Nationale Gerichte und außergerichtliche Stellen

Německo

Obsah zajišťuje
Německo

Nationale Gerichte

Zur Beachtung der Grundrechte sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Fühlen sich Personen in ihren Grundrechten verletzt, haben sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

Sie können dabei insbesondere geltend machen, eine für ihren Fall maßgebliche gesetzliche Regelung verstoße gegen das Grundgesetz. Schließt sich das Fachgericht ihrer Einschätzung an, wird es die gesetzliche Regelung dem Bundesverfassungsgericht im Wege der konkreten Normenkontrolle zur Entscheidung vorlegen. Folgt das Fachgericht dem nicht, kann nach Erschöpfung des Rechtsweges das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde angerufen werden.

Bürgerinnen und Bürger können vor den Fachgerichten auch Verletzungen der Grundrechtecharta geltend machen, wenn mit der angegriffenen Maßnahme Unionsrecht durchgeführt wird. Das Fachgericht hat sich insoweit ergebende Fragen ggf. dem EuGH vorzulegen (Art. 267 AEUV). Geschieht dies zu Unrecht nicht, kann auch das – als Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG – im Wege der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht beanstandet werden. Zudem zieht das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Prüfung von Verfassungsbeschwerden in unionsrechtlich determinierten Materien die Grundrechtecharta auch als unmittelbaren Prüfungsmaßstab heran.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar. An seine Entscheidungen sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht gilt als „Hüter des Grundgesetzes“. Zu seinen Aufgaben gehört, das Grundgesetz verbindlich auszulegen und für die Durchsetzung der Grundrechte zu sorgen. Es ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes und ein eigenständiges Verfassungsorgan.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet unter anderem nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a) des Grundgesetzes (GG) über Verfassungsbeschwerden, die von jeder natürlichen oder juristischen Person mit der Behauptung erhoben werden können, durch die deutsche öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten (vgl. Art. 1 bis Art. 19 GG) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, Art. 38, Art. 101, Art. 103, Art. 104 GG) verletzt zu sein.

Die Verfassungsbeschwerde ist keine Erweiterung des fachgerichtlichen Instanzenzuges, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, in dem nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts geprüft wird. Einzelheiten sind in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a und 4b GG und §§ 90 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.

Informationen über die Verfassungsbeschwerde, insbesondere was bei ihrer Erhebung unbedingt zu beachten ist, sind in einem Merkblatt des Bundesverfassungsgerichts zusammengefasst.

Das Bundesverfassungsgericht ist wie folgt erreichbar:

Postfach 1771
76006 Karlsruhe

Telefon: 0721 9101 - 0
Fax: 0721 9101 - 382

Webseite: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Homepage/homepage_node.html

Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es setzt sich dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert. Das Institut begleitet und überwacht zudem die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Das Institut ist nur den Menschenrechten verpflichtet und politisch unabhängig. Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.

Allerdings hat das Institut nicht den Auftrag, Anfragen von Einzelpersonen zu bearbeiten, die von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Das Institut gibt jedoch nach bestem Vermögen Auskunft über geeignete Beratungsstellen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist erreichbar:

Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin

Telefon: 030 259 359 - 0
Fax: 030 259 359 - 59


E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
Webseite: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/

Einrichtungen zum Schutz spezieller Menschenrechte

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die ihren Sitz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat, ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind. Ihre Aufgaben sind im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgeschrieben. Die Antidiskriminierungsstelle soll Anlaufstelle für alle Menschen sein, die sich aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen.

Gesetzliche Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind

  • Information, Beratung und auf Wunsch Unterstützung von Betroffenen bei einer gütlichen Beilegung, ggf. Vermittlung ortsnaher Unterstützungsangebote,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen,
  • Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen,
  • regelmäßige Vorlage eines Berichtes an den Deutschen Bundestag, verbunden mit Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung von Benachteiligungen.

Menschen, die sich diskriminiert fühlen oder Fragen zum AGG haben, können sich telefonisch, per E-Mail, per Post oder mittels eines elektronischen Kontaktformulars an die Antidiskriminierungsstelle wenden. Unternehmerinnen und Unternehmer finden unter http://www.antidiskriminierungsstelle.de/ zudem einen Leitfaden, der grundlegende Fragen zur Umsetzung des AGG in Betrieben beantwortet.

Die Antidiskriminierungsstelle ist wie folgt erreichbar:

Glinkastraße 24
10117 Berlin

Telefon: 030 18 555 - 1855

E-Mail für Beratungsanfragen: beratung@ads.bund.de
E-Mail für allgemeine Anfragen: poststelle@ads.bund.de
Webseite: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist eigenständige und unabhängige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz auf der Ebene des Bundes. Die Aufgaben des oder der BfDI sind in Artikel 57 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in § 14 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Überwachung und Durchsetzung der DSGVO und des BDSG und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz,
  • Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • Beratung des Deutschen Bundestags und des Bundesrats, der Bundesregierung und anderer Einrichtungen und Gremien über legislative und administrative Maßnahmen zum Datenschutz,
  • Sensibilisierung und Beratung der datenschutzrechtlich Verantwortlichen in ihrem Zuständigkeitsbereich über die ihnen aus der DSGVO, dem BDSG und sonstigen Vorschriften über den Datenschutz entstehenden Pflichten,
  • Bearbeitung von Beschwerden von Personen, die von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffen sind, oder Beschwerden von Datenschutzverbänden,
  • Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Aufsichtsbehörden in Deutschland und Europa, Austausch von Informationen und Leistung von Amtshilfe,
  • Durchführung von datenschutzrechtlichen Untersuchungen und Kontrollen,
  • Leistung von Beiträgen zur Tätigkeit des Europäischen Datenschutzausschusses.

Der BfDI kann außerdem Stellungnahmen an den Deutschen Bundestag oder einen seiner Ausschüsse, den Bundesrat, die Bundesregierung, sonstige Einrichtungen und Stellen sowie an die Öffentlichkeit richten. Auf Ersuchen des Deutschen Bundestages, eines seiner Ausschüsse oder der Bundesregierung geht er außerdem Hinweisen auf datenschutzrelevante Vorgänge bei den öffentlichen Stellen des Bundes nach.

Jeder hat nach Artikel 77 DSGVO oder – im Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz – nach § 60 BDSG das Recht, sich mit einer Beschwerde an den BfDI zu wenden, wenn er der Ansicht ist, dass eine der Aufsicht des BfDI unterliegende Stelle seine Rechte verletzt hat.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist erreichbar unter:

Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn

Telefon: 0228 997799 - 0
Fax: 0228 997799 - 5550

E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
Webseite: http://www.bfdi.bund.de

Auch kann über Online-Formulare Kontakt mit dem BfDI aufgenommen, Beschwerden eingereicht und Datenschutzverstöße gemeldet werden.

Darüber hinaus sind die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten der Länder für den öffentlichen und den nicht-öffentlichen Bereich, des Rundfunks, der Kirchen, der Datenschutzbeauftragten in Europa und im übrigen Ausland auf der Website des BFDI zusammengestellt.

Letzte Aktualisierung: 10/07/2023

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.