The European Case Law Identifier (ECLI) has been developed to facilitate the correct and unequivocal citation of judgments from European and national courts. A set of uniform metadata will help to improve search facilities for case law.
Before ECLI, it was difficult and time-consuming to find relevant case law. Take, for example, a case where a ruling of the Supreme Court of Member State A was known to be of interest for a specific legal debate. The case was registered in various national and cross-border case law databases, but in each database the ruling had a different identifier. All these identifiers – if known at all – had to be cited to enable readers of the citation to find the case in the database of their preference. Different citation rules and styles complicated the search. Moreover, users had to go to all the databases to find out whether this Supreme Court case was available – summarised, translated or annotated. With the ECLI system one search via one search interface using just one identifier will suffice to find all occurrences of the ruling in all participating national and cross-border databases.
Easy access to judicial decisions of other Member States is of growing importance in reinforcing the role of the national judge in applying and upholding EU law. Searching for, and citation of judgments from other Member States is seriously hampered by differences in national case law identification systems, citation rules and technical fields describing the characteristics of a judgment.
To overcome these differences and to facilitate easy access to - and citation of - national, foreign and European case law, the Council of the European Union invited Member States and EU institutions to introduce the European Case Law Identifier (ECLI) and a minimum set of uniform metadata for case law.
ECLI is a uniform identifier that has the same recognizable format for all Member States and EU courts. It is composed of five, mandatory, elements:
The elements are separated by a colon. A (non-existent) example of an ECLI could be:
ECLI:NL:HR:2009:384425, which could be decision 384425 of the Supreme Court (‘HR’) of the Netherlands (‘NL’) from the year 2009.
To make it easier to understand and find case law, each document containing a judicial decision should have a set of metadata as described in this paragraph. These metadata should be described according to the standards set by the Dublin Core Metadata Initiative.
The Council Conclusions on ECLI give a description of the metadata that can be used.
Every Member State using ECLI must appoint a governmental or judicial organisation as the national ECLI coordinator. The National ECLI coordinator is responsible for establishing the list of codes for the participating courts, the publication of the way the ordinal number is made up, and all other information that is relevant for the functioning of the ECLI system. The ECLI co-ordinator for the EU is the Court of Justice of the European Union.
Each Member State decides whether, and to what extent - it will use the ECLI system, e.g. if it will apply it retroactively to historical records or the number of courts participating, for example only at supreme court level, all courts, etc.
By clicking on the EU and international flags available at the right hand side, you will find information on implementation of ECLI by the Court of Justice of the European Union and the European Patent Office.
In accordance with the Council conclusions the European Commission has developed a multi-lingual ECLI search engine which allows users to find judicial decisions from the databases of those case law publishers who have implemented the ECLI standard and provided us with access to their data.
An ECLI resolver is also available at https://e-justice.europa.eu/ecli/ - any ECLI typed after this path will display the relevant ECLI metadata (if available). For example https://e-justice.europa.eu/ecli/ECLI:NL:HR:2016:764 would directly display the metadata of decision ECLI:NL:HR:2016:764.
On the Member State pages you can find information on:
Please select the relevant country's flag to obtain detailed national information.
This page is maintained by the European Commission. The information on this page does not necessarily reflect the official position of the European Commission. The Commission accepts no responsibility or liability whatsoever with regard to any information or data contained or referred to in this document. Please refer to the legal notice with regard to copyright rules for European pages.
ECLI-Koordinator für die Unionsgerichte ist der Gerichtshof der Europäischen Union (ECLI-Coordinator@curia.europa.eu).
ECLI-„Ländercode“ für den Gerichtshof der Europäischen Union an zweiter Position des ECLI: [EU]
ECLI-Komponenten zur Identifizierung der Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union:
C = Gerichtshof
T = Gericht
F = Gericht für den öffentlichen Dienst
Nummer der Entscheidung
Beispiele:
ECLI:EU:C:1998:27 ist das 27. Dokument des Gerichtshofs aus dem Jahr 1998 mit einem ECLI
ECLI:EU:T:2012:426 ist das 426. Dokument des Gerichts aus dem Jahr 2012 mit einem ECLI
ECLI:EU:F:2010:80 ist das 80. Dokument des Gerichts für den öffentlichen Dienst aus dem Jahr 2010 mit einem ECLI
Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Europäisches Patentamt
Das Europäische Patentamt (EPA) bietet Erfindern ein einheitliches Anmeldeverfahren, über das sie in bis zu 40 europäischen Staaten Patentschutz erlangen können. Das Amt ist das Exekutivorgan der
Europäischen Patentorganisation und wird vom Verwaltungsrat überwacht.
Der ECLI-Koordinator im Europäischen Patentamt ist das Publication Department.
Postanschrift
Postfach 90Anschrift
Rennweg 12ECLI-Ländercode für das Europäische Patentamt an zweiter Position des ECLI: [EP]
ECLI-Komponenten zur Identifizierung der Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts:
Punkt
Datum der Entscheidung (Format JJJJMMTT)
Beispiel:
ECLI:EP:BA:2002:D000300.20020503
EP = Europäisches Patentamt
BA = Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts
2002 = Jahr der Entscheidung
D000300 = D0003/00 (Aktenzeichen)
20020503 = 2002.05.03 (Datum der Entscheidung)
Der ECLI wird ausschließlich zur Identifizierung der Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts verwendet.
Eine Suche anhand des ECLI ist über die Datenbank mit den Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA (siehe Link) möglich.
Datenbank mit den Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA
Diese Seite wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Die Informationen auf dieser Seite geben nicht unbedingt den offiziellen Standpunkt der Europäischen Kommission wieder. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
ECLI ist noch nicht in das belgische System integriert worden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Der nationale ECLI-Koordinator ist:
Der Oberste Justizrat (ВСС)
ul. „Saborna” 9
Sofia 1000
Bis zur Einrichtung einer funktionalen Mailbox können Informationen an folgende E-Mail-Adressen geschickt werden:
Маrtin Welitschkow, martin.velichkov@mail.bg , Tel. + 359 2 930 49 43
Waleri Michajlow, valery@abv.bg , Tel. + 359 2 930 49 36
ECLI-Ländercode für Bulgarien: [BG]
Der Oberste Justizrat hat ein Modell für die Internetseiten der Gerichte mit einer Rubrik für Gerichtsentscheidungen festgelegt, die im Einklang mit dem bulgarischen Datenschutzgesetz (Zakon za zashtita na lichnite danni) zu veröffentlichen sind. Er genehmigte darüber hinaus die Nutzung einer zentralen webbasierten Schnittstelle für die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Oberster Gerichtshof der Tschechischen Republik
Burešova 571/20, Brno - Veveří, PSČ 657 37
Tschechische Republik
Tel.: +420 541 593 111
Fax: +420 541 213 493
ID der „Data box“: kccaa9t
E-Mail: podatelna@nsoud.cz (bitte geben Sie als Betreff an: ECLI)
Website: http://www.nsoud.cz/
Ansprechpartner: JUDr. Michal Malaník
Der ECLI-Identifikator wurde in der Tschechischen Republik im April 2012 für Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs („Nejvyšší soud“) eingeführt. Seit März 2014 wird der Identifikator auch zur Bezeichnung von Entscheidungen des Verfassungsgerichts („Ústavní soud“) verwendet. Mithilfe des ECLI-Identifikators lassen sich Entscheidungen dieser beiden Gerichte auf den einschlägigen Webseiten (Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs unter der Adresse http://www.nsoud.cz/ und Entscheidungen des Verfassungsgerichts unter der Adresse
http://nalus.usoud.cz/Search/Search.aspx) abrufen.
