Europäischer Rechtsprechungs-Identifikator (ECLI)

Deutschland

Inhalt bereitgestellt von
Deutschland

Nationaler ECLI-Koordinator

Als ECLI-Koordinator für Deutschland ist folgende Stelle benannt:
Bundesamt für Justiz
Referat VII 1
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Deutschland

Telefon: +49 228 99410-5801

E-Mail: kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de
https://www.bundesjustizamt.de

Einführung und Verbreitung des ECLI in Deutschland

In Deutschland haben das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht sowie die Gerichte der Länder den ECLI in ihren Entscheidungsdatenbanken eingeführt. Zu allen Entscheidungen, die auf den jeweiligen Webseiten seit Einführung veröffentlicht werden, wird ein ECLI vergeben; im Einzelnen:

Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de (rückwirkende Vergabe für sämtliche veröffentlichen Entscheidungen beabsichtigt),

Bundesgerichtshof
http://www.bundesgerichtshof.de (für Entscheidungen, die ab dem 01.01.2016 auf dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs veröffentlicht wurden),

Bundesverwaltungsgericht
http://www.bundesverwaltungsgericht.de (für sämtliche Entscheidungen, die auf dem Internetauftritt des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht wurden),

Bundesfinanzhof
http://www.bundesfinanzhof.de (für Entscheidungen, die ab dem 04.10.2016 auf dem Internetauftritt des Bundesfinanzhofs veröffentlicht wurden),

Bundesarbeitsgericht
http://www.bundesarbeitsgericht.de (für Entscheidungen mit einem Entscheidungsdatum nach dem 01.01.2015),

Bundessozialgericht
http://www.bundessozialgericht.de (für Entscheidungen, die ab dem 01.01.2010 auf dem Internetauftritt des Bundessozialgerichts veröffentlicht wurden),

Gerichte der Länder
http://www.justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php

Die mit einem ECLI versehenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts können auch über die ECLI-Suchmaschine der EU recherchiert werden.

Bildung der ECLI-Identifikatoren

Allgemein
Der ECLI-Identifikator besteht aus fünf Stellen, die jeweils durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt sind. Von Deutschland vergebene ECLIs beginnen stets mit „ECLI“ (①), gefolgt von „DE“ für Deutschland (②). Die dritte Stelle, der sog. „Gerichtscode“ (③), gibt an, welches Gericht die Entscheidung getroffen hat (z. B. „BVerfG“ für Bundesverfassungsgericht). Die vierte Stelle (④) enthält das Jahr, in dem die Entscheidung getroffen wurde und besteht aus einer vierstelligen Zahlenfolge (Format JJJJ, z. B. 2016).

 

ECLI-Identifikatoren

 

Den letzten Bestandteil, die Ordinalzahl (⑤ ff.), erzeugen die Gerichten nach individuellen Regeln. Gerichtscode und Ordinalzahl werden im Folgenden gesondert für die jeweiligen Gerichte erläutert:

Besonderheiten bei den einzelnen Gerichten

Bundesverfassungsgericht

Der Gerichtscode (③) lautet immer „BVerfG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑨, von denen der vorletzte und letzte Teil durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:

  1. Verfahrensart:

b

Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien

c

Wahlprüfungsbeschwerden

e

Organstreitverfahren

f

Abstrakte Normenkontrolle

g

Bund-Länder-Streitigkeiten

h

Andere Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern

k

Landesverfassungsstreitigkeiten

l

Konkrete Normenkontrolle

m

Überprüfung von Völkerrecht als Bundesrecht

n

Auslegung des Grundgesetzes nach landesverfassungsgerichtlicher Vorlage

p

Anderweitig zugewiesene Entscheidungen durch Bundesgesetz

q

Einstweilige Anordnungen

r

Verfassungsbeschwerden

up

Plenarentscheidungen

vb

Verzögerungsbeschwerden

  1. Abkürzung für den Spruchkörper: „k“ für Kammer- oder „s“ für Senatsentscheidung (nicht für Plenarsachen und Verzögerungsbeschwerden – dort „implizite“ Spruchkörperangabe durch Abkürzungen „up“ und „vb“),
  2. vollständiges Entscheidungsdatum im Format JJJJMMTT,
  3. Optional: einstellige Kollisionsnummer (fortlaufend von a-z). Sie dient der Abgrenzung von anderen Entscheidungen desselben Gerichts, die unter gleichem Datum und Aktenzeichen ergehen (Beispiel: Verlängerung einstweilige Anordnung und Entscheidung in der Hauptsache unter identischem Datum und Aktenzeichen). Die Kollisionsnummer wird nur in einem Kollisionsfall hinzugefügt, um zu vermeiden, dass mehrdeutige ECLIs vergeben werden.
  4. führendes Aktenzeichen (bestehend aus Senatsbezeichnung, Registerzeichen, Eingangsnummer und Eingangsjahr im Format JJ). Die Leerzeichen zwischen Senatsbezeichnung und Registerzeichen sowie zwischen Registerzeichen und Eingangsnummer werden weggelassen, ebenso wie der Schrägstrich zwischen Eingangsnummer und Eingangsjahr. Im ECLI wird die Eingangsnummer immer vierstellig dargestellt. Soweit erforderlich, werden führende Nullen vorangestellt. Die letzten beiden Stellen stehen somit immer für das Eingangsjahr.

    Beispiel:
    Dem Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2016 mit dem Aktenzeichen 2 BvB 1/13 entspricht der ECLI-Identifikator:

     

    Die Kollisionsnummer „c“ weist darauf hin, dass es sich um die vierte Entscheidung bei ansonsten identischem ECLI-Identifikator handelt.

    Bundesgerichtshof

    Der Gerichtscode (③) lautet immer „BGH“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, von denen Teil ⑦ und ⑧ durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:

    1. genaues Entscheidungsdatum im Format TTMMJJ,
    2. Abkürzung für den Entscheidungstyp („U“ für Urteil, „B“ für Beschluss, „V“ für Verfügung, „S“ für Sonstige),
    3. führendes Aktenzeichen (bestehend aus Senatsbezeichnung, Registerzeichen, Eingangsnummer und Eingangsjahr im Format JJ). Die Leerzeichen zwischen Senatsbezeichnung und Registerzeichen sowie zwischen Registerzeichen und Eingangsnummer werden weggelassen. Der Schrägstrich zwischen Eingangsnummer und Eingangsjahr wird durch einen Punkt ersetzt.
    4. stets: einstellige Kollisionsnummer (fortlaufend von 0-9; dient der Abgrenzung von mehreren Entscheidungen des gleichen Entscheidungstyps am gleichen Tag unter demselben Aktenzeichen).

    Beispiel:
    Dem Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2016 mit dem Aktenzeichen 2 StR 487/15 entspricht der ECLI-Identifikator:

     

    Die Kollisionsnummer „2“ weist darauf hin, dass es sich um die dritte Entscheidung bei ansonsten identischem ECLI-Identifikator handelt.

    Bundesverwaltungsgericht

    Der Gerichtscode (③) lautet immer „BVerwG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, von denen Teil ⑦ und ⑧ durch einen Punkt voneinander getrennt sind, es sei denn, das Az-Suffix D (Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren) wurde vergeben. In diesem Fall entfällt der Punkt als Trenner zwischen Aktenzeichen (7) und Kollisionsziffer (8).Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:

    1. genaues Entscheidungsdatum im Format TTMMJJ,
    2. Abkürzung für den Entscheidungstyp („U“ für Urteil, „B“ für Beschluss, „G“ für Gerichtsbescheid),
    3. führendes Aktenzeichen (bestehend aus Senatsbezeichnung, Registerzeichen, Eingangsnummer und Eingangsjahr im Format JJ). Die Leerzeichen zwischen Senatsbezeichnung und Registerzeichen sowie zwischen Registerzeichen und Eingangsnummer werden weggelassen. Bei älteren Aktenzeichen, bei denen noch ein Schrägstrich zwischen Eingangsnummer und Eingangsjahr existiert, wird dieser durch einen Punkt ersetzt.
    4. stets: einstellige Kollisionsnummer (fortlaufend von 0-9; dient der Abgrenzung von mehreren Entscheidungen des gleichen Entscheidungstyps am gleichen Tag unter demselben Aktenzeichen).

    Beispiel:
    Dem Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2002 mit dem Aktenzeichen 9 CN 1/01 entspricht der ECLI-Identifikator:

     

     

    Bundesfinanzhof

    Der Gerichtscode (③) lautet immer „BFH“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:

    1. Abkürzung für den Entscheidungstyp:

    VE

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH

    VV

    Vorlage an das BVerfG

    BA

    Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes:

    AdV[A1] -Antrag und AdV[A2] -Beschwerde

    B

    Beschluss, soweit nicht „BA“ zu vergeben ist

    U

    Urteil, rechtskräftiger Gerichtsbescheid, Zwischenurteil etc.

