Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Bulgarien

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Bulgarien

Nationale Gerichtshöfe

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Bürgerbeauftragte/-r

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Sonstige

Nationale Gerichtshöfe

Angelegenheiten, die die EU-Grundrechtsnormen betreffen, können in der ersten Instanz vor jedem bulgarischen Gericht angehört und verhandelt werden, da die Charta der Grundrechte der Europäischen Union zum Europäischen Primärrecht gehört (und im gleichen Umfang gilt wie der Vertrag von Lissabon). Deshalb kann sich jeder bulgarische Bürger an das Bezirksgericht (Окръжен съд) wenden und sich auf die Grundrechtscharta berufen, wenn er der Meinung ist, dass er in seinen Grundrechten verletzt wurde. Die bulgarischen Gerichte verfügen über dieselben Befugnisse im Hinblick auf die in der bulgarischen Verfassung verankerten Grundrechte und auf alle völkerrechtlichen Verträge, die Bulgarien geschlossen hat.

Rechtsbehelfe gegen einzelne Entscheidungen von Verwaltungsbehörden können bei den Verwaltungsgerichten und dem Obersten Verwaltungsgericht (Върховен административен съд) eingelegt werden.

Jedes Gericht in Bulgarien verfügt über eine eigene Website mit einer Beschreibung des Aufbaus und der Tätigkeit des Gerichts. Auf der Website des Obersten Justizrats (Висшия съдебен съвет) findet sich eine detaillierte Liste der Gerichte in Bulgarien mit ihren Anschriften und Webseiten (nur Bulgarisch).

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Siehe das nachfolgende Kapitel „Bürgerbeauftragte/-r“.

Bürgerbeauftragte/-r

Bürgerbeauftragte/-r der Republik Bulgarien (Омбудсман на Република България)

Adresse:

Ul. George Washington No. 22
Sofia 1202, Bulgaria
Tel.: +359 2 810 69 55
E-Mail: priemna@ombudsman.bg
Website: http://www.ombudsman.bg/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Der Bürgerbeauftragte prüft anhand der gesetzlichen Mittel, ob die Rechte und Freiheiten von Bürgern durch Handlungen oder Versäumnisse nationaler oder kommunaler Behörden bzw. durch Personen, die mit der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen betraut wurden, beeinträchtigt oder verletzt wurden. Er verfügt über ein weitreichendes Mandat, das sich auf alle politischen, wirtschaftlichen, bürgerlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Bürger erstreckt. Sein Amt dient dem Schutz der Rechte aller Bürger, einschließlich der Rechte von Kindern, Behinderten, Minderheiten und ausländischen Staatsangehörigen.

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Beschwerden können per Post, persönlich, per E-Mail oder sogar mündlich beim Bürgerbeauftragten vorgebracht werden und werden von einem Bediensteten offiziell registriert. Ihre Bearbeitung erfolgt durch die Eingangsstelle und die Registratur. Die Eingangsstelle besteht seit dem 5. Januar 2006 und ist täglich geöffnet. Die Sachbearbeiter dieses Amtes bearbeiten Bürgeranfragen persönlich oder telefonisch. Der Bürgerbeauftragte ist nach vorheriger Terminvereinbarung donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 12.30 Uhr auch persönlich für die Bürger zu sprechen.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Beschwerden und Hinweise können von allen Bürgern ohne Ansehen ihrer Nationalität, ihres Geschlechts, ihrer politischen Überzeugung oder ihrer Religion beim Bürgerbeauftragten eingereicht werden. Anonyme Beschwerden und Hinweise in Bezug auf Ereignisse, die länger als zwei Jahre zurückliegen, werden nicht geprüft. Der Bürgerbeauftragte kann auch auf eigene Initiative Untersuchungen einleiten, wenn er der Auffassung ist, dass diese dem öffentlichen Interesse dienen.

Eingehende Beschwerden werden in ein Register eingetragen, bevor sie je nach Art der Beschwerde vom Leiter des Amtes an die zuständige Abteilung weitergeleitet werden. Der Abteilungsleiter weist den Fall einem Sachbearbeiter zu, der die Untersuchung innerhalb eines Monats durchführt. Bei Fällen, die einer gründlicheren Untersuchung bedürfen, wird die Bearbeitungsfrist auf drei Monate verlängert. Der Sachbearbeiter kann den Beschwerdeführer um zusätzliche Informationen bitten oder die zuständige Verwaltungsbehörde ersuchen, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder Auskünfte zu erteilen. Nationale und kommunale Behörden sowie juristische und natürliche Personen sind bezüglich der beim Bürgerbeauftragten eingegangenen Beschwerden dazu verpflichtet, ihm in ihrem Besitz befindliche Informationen aus eigenem Antrieb zur Verfügung zu stellen und aus eigener Veranlassung mit ihm zusammenzuarbeiten. Wenn sich die Beschwerde auf eine Angelegenheit bezieht, die an eine höher gestellte Verwaltungsbehörde oder an eine andere Facheinrichtung weitergeleitet werden kann (ein Komitee oder eine Agentur), kann der Bürgerbeauftragte dem Beschwerdeführer empfehlen, sich mit der betreffenden Stelle in Verbindung zu setzen, es sei denn, der Fall ist so gelagert, dass er auch vom Bürgerbeauftragten zu prüfen ist. Fällt eine Angelegenheit nicht in den Aufgabenbereich des Bürgerbeauftragten, wird dieser die Angelegenheit nicht prüfen, sondern den Beschwerdeführer davon in Kenntnis setzen und an die zuständige Stelle verweisen. Wenn der Beschwerdeführer damit einverstanden ist, kann der Bürgerbeauftragte die Beschwerde auch direkt an diese Stelle weiterleiten.

Der Bürgerbeauftragte kann durch die Übersendung eines Mediationsangebots an den Beschwerdeführer und an die Stelle oder Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, jederzeit seine Mediationsdienste anbieten, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Wenn beide Seiten einverstanden sind, wird der Bürgerbeauftragte sie auf jede erdenkliche Weise dabei unterstützen, die Streitigkeit beizulegen, beispielsweise, indem er sie miteinander in Kontakt bringt oder bei Verhandlungen zwischen den Parteien behilflich ist.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Je nach den Ergebnissen der Untersuchung kann der Bürgerbeauftragte neben dem Antwortschreiben an den Beschwerdeführer Empfehlungen an die zuständige Behörde aussprechen, und zwar zu Maßnahmen, die diese ergreifen kann, damit die Gründe bzw. Praktiken beseitigt werden, die dazu führten, dass die Rechte der betreffenden Person verletzt wurden. Der Bürgerbeauftragte erteilt häufig Stellungnahmen zu bestimmten Themen, die dann auf seiner Website veröffentlicht und an die zuständige Behörde sowie die Medien weitergeleitet werden. Wird festgestellt, dass die Ursache des Problems im bestehenden Rechtsrahmen liegt, kann der Bürgerbeauftragte Empfehlungen an die Nationalversammlung und den Ministerrat aussprechen, damit die erforderlichen Änderungen an den Rechtsvorschriften vorgenommen werden. Wird festgestellt, dass Rechtsvorschriften im Widerspruch zur Verfassung stehen und die Rechte und Freiheiten der Bürger verletzen, ist der Bürgerbeauftragte berechtigt, das Verfassungsgericht mit der Angelegenheit zu befassen, um prüfen zu lassen, ob dies wirklich der Fall ist. Auch bei Widersprüchen in der Rechtsprechung ist der Bürgerbeauftragte befugt, die Angelegenheit vor das Oberste Kassationsgericht oder das Oberste Verwaltungsgericht zu bringen, um eine Auslegungsentscheidung zu erlangen.