[CZ]: Ländercode für die Tschechische Republik
[NS]: Nejvyšší soud (Oberster Gerichtshof der Tschechischen Republik)
[US]: Ústavní soud (Verfassungsgericht der Tschechischen Republik)
ECLI:CZ:NS:2012:spisová značka.1
[CZ] Ländercode (CZ für die Tschechische Republik);
[NS] ist die Abkürzung (der Code) des Gerichts, das die Entscheidung erlassen hat (NS für den Obersten Gerichtshof);
[2012] gibt das Jahr an, in dem die Entscheidung erlassen wurde;
[spisová značka] (Aktenzeichen) – ohne Leerschritte und Schrägstriche; diese werden jeweils durch Punkte ersetzt;
die Zahl [1] gibt die laufende Nummer von Entscheidungen unter ein und demselben Aktenzeichen an. Durch die Angabe der laufenden Nummer wird sichergestellt, dass nicht für mehrere Entscheidungen eines Gerichts in ein und demselben Jahr dieselbe ECLI-Nummer vergeben wird.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
ECLI-Ländercode für Dänemark: [DK]
Informationen hierzu folgen später.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Nationaler ECLI-Koordinator
Als ECLI-Koordinator für Deutschland ist folgende Stelle benannt:
Bundesamt für Justiz
Referat VII 1
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99410-5801
E-Mail: kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de
https://www.bundesjustizamt.de
Einführung und Verbreitung des ECLI in Deutschland
In Deutschland haben das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht sowie die Gerichte der Länder den ECLI in ihren Entscheidungsdatenbanken eingeführt. Zu allen Entscheidungen, die auf den jeweiligen Webseiten seit Einführung veröffentlicht werden, wird ein ECLI vergeben; im Einzelnen:
Bundesverfassungsgerichthttp://www.bundesverfassungsgericht.de (rückwirkende Vergabe für sämtliche veröffentlichen Entscheidungen beabsichtigt),
Bundesgerichtshofhttp://www.bundesgerichtshof.de (für Entscheidungen, die ab dem 01.01.2016 auf dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs veröffentlicht wurden),
Bundesverwaltungsgerichthttp://www.bundesverwaltungsgericht.de (für sämtliche Entscheidungen, die auf dem Internetauftritt des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht wurden),
Bundesfinanzhofhttp://www.bundesfinanzhof.de (für Entscheidungen, die ab dem 04.10.2016 auf dem Internetauftritt des Bundesfinanzhofs veröffentlicht wurden),
Bundesarbeitsgerichthttp://www.bundesarbeitsgericht.de (für Entscheidungen mit einem Entscheidungsdatum nach dem 01.01.2015),
Bundessozialgerichthttp://www.bundessozialgericht.de (für Entscheidungen, die ab dem 01.01.2010 auf dem Internetauftritt des Bundessozialgerichts veröffentlicht wurden),
Gerichte der Länderhttp://www.justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php
Die mit einem ECLI versehenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts können auch über die ECLI-Suchmaschine der EU recherchiert werden.
Allgemein
Der ECLI-Identifikator besteht aus fünf Stellen, die jeweils durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt sind. Von Deutschland vergebene ECLIs beginnen stets mit „ECLI“ (①), gefolgt von „DE“ für Deutschland (②). Die dritte Stelle, der sog. „Gerichtscode“ (③), gibt an, welches Gericht die Entscheidung getroffen hat (z. B. „BVerfG“ für Bundesverfassungsgericht). Die vierte Stelle (④) enthält das Jahr, in dem die Entscheidung getroffen wurde und besteht aus einer vierstelligen Zahlenfolge (Format JJJJ, z. B. 2016).
Den letzten Bestandteil, die Ordinalzahl (⑤ ff.), erzeugen die Gerichten nach individuellen Regeln. Gerichtscode und Ordinalzahl werden im Folgenden gesondert für die jeweiligen Gerichte erläutert:
Bundesverfassungsgericht
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BVerfG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑨, von denen der vorletzte und letzte Teil durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
b | Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien |
c | Wahlprüfungsbeschwerden |
e | Organstreitverfahren |
f | Abstrakte Normenkontrolle |
g | Bund-Länder-Streitigkeiten |
h | Andere Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern |
k | Landesverfassungsstreitigkeiten |
l | Konkrete Normenkontrolle |
m | Überprüfung von Völkerrecht als Bundesrecht |
n | Auslegung des Grundgesetzes nach landesverfassungsgerichtlicher Vorlage |
p | Anderweitig zugewiesene Entscheidungen durch Bundesgesetz |
q | Einstweilige Anordnungen |
r | Verfassungsbeschwerden |
up | Plenarentscheidungen |
vb | Verzögerungsbeschwerden |
Beispiel:
Dem Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2016 mit dem Aktenzeichen 2 BvB 1/13 entspricht der ECLI-Identifikator:
Die Kollisionsnummer „c“ weist darauf hin, dass es sich um die vierte Entscheidung bei ansonsten identischem ECLI-Identifikator handelt.
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BGH“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, von denen Teil ⑦ und ⑧ durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2016 mit dem Aktenzeichen 2 StR 487/15 entspricht der ECLI-Identifikator:
Die Kollisionsnummer „2“ weist darauf hin, dass es sich um die dritte Entscheidung bei ansonsten identischem ECLI-Identifikator handelt.
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BVerwG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, von denen Teil ⑦ und ⑧ durch einen Punkt voneinander getrennt sind, es sei denn, das Az-Suffix D (Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren) wurde vergeben. In diesem Fall entfällt der Punkt als Trenner zwischen Aktenzeichen (7) und Kollisionsziffer (8).Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2002 mit dem Aktenzeichen 9 CN 1/01 entspricht der ECLI-Identifikator:
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BFH“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
VE | Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH |
VV | Vorlage an das BVerfG |
BA | Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes: AdV[A1] -Antrag und AdV[A2] -Beschwerde |
B | Beschluss, soweit nicht „BA“ zu vergeben ist |
U | Urteil, rechtskräftiger Gerichtsbescheid, Zwischenurteil etc. |
Beispiel:
Dem Urteil des 10. Senats des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2016 mit dem Aktenzeichen X R 66/14 entspricht der ECLI-Identifikator:
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BAG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Beschluss des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 mit dem Aktenzeichen 10 AZB 109/14 entspricht der ECLI-Identifikator:
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BSG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die nicht voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Urteil des 3. Senats des Bundessozialgerichts vom 25. Januar 2017 mit dem Aktenzeichen B 3 P 2/15 R entspricht der ECLI-Identifikator:
Die zulässigen Gerichtscodes (③) sind der anliegenden Tabelle (52 KB)
zu entnehmen. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑦, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Beschluss der 6. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart vom 26. Januar 2015 mit dem Aktenzeichen 6 KLs 34 Js 2588/10 entspricht der ECLI-Identifikator:
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Estland bereitet die Einführung des Europäischen Urteilsidentifikators (European Case Law Identifier – ECLI) für Urteile vor, die im Riigi Teataja (Amtsblatt) veröffentlicht wurden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Department of Justice and Equality
ECLI-Ländercode für Irland: [IE]
Es ist zurzeit noch nicht möglich, einen ECLI anhand der öffentlich verfügbaren Informationen zu bilden. Das genaue Format des ECLI steht noch nicht fest.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Griechenland nimmt am ECLI-System nicht teil.
