Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Sie können gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, indem Sie Zivilklage erheben. Sie können Ihre Zivilklage im Rahmen des Strafverfahrens, während der Ermittlungen oder während der Hauptverhandlung einreichen. Durch die Einreichung der Zivilklage treten Sie dem Strafverfahren als Zivilpartei bei. Sie können Schadensersatz für Schäden an Ihrem Eigentum und/oder für seelischen Schaden sowie für Schmerzen und Leiden fordern. Außerdem können Sie in Ihre Klage alle Ausgaben aufnehmen, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Fall entstanden sind (Anwaltshonorare, Kosten für Gerichtsvollzieher, Reisekosten usw.).

Spricht das Gericht den Täter schuldig, weist es ihn an, Ihnen eine Entschädigung zu zahlen. In der Praxis hat diese Entschädigung meist einen symbolischen Wert, der unter dem Wert des Ihnen tatsächlich entstandenen Schadens liegt. Den Restbetrag müssen Sie durch eine separate Klage vor einem Zivilgericht geltend machen.

Alternativ können Sie Ihre Klage auch direkt beim Zivilgericht einreichen. Das Zivilgericht wird den Täter zur Zahlung einer Entschädigung anweisen, die dem Wert des Ihnen tatsächlich entstandenen Schadens entspricht.

Wenn Sie eine anhängige Zivilklage haben, können Sie diese im Rahmen des Strafverfahrens erneut einreichen; das zivilrechtliche Verfahren wird daraufhin eingestellt.

Wenn Sie Opfer eines vorsätzlichen Gewaltverbrechens geworden sind, haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch den Staat. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Informationsblatt über die Entschädigung der Opfer von Straftaten in Griechenland (verfügbar auf Englisch, Griechisch und in weiteren Sprachen) des Europäischen Justiziellen Netzes (opferorientierte Justiz).

Letzte Aktualisierung: 12/06/2023

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