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Nationale Diskriminierungs-Beschwerdestelle (Орган по въпросите на равенството)

1. Anti-Diskriminierungsausschuss (Комисия за защита от дискриминация)

Adresse:

Bul. Dragan Tsankov No. 35
Sofia 1125, Bulgaria
Tel.: + 359 2 807 30 30
Fax: + 359 2 807 30 58
E-Mail: kzd@kzd.bg
Website: http://www.kzd-nondiscrimination.com/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Anti-Diskriminierungsausschuss (Комисия за защита от дискриминация)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Der Anti-Diskriminierungsausschuss kann sich mit einem Fall befassen:

  • aufgrund einer schriftliche Beschwerde der betroffenen Person(en),
  • aus eigener Veranlassung,
  • aufgrund von Informationen von natürlichen oder juristischen Personen sowie von staatlichen bzw. öffentlichen Stellen.

Die Beschwerde oder der Hinweis muss innerhalb von drei Jahren ab dem Datum, an dem sich die Zuwiderhandlung ereignet hat, beim Anti-Diskriminierungsausschuss eingehen. Ist diese Frist verstrichen, wird die Beschwerde nicht mehr geprüft. Wenn bereits eine Untersuchung in die Wege geleitet wurde, wird der Fall geschlossen. Ist bereits ein Gericht mit der Angelegenheit befasst, wird der Ausschuss kein Verfahren in die Wege leiten. Wird die Beschwerde oder der Hinweis zurückgezogen, oder korrigiert der Beschwerdeführer einen Fehler nicht innerhalb einer vom Ausschuss gesetzten Frist, wird der Fall geschlossen.

In der Beschwerde muss das Folgende angegeben werden:

  • der Name des Beschwerdeführers;
  • die Kontaktadresse bzw. der Firmensitz des Beschwerdeführers;
  • eine Beschreibung des Sachverhalts, auf den sich die Beschwerde bezieht. So ist bei Zuwiderhandlungen von Privatpersonen anzugeben, welche Handlungen wann, wo und von wem vorgenommen oder unterlassen wurden; bei Zuwiderhandlungen von Angestellten des Beschwerdegegners ist auszuführen, aufgrund welcher Handlungen oder Versäumnisse, die in den gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen der betreffenden Mitarbeiter begründet sind und einen Zusammenhang zu ihrer Tätigkeit aufweisen, der Beschwerdegegner für die diskriminierenden Verhaltensweisen seiner Mitarbeiter verantwortlich zu machen ist;
  • eine konkrete Beschreibung der erbetenen Abhilfemaßnahmen. Diese müssen im Rahmen der Befugnisse des Anti-Diskriminierungsausschusses liegen, die im Anti-Diskriminierungsgesetz festgelegt sind. Der Beschwerdeführer muss Beweise vorlegen, z. B. schriftliche Unterlagen oder andere konkrete Beweismittel, die seiner Auffassung nach vom Anti-Diskriminierungsausschuss geprüft werden sollten (so sollte er etwa Personen benennen, die seiner Meinung nach als Zeugen angehört werden sollten, oder den Aufbewahrungsort von Dokumenten angeben, die sich im Besitz Dritter, nicht am Verfahren Beteiligter befinden);
  • Datum der Beschwerde und Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters.
  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Der Vorsitzende des Anti-Diskriminierungsausschusses leitet die Akte einem Untersuchungsgremium zu, das sich auf die jeweilige Art der Diskriminierung spezialisiert hat. Dieses Untersuchungsgremium ernennt einen Vorsitzenden und einen Berichterstatter aus seinen eigenen Reihen. Der Berichterstatter sammelt alle Beweisunterlagen, die erforderlich sind, um den Sachverhalt zu dokumentieren. Die Untersuchung muss innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen sein. Bei komplexen Fällen kann der Vorsitzende des Anti-Diskriminierungsausschusses die Frist um weitere 30 Tage verlängern. Nach dem Abschluss der Untersuchung legt der Berichterstatter dem Vorsitzenden des Untersuchungsgremiums seine Ergebnisse vor. Der Vorsitzende setzt dann einen Termin für die öffentliche Verhandlung fest und fordert die Parteien dazu auf, bei diesem Termin anwesend zu sein.

Der Anti-Diskriminierungsausschuss kann

  • Unterlagen und weitere auf die Untersuchung bezogene Informationen anfordern;
  • von den Personen, zulasten derer die Untersuchung durchgeführt wird, Erläuterungen einfordern;
  • Zeugen befragen.

Alle Privatpersonen sowie sämtliche nationalen und kommunalen Behörden sind dazu verpflichtet, mit dem Anti-Diskriminierungsausschuss zusammenzuarbeiten, indem sie ihm Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und Fragen schriftlich beantworten, wenn sie dazu aufgefordert werden. Jegliche Weigerung, diese Verpflichtung zu erfüllen, führt zur Verhängung eines Bußgelds.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

In der ersten Sitzung fordert der Vorsitzende des Untersuchungsgremiums die Parteien auf, ihren Streit gütlich beizulegen. Geschieht dies, wird die getroffene Vereinbarung durch einen Beschluss des Gremiums gebilligt, und der Fall ist abgeschlossen. Kommen die Parteien zu einer Teilvereinbarung, läuft das Verfahren bezüglich des Teils, für den keine Einigung erzielt wurde, weiter. Die Vereinbarung ist vollstreckbar und ihre Einhaltung wird durch den Ausschuss überwacht.

Wird keine Einigung erzielt, entscheidet der Anti-Diskriminierungsausschuss den Fall allein aufgrund der Sachlage innerhalb von 14 Tagen nach der öffentlichen Verhandlung.