Allerdings wird momentan die Errichtung einer einheitlichen Datenbank vorbereitet, die alle im Inland ergangenen Gerichtsurteile enthalten soll. Folgende Gerichte verfügen bereits über eigene elektronische Rechtsprechungs-Datenbanken:
1) Oberster Gerichtshof (nur eigene Rechtsprechung):
2) Staatsrat (nur eigene Rechtsprechung):
https://www.ste.gr/ste/faces/index.jsp
3) Erstinstanzliches Verwaltungsgericht von Athen (nur eigene Rechtsprechung):
http://www.protodikeio-ath.gr/opencms_prot/opencms/ProtSite/
(Dieser Dienst steht nur zertifizierten Nutzern zur Verfügung.)
Darüber hinaus gibt es gebührenpflichtige Datenbanken privater Anbieter, beispielsweise:
1) Datenbank der Athener Anwaltskammer:
2) Datenbank des Unternehmens Intracom Services:
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Der nationale ECLI-Koordinator Spaniens ist das Zentrum für Gerichtsdokumentation („CENDOJ“ – Centro de Documentacion Judicial), eine technische Einrichtung des ALLGEMEINEN RATES DER JUSTIZ (Consejo General del Poder Judicial): cendoj.ecli@cgpj.es.
ECLI-Ländercode für Spanien: [ES]
Spanien hat das ECLI-System bereits im November 2012 eingeführt.
Dies war möglich, da Spanien bereits vor der Einführung des ECLI-Projekts am 27. Oktober 2011 einen eigenen nationalen Urteilsidentifikator besaß, der unter der Bezeichnung „ROJ“ (amtliches Justizverzeichnis – Repositorio Oficial de Jurisprudencia) geführt wird. In diesem nationalen Verzeichnis werden sämtliche Urteile der spanischen Gerichte – von den erstinstanzlichen Gerichten bis hin zum Obersten Gerichtshof – erfasst.
Auf der Website http://www.poderjudicial.es/ wird jedem Bürger Zugang zu Entscheidungen aller spanischen Gerichte gewährt; derzeit sind das insgesamt 5 600 000 Urteile, wobei die Zahl jährlich steigt. Richtern, Kollegialrichtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern stehen über einen geschützten Zugang zusätzliche Informationen und Links zur Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs, zu nationalen und internationalen Rechtsvorschriften und zur nationalen und internationalen Rechtslehre zur Verfügung.
http://www.poderjudicial.es/.
Gegenwärtig wird die nationale Identifikation „ROJ“ als Kennung des spanischen Zentrums für Gerichtsdokumentation beibehalten, da das Zentrum für die Verbreitung der Rechtsprechung in Spanien zuständig ist. Die ECLI-Kennziffer wird auf europäischer Ebene verwendet. So standen im Jahr 2014 über das E-Justiz-Portal 2 500 000 Urteile des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo), des Nationalen Gerichts (Audiencia Nacional), der Obergerichte der Autonomen Gemeinschaften (Tribunales Superiores de Justicia) und Provinzgerichte (Audiencias Provinciales) sowie eine Auswahl von erstinstanzlichen Gerichtsurteilen, die von juristischem Interesse waren bzw. soziale Auswirkungen hatten, zur Verfügung. Die Anzahl der verfügbaren Urteile steigt täglich mit der Einstellung neuer Urteile in das System. Spanien hat die Einführung des ECLI-Systems erfolgreich abgeschlossen und beteiligt sich derzeit am Projekt BO-ECLI.
Die ECLI-Kennziffer für Spanien setzt sich wie folgt zusammen:
BEISPIELE:
Die ROJ-Kennung ist die auf nationale Ebene verwendete Kennziffer.
1) *Das Urteil der Strafkammer des Nationalen Gerichts vom 30. Mai 2014 entspricht der ROJ-Kennung: SAN 2389/2014
*Die entsprechende ECLI-Kennziffer lautet:
ECLI:ES:AN:2014:2389
2) *Urteil des Obergerichts vom 15. April 2011, Kammer für Verwaltungssachen von Burgos der Autonomen Gemeinschaft Kastilien und León, entspricht der ROJ-Kennung: STSJ CL 782/2011
*Die entsprechende ECLI-Kennziffer lautet:
ECLI:ES:TSJCL:2011:782
3) *Beschluss der Strafkammer des Nationalen Gerichts vom 29. Oktober 2015 entspricht der ROJ-Kennung: ANN 199/2015
*Die entsprechende ECLI-Kennziffer lautet:
ECLI:ES:AN:2015:199A
Die ECLI-Kennziffer der Justizorgane in Spanien entspricht dem Code für das Gericht, an dem das Urteil ergangen ist, wobei sich dieser Code mit der auf nationaler Ebene verwendeten ROJ-Kennung deckt.
KURZBEZEICHNUNG | BEZEICHNUNG |
--------------------- | --------------------------------------------------------------- |
TS | Oberster Gerichtshof (Tribunal Supremo) |
AN | Nationales Gericht (Audiencia Nacional) |
TSJAND | Obergericht von Andalusien (Tribunal Superior de Justicia Andalucía) |
TSJAR | Obergericht von Aragón (Tribunal Superior de Justicia Aragón) |
TSJAS | Obergericht von Asturien (Tribunal Superior de Justicia Asturias) |
TSJBAL | Obergericht der Balearen (Tribunal Superior de Justicia Baleares) |
TSJICAN | Obergericht der Kanarischen Inseln (Tribunal Superior de Justicia Canarias) |
TSJCANT | Obergericht von Kantabrien (Tribunal Superior de Justicia Cantabria) |
TSJCL | Obergericht von Kastilien und León (Tribunal Superior de Justicia Castilla y León) |
TSJ CLM | Obergericht von Kastilien-La Mancha (Tribunal Superior de Justicia Castilla la Mancha) |
TSJCAT | Obergericht von Katalonien (Tribunal Superior de Justicia Cataluña) |
TSJCV | Obergericht der Autonomen Gemeinschaft Valencia (Tribunal Superior de Justicia Comunidad Valenciana) |
TSJEXT | Obergericht der Extremadura (Tribunal Superior de Justicia Extremadura) |
TSJGAL | Obergericht von Galizien (Tribunal Superior de Justicia Galicia) |
TSJLR | Obergericht von La Rioja (Tribunal Superior de Justicia La Rioja) |
TSJMAD | Obergericht von Madrid (Tribunal Superior de Justicia Madrid) |
TSJMU | Obergericht von Murcia (Tribunal Superior de Justicia Murcia) |
TSJNAV | Obergericht von Navarra (Tribunal Superior de Justicia Navarra) |
TSJPV | Obergericht des Baskenlandes (Tribunal Superior de Justicia País Vasco) |
TSJCE | Obergericht von Ceuta (Tribunal Superior de Justicia Ceuta) |
TSJML | Obergericht von Melilla (Tribunal Superior de Justicia Melilla) |
APVI | Provinzgericht Álava (Audiencia Provincial Álava) |
APAB | Provinzgericht Albacete (Audiencia Provincial Albacete) |
APA | Provinzgericht Alicante (Audiencia Provincial Alicante) |
