Civilinės teisenos srityje nebaigtos procedūros ir procesai, pradėti iki pereinamojo laikotarpio pabaigos, bus tęsiami pagal ES teisę. Remiantis abipusiu susitarimu su Jungtine Karalyste, atitinkama su Jungtine Karalyste susijusi informacija E. teisingumo portale bus saugoma iki 2024 m. pabaigos.

Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Anglija ir Velsas

Turinį pateikė
Anglija ir Velsas

Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Opfer einer Straftat können keine Rechtsmittel gegen die Verurteilung oder das Strafmaß des Täters einlegen.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Nach dem Gerichtsverfahren haben Sie Anspruch auf:

  • die Ihnen auf Beschluss der Staatsanwaltschaft zustehende Erstattung Ihrer Ausgaben als Zeuge vor Gericht; und zwar spätestens zehn Tage nach Eingang des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsformulars bei der Staatsanwaltschaft;
  • Benachrichtigung über das Ergebnis des Verfahrens mit einer kurzen Zusammenfassung der Urteilsbegründung, soweit sie verfügbar ist. Die Zeugenkontaktstelle (Witness Care Unit) übermittelt diese Informationen innerhalb eines Arbeitstages, nachdem sie ihr vom Gericht zugegangen sind;
  • gegebenenfalls Vermittlung an eine Opferhilfe durch die Zeugenkontaktstelle, soweit verfügbar.

(i) Wenn beim Crown Court ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Magistrates’ Court eingelegt wird,

haben Sie Anspruch darauf, dass die Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages nach der Benachrichtigung durch das Gericht folgende Informationen an Sie weitergibt:

  • vorgelegte Rechtsmittelschriften;
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Anhörungen;
  • das Ergebnis der Berufungsverhandlung einschließlich Änderungen am ursprünglichen Strafmaß.

Außerdem haben Sie Anspruch darauf:

  • sich in einem von dem Rechtsmittelführer und seiner Familie und Freunde getrennten Wartebereich im Gericht aufhalten zu können. Das Gericht wird dies soweit möglich einrichten;
  • dass Ihnen eine Kontaktstelle beim Crown Court genannt wird;
  • über eine Opferhilfe informiert zu werden, soweit sie in Betracht kommt und zur Verfügung steht.

(ii) Wenn gegen ein Urteil beim Court of Appeal (Berufungsgericht) oder in einer Strafsache beim Supreme Court (Obersten Gerichtshof) ein Rechtsmittel eingelegt wird,

haben Sie Anspruch darauf:

  • innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem die Zeugenkontaktstelle vom Gericht in Kenntnis gesetzt wurde, über einen Antrag des Rechtsmittelführers informiert zu werden. Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens sind, wiederholt angegriffen werden oder schutzbedürftig sind oder eingeschüchtert werden, müssen Sie innerhalb eines Arbeitstages informiert werden;
  • über Datum, Ort und Ergebnis aller Anhörungen von der Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages, nachdem sie die Angaben vom Gericht erhalten hat, informiert zu werden;
  • von der Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages nach der Mitteilung durch das Gericht informiert zu werden, dass der Rechtsmittelführer gegen Kaution vorläufig entlassen werden soll oder dass sich die Kautionsbedingungen geändert haben;
  • von der Zeugenkontaktstelle über alle Änderungen der Gerichtstermine innerhalb eines Arbeitstages nach Bekanntgabe durch das Gericht informiert zu werden;
  • dass Ihnen Ihre Zeugenkontaktstelle eine Kontaktadresse der Geschäftsstelle der Abteilung Strafsachen des Berufungsgerichts (Criminal Appeal Office) oder des Supreme Court nennt;
  • das Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens innerhalb von fünf Arbeitstagen von der Zeugenkontaktstelle zu erfahren, nachdem diese vom Gericht informiert wurde. Das gilt auch für sämtliche Änderungen des zuvor verhängten Urteils. Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens sind, wiederholt angegriffen werden oder schutzbedürftig sind oder eingeschüchtert werden, haben Sie Anspruch darauf, diese Informationen innerhalb eines Arbeitstages zu erhalten;
  • sich in einem von dem Rechtsmittelführer und seiner Familie und Freunde getrennten Wartebereich im Gericht aufhalten zu können. Das Gericht wird dies soweit möglich einrichten. Es kommt nur selten vor, dass der Rechtsmittelführer vor dem Supreme Court anwesend ist. Falls er anwesend ist und Sie nicht im Gerichtssaal sitzen möchten, werden besondere Vorkehrungen für Sie getroffen;
  • in der Geschäftsstelle der Abteilung Strafsachen des Berufungsgerichts (Criminal Appeal Office) oder des Supreme Court nach der Veröffentlichung des Gerichtsurteils eine Kopie zu verlangen.

