Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Austria

Sisu koostaja:
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Wie kann ich Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Täter geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Zur Durchsetzung finanzieller Ansprüche (z.B. Schmerzengeld, Heilungskosten) haben Opfer die Möglichkeit,

  • gegen die Schädigerin/den Schädiger eine Zivilklage einzubringen oder
  • sich dem Strafverfahren gegen die beschuldigte Person als Privatbeteiligte/Privatbeteiligter anzuschließen.

Damit Ansprüche im Strafverfahren als Privatbeteiligte/Privatbeteiligter durchgesetzt werden können, muss man eine Erklärung abgeben. Die Erklärung muss die konkrete ziffernmäßige Bezeichnung des Anspruchs auf Ersatz des durch die Straftat verursachten Schadens oder der erlittenen Beeinträchtigung beinhalten und die Berechtigung dieser Ansprüche (Schadenersatz, Entschädigung) dem Grunde und der Höhe nach nachweisen. Weitere Voraussetzung ist, dass es wegen der Schädigung zu einer Verurteilung der Angeklagten/des Angeklagten kommt.

Der Anschluss als Privatbeteiligte/Privatbeteiligter im Strafverfahren sollte so früh wie möglich (am besten bereits bei der polizeilichen Anzeige) erklärt werden. Die Erklärung kann auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, nach Einbringen der Anklage beim zuständigen Gericht zu Protokoll gegeben oder formlos schriftlich angemeldet werden. Während der Hauptverhandlung muss die Erklärung längstens bis zum Schluss des Beweisverfahrens abgegeben werden. Bis dahin ist der Anspruch auch spätestens konkret zu beziffern.

Das Gericht verurteilte den Täter, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Kommt der Verurteilte seiner Verpflichtung zur Zahlung des zugesprochenen Betrags nicht nach, kann der Gläubiger, also das Opfer, dem Schadenersatz zugesprochen wurde, mit Hilfe des Gerichts die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu muss vor dem zuständigen Bezirksgericht ein schriftlicher oder mündlicher Antrag gestellt werden (Exekutionsantrag). Zur Durchsetzung der rechtskräftig zuerkannten Entschädigung haben Sie 30 Jahre Zeit. Danach ist der Anspruch verjährt.

Wenn Vermögenswerte des Verurteilten für verfallen erklärt wurden, hat das Opfer das Recht, die Befriedigung der ihm zugesprochenen Entschädigung aus den vom Staat eingenommenen Vermögenswerten zu verlangen.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Ein Vorschuss ist in dem Ausmaß („nur insoweit“) zu gewähren, als die Zahlung durch den Vollzug einer Strafe vereitelt wird. Dies ist beispielweise der Fall, wenn der Täter wegen der Verbüßung seiner Strafhaft kein Einkommen erzielen kann oder er wegen Zahlung einer Geldstrafe mittellos ist. Voraussetzung für diesen Vorschuss ist, dass dem Privatbeteiligten rechtskräftig eine Entschädigung wegen Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung oder wegen einer Schädigung am Vermögen zuerkannt worden ist. In bestimmten Fällen ist eine Vorauszahlung ausgeschlossen (z.B. bestehen von anderen Ansprüchen auf staatliche Leistungen, Verletzung aufgrund der Beteiligung an einer Rauferei oder grobe Fahrlässigkeit).

Die Vorauszahlung ist bei dem zuständigen Strafgericht zu beantragen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Opfer von Verbrechen können finanzielle Leistungen durch den Staat erhalten, wenn

  • sie wegen eines Krankenstandes oder einer Nachbehandlung etc. ihrer Arbeit nicht nachgehen konnten und dadurch weniger Einkommen hatten
  • sie eine Psychotherapie, Krisenintervention oder eine andere Behandlung zur Verbesserung ihres Gesundheitszustandes machen mussten
  • orthopädische Behandlungen notwendig sind
  • Brillen oder Zahnprothesen beschädigt wurden
  • Rehabilitation erforderlich ist
  • sie gepflegt werden müssen (in diesem Fall kann Pflegezulage und Pflegegeld gezahlt werden)
  • sie blind sind (in diesem Fall kann Blinden¬zulage gezahlt werden).

Opfer, die nach dem 31.5.2009 eine schwere Körperverletzung erlitten haben, können eine Pauschalentschädigung für Schmerzengeld erhalten.

Hinterbliebene von Verbrechensopfern erhalten

  • Ersatz des Unterhaltsentgangs (wenn das Opfer verstorben ist und dem Gatten/der Gattin bzw. den Kindern Unterhalt entgeht)
  • Heilfürsorge (z.B. Psychotherapie) und or¬thopädische Versorgung
  • die Begräbniskosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ersetzt.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Wenn der Täter nicht verurteilt wird, wird der Geschädigte auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Geschädigte kann dann seine Entschädigung vor den Zivilgerichten einklagen.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 19/04/2023

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