APAL | Provinzgericht Almería (Audiencia Provincial Almería) |
APAV | Provinzgericht Ávila (Audiencia Provincial Ávila) |
APBA | Provinzgericht Badajoz (Audiencia Provincial Badajoz) |
APIB | Provinzgericht Baleares (Audiencia Provincial Baleares) |
APB | Provinzgericht Barcelona (Audiencia Provincial Barcelona) |
APBU | Provinzgericht Burgos (Audiencia Provincial Burgos) |
APCC | Provinzgericht Cáceres (Audiencia Provincial Cáceres) |
APCA | Provinzgericht Cádiz (Audiencia Provincial Cádiz) |
APCS | Provinzgericht Castellón (Audiencia Provincial Castellón) |
APCR | Gerichtshof der Provinz Ciudad Real (Audiencia Provincial Ciudad Real) |
APCO | Provinzgericht Córdoba (Audiencia Provincial Córdoba) |
APC | Provinzgericht A Coruña (Audiencia Provincial A Coruña) |
APCU | Provinzgericht Cuenca (Audiencia Provincial Cuenca) |
APGI | Provinzgericht Girona (Audiencia Provincial Girona) |
APGR | Provinzgericht Granada (Audiencia Provincial Granada) |
APGU | Provinzgericht Guadalajara (Audiencia Provincial Guadalajara) |
APSS | Provinzgericht Guipúzcoa (Audiencia Provincial Guipúzcoa) |
APH | Provinzgericht Huelva (Audiencia Provincial Huelva) |
APHU | Provinzgericht Huesca (Audiencia Provincial Huesca) |
APJ | Provinzgericht Jaén (Audiencia Provincial Jaén) |
APLE | Provinzgericht León (Audiencia Provincial León) |
APL | Provinzgericht Lleida (Audiencia Provincial Lleida) |
APLO | Provinzgericht La Rioja (Audiencia Provincial La Rioja) |
APLU | Provinzgericht Lugo (Audiencia Provincial Lugo) |
APM | Provinzgericht Madrid (Audiencia Provincial Madrid) |
APMA | Provinzgericht Málaga (Audiencia Provincial Málaga) |
APMU | Provinzgericht Murcia (Audiencia Provincial Murcia) |
APNA | Provinzgericht Navarra (Audiencia Provincial Navarra) |
APOU | Provinzgericht Ourense (Audiencia Provincial Ourense) |
APO | Provinzgericht Asturien (Audiencia Provincial Asturias) |
APP | Provinzgericht Palencia (Audiencia Provincial Palencia) |
APGC | Provinzgericht Las Palmas (Audiencia Provincial Las Palmas) |
APPO | Provinzgericht Pontevedra (Audiencia Provincial Pontevedra) |
APSA | Provinzgericht Salamanca (Audiencia Provincial Salamanca) |
APTF | Provinzgericht Santa Cruz de Tenerife (Audiencia Provincial Santa Cruz de Tenerife) |
APS | Provinzgericht Kantabrien (Audiencia Provincial Cantabria) |
APSG | Provinzgericht Segovia (Audiencia Provincial Segovia) |
APSE | Provinzgericht Sevilla (Audiencia Provincial Sevilla) |
APSO | Provinzgericht Soria (Audiencia Provincial Soria) |
APT | Provinzgericht Tarragona (Audiencia Provincial Tarragona) |
APTE | Provinzgericht Teruel (Audiencia Provincial Teruel) |
APTO | Provinzgericht Toledo (Audiencia Provincial Toledo) |
APV | Provinzgericht Valencia (Audiencia Provincial Valencia) |
APVA | Provinzgericht Valladolid (Audiencia Provincial Valladolid) |
APBI | Provinzgericht Biskaya (Audiencia Provincial Vizcaya) |
APZA | Provinzgericht Zamora (Audiencia Provincial Zamora) |
APZ | Provinzgericht Saragossa (Audiencia Provincial Zaragoza) |
APCE | Provinzgericht Ceuta (Audiencia Provincial Ceuta) |
APML | Provinzgericht Melilla (Audiencia Provincial Melilla) |
JPII | Gericht erster Instanz und Ermittlungsgericht (Juzgado de Primera Instancia e Instrucción) |
JPI | Gericht erster Instanz (Juzgado de Primera Instancia) |
JI | Ermittlungsgericht (Juzgado de Instrucción) |
JSO | Arbeits- und Sozialgericht (Juzgado de lo Social) |
JCA | Verwaltungsgericht (Juzgado de lo Contencioso Administrativo) |
JM | Handelsgericht (Juzgado de lo Mercantil) |
JVM | Gericht zuständig im Fall von Gewalt gegen Frauen (Juzgado de Violencia sobre la Mujer) |
JP | Strafgericht (Juzgado de lo Penal) |
JVP | Gericht für Strafvollzugsüberwachung (Juzgado de Vigilancia Penitenciaria) |
JME | Jugendgericht (Juzgado de Menores) |
JF | Familiengericht (Juzgado de Familia) |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Die Direktion für Rechts- und Verwaltungsinformation (Direction de l’information légale et administrative – DILA) wurde vom Generalsekretariat der Regierung zur nationalen ECLI-Koordinationsstelle für Frankreich ernannt.
Der ECLI-Ländercode für Frankreich lautet: [FR]
In Frankreich gilt der ECLI für folgende höchste Gerichte:
Innerhalb der fünfteiligen ECLI-Kennziffer sind die ersten beiden Stellen dem jeweiligen Mitgliedstaat fest zugeordnet:
ECLI:FR:{Code_Gericht}:{Jahr der Entscheidung}:{laufende Nummer}
Jedem Justizorgan ist ein Gerichtscode zugeordnet, sowie entsprechende Regeln für die Erzeugung einer laufenden Nummer.
Das Jahr der Entscheidung ist grundsätzlich als 4stellige Zahlenfolge (Format JJJJ, z. B. 2012) codiert.
Der Gerichtscode lautet immer CC.
Damit ergibt sich folgende ECLI-Grundform:
ECLI:FR:CC:{Jahr der Entscheidung}:{laufende Nummer}
Die laufende Nummer besteht aus zwei Teilen, die durch einen Punkt getrennt sind:
Beispiel:
Der Entscheidung von Freitag, dem 27. Juli 2012 Nr. 2012-270 QPC entspricht die ECLI-Kennung ECLI:FR:CC:2012:2012.270.QPC
Der Gerichtscode lautet immer CCASS.
Damit ergibt sich folgende ECLI-Grundform:
ECLI:FR:CCASS:{Jahr der Entscheidung}:{laufende Nummer}
Die laufende Nummer besteht aus zwei miteinander verknüpften Teilen:
AP | ASSEMBLEE PLENIERE (Plenum) |
AV | AVIS (Stellungnahme) |
C1 | PREMIERE CHAMBRE CIVILE (1. Zivilkammer) |
C2 | DEUXIEME CHAMBRE CIVILE (2. Zivilkammer) |
C3 | TROISIEME CHAMBRE CIVILE (3. Zivilkammer) |
CO | CHAMBRE COMMERCIALE (Kammer für Handelssachen) |
CR | CHAMBRE CRIMINELLE (Strafkammer) |
MI | CHAMBRE MIXTE (gemischte Kammer) |
OR | ORDONNANCE DU PREMIER PRESIDENT (Anordnung des ersten Präsidenten) |
SO | CHAMBRE SOCIALE (Sozialrechtskammer) |
Diese Codierung beruht auf einer 8stelligen internen Geschäftsnummer:
ein einstelliger Code als Kennzeichen für die Gerichtsformation,
zwei Stellen für das Jahr der Entscheidung,
fünf Stellen für die Seriennummer im jeweiligen Jahr für den betreffenden Spruchkörper.