Wenn Sie einen engen Angehörigen verloren haben, haben Sie als Hinterbliebener nach Zulassung eines Rechtsmittels Anspruch auf ein Treffen mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, um sich die Art des Rechtsmittels und den Ablauf des Gerichtsverfahrens erläutern zu lassen.

Kommission zur Überprüfung von Strafsachen

Bei Eingang eines Antrags von einem Straftäter prüft die Kommission (Criminal Cases Review Commission) die gegen den Straftäter verhängten Urteile und Strafen. Die Kommission kann erneute Rechtsmittel gegen ein Urteil zulassen, wenn neue Informationen oder Argumente vorliegen, die dazu führen könnten, dass das Urteil möglicherweise nicht mehr begründet oder das Strafmaß zu hoch ist. Jedes Jahr gehen bei der Kommission etwa 1000 Anträge von verurteilten Personen ein. Davon werden 30 bis 40 Fälle an das Gericht zurückverwiesen. Bei der Überprüfung eines Falls bewertet die Kommission die möglichen Folgen für Sie und entscheidet, ob Sie informiert werden sollten. Die Kommission dokumentiert die Gründe ihrer Entscheidung hinsichtlich einer Kontaktaufnahme mit Ihnen und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber.

  • Sie haben das Recht, von der Kommission informiert zu werden, wenn damit zu rechnen ist, dass Sie von einer Überprüfung betroffen sein könnten.
  • Wenn die Kommission entscheidet, dass es angebracht wäre, im Verlauf der Überprüfung Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, werden Sie über den Antrag und die Prüfung des Falls informiert. Nach der Überprüfung entscheidet die Kommission, ob das Urteil an das Gericht zurückverwiesen werden soll, und Sie werden darüber informiert, es sei denn, Sie haben ausdrücklich angegeben, dass Sie nicht informiert werden wollen.
  • Wenn die Kommission es nicht für angebracht hält, Sie im Verlauf der Überprüfung zu kontaktieren, danach aber entscheidet, das Urteil an das Gericht zurückzuverweisen, werden Sie vermutlich informiert.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

  • Sie können sich auch nach Abschluss der Ermittlungen und des Verfahrens jederzeit an eine Opferhilfe wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

  • Sie haben Anspruch darauf, von der Zeugenkontaktstelle innerhalb eines Arbeitstages, nachdem diese vom Gericht unterrichtet wurde, darüber informiert zu werden, welche Strafe gegen den Angeklagten (sofern er verurteilt wurde) verhängt wurde. Dazu gehört auch eine kurze Erläuterung der Bedeutung und der Auswirkungen der verhängten Strafe.
  • Sie haben das Recht, an einen Vertreter der Staatsanwaltschaft vermittelt zu werden, der Ihre Fragen zur Strafe beantworten wird, die die Zeugenkontaktstelle nicht beantworten kann.
  • Darüber hinaus haben Sie als Hinterbliebener, der einen nahen Angehörigen verloren hat, gegebenenfalls Anspruch darauf, dass Ihnen ein Vertreter der Staatsanwaltschaft das Urteil erläutert. Dies geschieht in der Regel im Gericht.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Opferkontaktregelung (Victim Contact Scheme) der Bewährungshilfe (National Probation Service) wird Opfern von Gewalt- und Sexualverbrechen angeboten, wenn der Straftäter zu einer Strafe von mindestens 12 Monaten verurteilt worden ist. Im Rahmen der Opferkontaktregelung soll eine Kontaktperson (Victim Liaison Officer) dem Opfer mit Informationen und Beratung über das Strafverfahren zur Seite stehen. Dazu gehört, dass das Opfer nach Ermessen der Bewährungshilfe über die wichtigsten Etappen der Strafverbüßung - wie die Verlegung des Täters in den offenen Vollzug oder seine Entlassung - informiert wird und dass Bedingungen in Bezug auf das Opfer vorgetragen werden, die bei der bedingten Entlassung des Straftäters eine Rolle spielen können.

