfen angeboten wird.
  2. In England und Wales steht Opfern ferner Hilfe zu, damit sie die Tatfolgen so weit als möglich bewältigen und sich erholen können. Die Opfer werden von der Polizei an diese Dienste vermittelt oder sie können sich selbst an die entsprechenden Dienste wenden. Der Großteil der Opferhilfedienste wird auf lokaler Ebene durch die Polizei und die Crime Commissioners (Kommissare in Strafsachen) in Auftrag gegeben und von der Regierung finanziert.
  3. Lehnt der Crown Prosecution Service (Staatsanwaltschaft) eine strafrechtliche Verfolgung ab, können die Opfer in England und Wales die Strafverfolgung im Privatklageverfahren selbst betreiben. In der Praxis tun sie dies aber nur selten. Opfer können auch vor den Zivilgerichten auf Schadensersatz klagen. Das gerichtliche Verfahren wurde vereinfacht, sodass auch Personen ohne Rechtskenntnisse Verfahren für geringfügige Forderungen anstrengen können, um Ersatz für Verluste oder Schäden in geringer Höhe erhalten zu können.
  4. Die Gerichte können einem Straftäter mit dessen Verurteilung auferlegen, dem Opfer Schadensersatz für die Körperverletzung, den Verlust oder den Schaden zu zahlen, die/den er mit seiner Straftat hervorgerufen hat. In England und Wales sind die Gerichte verpflichtet, in jedem einschlägigen Fall die jeweilige Entschädigung mit zu berücksichtigen und es im Einzelnen zu begründen, wenn keine Entschädigung zugesprochen wird. Wenn das Gericht eine Geldstrafe und eine Entschädigung für angemessen hält, der Straftäter jedoch nicht über die Mittel verfügt, um sowohl die Geldstrafe als auch die Entschädigung zu leisten, so hat eine Entschädigung des Opfers Priorität. Die Entschädigung hat auch Vorrang vor der Zahlung eines Opferhilfezuschlags (Victim Surcharge), wenn der Täter nicht über entsprechende Mittel verfügt.
  5. Ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit sowie anderer Vorschriften können Opfer, die infolge einer Gewalttat in England, Wales oder Schottland einen Schaden erlitten haben, staatliche Entschädigung aus öffentlichen Mitteln im Rahmen des Criminal Injuries Compensation Scheme (Entschädigungsregelung für Opfer von Gewalttaten) beantragen. Die Entschädigung beruht auf einem Tarif von Standardentschädigungsbeträgen, und die Höhe der Entschädigungsleistungen reicht von 1000 GBP bis zu einem Höchstbetrag von 500 000 GBP für schwerstgeschädigte Opfer.
  6. Für Nordirland gelten eigene Regelungen. Unter bestimmten Umständen kann dort eine staatliche Entschädigung aus öffentlichen Mitteln für Personenschäden gezahlt werden, die durch Gewalttaten entstanden sind und für vorsätzliche Sachbeschädigungen, einschließlich des daraus resultierenden entgangenen Gewinns.

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Equality and Human Rights Commission (Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission)

Diese Organisation, die Dienststellen in London, Manchester, Glasgow und Cardiff unterhält, erfüllt die gesetzliche Aufgabe, den Schutz der Menschenrechte zu fördern und zu überwachen sowie die Gleichbehandlung in den folgenden neun „geschützten“ Bereichen zu wahren, durchzusetzen und zu fördern: Alter, Behinderung, Geschlecht, Rasse, Religion und Weltanschauung, Schwangerschaft und Mutterschaft, Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft, sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsumwandlung.

Normalerweise beschäftigt sich die Kommission nicht mit einzelnen Rechtssachen, es sei denn es handelt sich um strategisch wichtige Aspekte, wenn beispielsweise das Recht präzisiert werden muss. Sie kann Sie jedoch an die am besten geeignete Stelle weiterverweisen, die Ihnen in Ihrem Fall weiterhilft.

