Civilinės teisenos srityje nebaigtos procedūros ir procesai, pradėti iki pereinamojo laikotarpio pabaigos, bus tęsiami pagal ES teisę. Remiantis abipusiu susitarimu su Jungtine Karalyste, atitinkama su Jungtine Karalyste susijusi informacija E. teisingumo portale bus saugoma iki 2024 m. pabaigos.

Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Anglija ir Velsas

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Anglija ir Velsas

Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie sich zuerst an die Polizei wenden. Wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie hier: Eine Straftat anzeigen

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Opfer einer Straftat haben Anspruch darauf, innerhalb von fünf Arbeitstagen von der Polizei darüber informiert zu werden, ob und aus welchen Gründen ein Verdächtiger:

  • verhaftet wurde;
  • vernommen wurde;
  • freigelassen wurde;
  • gegen eine Kaution freigelassen wurde oder ob die Kautionsbedingungen geändert oder aufgehoben wurden.

Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem diese die Mitteilung erhalten hat, informiert zu werden:

  • über Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Anhörung vor Gericht;
  • wenn der Verdächtige gegen eine Kaution freigelassen wird, um vor Gericht zu erscheinen, sowie über Kautionsbedingungen und Änderungen der Kautionsbedingungen.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Opfer und Zeugen sind in England und Wales keine Beteiligten im Strafverfahren und haben daher auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Alle Ermittlungsbehörden haben Verfahrensregeln für die Erstattung der Kosten, die einem Opfer im Zusammenhang mit einer Zeugenaussage vor Gericht entstehen.

Weitere Informationen über die Zeugenentschädigung finden Sie hier

bzw. hier.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Wenn Sie mit der Entscheidung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft, eine Sache nicht weiter zu verfolgen, nicht einverstanden sind, können Sie gemäß den vom Nationalen Polizeioberrat (Police Chiefs Council, NPCC) und von der Staatsanwaltschaft (Crown Prosecution Service) erlassenen Regelungen bezüglich des Rechts von Opfern auf Überprüfung einer Entscheidung (Victims' Right to Review Scheme) eine solche Überprüfung verlangen.

Diese Regelung der Staatsanwaltschaft gilt seit dem 5. Juni 2013. Die Polizei von England und Wales hat am 1. April 2015 eine Regelung über das Recht von Opfern auf Überprüfung (Victims’ Right to Review Scheme) angenommen. Aufgrund dieser Regelungen haben Opfer einer Straftat das Recht, die Überprüfung einer Entscheidung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu verlangen, wenn eine Straftat nicht verfolgt oder ein Strafverfahren eingestellt werden soll.

Wenn Ihnen eine Entscheidung mitgeteilt wird, deren Überprüfung Sie gemäß den Regelungen des NPCC oder der Staatsanwaltschaft verlangen können, muss diese Mitteilung genügend Informationen enthalten, damit Sie entscheiden können, ob Sie eine Überprüfung beantragen.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen: Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Nebenkläger?

Im Sinne der Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten (Victims’ Code) ist ein Opfer:

  • eine natürliche Person, der durch eine Straftat körperlicher, psychischer oder emotionaler Schaden oder wirtschaftlicher Verlust entstanden ist;
  • ein enger Angehöriger (siehe Glossar) einer Person, deren Tod unmittelbar durch eine Straftat verursacht wurde.

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der am Verfahren beteiligten Personen kennen, können Sie - in der Regel von der Verteidigung - aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen. In jedem Fall kann Ihre Aussage für die Verurteilung oder den Freispruch des Beklagten ausschlaggebend sein.

Nach ยง 6 Absatz 1 des Strafverfolgungsgesetzes (Prosecution of Offences Act) von 1985 sind auch Nebenklagen zulässig. Hierbei gelten einige Einschränkungen:

  • Der Leiter der Staatsanwaltschaft (Director of Public Prosecutions, DPP) kann nach ยง 6 Absatz 2 des Strafverfolgungsgesetzes von 1985 Nebenklagen übernehmen.
  • In manchen Fällen muss der Nebenkläger vor Einleitung des Verfahrens die Zustimmung des Generalstaatsanwalts oder des Leiters der Staatsanwaltschaft einholen.
Weitere Informationen finden Sie  hier.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Die Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten enthalten die Opfern zustehenden Rechte und sind hier zu finden.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat, aber selbst kein Opfer sind, können Sie die in der Zeugen-Charta (Witness Charter) aufgeführten Dienste in Anspruch nehmen. Die Zeugen-Charta finden Sie hier.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der am Verfahren beteiligten Personen kennen, können Sie - in der Regel von der Verteidigung - aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, können Sie mit einer Opfererklärung (Victim Personal Statement) in eigenen Worten erläutern, welche körperlichen, emotionalen, finanziellen oder sonstigen Folgen die Straftat für Sie hatte. Diese Erklärung unterscheidet sich von einer Zeugenaussage, in der Sie nur angeben, was zu dem betreffenden Zeitpunkt geschah und was Sie gesehen oder gehört haben.