Beispiel: Dem Urteil des Kassationsgerichtshofs, Strafkammer, vom 27. Februar 2013 mit der Revisionsantrag-Nr. 12-81.063 ist die Geschäftsnummer C1300710 zugeordnet. Der erste Teil der laufenden Nummer, CR, steht für Chambre criminelle (Strafkammer).
In unserem Beispiel lautet der 2. Teil der laufenden Nummer: 00710. Das Urteil, das vor der Strafkammer des Kassationsgerichtshofs am 27. Februar 2013 zu der Revisionsantrag-Nr. 12-81063 ergangen ist, erhält somit die ECLI-Kennung ECLI:FR:CCASS:2013:CR00710.
Für den Staatsrat wird ein Gerichtscode verwendet, aus dem der Spruchkörper erkennbar ist: An die Wurzel CE werden, wie nachstehend angegeben, mehrere Kennbuchstaben angehängt:
Assemblée (Generalversammlung) | CEASS |
Ordonnance (Verfügung) | CEORD |
Section du contentieux (Rechtsabteilung) | CESEC |
Sous-section jugeant seule (Unterabteilung als Einzelgremium) | CESJS |
Sous-sections reunies (Unterabteilungen zusammen) | CESSR |
(Kammer als Einzelgremium) | CECHS |
(Kammern zusammen) | CECHR |
Der Code CE alleine kommt nicht vor.
Somit ergibt sich folgende Grundform:
ECLI:FR:CE…:{Jahr der Entscheidung}:{laufende Nummer}
Auch hier besteht die laufende Nummer aus zwei Teilen, die durch einen Punkt getrennt sind:
Beispiel:
Die Entscheidung des Staatsrats Nr. 355099, die am 1. März 2013 von der 3. und von der 8. Unterabteilung zusammen ausgesprochen wurde, entspricht der ECLI-Kennung ECLI:FR:CESSR:2013:355099.20130301.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In der Republik Kroatien wurde der ECLI nicht in die Rechtsprechungsdatenbank aufgenommen, die am Obersten Gerichtshof der Republik Kroatien (Vrhovni sud Republike Hrvatske) gepflegt wird und auf der Website des Obersten Gerichtshofs zugänglich ist. In Anbetracht der Bedeutung des ECLI-Systems und seiner erforderlichen Einführung in allen EU-Mitgliedstaaten haben das Justizministerium und der Oberste Gerichtshof der Republik Kroatien deshalb beschlossen, eine Ausschreibung für die Umsetzung des ECLI-Systems im Rahmen des Programms „Justiz” 2014-2020 der Generaldirektion für Justiz und Verbraucher zu veröffentlichen.
Das erwähnte Projekt wurde unlängst von der Europäischen Kommission genehmigt, so dass in Kroatien Anfang Oktober 2016 unter Mitwirkung von etwa zehn Projektpartnern die Einführung des ECLI-Systems beginnt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Der ECLI-Koordinator für Italien ist noch nicht benannt. Gegenwärtig fungiert die Generaldirektion Informatik (DGSIA) des italienischen Justizministeriums als Koordinierungsstelle.
ECLI-Ländercode für Italien: [IT].
In der jetzigen Pilotphase wird an einem Vorschlag zur Einführung des ECLI gearbeitet. Dabei geht es vor allem um die Festlegung der Regeln für die Bildung der zum ECLI-Code gehörenden Ordinalzahl für Gerichtsdokumente anhand einer Reihe von zugänglichen Metadaten, so dass eine zweifelsfreie Identifizierung möglich ist.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Für amtliche Veröffentlichungen zuständige Stelle – E-Mail: publicationsc@sc.judicial.gov.cy
ECLI-Ländercode für Zypern: [CY]
Das genaue Format des ECLI steht noch nicht fest.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Nationaler ECLI-Koordinator ist die Gerichtsverwaltung (Tiesu administrācija).
Kontakt: kanceleja@ta.gov.lv
ECLI-Ländercode für Lettland: [LV]
Der Urteilsidentifikator wurde im September 2017 in Lettland eingeführt. Allen im Gerichtsinformationssystem registrierten Gerichtsentscheidungen wird eine ECLI-Kennung zugewiesen mit Ausnahme der Beschlüsse von Untersuchungsrichtern. Öffentlich zugängliche Gerichtsentscheidungen werden veröffentlicht unter: https://manas.tiesas.lv/eTiesas/.
ECLI:LV:AAAAAAA:BBBB:CCDD.E12345678.90.FF:
ECLI ist die unveränderliche Bezeichnung des Europäischen Urteilsidentifikators
LV ist der unveränderliche internationale Ländercode der Republik Lettland
AAAAAAA ist der Gerichtscode
BBBB ist das Jahr der Entscheidung
CCDD.E12345678.90 ist die Nummer der Entscheidung:
CC steht für die zweistellige Angabe des Monats der Entscheidung
DD steht für die zweistellige Angabe des Tags der Entscheidung
E12345678 ist die Nummer der Rechtssache bzw. in Ermangelung dieser Nummer die Archivierungsnummer oder das Aktenzeichen des Antrags
90 ist die Ordinalzahl der Entscheidung im Rahmen der Rechtssache oder im Rahmen einer Anspruchsprüfung, falls es keine Nummer der Rechtssache gibt
FF steht für die Art der Entscheidung: RS – rīcības sēde (Verwaltungssitzung), L – lēmums (Beschluss), S – spriedums (Urteil), BL – blakuslēmums (inzidente Entscheidung)
Beispiel: ECLI:LV:RAT:2016:1201.C28087609.1.S: ECLI steht für den Europäischen Urteilsidentifikator, LV ist der internationale Ländercode der Republik Lettland, RAT ist die Kennung des Regionalgerichts Riga (Rīgas apgabaltiesa), 2016 ist das Jahr der Entscheidung, 1201 ist das Datum der Entscheidung (1. Dezember), C28087609 ist die Nummer der Rechtssache, wie oben beschrieben, 1 ist die laufende Nummer der Entscheidung und S bezeichnet die Art der Entscheidung, d. h. ein Urteil.