Die Equality and Human Rights Commission (EHRC) wurde am 1. Oktober 2007 gegründet. Sie hat zur Aufgabe, sich für die Gleichbehandlung und die Menschenrechte aller einzusetzen, gegen Diskriminierung vorzugehen, Ungleichbehandlung einzudämmen, die Menschenrechte zu schützen und gute Beziehungen zwischen den Gemeinschaften auszubauen sowie sicherzustellen, dass jedermann eine faire Chance auf Teilhabe an der Gesellschaft hat. Ihr Einzugsgebiet erstreckt sich auf England, Wales und Schottland, wenngleich Schottland, was die Menschenrechte anbelangt, eine eigene Menschenrechtskommission (Scottish Human Rights Commission) eingesetzt hat. Die EHRC führt die Arbeiten der drei vorhergehenden Gleichstellungskommissionen Großbritanniens zusammen (Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse, Gleichstellung der Geschlechter und Rechte der Behinderten) und übernimmt auch die Zuständigkeit für neue Teilbereiche des Antidiskriminierungsrechts (Alter, sexuelle Ausrichtung und Religion bzw. Weltanschauung) sowie Menschenrechte. Sie hat die Befugnis, die Rechtsvorschriften über die Gleichstellung/Gleichbehandlung durchzusetzen, und den Auftrag, die Einhaltung des Human Rights Act (HRA, britisches Menschenrechtsgesetz) zu fördern.

Equality and Human Rights (Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission)

Getting Help and Advice (Hilfe und Beratung)

Equality Advisory and Support Service (EASS) (Beratungs- und Hilfedienst für Gleichstellungsfragen)

Gebührenfreie Hotline: +44 808 800 0082

Text-Telefon: +44 808 800 0084

Anschrift für gebührenfreie Postsendungen: FREEPOST EASS HELPLINE FPN6521

Bürgerbeauftragte/-r

Parliamentary and Health Service Ombudsman (Bürgerbeauftragte/-r des Parlaments und des Gesundheitsdienstes)

Dieser Bürgerbeauftragte ist im Dienste der Öffentlichkeit tätig, indem er unabhängige Untersuchungen durchführt, wenn Beschwerden bei ihm eingehen, dass Regierungsstellen bzw. eine Reihe anderer öffentlicher Einrichtungen im Vereinigten Königreich oder der National Health Service (NHS, Nationaler Gesundheitsdienst) in England sich nicht ordnungsgemäß bzw. nicht fair verhalten haben oder mangelhafte Serviceleistungen erbracht haben.

Parliamentary and Health Service Ombudsman (Bürgerbeauftragte/-r des Parlaments und des Gesundheitsdienstes)

Bürgertelefon: +44 345 015 4033, montags bis freitags von 8.30 Uhr (GMT) bis 17.30 Uhr (GMT)

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Bürgerbeauftragte/-r für Kinderrechtsfragen

1. Childrens’s Commissioner for England (Kinderbeauftragte/-r für England)

Anne Longfield OBE ist die Kinderbeauftragte für England. Die Kinderbeauftragte und ihr Team stellen sicher, dass Erwachsene, die für Kinder und Jugendliche zuständig sind, diese auch anhören und auf sie eingehen.

Die Aufgabe des/r Kinderbeauftragten wurde durch das Children Act 2004 (Kindergesetz) geschaffen und verfolgt das Ziel, sich für die Sichtweisen und Auffassungen von Kindern und Jugendlichen von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr einzusetzen (bis zum 21. Lebensjahr bei Jugendlichen in Fürsorgeerziehung oder mit Lernschwierigkeiten).