Die Opfererklärung gibt Ihnen eine Stimme im Strafverfahren. Ihre Meinung zum Urteil oder zur Strafe für den Beschuldigten dürfen Sie allerdings nicht äußern, denn darüber hat das Gericht zu entscheiden.

Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, gleichzeitig mit Ihrer Zeugenaussage bei der Polizei eine Opfererklärung abzugeben.

Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, können Sie entscheiden, ob Ihre Opfererklärung vor Gericht verlesen oder (sofern sie aufgezeichnet wurde) abgespielt werden soll. Sie können auch entscheiden, ob Sie Ihre Erklärung selbst vorlesen oder von einer anderen Person (z. B. von einem Familienmitglied oder dem Vertreter der Staatsanwaltschaft) verlesen lassen wollen. Bevor Sie entscheiden, ob Ihre Erklärung vor Gericht verlesen oder abgespielt werden soll, werden Sie über die möglichen Konsequenzen aufgeklärt und u. a. darauf hingewiesen, dass in den Medien über Ihre Erklärung berichtet werden könnte. Möglicherweise werden Sie vor Gericht auch von der Verteidigung zu Ihrer Erklärung befragt.

Wenn Sie möchten, dass Ihre Opfererklärung vor Gericht verlesen oder abgespielt werden soll, muss das Gericht unter Wahrung Ihrer Interessen entscheiden, ob und welche Abschnitte der Erklärung verlesen oder abgespielt werden und wer sie verliest. In den meisten Fällen wird die Opfererklärung ganz oder teilweise verlesen oder abgespielt, solange nach Einschätzung des Gerichts keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Die Entscheidung des Gerichts wird Ihnen mitgeteilt.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Sie haben Anspruch darauf,

  • über das Ergebnis einer Kautionsanhörung (relevante Kautionsbedingungen und relevante Änderungen dieser Bedingungen) mit Begründung innerhalb von fünf Arbeitstagen informiert zu werden. Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens sind, ständig angegriffen werden oder schutzbedürftig sind oder eingeschüchtert werden, haben Sie Anspruch darauf, diese Informationen innerhalb eines Arbeitstages zu erhalten;
  • über Datum, Ort und Ergebnis aller Anhörungen vor dem Strafgericht in der Sache von Ihrer Zeugenkontaktstelle (Witness Care Unit) informiert zu werden. Die Kontaktstelle muss Sie innerhalb eines Arbeitstages, nachdem sie die Angaben vom Gericht erhalten hat, informieren;
  • informiert zu werden, wenn gegen einen Verdächtigen ein Haftbefehl erlassen wird, sowie über das Ergebnis einer Anhörung, wenn der Verdächtige erneut festgenommen wird. Wenn ein Verdächtiger erneut festgenommen wird, nachdem Haftbefehl erlassen wurde, steht er in der Regel kurz darauf vor Gericht. Die Zeugenkontaktstelle muss diese Mitteilung innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem sie vom Gericht informiert wurde, an das Opfer weiterleiten;
  • sich im Hinblick auf eine Vermittlung an Unterstützungs- und Hilfeeinrichtungen mit der Zeugenkontaktstelle zu beraten, wenn der Verdächtige auf nicht schuldig plädiert.

Als Zeuge in einem Verfahren sind Sie berechtigt:

  • die Geschäftsstelle zu bitten, dass Sie das Gerichtsgebäude durch einen anderen Eingang als der Beschuldigte und dessen Angehörige und Freunde betreten dürfen;
  • soweit es die Umstände erlauben, den Vertreter der Staatsanwaltschaft zu treffen und ihn zum Verfahren zu befragen. Er wird Ihnen nach Möglichkeit sagen, wie lange Sie warten müssen, bis Sie mit Ihrer Aussage an die Reihe kommen;
  • nach Möglichkeit eine Erklärung des Vertreters der Staatsanwaltschaft zu erhalten, wenn sich das Verfahren an dem betreffenden Tag verzögert, und Auskunft darüber, wie lange Sie voraussichtlich warten müssen;
  • sich in einem von dem Beschuldigten und seinen Angehörigen und Freunden getrennten Wartebereich aufzuhalten; das Gericht wird dies ermöglichen, soweit es machbar ist;
  • Sondermaßnahmen in Anspruch zu nehmen, die das Gericht für Sie angeordnet hat;
  • eine Kontaktstelle bei Gericht genannt zu bekommen, damit Sie in Erfahrung bringen können, was während der Verhandlung geschieht.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

In Teil 5 der Zivilprozessordnung ist geregelt, wem Einsicht in die Gerichtsakten gewährt wird. Am ehesten dürften hier die Artikel 5.4C und 5.4D zur Anwendung kommen. Sie finden sie hier.

Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

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