In seiner Entscheidung kann der Anti-Diskriminierungsausschuss

  • feststellen, ob eine Rechtsverletzung begangen wurde;
  • feststellen, wer Täter und wer Opfer ist;
  • eine Strafe oder verbindliche behördliche Maßnahmen auferlegen, wenn er eine Rechtsverletzung feststellt.

Der Anti-Diskriminierungsausschuss kann folgende verbindliche behördliche Maßnahmen ergreifen:

  • Er kann Arbeitgebern und Beamten des Staates verbindliche Anweisungen erteilen, um Verstöße gegen die Antidiskriminierungsvorschriften zu beheben;
  • er kann rechtswidrige Entscheidungen und Bestimmungen eines Arbeitgebers, die zur ungleichen Behandlung von Personen führen oder führen können, außer Kraft setzen.

Der Anti-Diskriminierungsausschuss sorgt im Einklang mit dem Gesetz für die Einhaltung seiner Entscheidungen.

Die Entscheidungen des Anti-Diskriminierungsausschusses können innerhalb von 14 Tagen beim Verwaltungsgericht der Stadt Sofia angefochten werden.

2. Nationaler Rat für die Gleichstellung der Geschlechter

(Националния съвет по равнопоставеността на жените и мъжете към Министерския съвет)

Adresse:

Council of Ministers
bul. Dondukov No. 1
Sofia 1594, Bulgaria
Website: https://saveti.government.bg/web/cc_19/1

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Nationaler Rat für die Gleichstellung der Geschlechter des Ministerrats (Националния съвет по равнопоставеността на жените и мъжете към Министерския съвет)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Der Nationale Rat für die Gleichstellung der Geschlechter erleichtert die Konsultation, Kooperation und Koordination zwischen staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen und gewährleistet auf diese Weise ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung der nationalen Gleichstellungspolitik.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Der Nationale Rat für die Gleichstellung der Geschlechter

  • berät den Ministerrat;
  • prüft Gesetzentwürfe und andere Rechtsakte bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter und erteilt Stellungnahmen dazu;
  • prüft die Beschlussentwürfe des Ministerrats und erstellt eine Stellungnahme darüber, ob diese mit der Gleichstellungspolitik vereinbar sind;
  • koordiniert die Maßnahmen von staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen zur Umsetzung der nationalen Gleichstellungspolitik und zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen Bulgariens diesbezüglich;
  • schlägt auf eigene Veranlassung oder gemeinsam mit dem Anti-Diskriminierungsausschuss Maßnahmen zur Verwirklichung der nationalen Geschlechterpolitik vor;
  • pflegt den Kontakt zu ausländischen Gremien und internationalen Organisationen, die mit ähnlichen Aufgaben betraut und in vergleichbaren Bereichen tätig sind;
  • unterstützt die Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen bei der Durchführung nationaler und regionaler Projekte auf dem Gebiet der Gleichstellung der Geschlechter sowie im Bereich der Vereinbarkeit von Familie, Elternschaft und Beruf und überwacht die Ergebnisse;
  • gibt Studien über Themen in Auftrag, die seinen Tätigkeitsbereich betreffen.
  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Entwicklung und Umsetzung der nationalen Gleichstellungspolitik.

Datenschutzbehörde

1. Datenschutzkommission (Комисията за защита на личните данни)

Adresse:

Bul. Prof. Tsvetan Lazarov No 2
Sofia 1592, Bulgaria
Tel.: + 359 2 91 53 518
Fax: + 359 2 91 53 525
E-Mail: kzld@cpdp.bg
Website: http://www.cpdp.bg/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Datenschutzkommission (Комисията за защита на личните данни)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Die Datenschutzkommission unterstützt die Regierung bei der Durchführung ihrer Datenschutzpolitik.

Sie ist zur Prüfung von Beschwerden berechtigt, durch die die Wahrung von Rechten angestrebt wird, die nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes verletzt wurden.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Jeder kann der Datenschutzkommission die Verletzung seiner durch das Datenschutzgesetz geschützten Rechte zur Kenntnis bringen, und zwar innerhalb eines Jahres ab dem Bekanntwerden des Rechtsverstoßes und spätestens fünf Jahre nach der Zuwiderhandlung. Sobald eine Beschwerde bei der Kommission eingeht, wird sie an die Direktion für Rechtsverfahren und Rechtsaufsicht weitergeleitet, die der Kommission eine Stellungnahme über die Einordnung und die Zulässigkeit der Beschwerde übermittelt. Die Kommission entscheidet dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ob die Beschwerde zulässig ist und welches Verfahren zur Anwendung kommen soll. Sie kann eine Untersuchung einleiten, Beweise erheben oder eine Stellungnahme von Dritten einholen. Wird die Beschwerde als zulässig eingestuft, werden die Parteien ordnungsgemäß informiert und ein Termin für eine öffentliche Anhörung festgesetzt. Die Parteien werden ebenso wie etwaige andere Beteiligte aufgefordert, zu diesem Termin zu erscheinen. Die Kommission erlässt innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang der Beschwerde eine Entscheidung. Den Parteien und allen anderen Beteiligten wird eine Kopie der Entscheidung übersandt. Die Kommission kann der Person/Stelle, die den Datenschutz verletzt hat, verbindliche Anweisungen erteilen, eine Frist setzen, innerhalb deren die Ursache für die Datenschutzverletzung beseitigt werden muss, oder eine Verwaltungsstrafe verhängen. Die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab ihrem Empfang vor dem Obersten Verwaltungsgericht angefochten werden.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Privatpersonen, juristische Personen und Regierungsstellen können die Kommission ersuchen, zu Entwürfen von Rechtsvorschriften, die sich auf das Datenschutzgesetz beziehen, Stellung zu nehmen.

Die Kommission kann den für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständigen Personen verbindliche Anweisungen erteilen und die Verarbeitung personenbezogener Daten vorübergehend untersagen, wenn Datenschutzvorschriften verletzt wurden.

Weitere spezialisierte Stellen

1. Nationaler Rat für Ethnische Minderheiten und Integration   (Националния съвет по етническите и интеграционните въпроси към Министерски съвет)

Adresse:

Ministerial Council
bul. Dondukov No. 1
Sofia 1594, Bulgaria
Tel.: +359 2 940 36 22
Fax: +359 2 940 21 18
E-Mail: Rositsa.Ivanova@government.bg – Sekretärin des NSSIEV
Website: http://www.nccedi.government.bg/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Nationaler Rat für Ethnische Minderheiten und Integration des Ministerrats (Националния съвет по етническите и интеграционните въпроси към Министерски съвет)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Dieses Gremium und sein Sekretariat befassen sich mit allen Fragen, die auf die verschiedenen Ethnien bezogen sind.