The Children's Commissioner for England (Kinderbeauftragte/-r für England)

Kontakt:

Childrens’s Commissioner for England (Kinderbeauftragte/-r für England)
Sanctuary Buildings
20 Great Smith Street
London
SW1P 3BT

Telefon: +44 20 7783 8330

2. Childrens’s Commissioner for Wales (Kinderbeauftragte/-r für Wales)

Sally Holland ist der Kinderbeauftragte für Wales. Ihre Aufgabe ist es, für Kinder und Jugendliche einzutreten und ihnen eine Stimme zu verleihen. Mit ihrer Arbeit soll sie sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche sicher aufwachsen, ihre Rechte kennen und von ihnen Gebrauch machen können. Bei allen ihren Tätigkeiten muss sie die Rechte der Kinder und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes berücksichtigen.

The Children's Commissioner for Wales (Kinderbeauftragte/-r für Wales)

Kontakt:

Childrens’s Commissioner for Wales (Kinderbeauftragte/-r für Wales)
Oystermouth House
Phoenix Way
Llansamlet
Swansea
SA7 9FS
Tel: +44 1792 765600
Fax: +44 1792 765601

Ziele:

  • Förderung eines besseren Verständnisses der Rechte der Kinder;
  • Überprüfung der Angemessenheit und der Wirksamkeit der Rechtsvorschriften, Praktiken und Leistungen in Bezug auf Kinder und Jugendliche;
  • Beratung der Regierung und der relevanten Behörden zu den Rechten und ureigenen Interessen von Kindern und Jugendlichen;
  • Aufklärung und Wissensvermittlung über die Funktionen des/r Kinderbeauftragten bei den Kindern, ihren Eltern oder Sorgeberechtigten und Betreuern sowie bei unseren Interessenvertretern;
  • Eintreten für die Sichtweisen und Auffassungen von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die ihr Leben betreffenden Angelegenheiten und Probleme;
  • Beibehaltung und Weiterentwicklung wirkungsvoller Lenkungs- und Verwaltungsmechanismen im Einklang mit bewährten Vorgehensweisen zur Maximierung des wirkungsvollen, effizienten und wirtschaftlichen Einsatzes unserer Ressourcen.

Datenschutzbehörde

1. Information Commissioner (Leiter der nationalen Datenschutzbehörde)

Das Amt des Information Commissioners nimmt die Aufgaben der unabhängigen Datenschutzbehörde des Vereinigten Königreichs wahr und dient der Aufrechterhaltung der Informationsrechte im öffentlichen Interesse, indem es sich für Offenheit und Transparenz vonseiten der öffentlichen Einrichtungen und für Datenschutz für den einzelnen Bürger einsetzt.

Kontakt:

Information Commissioner's Office (Amt des nationalen Datenschutzbeauftragten)
Wycliffe House
Water Lane
Wilmslow
Cheshire SK9 5AF

Tel: 0303 123 1113 (oder 01625 545745, wenn Sie diese einer ‚03’-Nummer vorziehen, oder +44 1625 545745, wenn Sie aus dem Ausland anrufen).

The Information Commissioner's Office (Amt des nationalen Datenschutzbeauftragten)

2. Information Commissioner – Regional office (Datenschutzbeauftragter – Regionalbüro)

Wales

Information Commissioner's Office – Wales (Amt des Datenschutzbeauftragten für Wales) – Wales
Cambrian Buildings
Mount Stuart Square
Cardiff CF10 5FL
Tel: 029 2044 8044
Fax: 029 2044 8045
E-Mail: wales@ico.gsi.gov.uk

Sonstige

1. WEBSITE - GOV.UK

Amtliche Website der Regierung des Vereinigten Königreichs für die Bürger des Vereinigten Königreichs:

Internetadresse: GOV.UK

2. Citizens Advice Service (Bürgerberatungsdienst)

Der Citizens Advice Service hilft Bürgern bei der Lösung ihrer Rechts-, Geld- und sonstigen Probleme, indem er unentgeltliche, unabhängige und vertrauliche Beratung bietet und Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger nimmt.