Gerichtscode | Bezeichnung des Gerichts |
AT | Augstākā Tiesa (Oberster Gerichtshof) |
KUAT | Kurzemes apgabaltiesa (Regionalgericht Kurzeme) |
LAAT | Latgales apgabaltiesa (Regionalgericht Latgale) |
RAT | Rīgas apgabaltiesa (Regionalgericht Riga) |
VAT | Vidzemes apgabaltiesa (Regionalgericht Vidzeme) |
ZAT | Zemgales apgabaltiesa (Regionalgericht Zemgale) |
ADTJ | Administratīvā rajona tiesa Jelgavas tiesu nams (Bezirksverwaltungsgericht Jelgava ) |
ADTL | Administratīvā rajona tiesa Liepājas tiesu nams (Bezirksverwaltungsgericht Liepāja) |
ADTR | Administratīvā rajona tiesa Rēzeknes tiesu nams (Bezirksverwaltungsgericht Rēzekne) |
ADRT | Administratīvā rajona tiesa Rīgas tiesu nams (Bezirksverwaltungsgericht Riga) |
ADTV | Administratīvā rajona tiesa Rīgas tiesu nams (Bezirksverwaltungsgericht Riga) |
AIRT | Aizkraukles rajona tiesa (Bezirksgericht Aizkraukle) |
ALRT | Alūksnes rajona tiesa (Bezirksgericht Alūksne) |
BLRT | Balvu rajona tiesa (Bezirksgericht Balvi) |
BSRT | Bauskas rajona tiesa (Bezirksgericht Bauska) |
CERT | Cēsu rajona tiesa (Bezirksgericht Cēsis) |
DAUT | Daugavpils tiesa (Stadtgericht Daugavpils) |
DORT | Dobeles rajona tiesa (Bezirksgericht Dobele) |
GURT | Gulbenes rajona tiesa (Bezirksgericht Gulbene) |
JELT | Jelgavas tiesa (Stadtgericht Jelgava) |
JERT | Jēkabpils rajona tiesa Bezirksgericht Jēkabpils) |
JURT | Jūrmalas tiesa (Stadtgericht Jūrmala) |
KRRT | Krāslavas rajona tiesa Bezirksgericht Krāslava) |
KURT | Kuldīgas rajona tiesa (Bezirksgericht Kuldīga) |
LIET | Liepājas tiesa Stadtgericht Liepāja) |
LIRT | Limbažu rajona tiesa (Bezirksgericht Limbaži) |
LURT | Ludzas rajona tiesa (Bezirksgericht Ludza) |
MART | Madonas rajona tiesa (Bezirksgericht Madona) |
OGRT | Ogres rajona tiesa (Bezirksgericht Ogre) |
PRRT | Preiļu rajona tiesa (Bezirksgericht Preiļi) |
REZT | Rēzeknes tiesa (Stadtgericht Rēzekne) |
RCRT | Rīgas pilsētas Centra rajona tiesa (•Bezirksgericht Riga-Stadt – Zentrum) |
RKRT | Rīgas pilsētas Kurzemes rajona tiesa (Bezirksgericht Riga-Stadt – Kurzeme) |
RLPT | Rīgas pilsētas Latgales priekšpilsētas tiesa (Bezirksgericht Riga Stadt – Latgale) |
RVPT | Rīgas pilsētasVidzemes priekšpilsētas tiesa (Bezirksgericht Riga-Stadt – Vidzeme) |
RZPT | Rīgas pilsētas Zemgales priekšpilsētas tiesa (Bezirksgericht Riga-Stadt – Zemgale) |
RZRT | Rīgas pilsētas Ziemeļu rajona tiesa (Bezirksgericht Riga-Stadt – Nord) |
RIRT | Rīgas rajona tiesa (Bezirksgericht Riga) |
SART | Saldus rajona tiesa (Bezirksgericht Saldus) |
SIRT | Siguldas tiesa (Stadtgericht Sigulda) |
TART | Talsu rajona tiesa (Bezirksgericht Talsi) |
TURT | Tukuma rajona tiesa (Bezirksgericht Tukums) |
VART | Valkas rajona tiesa (Bezirksgericht Valka) |
VLRT | Valmieras rajona tiesa (Bezirksgericht Valmiera) |
VENT | Ventspils tiesa (Stadtgericht Ventspils) |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Nationaler ECLI-Koordinator ist die nationale Gerichtsverwaltung, L. Sapiegos g. 15, LT-10312 Vilnius, Litauen. Telefon (+370) 5 266 29 81, E‑Mail: info@teismai.lt.
Litauens Länderkode ist [LT].
ECLI ist in Litauen noch nicht in Gebrauch.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Luxemburg prüft derzeit die Einführung des European Case Law Identifier (ECLI).
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In Ungarn ist eine Einführung des ECLI derzeit nicht geplant.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Courts of Malta (courts.csa@courtservices.mt).
Ländercode für Malta: [MT]
In Malta kann der ECLI-Code nicht anhand der Angaben generiert werden, mit deren Hilfe der öffentliche Nutzer Zugang auf die Rechtsprechung zugreift, sondern dieser wird bei der Erfassung des Urteils im Gerichtssystem automatisch erzeugt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Nationaler ECLI-Koordinator ist der Niederländische Justizbeirat (Raad voor de rechtspraak): ecliservice@rechtspraak.nl.
ECLI-Ländercode für die Niederlande: [NL]
Am 28. Juni 2013 wurde in den Niederlanden der ECLI eingeführt. Ein ECLI kann vergeben werden für:
a) alle gerichtlichen Entscheidungen, die auf der Website des Justizbeirats veröffentlicht wurden: http://www.rechtspraak.nl/;
b) alle standesrechtlichen Entscheidungen, die auf der Website der vereinten Disziplinarbehörden veröffentlicht wurden: http://www.tuchtrecht.nl/;
c) alle gerichtlichen Entscheidungen, die nicht unter a) oder b) fallen, jedoch in Zeitschriften oder Datenbanken bekanntgemacht wurden, sowie gerichtliche Entscheidungen, die von gewerblichen Anbietern als „open access“ zugänglich gemacht werden. Herausgeber von Zeitschriften oder Administratoren von Datenbanken, die Entscheidungen eintragen lassen möchten, können diese über die oben angegebene E-Mail-Adresse anmelden;
d) alle gerichtlichen Entscheidungen, die in einer internen Datenbank des Justizbeirats abgelegt sind.
Unabhängig davon, ob eine Entscheidung auf einer der beiden oben erwähnten Websites bekanntgemacht wird, werden auf der Website http://www.rechtspraak.nl/ sämtliche niederländischen ECLIs veröffentlicht, zusammen mit dem Namen des Organs, das die Entscheidung gefällt hat, dem Datum der Entscheidung, der Fallnummer und gegebenenfalls weiteren Angaben. Sofern bekannt, wird auch auf die Zeitschriften oder Datenbanken verwiesen, in denen die jeweilige Entscheidung gemeldet wurde.
Der niederländische ECLI setzt sich folgendermaßen zusammen:
In den Niederlanden gibt es sehr viele Gerichte. Die Codes für die wichtigsten niederländische Gerichte sind nachstehend aufgeführt.
Zum 1. Januar 2013 wurde das Gerichtswesen der Niederlande von Grund auf neu geordnet. Diejenigen Gerichte, die zu diesem Datum abgeschafft wurden, sind entsprechend gekennzeichnet. Zum 1. April 2013 erfolgte eine weitere Neuerung. Die Gerichte, die es seit diesem Datum nicht mehr gibt, sind ebenfalls als „abgeschafft“ gekennzeichnet.