Obwohl es im Sekretariat keine spezielle Abteilung für die Bearbeitung von Beschwerden und Anträgen gibt, werden diese im Bedarfsfall von Sachverständigen des Sekretariats bearbeitet.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Der Nationale Rat für Ethnische Minderheiten und Integration ist ein Gremium mit Beratungs- und Koordinierungsaufgaben, das den Ministerrat bei der Entwicklung und Umsetzung seiner politischen Strategien zur Integration der ethnischen Minderheiten unterstützt.

Er unterstützt die Kooperation der staatlichen Stellen und der Nichtregierungsorganisationen, die sich für die Interessen von ethnischen Minderheiten einsetzen und die Beziehungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen fördern.

Außerdem koordiniert und überwacht er die Durchführung des Nationalen Aktionsplans für die Dekade der Roma-Integration 2005-2015 sowie die Umsetzung der Verpflichtungen, die alle staatlichen Stellen entsprechend ihrer organisatorischen Zuständigkeit hinsichtlich der Dekade der Roma-Integration eingegangen sind.

Jede Region hat ihren eigenen Rat für ethnische Minderheiten und Integration, der mit der regionalen Verwaltung zusammenarbeitet. Hierbei handelt es sich um Beratungs- und Koordinierungsgremien, die die Umsetzung politischer Maßnahmen zur Integration der ethnischen Minderheiten auf Bezirksebene unterstützen.

Die Gemeinderäte können eigene kommunale Räte für ethnische Minderheiten und Integration einsetzen.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Neben seinen umfassenden Verwaltungsaufgaben hat das Sekretariat des Nationalen Rats für Ethnische Minderheiten und Integration die Aufgabe, funktionale Verbindungen zu den regionalen und lokalen Räten für die Zwecke der Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten und diese bei ethnischen Fragen und integrationsbezogenen Themen methodisch zu unterstützen.

2. Agentur für Menschen mit Behinderung (Агенция за хора с увреждания)

Adresse:

Agency for People with Disabilities
Ul. Sofroni Vrachanski No. 104-106
Sofia 1233, Bulgaria
Tel.: +359 2 940 80 95; 832 90 73
Fax: +359 2 832 41 62
E-Mail: ahu@mlsp.government.bg
Website: https://ahu.mlsp.government.bg

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Agentur für Menschen mit Behinderung (Агенция за хора с увреждания)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Die Agentur bearbeitet hauptsächlich Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis der Lieferanten von medizinischen Hilfsmitteln und Geräten sowie in das Verzeichnis der Fachbetriebe, die von bzw. zugunsten von Menschen mit Behinderung geführt werden und auf die Rechte von Menschen mit besonderen Bedürfnissen ausgerichtet sind. Darüber hinaus verwaltet die Agentur Projekte der verschiedenen von ihr finanzierten Programme.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Anträge werden im „Dokman“-Informationssystem erfasst und dann vom Geschäftsführer an den Büroleiter und die Direktoren der Agentur weitergeleitet, die sie den Sachbearbeitern zuteilen.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Wenn der Antrag nicht bearbeitet wird, ergeht ein entsprechendes Antwortschreiben.

3. Staatliche Agentur für Kinderschutz (Държавната агенция за закрила на детето)

Adresse:

Ul. Triaditsa No. 2
Sofia 1051, Bulgaria
Tel.: +359 2 933 90 10, +359 2 933 90 16
Fax: +359 2 980 24 15
E-Mail: sacp@sacp.government.bg
Website: http://sacp.government.bg/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Staatliche Agentur für Kinderschutz (Държавната агенция за закрила на детето)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Die Einhaltung der in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte des Kindes wird in Bulgarien durch das im Jahr 2000 verabschiedete Kinderschutzgesetz und die im Jahr 2001 geschaffene Staatliche Agentur für Kinderschutz gewährleistet. Bulgarien ist deshalb verpflichtet, Eltern, Vormündern und Betreuern geeignete Unterstützung zu bieten und eine Infrastruktur mit Kinderbetreuungs-Einrichtungen und ‑Dienstleistungen zu errichten.

Für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sind in Bulgarien die folgenden Personen und Institutionen zuständig:

  • der Leiter der Staatlichen Agentur für Kinderschutz (Държавната агенция за закрила на детето);
  • die Außenstellen der Sozialämter;
  • die Ministerien für Arbeit und Sozialpolitik, für Innere Angelegenheiten, für Bildung, Jugend und Wissenschaft, der Justiz, für Auswärtige Angelegenheiten, für Kultur und für Gesundheit sowie die Bürgermeister in den Gemeinden.
  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Das Kinderschutzgesetz bietet gefährdeten Kindern besonderen Schutz und regelt das Recht aller Kinder, vor Gewalt geschützt zu werden; insbesondere verbietet dieses Gesetz, dass ein Kind zu Handlungen gezwungen wird, die seiner körperlichen, geistigen, seelischen oder schulischen Entwicklung schaden, und schützt Kinder vor Erziehungsmaßnahmen, die ihre Würde verletzen, sowie vor körperlichen, seelischen und anderen Formen der Gewalt oder Nötigung, die nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sind; ferner unterbindet dieses Gesetz den Missbrauch von Kindern für die Zwecke des Bettelns, der Prostitution, der Verbreitung von Pornografie sowie des Erwerbs unrechtmäßiger Einnahmen und schützt sie vor sexuellem Missbrauch.

In Bulgarien stehen die folgenden Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung:

  • im familiären Umfeld: Beratung, Unterstützung, rechtlicher Beistand sowie psychologische und soziale Betreuung. Diese Maßnahmen werden vom Sozialamt auf Antrag der Kindeseltern, des Vormunds, der Betreuer oder des Kindes selbst bzw. auf Veranlassung des Sozialamtes ergriffen. Die Leistungen werden vom Sozialamt oder von anderen Dienstleistern erbracht;
  • außerhalb der Familie: Unterbringung des Kindes bei Verwandten, engen Freunden oder in einer Pflegefamilie, soziale Dienstleistungen, die im Wohnumfeld des Kindes oder in einem Heim erbracht werden. Die vorstehenden Maßnahmen werden von einem Gericht angeordnet. Das Sozialamt kümmert sich um die vorläufige Unterbringung des Kindes bis das Gericht den Beschluss erlassen hat;
  • erst wenn alle Versuche, das Kind in einem familiären Milieu unterzubringen, gescheitert sind, wird es in einem Kinderheim aufgenommen.
  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Die Staatliche Agentur für Kinderschutz gewährleistet die Wahrung der Rechte des Kindes durch