    1. genaues Entscheidungsdatum im Format TTMMJJ,
    2. führendes Aktenzeichen (bestehend aus Senatsbezeichnung, Registerzeichen, Eingangsnummer und Eingangsjahr im Format JJ). Die Leerzeichen zwischen Senatsbezeichnung und Registerzeichen sowie zwischen Registerzeichen und Eingangsnummer werden weggelassen. Der Schrägstrich zwischen Eingangsnummer und Eingangsjahr wird durch einen Punkt ersetzt.
    3. stets: einstellige Kollisionsnummer (fortlaufend von 0-9; dient der Abgrenzung von mehreren Entscheidungen des gleichen Entscheidungstyps am gleichen Tag unter demselben Aktenzeichen).

    Beispiel:
    Dem Urteil des 10. Senats des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2016 mit dem Aktenzeichen X R 66/14 entspricht der ECLI-Identifikator:

     

    Bundesarbeitsgericht

    Der Gerichtscode (③) lautet immer „BAG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:

    1. genaues Entscheidungsdatum im Format TTMMJJ,
    2. Abkürzung für den Entscheidungstyp („U“ für Urteil, „B“ für Beschluss),
    3. führendes Aktenzeichen (bestehend aus Senatsbezeichnung, Registerzeichen, Eingangsnummer und Eingangsjahr im Format JJ). Die Leerzeichen zwischen Senatsbezeichnung und Registerzeichen sowie zwischen Registerzeichen und Eingangsnummer werden weggelassen. Der Schrägstrich zwischen Eingangsnummer und Eingangsjahr wird durch einen Punkt ersetzt.
    4. stets: einstellige Kollisionsnummer (fortlaufend von 0-9; dient der Abgrenzung von mehreren Entscheidungen des gleichen Entscheidungstyps am gleichen Tag unter demselben Aktenzeichen).

    Beispiel:
    Dem Beschluss des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 mit dem Aktenzeichen 10 AZB 109/14 entspricht der ECLI-Identifikator:

     

     

    Bundessozialgericht

    Der Gerichtscode (③) lautet immer „BSG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die nicht voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:

    1. genaues Entscheidungsdatum im Format TTMMJJ,
    2. Abkürzung für den Entscheidungstyp („U“ für Urteil, „B“ für Beschluss),
    3. führendes Aktenzeichen (bestehend aus „B“ für Bundessozialgericht, Senatsbezeichnung, Sachgebietsbezeichnung, Ordnungsnummer der Eintragung im maßgeblichen Sachgebiet und dem zugeordneten Register, Eingangsjahr im Format JJ sowie Registerzeichen). Nicht alphanumerische Bestandteile des Aktenzeichens werden weggelassen.
    4. stets: einstellige Kollisionsnummer (fortlaufend von 0-9; dient der Abgrenzung von mehreren Entscheidungen des gleichen Entscheidungstyps am gleichen Tag unter demselben Aktenzeichen).

    Beispiel:
    Dem Urteil des 3. Senats des Bundessozialgerichts vom 25. Januar 2017 mit dem Aktenzeichen B 3 P 2/15 R entspricht der ECLI-Identifikator:

     

    Gerichte der Länder

    Die zulässigen Gerichtscodes (③) sind der anliegenden Tabelle  Excel (52 KB) dezu entnehmen. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑦, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:

    1. genaues Entscheidungsdatum im Format MMTT,
    2. bis zu 17 Stellen des Aktenzeichens (bzw. der Aktenzeichen bei Mehrfachaktenzeichen), beginnend mit dem ersten Zeichen des führenden Aktenzeichens. Endet die 17. Stelle auf einen Punkt, entfällt diese. Umlaute werden ersetzt (ä = AE, ö = OE, ü = UE), nicht alphanumerische Zeichen wie Leerzeichen oder Schrägstriche werden weggelassen. Treffen Zahlen oder Buchstaben untereinander zusammen, werden sie durch einen Punkt voneinander getrennt (z.B. wird „9 C 1023/12“ zu „9C1023.12“).
    3. stets: zweistellige Kollisionsnummer (fortlaufend von 00-99; dient der Abgrenzung von mehreren Entscheidungen des gleichen Entscheidungstyps am gleichen Tag unter demselben Aktenzeichen).

    Beispiel:
    Dem Beschluss der 6. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart vom 26. Januar 2015 mit dem Aktenzeichen 6 KLs 34 Js 2588/10 entspricht der ECLI-Identifikator:

     

    Letzte Aktualisierung: 17/06/2021

    Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.