Nationaler ECLI-Koordinator
Als ECLI-Koordinator für Deutschland ist folgende Stelle benannt:
Bundesamt für Justiz
Referat VII 1
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228 99410-5801
E-Mail: kompetenzzentrum-ris@bfj.bund.de
https://www.bundesjustizamt.de
Einführung und Verbreitung des ECLI in Deutschland
In Deutschland haben das Bundesverfassungsgericht, der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht sowie die Gerichte der Länder den ECLI in ihren Entscheidungsdatenbanken eingeführt. Zu allen Entscheidungen, die auf den jeweiligen Webseiten seit Einführung veröffentlicht werden, wird ein ECLI vergeben; im Einzelnen:
Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de (rückwirkende Vergabe für sämtliche veröffentlichen Entscheidungen beabsichtigt),
Bundesgerichtshof
http://www.bundesgerichtshof.de (für Entscheidungen, die ab dem 01.01.2016 auf dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs veröffentlicht wurden),
Bundesverwaltungsgericht
http://www.bundesverwaltungsgericht.de (für sämtliche Entscheidungen, die auf dem Internetauftritt des Bundesverwaltungsgerichts veröffentlicht wurden),
Bundesfinanzhof
http://www.bundesfinanzhof.de (für Entscheidungen, die ab dem 04.10.2016 auf dem Internetauftritt des Bundesfinanzhofs veröffentlicht wurden),
Bundesarbeitsgericht
http://www.bundesarbeitsgericht.de (für Entscheidungen mit einem Entscheidungsdatum nach dem 01.01.2015),
Bundessozialgericht
http://www.bundessozialgericht.de (für Entscheidungen, die ab dem 01.01.2010 auf dem Internetauftritt des Bundessozialgerichts veröffentlicht wurden),
Gerichte der Länder
http://www.justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php
Die mit einem ECLI versehenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts können auch über die ECLI-Suchmaschine der EU recherchiert werden.
Allgemein
Der ECLI-Identifikator besteht aus fünf Stellen, die jeweils durch einen Doppelpunkt voneinander getrennt sind. Von Deutschland vergebene ECLIs beginnen stets mit „ECLI“ (①), gefolgt von „DE“ für Deutschland (②). Die dritte Stelle, der sog. „Gerichtscode“ (③), gibt an, welches Gericht die Entscheidung getroffen hat (z. B. „BVerfG“ für Bundesverfassungsgericht). Die vierte Stelle (④) enthält das Jahr, in dem die Entscheidung getroffen wurde und besteht aus einer vierstelligen Zahlenfolge (Format JJJJ, z. B. 2016).
Den letzten Bestandteil, die Ordinalzahl (⑤ ff.), erzeugen die Gerichten nach individuellen Regeln. Gerichtscode und Ordinalzahl werden im Folgenden gesondert für die jeweiligen Gerichte erläutert:
Bundesverfassungsgericht
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BVerfG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑨, von denen der vorletzte und letzte Teil durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
b |
Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Parteien |
c |
Wahlprüfungsbeschwerden |
e |
Organstreitverfahren |
f |
Abstrakte Normenkontrolle |
g |
Bund-Länder-Streitigkeiten |
h |
Andere Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern |
k |
Landesverfassungsstreitigkeiten |
l |
Konkrete Normenkontrolle |
m |
Überprüfung von Völkerrecht als Bundesrecht |
n |
Auslegung des Grundgesetzes nach landesverfassungsgerichtlicher Vorlage |
p |
Anderweitig zugewiesene Entscheidungen durch Bundesgesetz |
q |
Einstweilige Anordnungen |
r |
Verfassungsbeschwerden |
up |
Plenarentscheidungen |
vb |
Verzögerungsbeschwerden |
Beispiel:
Dem Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2016 mit dem Aktenzeichen 2 BvB 1/13 entspricht der ECLI-Identifikator:
Die Kollisionsnummer „c“ weist darauf hin, dass es sich um die vierte Entscheidung bei ansonsten identischem ECLI-Identifikator handelt.
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BGH“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, von denen Teil ⑦ und ⑧ durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2016 mit dem Aktenzeichen 2 StR 487/15 entspricht der ECLI-Identifikator:
Die Kollisionsnummer „2“ weist darauf hin, dass es sich um die dritte Entscheidung bei ansonsten identischem ECLI-Identifikator handelt.
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BVerwG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, von denen Teil ⑦ und ⑧ durch einen Punkt voneinander getrennt sind, es sei denn, das Az-Suffix D (Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren) wurde vergeben. In diesem Fall entfällt der Punkt als Trenner zwischen Aktenzeichen (7) und Kollisionsziffer (8).Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2002 mit dem Aktenzeichen 9 CN 1/01 entspricht der ECLI-Identifikator:
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BFH“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
VE |
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH |
VV |
Vorlage an das BVerfG |
BA |
Beschluss im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes: AdV[A1] -Antrag und AdV[A2] -Beschwerde |
B |
Beschluss, soweit nicht „BA“ zu vergeben ist |
U |
Urteil, rechtskräftiger Gerichtsbescheid, Zwischenurteil etc. |
Beispiel:
Dem Urteil des 10. Senats des Bundesfinanzhofs vom 1. Juni 2016 mit dem Aktenzeichen X R 66/14 entspricht der ECLI-Identifikator:
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BAG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Beschluss des 10. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 mit dem Aktenzeichen 10 AZB 109/14 entspricht der ECLI-Identifikator:
Der Gerichtscode (③) lautet immer „BSG“. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑧, die nicht voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Urteil des 3. Senats des Bundessozialgerichts vom 25. Januar 2017 mit dem Aktenzeichen B 3 P 2/15 R entspricht der ECLI-Identifikator:
Die zulässigen Gerichtscodes (③) sind der anliegenden Tabelle (52 KB)
zu entnehmen. Die Ordinalzahl besteht aus den Teilen ⑤ bis ⑦, die jeweils durch einen Punkt voneinander getrennt sind. Konkret setzt sich die Ordinalzahl aus folgenden Werten zusammen:
Beispiel:
Dem Beschluss der 6. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart vom 26. Januar 2015 mit dem Aktenzeichen 6 KLs 34 Js 2588/10 entspricht der ECLI-Identifikator:
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