  • Inspektionsbesuche, um die Einhaltung der Rechte des Kindes in allen öffentlichen und privaten Schulen, Vorschulen, Kindergärten, Kinderbetreuungszentren und ihren jeweiligen Abteilungen, in sämtlichen medizinischen Einrichtungen und allen Außenstellen der Sozialämter sowie bei jeglichen Einrichtungen, die soziale Dienstleistungen für Kinder erbringen, und bei allen gemeinnützigen Kinderschutz-Organisationen sicherzustellen;
  • die Beaufsichtigung der Einrichtungen, die besondere Betreuungsleistungen für Kinder anbieten;
  • die Durchsetzung von Mindeststandards bei der Erbringung von sozialen Dienstleistungen. Die Agentur kann zu allen vorstehenden Gesichtspunkten verbindliche Anordnungen erteilen, um Verstöße gegen die Rechte des Kindes abzustellen. Werden diese Anweisungen nicht eingehalten, kann am Ende eines langwierigen Verfahrens eine Geldbuße oder eine andere finanzielle Sanktion verhängt werden. Wird im Rahmen eines Untersuchungsverfahrens festgestellt, dass ein Kind in seinen Rechten verletzt wurde, erlässt die Agentur zunächst eine verbindliche Anordnung (d. h. einen individuellen Verwaltungsakt), gegen die binnen einer gesetzlichen Frist von 14 Tagen bei Gericht Widerspruch eingelegt werden kann. Wenn dies nicht geschieht, wird die verbindliche Anordnung rechtskräftig. Sobald die Frist zur Umsetzung der verbindlichen Anordnung verstrichen ist, muss die zuwiderhandelnde Partei die Agentur davon unterrichten, dass sie die Anordnung erfüllt hat.

4. Staatliche Flüchtlingsagentur (Държавна агенция за бежанците при Министерския съвет)

Adresse:

State Agency for Refugees with the Council of Ministers
Bul. Knyaginya Maria Luiza No. 114 B
Serdika
1233 Sofia; Bulgaria
Tel.: +359 2 80 80 901 - Agenturleiter
Fax: +359 2 295 59 905
E-Mail: sar@saref.government.bg
Website: http://www.aref.government.bg/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Staatliche Flüchtlingsagentur (Държавна агенция за бежанците)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Asylanträge und Anträge auf Familienzusammenführung werden nach dem Asyl- und Flüchtlingsgesetz geprüft, wobei der Familiennachzug durch Artikel 34 geregelt wird. Sämtliche Entscheidungen, die in Asylverfahren und in Verfahren über den Nachzug von Familienangehörigen ergehen, können nach diesem Gesetz angefochten werden. Alle anderen Anträge unterliegen den internen Verfahrensvorschriften für die Gewährung der verschiedenen Schutzstatus.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Das Asyl- und Flüchtlingsgesetz ist das wichtigste bulgarische Gesetz zur Regelung der Rechte von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Personen, die humanitären Schutz (subsidiären Schutz) beantragen. Zusammen mit der Verwaltungsverfahrensordnung und dem Ausländergesetz bildet es den Rechtsrahmen des bulgarischen Asylsystems.

Unter dem Asyl- und Flüchtlingsgesetz gibt es die folgenden vier Arten des besonderen Schutzes:

  • Asyl wird vom Präsidenten der Republik Bulgarien ausländischen Staatsbürgern gewährt, die aufgrund ihres Glaubens, ihrer politischen Überzeugung oder ihres Engagements für international anerkannte Rechte und Freiheiten verfolgt wurden;
  • Flüchtlingsstatus;
  • humanitärer Status (dieser entspricht dem subsidiären Schutzstatus nach Artikel 15 der Asylanerkennungsrichtlinie 2004/83/EG);
  • vorübergehender Schutz wird unter bestimmten Bedingungen bei einem massiven Flüchtlingszustrom gewährt.

Die Prüfung der Anträge auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus bzw. des humanitären Status obliegt der Staatlichen Flüchtlingsagentur, und für die Entscheidung über diese Anträge ist ausschließlich der Leiter der Flüchtlingsagentur zuständig.

Derzeit werden alle Anträge auf Anerkennung des Flüchtlingsstatus in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Sofia und im Dorf Banya in der Nähe von Nova Zagora bearbeitet.

Asylbewerber müssen persönlich bei der Agentur erscheinen. Anträge, die an der Grenze oder bei einer anderen Behörde gestellt werden, sind unverzüglich an die Agentur weiterzuleiten.

Die Asylbewerber werden an dem Tag, an dem sie ihren Antrag bei der Agentur stellen, registriert.

Die Agentur muss die Asylbewerber über das Verfahren, ihre Rechte und Pflichten sowie über die Stellen, die rechtliche und soziale Unterstützung anbieten, informieren. Diese Informationen müssen in einer für sie verständlichen Sprache abgefasst sein und werden ihnen von einem Dolmetscher unmittelbar vor der Registrierung ihres Antrags vorgelesen. Den Asylbewerbern wird eine Kopie dieser Belehrung in der betreffenden Sprache ausgehändigt. Sie müssen ein Formular ausfüllen, in dem sie ausschließlich ihre körperlichen Merkmale eintragen. Der Antrag wird dann im Einklang mit dem Dubliner Verfahren bearbeitet. Die Fingerabdrücke der Asylbewerber werden abgenommen und in der Eurodac-Datenbank abgespeichert, und es werden ihnen einige Standardfragen über ihre Reise gestellt.

Wenn Bulgarien für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist, erfolgt diese im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens, demzufolge die Stelle (d. h. ein Vertreter des Leiters der betreffenden Stelle) für die Entscheidung über den Antrag zuständig ist, die die Überprüfung des Asylbewerbers vorgenommen hat. Diese Stelle kann den Asylantrag ablehnen, wenn der Fall die Kriterien des Asyl- und Flüchtlingsgesetzes nicht erfüllt, sie kann das Verfahren zum Abschluss bringen oder die Akte zur weiteren Bearbeitung nach dem Standardverfahren an die zuständige Stelle weiterleiten.

Ergeht innerhalb von drei Tagen keine Entscheidung wird das Asylbegehren automatisch im Rahmen des Standardverfahrens bearbeitet. Die Entscheidung der Stelle, die die Überprüfung des Schutzsuchenden vorgenommen hat, muss von den zuständigen Regierungsbeamten gebilligt werden. Erforderlichenfalls kann der Fall zur eingehenderen Prüfung zurückverwiesen werden. Sobald die Entscheidung gebilligt wurde, wird sie von der Behörde schriftlich niedergelegt, von der Abteilung zur Überprüfung der formalen Aspekte des Verfahrens genehmigt, von einer Reihe von Regierungsbeamten unterzeichnet und dem Leiter der Agentur zur Unterschrift vorlegt.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Anerkennung des Flüchtlingsstatus bzw. des humanitären Status oder Ablehnung des Asylantrags

5. Ständige Kommission für Menschenrechte und Polizeiethik (Постоянна комисия по правата на човека и полицейската етика)

Adresse:

Ministry of the Interior
Ul 6 Septemvri No. 29
Sofia 1000, Bulgaria
Tel.: + 359 2 982 50 00 – (Zentrale)
Website: http://www.mvr.bg/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Ständige Kommission für Menschenrechte und Polizeiethik (Постоянна комисия по правата на човека и полицейската етика)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Diese Kommission ist das Verbindungsglied zwischen dem Innenministerium und den Organisationen der Zivilgesellschaft und hat deshalb wichtige Aufgaben inne. Sie unterhält Außenstellen in den Regionaldirektionen des Innenministeriums.