Übergeordnete Gerichte | ||
HR | Hoge Raad (Oberster Gerichtshof) | |
PHR | Parket bij de Hoge Raad (Staatsanwaltschaft beim Obersten Gerichtshof) | |
RVS | Raad van State (Staatsrat) | |
CRVB | Centrale Raad van Beroep (Gericht der letzten Instanz in Fragen des Sozialrechts) | |
CBB | College van Beroep voor het bedrijfsleven (Verwaltungsgericht der letzten Instanz in Fragen des Handels- und Unternehmensrechts) | |
Berufungsgerichte | ||
GHAMS | Gerechtshof Amsterdam (Berufungsgericht Amsterdam) | |
GHARL | Gerechtshof Arnhem-Leeuwarden | |
GHARN | Gerechtshof Arnhem (abgeschafft) | |
GHDHA | Gerechtshof Den Haag | |
GHLEE | Gerechtshof Leeuwarden (abgeschafft) | |
GHSGR | Gerechtshof 's-Gravenhage (abgeschafft) | |
GHSHE | Gerechtshof 's-Hertogenbosch | |
Bezirksgerichte | ||
RBALK | Rechtbank Alkmaar (Bezirksgericht Alkmaar) (abgeschafft) | |
RBALM | Rechtbank Almelo (abgeschafft) | |
RBAMS | Rechtbank Amsterdam | |
RBARN | Rechtbank Arnhem (abgeschafft) | |
RBASS | Rechtbank Assen (abgeschafft) | |
RBBRE | Rechtbank Breda (abgeschafft) | |
RBDHA | Rechtbank Den Haag | |
RBDOR | Rechtbank Dordrecht (abgeschafft) | |
RBGEL | Rechtbank Gelderland | |
RBGRO | Rechtbank Groningen (abgeschafft) | |
RBHAA | Rechtbank Haarlem (abgeschafft) | |
RBLEE | Rechtbank Leeuwarden (abgeschafft) | |
RBLIM | Rechtbank Limburg | |
RBMAA | Rechtbank Maastricht (abgeschafft) | |
RBMID | Rechtbank Middelburg (abgeschafft) | |
RBMNE | Rechtbank Midden-Nederland | |
RBNHO | Rechtbank Noord-Holland | |
RBNNE | Rechtbank Noord-Nederland | |
RBOBR | Rechtbank Oost-Brabant | |
RBONE | Rechtbank Oost-Nederland (abgeschafft) | |
RBOVE | Rechtbank Overijssel | |
RBROE | Rechtbank Roermond (abgeschafft) | |
RBROT | Rechtbank Rotterdam | |
RBSGR | Rechtbank 's-Gravenhage (abgeschafft) | |
RBSHE | Rechtbank 's-Hertogenbosch (abgeschafft) | |
RBUTR | Rechtbank Utrecht (abgeschafft) | |
RBZLY | Rechtbank Zwolle-Lelystad (abgeschafft) | |
RBZUT | Rechtbank Zutphen (abgeschafft) | |
RBZWB | Rechtbank Zeeland-West-Brabant |
Eine vollständige Liste aller Codes der niederländischen Gerichte in alphabetischer Reihenfolge finden Sie im Anhang.(73 Kb)
Diejenigen Gerichte, die nicht mehr bestehen, sind mit dem Vermerk „abgeschafft“ gekennzeichnet.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Digitales und E-Government - Programm- und Projektmanagement (Abt. III/5)
Stubenring 1
A-1010 Wien
Helmut Weichsel
Tel.: (+43 1) 53115/204211
Fax: (+43 1) 53109/204211
E-Mail: helmut.weichsel@bmdw.gv.at
ECLI-Ländercode für Österreich: [AT]
ECLI wird bei der Veröffentlichung von Entscheidungen folgender Gerichte/Behörden im Internet berücksichtigt:
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Eine Einführung des ECLI wird von Polen derzeit nicht in Erwägung gezogen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Steht noch nicht fest; die Information wird zu gegebener Zeit nachgereicht.
ECLI-Ländercode für Rumänien: [RO]
Der ECLI wird grundsätzlich bei Erlass des Urteils erzeugt, da die Nummer der Rechtssache Bestandteil des ECLI ist.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Oberster Gerichtshof der Republik Slowenien
Registratur
Tavčarjeva 9,
SI-1000 Ljubljana
Slowenien
E-Mail: ecli.vsrs@sodisce.si
Kontaktperson: Gregor Strojin
ECLI-Ländercode für Slowenien: [SI]
Slowenien führte den ECLI zum 1. Oktober 2011 für den gesamten Bestand der Rechtsprechungsdatenbanken der Gerichte ein. Alle neuen Dokumente, die in die Rechtsprechungsdatenbank aufgenommen werden, erhalten auch einen ECLI. Ebenso werden künftig alle neuen Gerichtsentscheidungen mit einem ECLI versehen.
Alle ECLI werden automatisch anhand der vorhandenen Daten erzeugt.
Alle bekannten privaten Herausgeber von Rechtsprechungssammlungen wurden auf den ECLI hingewiesen, und die meisten von ihnen haben veröffentlichte Dokumente bereits mit einem ECLI versehen.
Gerichtscodes:
VSRS: Oberster Gerichtshof der Republik Slowenien (Vrhovno sodišče Republike Slovenije)
USRS: Verfassungsgericht der Republik Slowenien (Ustavno sodišče Republike Slovenije)
VSCE: Obergericht Celje (Višje sodišče v Celju)
VSKP: Obergericht Koper (Višje sodišče v Kopru)
VSLJ: Obergericht Ljubljana (Višje sodišče v Ljubljani)
VSMB: Obergericht Maribor (Višje sodišče v Maribor)
UPRS: Verwaltungsgericht Slowenien (Upravno sodišče Republike Slovenije)
VDSS: Arbeits- und Sozialgericht (Višje delovno in socialno sodišče)
NB: Die Gerichtscodes bestehen aus vier Buchstaben. Die Liste der teilnehmenden Gerichte beschränkt sich zurzeit auf die Rechtsmittelgerichte, den Obersten Gerichtshof und das Verfassungsgericht der Republik Slowenien, deren Entscheidungen bereits in der nationalen Rechtsprechungsdatenbank veröffentlicht sind. Andere Gerichte und Institutionen sollen folgen.
Jahr der Entscheidung:
Jahr, in dem die Entscheidung erlassen wurde (JJJJ).
Referenznummer:
Die ECLI-Ordinalzahl (im Folgenden EOZ) baut auf der herkömmlichen Ordinalzahl (im Folgenden: OZ) – z. B. II Ips 123/2005) – eines bestimmten Gerichts auf (Datenfeld: Odločba (=Entscheidung).
Andere Wörter (z.B. Sodba, Sklep usw.), die im Datenfeld „Odločba“ (Entscheidung) erscheinen können, sind nicht Bestandteil der OZ und müssen bei der Bildung der EOZ weggelassen bzw. gestrichen werden.
Das Jahr ist Teil der OZ und wird daher in die EOZ übernommen.
In den normalen Ordinalzahlen kommen auch Zeichen wie Binde- oder Schrägstriche oder Leerstellen vor. Diese Zeichen sind durch ein- und dasselbe Zeichen im ECLI-Format (einen Punkt) zu ersetzen (Beispiel: II Ips 123/2005 wird zu II.Ips.123.2005; I K 123456/2010 wird zu I.K.123456.2010 usw.).
Es gibt jedoch Sonderfälle, die von den allgemeinen Regeln für die Bildung der EOZ abweichen.
Sonderfälle:
A: Sind einer Entscheidung zwei oder mehr Ordinalzahlen zugeordnet, wird nur die erste OZ zur Bildung des ECLI herangezogen. In derartigen Fällen ist am Ende der EOZ ein „.A“ anzufügen. Die anderen OZ können über die Metadaten in Erfahrung gebracht werden.
Beispiel:
Sodba II Ips 49/2008 und II Ips 28/2011.