Wenn Sie Opfer eines Gewalt- oder Sexualstraftäters[1] sind, der zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt oder nach Maßgabe des Mental Health Act von 1983 in einer Klinik untergebracht wurde, haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Zeugenkontaktstelle Sie über die Opferkontaktregelung und darüber informiert, dass Ihre Daten innerhalb von 20 Arbeitstagen automatisch an die Bewährungshilfe weitergeleitet werden, sofern Sie der Weitergabe nicht widersprochen haben.

Im Rahmen der Opferkontaktregelung sind Sie berechtigt:

  • zu entscheiden, ob Sie über wichtige Etappen der Strafverbüßung des Täters informiert werden wollen;
  • eine Kontaktperson bei der Bewährungshilfe zu erhalten, es sei denn, Sie sind Opfer eines Straftäters geworden, der als Patient keinen besonderen Beschränkungen unterliegt (siehe unten);
  • informiert zu werden und der Bewährungshilfe Ihre Bedingungen aus Sicht des Opfers vorzutragen, die im Falle einer bedingten Entlassung des Täters oder seiner Entlassung zu berücksichtigen sind. Beispielsweise könnte dem Straftäter untersagt werden, Kontakt zu Ihnen oder Ihrer Familie aufzunehmen;
  • von der Bewährungshilfe über alle Auflagen informiert zu werden, die für einen Straftäter nach seiner Entlassung in Bezug auf Sie oder Ihre Familie gelten;
  • zu erfahren, wann diese Auflagen enden;
  • sonstige Informationen zu erhalten, die die Bewährungshilfe in dieser Sache für angebracht hält, u. a. über wichtige Etappen der Strafverbüßung oder die Behandlung eines Patienten in einer geschlossenen oder offenen psychiatrischen Klinik.

Auch als Hinterbliebener des Opfers eines Straftäters, der

wegen eines Gewalt- oder Sexualverbrechens zu einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt wurde oder in einer geschlossenen Klinik zur Behandlung untergebracht ist, können Sie die Opferkontaktregelung in Anspruch nehmen. Wenn Sie nicht zu den nächsten Angehörigen des Opfers gehören, liegt die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Regelung im Ermessen der Bewährungshilfe.

Wenn Sie Elternteil oder Vormund oder Betreuer eines Opfers unter 18 Jahren, eines schutzbedürftigen Erwachsenen oder einer Person sind, die auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Opferkontaktregelung in Anspruch zu nehmen, können Sie dies im Namen der betreffenden Person tun. Ein Elternteil, Vormund oder Betreuer wird jedoch nicht dazu aufgefordert, wenn davon ausgegangen wird, dass dies nicht im Interesse des Opfers ist.

Maßnahmen zum Schutz des Opfers bei Flucht des Straftäters

Sollte tatsächlich ein Täter aus dem Gewahrsam fliehen, werden Sie von der Polizei informiert. Sobald die Polizei Kenntnis von der Flucht hat oder von der Haftanstalt, dem Youth Offending Team, der Klinik oder der Abschiebeeinrichtung benachrichtigt wurde, werden Sie nach Möglichkeit über die Flucht und über die zu Ihrem Schutz getroffenen Maßnahmen informiert, falls ein erhebliches Risiko besteht, dass der Täter Ihnen erneut Schaden zufügen könnte.

[1] Gemäß ยง 45 Absatz 2 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Wenn Sie die Opferkontaktregelung in Anspruch nehmen und der Bewährungsausschuss (Parole Board) die Entlassung des Straftäters oder seine Entlassung in den offenen Vollzug prüft, sind Sie berechtigt:

  • von der Bewährungshilfe (National Probation Service) informiert zu werden, sobald eine Anhörung vor dem Bewährungsausschuss (Parole Board) stattfindet;
  • sich vor dem Bewährungsausschuss zu den Bewährungsauflagen (siehe Glossar) zu äußern;
  • eine Erklärung zu erhalten, wenn eine von Ihnen verlangte Auflage nicht in die Bedingungen der Entlassung aufgenommen wird;
  • von Ihrer Kontaktperson über die Opfererklärung (Victim Personal Statement, VPS) und über die Verwendung dieser Erklärung durch den Bewährungsausschuss informiert zu werden;
  • eine Opfererklärung abzugeben, die an den Bewährungsausschuss übermittelt wird;
  • um die Teilnahme an einer mündlichen Anhörung des Bewährungsausschusses zu ersuchen, auf der Sie Ihre Opfererklärung vortragen können, sofern der Ausschuss eine mündliche Anhörung für angebracht hält.
Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.