Der Kommission obliegt die Prüfung sämtlicher Angelegenheiten, die auf den Schutz der Menschenrechte bezogen sind und von denen die Abteilungen des Innenministeriums Kenntnis erlangen.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Zur Tätigkeit der Kommission zählt die aktive Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft, die Förderung positiver Polizeipraktiken und die Angleichung der Vorschriften an die Verpflichtungen, die Bulgarien im Rahmen seiner EU-Mitgliedschaft eingegangen ist. Sie erledigt ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit einem Arbeitsprogramm, das auf jährlicher Basis aktualisiert wird. Dieses Jahresarbeitsprogramm umfasst die folgenden Tätigkeiten:

  • Überprüfung der Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Empfehlung von Verbesserungen;
  • Förderung ethischer Standards sowie der Einhaltung der Menschenrechte im Arbeitsalltag der Polizei;
  • Bereitstellung von Fortbildungen für Polizeibeamte zum Thema Menschenrechte.
  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens
  • Wahrung der Rechte von verdächtigen Personen, die sich in Polizeigewahrsam befinden;
  • Einhaltung des Verhaltenskodex der Polizei;
  • Durchführung von Kontrollen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften des Ministeriums eingehalten werden, und zwar v. a. die Regelungen, die auf die polizeiliche Berufsethik und die Menschenrechte bezogen sind.

6. Komitee für Menschenrechte, Religion und Petitionen der Nationalversammlung (Комисия по правата на човека, вероизповеданията, жалбите и петициите на гражданите към Народното събрание)

Adresse:

Human Rights, Religion, Citizen's Complaints and Petitions Committee
Pl. Narodno Sabranie No 2 (Hemicycle)
Pl. Knyaz Aleksandar I No 1 (Commissions and cabinets of Members of Parliament)
Sofia 1169, Bulgaria
Zentrale: +359 2 939 39
Fax: +359 2 981 31 31
E-Mail: infocenter@parliament.bg
E-Mail: humanrights@parliament.bg
Website: https://www.parliament.bg

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Komitee für Menschenrechte, Religion und Petitionen der Nationalversammlung (Комисия по правата на човека, вероизповеданията, жалбите и петициите на гражданите към Народното събрание)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

In den Tätigkeitsbereich des Komitees fallen die auf die Menschenrechte und die Religionsausübung bezogenen Rechtsvorschriften und andere Angelegenheiten, zu denen die Anliegen von Bürgern, Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und Stiftungen zählen, die dem Komitee in Form von Beschwerden, Anfragen, Anträgen, Hinweisen, Petitionen, Vorschlägen usw. vorgelegt werden.

Die Themen sind äußerst vielfältig und erstrecken sich auf alle gesellschaftlichen Bereiche, die nicht in die Zuständigkeit der Gerichte fallen. Die Beschwerden beziehen sich zumeist auf soziale Missstände, gefolgt von Beschwerden über das Justizwesen, in Bezug auf Verbraucherrechte, über Handlungen und Unterlassungen von Behörden, die dem Innenministerium unterstellt sind, über allgemeine und einzelne Stadtplanungsentscheidungen, über rechtswidrige Baumaßnahmen sowie über die Rückübertragung des Eigentums an land- und forstwirtschaftlichen Flächen. Die Zusammenarbeit wird im Hinblick auf Fragen des Bildungs- und des Gesundheitswesens, auf Handlungen und Versäumnisse der kommunalen Behörden und Gebietskörperschaften, auf Aspekte der Religionsausübung, auf Beschwerden über Maßnahmen staatlicher Behörden, auf diskriminierende Verhaltensweisen oder Probleme ethnischer Minderheiten angestrebt.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Das Komitee stellt das unmittelbare Bindeglied zwischen Parlament und Bürgern dar. Seine Aufgaben sind klar definiert und in seiner Geschäftsordnung ist genau festgelegt, wie die große Anzahl an Beschwerden, Anträgen, Petitionen und Vorschlägen, die dem Komitee per Post oder E-Mail übermittelt werden und/oder bei der Registratur der Nationalversammlung eingehen, zu registrieren, weiterzuleiten und zu archivieren sind und wie jeder Schritt in diesem Ablauf zu dokumentieren ist. Jedes Dokument erhält ein Aktenzeichen, wird in einem speziellen Register erfasst und einem Sachbearbeiter zugeteilt, der es prüft und dem Absender ein Antwortschreiben übermittelt oder die Akte gegebenenfalls binnen einer angemessenen Frist an die zuständige Behörde weiterleitet. Das Komitee achtet besonders darauf, dass sowohl die kommunalen als auch die nationalen Behörden die in der Verwaltungsverfahrensordnung niedergelegten gesetzlichen Beantwortungsfristen einhalten. Die Sachbearbeiter des Komitees erteilen auch telefonische Beratung über die geltenden Verfahrensrechte und geben Auskunft darüber, in welchen Fällen sie Unterstützung leisten können.

Anonyme Petitionen werden nicht geprüft.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Die Bürger erhalten Rat und Unterstützung bei Themen, die auf den Schutz der durch die bulgarische Verfassung garantierten Staatsbürgerrechte bezogen sind.

7. Generaldirektion des Justizministeriums für die Vollstreckung von Strafurteilen (Главна дирекция ‘Изпълнение на наказанията’)

Adresse:

Bul. General N. Stoletov No 21
Sofia 1309, Bulgaria
Tel.: + 359 2 813 91 90
Fax: +359 2 931 15 74
E-Mail: gdin_ias@abv.bg; gdin@gdin.bg
Website: http://www.gdin.bg/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Generaldirektion des Justizministeriums für die Vollstreckung von Strafurteilen (Главна дирекция ‘Изпълнение на наказанията’)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Die Beschwerden der Inhaftierten beziehen sich hauptsächlich auf Disziplinarmaßnahmen, die Überstellung an andere Anstalten, die Haft- und Unterbringungsbedingungen, die medizinische Versorgung und das Verhalten des Gefängnispersonals.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Gegen Disziplinarmaßnahmen, die nach Artikel 101 des Strafvollzugsgesetzes verhängt wurden, kann innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum ihrer Bekanntgabe Beschwerde bei der Generaldirektion für den Vollzug von Strafurteilen eingelegt werden, wenn sie vom Leiter des Gefängnisses oder einer anderen Haftanstalt angeordnet wurden; wurden die Disziplinarmaßnahmen von der Generaldirektion für die Vollstreckung von Strafurteilen verhängt, muss die Beschwerde an das Justizministerium gerichtet werden. Gegen die Anordnung von Einzelhaft kann innerhalb von drei Tagen nach ihrer Androhung Beschwerde vor dem für die Haftanstalt zuständigen Kreisgericht eingelegt werden.