Citizens Advice Service (Bürgerberatungsdienst)

Citizens Advice Service contact details (Kontaktdaten des Bürgerberatungsdienstes)

3. Civil legal advice (Rechtsberatung in Zivilsachen)

Civil Legal Advice (CLA) ist ein unentgeltlicher und vertraulicher Beratungsdienst in England und Wales, der im Rahmen der Beratungs-/Prozesskostenhilfe bezahlt wird, wenn Ihnen diese zusteht. Sie können Beratungs-/Prozesskostenhilfe erhalten für:

  • Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Leistungsansprüchen;
  • Verschuldung, wenn Ihr Heim gefährdet ist;
  • besondere Ausbildungsbedürfnisse;
  • Mietsachen;
  • Diskriminierungsprobleme;
  • Hilfe und Beratung für Opfer häuslicher Gewalt;
  • Fragen im Zusammenhang mit einem Kind, das unter staatliche Fürsorge gestellt wird.

Es werden Ihnen allgemeine Fragen zu Ihrem Rechtsproblem und zu Ihrer finanziellen Situation gestellt, um zu sehen, ob Sie für Beratungs-/Prozesskostenhilfe in Betracht kommen. Seit April 2013 müssen Personen, die wegen Verschuldung, besonderer Ausbildungsbedürfnisse und Diskriminierungsprobleme Hilfe suchen, mit wenigen Ausnahmen über eine zentrale Telefonberatungsnummer einen Antrag auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe stellen. Hilfe wird telefonisch erteilt. Eine Ausnahme wird für die Personen gemacht, die für eine telefonische Beratung nicht geeignet sind.

Kontakt:

Telefonnummer: 0845 345 4345
Minicom: 0845 609 6677
Montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Civil legal advice (Rechtsberatung in Zivilsachen)

4. The Victims' Commissioner (Beauftragter für die Opfer von Straftaten)

The Victims' Commissioner (Beauftragter für die Opfer von Straftaten)

Der Opferbeauftragte hat die Aufgabe, sich für die Interessen von Opfern und Zeugen einzusetzen, bewährte Praktiken im Umgang mit ihnen zu fördern und regelmäßig den Code of Practice for Victims (Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten) zu überprüfen, in dem die Leistungen festgelegt sind, die ein Opfer erwarten kann.

Von Rechts wegen darf sich der Beauftragte nicht in spezielle Fälle einmischen. Er kann aber Auskunft geben, welche Stellen die beste Beratung und Unterstützung bieten.

5. Office of the Immigration Services Commissioner (Amt des Beauftragten für Einwanderungsangelegenheiten)

Kontakt:

5th Floor
Counting House
53 Tooley Street
London
SE1 2QN
Telefonnummer: 0845 000 0046

Das Amt des Beauftragten für Einwanderungsangelegenheiten (OISC) ist eine unabhängige, keinem Ministerium unterstehende öffentliche Einrichtung, die im Rahmen des Einwanderungs- und Asylgesetzes (Immigration and Asylum Act 1999) geschaffen wurde.

Als wichtigste Zuständigkeiten des OISC zu nennen sind die

  • rechtliche Einbindung der Einwanderungsberater;
  • Förderung von bewährten Praktiken durch Festlegung von Standards;
  • Entgegennahme und Einlegung von Beschwerden über Personen, die in der Einwanderungsberatung tätig sind;
  • Verfolgung der Personen, die außerhalb des Gesetzes arbeiten;
  • Überwachung der Rechtsvorschriften, die für Personen gelten, die Einwanderungsberatung anbieten und damit der Regulierung durch einen der dafür vorgesehenen Berufsverbände unterliegen.

Das OISC bietet keine Einwanderungsberatung an und empfiehlt oder billigt auch nicht bestimmte Berater.

Das OISC arbeitet mit einer großen Bandbreite von Organisationen zusammen, einschließlich Berufsverbänden, Gerichten, Freiwilligenorganisationen und der Grenzschutzagentur des Vereinigten Königreichs.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website Office of the Immigration Service Commissioner (Amt des Beauftragten für Einwanderungsangelegenheiten)

Letzte Aktualisierung: 24/07/2017

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