Der ECLI lautet dann:
ECLI:SI:VSRS:2008:II.IPS.49.2008.A
B: Wurde eine Entscheidung mit nur einer OZ versehen, obwohl sie mit anderen Entscheidungen, die jeweils eine eigene OZ haben, weitgehend identisch ist, wurden letztere Entscheidungen nicht mit in die Rechtsprechungsdatenbanken übernommen. Für die Bildung des ECLI wird nur die erste OZ herangezogen, die übrigen werden in den Metadaten nach „identisch mit“ angefügt. Aus den übrigen OZ werden ECLI gebildet, die in der Datenbank unter den Verweisen aufgeführt sind.
Beispiel:
Sodba VIII Ips 432/2009, identisch mit VIII Ips 50/2009 und VIII Ips 448/2009, VIII Ips 28/2009.
Der ECLI lautet dann:
ECLI:SI:VSRS:2009:VIII.IPS.432.2009
Identisch mit:
ECLI:SI:VSRS:2009:VIII.IPS.50.2009
ECLI:SI:VSRS:2009:VIII.IPS.448.2009
ECLI:SI:VSRS:2009:VIII.IPS.28.2009
Nutzer, die nach einem dieser ECLI suchen, werden zu demselben Dokument geführt.
C: In der Vergangenheit gab es Fälle von Mehrfachzuweisungen einer OZ durch ein Gericht, weil die verschiedenen Abteilungen des Gerichts auf mehrere Standorte verteilt waren und noch kein zentrales System zur Erfassung der Rechtssachen existierte (z.B. UPRS). Die zuständige Abteilung ist aus den Metadaten einer veröffentlichten Rechtssache ersichtlich. In diesen Fällen ist am Ende der EOZ für die zuständige Abteilung des Gerichts wie folgt eine Kombination bestehend aus einem Punkt und einem Buchstaben anzufügen:
Für Celje: „.C“
Für Ljubljana: „.L“
Für Nova Gorica: „.G“
Für Maribor: „.M“
D: Bei einigen Strafurteilen in der SOVS-Datenbank des Obersten Gerichtshofs erscheinen im Datenfeld „Odločba“ (Entscheidung) zwei OZ. Die erste OZ hat die Form –XX, während die zweite in Klammern hinzugefügt ist. Der Grund dafür ist, dass während der Übergangsphase bis zur Einführung eines IT-Verwaltungssystems für Strafrechtsfälle eine Doppelregistrierung erfolgte.
In solchen Fällen wird der ECLI nur aus der ersten OZ gebildet, gefolgt von der Jahreszahl, an die die OZ der Strafrechtssache angehängt wird. Die OZ in Klammern wird weggelassen und ist nicht Teil des ECLI.
Beispiel:
Sodba I Ips 3248/2009-39 (I Ips 10/2010)
Der ECLI lautet dann:
ECLI:SI:VSRS:2009:I.IPS.3248.2009.39
E: Bisweilen tragen verschiedene Entscheidungen desselben Gerichts dieselbe OZ, zum Beispiel vorläufige und rechtskräftige Entscheidungen. In diesen Fällen wird für die Bildung des ECLI eine Ziffer hinzugefügt. Die erste Entscheidung (gemäß dem Datum, an dem sie ergangen ist) erhält keine Zusatzziffer. Die darauf folgende Entscheidung erhält die Zusatzziffer „.1“, die nächstfolgende die Zusatzziffer „.2“ usw. Die Zusatzziffern werden automatisch erzeugt.
Beispiel:
Sklep G 6/2011 (Hinweis: Diese Nummer tragen mehrere Dokumente)
Der ECLI lautet dann:
ECLI:SI:VSRS:2011:G.6.2011
ECLI:SI:VSRS:2011:G.6.2011.1
ECLI:SI:VSRS:2011:G.6.2011.2
usw.
Oberster Gerichtshof der Republik Slowenien (Vrhovno sodišče RS)
Verfassungsgericht der Republik Slowenien (Ustavno sodišče RS)
Rechtsprechung des Verfassungsgerichts der Republik Slowenien (Sodna praksa Ustavnega sodišča RS)
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Abteilung Informatik und Projektmanagement des Justizministeriums der Slowakischen Republik – E-Mail: ecli@justice.sk
ECLI-Ländercode für die Slowakische Republik: [SK]
Der ECLI wird erzeugt, sobald ein Urteil ergangen ist. Lediglich nach dem 25. Juli 2011 ergangene Urteile sind mit dem ECLI versehen. Eine Entscheidung über ein Rechtsmittel, das nach dem 25. Juli 2011 eingelegt wurde, aber ein vor dem 25. Juli 2011 ergangenes Urteil betrifft, erhält ebenso wie die dazugehörigen Vorgängerurteile einen ECLI.
Beispiel eines slowakischen ECLI:
ECLI:SK:OSBA1:2011:0123456789.123
OSBA1 = Kürzel für das Gericht
2011 = Jahr
0123456789 = Fallidentifikationsnummer (IČS)
123 = laufende Nummer des Urteils in dem Fall
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Finnland ist derzeit dabei, den European Case Law Identifier für alle Rechtsprechungsdatenbanken der nationalen Rechtsdatenbank Finlex einzuführen.
Aki Hietanen, Justizministerium, Finnland, E-Mail: finlex@om.fi
ECLI-Ländercode für Finnland: [FI]
Finnland ist derzeit dabei, den European Case Law Identifier für alle Rechtsprechungsdatenbanken der nationalen Rechtsdatenbank Finlex einzuführen. Die Verwendung des ECLI wurde zunächst in den Rechtsprechungsdatenbanken des finnischen Obersten Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs getestet. Mittlerweile wird der Code auch in den Datenbanken der Rechtsmittel- und Verwaltungsgerichte sowie der Fachgerichtsbarkeit verwendet. 2013 sollen die Metadaten der Urteile und die ECLI-Metadaten zusammengefügt werden. Die Finlex-Rechtsprechungsdatenbanken verwenden jetzt bereits Metadaten der Dublin Core Metadata Initiative.
Die Suche in der Finlex-Datenbank „Case Law in Legal Literature“ soll künftig ebenfalls mit Hilfe des European Case Law Identifier möglich sein. Die Datenbank enthält Verweise auf die Besprechung von Urteilen in der finnischen Rechtsliteratur seit 1926. Darin erfasst sind Urteile des finnischen Obersten Gerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, der Rechtsmittelgerichte, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Festlegung des Urteilsidentifikators ECLI
Oberster Gerichtshof: ECLI:FI:KKO:2011:43
Verwaltungsgerichtshof: ECLI:FI:KHO:2011:85
- Urteilstenor (kein Volltext) ECLI:FI:KHO:2010:T3764
Rechtsmittelgerichte:
Verwaltungsgerichte:
Sozialversicherungsgericht: ECLI:FI:VAKO:2010:757
Arbeitsgericht: ECLI:FI:TTO:2011:108
Gericht für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten: ECLI:FI:MAO:2010:595
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In Schweden kann der ECLI derzeit noch nicht eingeführt werden.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Eine endgültige Entscheidung über die Einführung des ECLI steht noch aus. Das Vereinigte Königreich prüft derzeit mehrere Möglichkeiten.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Bis jetzt wurde noch nicht abschließend darüber entschieden, ob der Europäische Urteilsidentifikator (ECLI) umgesetzt werden soll; das Vereinigte Königreich prüft verschiedene Optionen.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Im Vereinigten Königreich steht die Einführung des ECLI derzeit nicht an.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.