Die Einzelhaft von mehr als zwei Monaten ohne das Recht auf Teilnahme an Gruppenaktivitäten (Artikel 120 des Strafvollzugsgesetzes) muss von der Generaldirektion für die Vollstreckung von Strafurteilen angeordnet werden. Gegen die entsprechende Entscheidung der Generaldirektion kann innerhalb von drei Tagen ab der Androhung der Einzelhaft Beschwerde beim zuständigen Bezirksgericht eingelegt werden.

Überstellungen werden von der Generaldirektion für die Vollstreckung von Strafurteilen angeordnet; gegen sie kann innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe Beschwerde beim Justizministerium eingelegt werden.

Entscheidungen zur Verhängung von Haftverschärfungen werden von der Kommission für die Vollstreckung von Strafurteilen nach Artikel 74 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes erlassen; gegen sie kann innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Bekanntgabe Beschwerde vor dem für die Haftanstalt zuständigen Bezirksgericht eingelegt werden.

Nach Artikel 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Haftung des Staates und der Kommunen für von ihnen verursachte Schäden und den einschlägigen Bestimmungen der Verwaltungsverfahrensordnung sind die Verwaltungsgerichte für Beschwerden über die Unterbringungsbedingungen, die medizinische Versorgung und das Verhalten des Anstaltspersonals zuständig. Gegen die entsprechenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte können einmal Rechtsmittel eingelegt werden. Forderungen nach Artikel 71 Absatz 1 des Antidiskriminierungsgesetzes werden vor den Kreisgerichten oder dem Anti-Diskriminierungsausschuss verhandelt. Dieses Verfahren wird durch die Zivilprozessordnung geregelt. Die entsprechenden Entscheidungen können in zwei Instanzen angefochten werden. Gegen die Entscheidungen des Anti-Diskriminierungsausschuss kann nach der Verwaltungsverfahrensordnung vor dem Obersten Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt werden.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Sobald die Entscheidungen der zuständigen Behörden und Gerichte rechtskräftig sind, sind sie verbindlich und werden von der Generaldirektion und ihren regionalen Dienststellen umgesetzt.

8. Nationale Kommission für die Bekämpfung des Menschenhandels (Национална комисия за борба с трафика на хора към Министерския съвет)

Adresse:

Blvd G. M. Dimitrov No 52
1797 Sofia, Bulgaria
Tel.: + 359 2 807 80 50
Fax: + 359 2 807 80 59
E-Mail: office@antitraffic.government.bg
Website: http://antitraffic.government.bg/

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Nationale Kommission des Ministerrats für die Bekämpfung des Menschenhandels (Национална комисия за борба с трафика на хора към Министерския съвет)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Personen, die dem Menschenhandel zum Opfer gefallen sind, und jegliche anderen in ihrem Namen handelnden Personen können dem Kommissionssekretariat Hinweise auf Fälle des Menschenhandels zukommen lassen.

Die Kommission befasst sich auch mit Beschwerden von Bürgern, die auf ihre administrativen Abläufe bezogen sind. Die Fristen für die Bearbeitung dieser Beschwerden sind gesetzlich geregelt.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Die Kommission leitet die Hinweise an die zuständige Regierungsstelle zur Durchführung von Kontrollen und Ermittlungen und/oder zur Aufklärung der Umstände weiter. Den Opfern wird nach Artikel 20 des Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels Anonymität zugesichert; dabei wird der Schutz ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet. Bei minderjährigen Opfern des Menschenhandels ist die Kommission verpflichtet, unverzüglich die Staatliche Agentur für Kinderschutz einzuschalten, die die durch das Kinderschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen ergreift.

Nach Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels können Vertreter von gemeinnützigen Einrichtungen und in Bulgarien ansässigen internationalen Organisationen, die in diesem im Bereich tätig sind, an den Sitzungen der Kommission teilnehmen. Dafür müssen sie nach Artikel 12 der Geschäftsordnung der Kommission einen schriftlichen Antrag und beweiskräftige Unterlagen bei ihr einreichen.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder enthalten sie fehlerhafte Angaben, kann die Kommission den Antragsteller auffordern, innerhalb einer festgesetzten Frist Dokumente nachzureichen oder Angaben zu berichtigen. Die Entscheidung des Vorsitzenden der Kommission oder eines bevollmächtigten Regierungsbeamten ergeht innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Antrag einschließlich beweiskräftiger Unterlagen bei der Kommission eingegangen ist, und kann vor dem Obersten Verwaltungsgericht angefochten werden.

9. Zentralkommission zur Bekämpfung der Jugendkriminalität (Централната комисия за борба срещу противообществените прояви на малолетните и непълнолетните към Министерския съвет)

Adresse:

Bul. Knyaz Dondukov No 9, 4th floor
Sofia 1000, Bulgaria
Tel.: + 359 2 981 11 33
Fax: +359 2 987 40 01
Website: http://www.ckbppmn.government.bg/obshti/funktzii.html

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Zentralkommission zur Bekämpfung der Jugendkriminalität des Ministerrats (Централната комисия за борба срещу противообществените прояви на малолетните и непълнолетните към Министерския съвет)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Zu den Aufgaben der Kommission zählen die folgenden Tätigkeiten:

  • Koordinierung der Maßnahmen von Regierungsstellen und gemeinnützigen Organisationen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität;
  • landesweite Lenkung und Überwachung der Arbeit der örtlichen Kommissionen für die Bekämpfung der Jugendkriminalität;
  • Auswertung und Zusammenstellung von statistischen Daten, Untersuchung von Entwicklungstendenzen und Erstellung von Prognosen;
  • Mitarbeit an Gesetzesentwürfen, die die Probleme Minderjähriger betreffen;
  • Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit für Verhaltensauffälligkeiten von Jugendlichen und Heranwachsenden;

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Umstände, die kriminelle Verhaltensweisen häufig begünstigen, über die erzieherischen Maßnahmen, die ergriffen werden können, sowie über die Lage der Jugendkriminalität im Land und ihre aktuelle Entwicklung.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Die örtlichen Kommissionen für die Bekämpfung der Jugendkriminalität sind für die Durchführung, Lenkung und Überwachung der Maßnahmen zur Verhütung und Verringerung des antisozialen Verhaltens von Jugendlichen auf kommunaler Ebene verantwortlich.

Sie sind auch berechtigt, Fälle von Jugendkriminalität zu untersuchen. Das Strafgesetzbuch verfügt über einen Abschnitt mit „Besonderen Bestimmungen für Minderjährige“, der dem Artikel 40 des Kinderrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen und der Regel 11 der Rahmenbestimmungen der Vereinten Nationen für die Jugendgerichtsbarkeit entspricht. Der genannte Abschnitt des Strafgesetzbuchs sieht vor, dass den in Artikel 13 des Gesetzes zur Bekämpfung der Jugendkriminalität niedergelegten erzieherischen Maßnahmen der Vorrang einzuräumen ist. Diese Maßnahmen werden außerhalb des Strafrechtssystems durchgeführt und haben eine rein erzieherische und soziale Funktion. Dazu zählt auch die Beratung über den Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, die Förderung einer stärkeren Einbindung der Eltern und die Unterstützung durch ausgebildete Pädagogen.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, sobald die Ursachen problematischer Verhaltensweisen analysiert wurden. In Fällen der Verwahrlosung können auch Maßnahmen hinsichtlich der Eltern ergriffen werden.

10. Nationales Büro für Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe (Национално бюро за правна помощ)

Adresse:

Ul. Razvigor No 1
Sofia 1421, Bulgaria
Tel.: +359 2 81 93 200
Fax: + 359 2 865 48 12
E-Mail: nbpp@nbpp.government.bg
Website: https://mjs.bg

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Nationales Büro für Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe (Национално бюро за правна помощ)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Anträge auf Rechtsberatung oder Prozesskostenhilfe müssen beim Leiter des Büros gestellt werden.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Einem Antragsteller kann Rechtsberatung oder Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn er eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Er muss monatliche Sozialleistungen beziehen oder eine entsprechende Anspruchsberechtigung besitzen;
  • er muss in einem Heim oder einer vergleichbaren sozialen Einrichtung untergebracht sein; oder
  • es muss sich um Pflegefamilien, Verwandte oder enge Freunde handeln, denen nach dem Kinderschutzgesetz die Verantwortung für ein Pflegekind übertragen wurde.

Der Antragsteller muss eine der folgenden Unterlagen vorlegen:

  • eine Bescheinigung des Leiters der kommunalen Außenstelle des Sozialamts (auch bekannt als Direktion für die Erbringung von Sozialleistungen ) im Original, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung monatliche Sozialleistungen nach Artikel 9 der Durchführungsverordnung für das Sozialhilfegesetz bezieht;

oder

  • eine Bescheinigung des Leiters der kommunalen Außenstelle des Sozialamts im Original, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für den Bezug von monatlichen Sozialleistungen erfüllt.

Zudem muss

  • der Antragsteller eine Erklärung über die Vermögensverhältnisse seiner Familie einreichen.
  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Der Leiter des Büros entscheidet, ob rechtliche Beratung bzw. Prozesskostenhilfe gewährt wird.

Gegen diese Entscheidung kann in Übereinstimmung mit der Verwaltungsverfahrensordnung vor dem Verwaltungsgericht der Stadt Sofia Beschwerde eingelegt werden.

11. Nationaler Rat zur Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten (Национален съвет за подпомагане и компенсация на пострадали от престъпления)

Adresse:

Ministry of Justice
ul. Slavyanska No. 1
Sofia 1040, Bulgaria
Tel.: + 359 2 9 237 359
Fax: +359 2 980 62 93
E-Mail: compensation@justice.government.bg
Website: https://www.compensation.bg

  • Name der Stelle/Behörde, die Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen entgegennimmt

Nationaler Rat zur Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten (Национален съвет за подпомагане и компенсация на пострадали от престъпления)

  • Kurze Beschreibung der von der Behörde/Einrichtung bearbeiteten Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Der Rat bearbeitet Anträge auf finanzielle Entschädigung, wie sie vom Gesetz über die Unterstützung und Entschädigung von Kriminalitätsopfern vorgesehen ist. Um für eine Entschädigungsleistung in Betracht zu kommen, muss das Opfer der Straftat einen finanziellen Verlust erlitten haben, und zwar infolge einer terroristischen Handlung, eines Tötungsdeliktes, einer vorsätzlichen schweren Körperverletzung oder einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung mit ernstzunehmenden gesundheitlichen Folgen, infolge des Menschenhandels, infolge von Straftaten, die im Rahmen der organisierten Kriminalität begangen wurden, oder infolge anderer schwerwiegender Straftaten, die mit Vorsatz begangen wurden und zum Tod oder zu gravierenden Verletzungen des Opfers geführt haben (Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes über die Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten). Die Straftat muss nach dem 30. Juni 2005 begangen worden sein. Nach dem Gesetz ist eine Entschädigung für die folgenden finanziellen Schäden vorgesehen, wenn sie die unmittelbare Folge einer Straftat sind:

1. Kosten für medizinische Behandlung, die nicht von der Staatlichen Krankenkasse erstattet werden;

2. Verdienstausfälle;

3. Rechtskosten;

4. Verlust der Existenzgrundlage;

5. Bestattungskosten;

6. sonstige materielle Schäden.

Es müssen entsprechende Belege vorgelegt werden.

  • Kurze Beschreibung des Verfahrens zur Bearbeitung der Anträge/Beschwerden/Rechtsbehelfe

Die Opfer der Straftaten, die in Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes über die Unterstützung und Entschädigung von Opfern von Straftaten näher bezeichnet werden, können innerhalb von zwei Monaten, nachdem die Entscheidung einer in Artikel 12 des vorstehenden Gesetzes aufgeführten Justizbehörde Rechtskraft erlangt hat, beim Regierungspräsidenten ihres Verwaltungsbezirks oder beim Nationalen Rat zur Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten einen Antrag auf finanzielle Entschädigung stellen. Der Nationale Rat zur Unterstützung und Entschädigung der Opfer von Straftaten ist verpflichtet, den Antrag innerhalb von drei Monaten, nachdem dieser bei ihm eingegangen ist, zu prüfen.

  • Kurze Beschreibung der möglichen Ergebnisse des Verfahrens

Der Rat tagt mindestens einmal im Vierteljahr, um über Entschädigungsanträge zu entscheiden. Seine Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder gefällt, müssen mit einer Begründung versehen sein und können nicht angefochten werden.

Sonstige

Datenbank der Nichtregierungsorganisationen: http://www.ngobg.info/bg/search/advanced.html

Letzte Aktualisierung: 20/07/2022

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