Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Das Opfer wird vor der ersten Anhörung, die nach der Anzeige der Straftat stattfindet, schriftlich über seine Rechte informiert. Bis dahin kann die Behörde dem Opfer Informationen über seine Rechte zur Verfügung stellen, die unter den gegebenen Umständen nützlich sind.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Die Rechte von Nicht-EU-Bürgern werden genauso geschützt wie die Rechte von EU-Bürgern, mit Ausnahme der staatlichen Entschädigung, die Opfern bestimmter Straftaten zusteht – die Entschädigung wird nur EU-Bürgern gewährt.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Vor der ersten Vernehmung erhält das Opfer schriftlich Auskunft über seine wesentlichen Rechte und über seinen Status im Ermittlungsverfahren. Das Opfer wird darüber informiert, ob es bestimmte Maßnahmen verlangen kann (z. B. Zeugenvernehmung), die Unterstützung eines Rechtsbeistands – einschließlich eines gerichtlich bestellten Vertreters – erhält, das Recht hat, die Sache an einen Mediator zu verweisen, die Akte einzusehen, gegen eine Entscheidung zur Einstellung des Verfahrens Berufung einzulegen, ob die Möglichkeit einer Schadenersatzzahlung durch den Angeklagten oder einer staatlichen Entschädigung besteht, wie Prozesskostenhilfe beantragt werden kann, welche Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung stehen, darunter Zugang zu Hilfe aus dem Fonds für Opfer- und Resozialisierungshilfe (Fundusz Pomocy Pokrzywdzonym oraz Pomocy Postpenitencjarnej), dass die Möglichkeit besteht, eine Europäische Schutzanordnung zu erwirken, und welche Organisationen Opferhilfe und die Erstattung der im Zusammenhang mit dem Verfahren entstandenen Kosten anbieten.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (bei Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Ein Übersetzer begleitet Verfahren, an denen ein nicht polnischsprachiges Opfer beteiligt ist. Briefe an das oder von dem Opfer werden übersetzt. Das Opfer trägt nicht die Kosten für Übersetzungen.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Kinder, die Opfer von Straftaten wurden, werden durch ihre Eltern oder die sie betreuenden Personen vertreten. Die Rechte von hilfsbedürftigen Personen (z. B. ältere Menschen) können von der sie betreuenden Person ausgeübt werden. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten sollten sicherstellen, dass das in ihrer Obhut befindliche Opfer bei Bedarf am Verfahren teilnimmt. Falls sie Zweifel haben, dass das Opfer die Bedeutung des Verfahrens nicht versteht, können sie die Behörde, die das Verfahren durchführt, davon in Kenntnis setzen.

Opferhilfe

Wer bietet Opfern Hilfe?

In Polen sammelt der Fonds für Opfer- und Resozialisierungshilfe unter anderem finanzielle Mittel für die Unterstützung der Opfer von Straftaten und ihrer nächsten Angehörigen. Der Fonds wird vom Justizminister verwaltet, der im Rahmen eines auf Opferhilfe spezialisierten Auswahlverfahrens Zuschüsse an ausgewählte NRO vergibt. Die aus dem Fonds finanzierte Hilfe umfasst rechtliche, psychologische und materielle Unterstützung.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferbetreuungsstelle verweisen?

Die Behörde, die das Verfahren durchführt, muss das Opfer vor dem ersten Gespräch darüber informieren, dass Hilfe aus dem Fonds für Opfer- und Resozialisierungshilfe zur Verfügung steht.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Daten zum Wohn- und Arbeitsort des Opfers stehen dem Täter nicht zur Verfügung.

In Bezug auf Zeugen – also in der Regel alle Opfer – kann der Staatsanwalt oder das Gericht in besonders schweren Fällen beschließen, ihre personenbezogenen Daten und andere Sachverhalte, die ihre Identifizierung ermöglichen, zurückzuhalten. Dies ist möglich, wenn begründete Bedenken hinsichtlich eines Risikos für das Leben, die Gesundheit, die Freiheit oder einen wesentlichen Teil des Eigentums dieser Person oder ihres nächsten Angehörigen bestehen.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Der Zugang zur Opferhilfe ist nicht von der Anzeige einer Straftat abhängig. Eine Person, die Unterstützung in Anspruch nehmen möchte, muss lediglich nachweisen, dass sie Opfer einer Straftat geworden ist.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Im Falle einer Gefährdung seines Lebens oder seiner Gesundheit haben das Opfer und seine nächsten Angehörigen Anspruch auf

  • Schutz im Laufe des Verfahrens,
  • physischen Schutz,
  • Unterstützung beim Umzug.

Wer kann mir Schutz bieten?

Der Schutz wird vom Polizeichef gewährt, der für die Provinz zuständig ist.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Der für die Provinz zuständige Polizeichef beurteilt die Notwendigkeit, Schutz und Hilfe zu gewähren und aufrechtzuerhalten.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Die für das Verfahren zuständige Behörde ist verpflichtet, das Verfahren mit dem Opfer in einer Weise zu führen, die keine negativen Folgen hat. Sie sollte immer dann reagieren, wenn das Opfer nicht mit dem nötigen Respekt behandelt wird oder sich nicht sicher fühlt.

Bei Vergewaltigung und ähnlichen Fällen wird das Opfer in einem gesonderten Raum befragt, ohne dass der Täter anwesend ist.

Während des Prozesses kann der vorsitzende Richter den Angeklagten anweisen, den Raum zu verlassen, während das Opfer aussagt.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Benötigt das Opfer Hilfe, weil es z. B. aufgrund seines Alters oder gesundheitlicher Probleme nicht aktiv an der Verhandlung teilnehmen kann, können seine Rechte von der betreuenden Person ausgeübt werden.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Die Rechte minderjähriger Opfer werden von ihren gesetzlichen Vertretern oder der sie betreuenden Person wahrgenommen. Wenn das Verbrechen von den Eltern begangen wurde, wird der/die Minderjährige im Prozess durch einen Prozesspfleger vertreten.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Stirbt das Opfer, können seine nächsten Angehörigen an seiner Stelle am Verfahren teilnehmen. Sie verfügen dann über alle Rechte des Opfers.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Die engsten Angehörigen der Opfer haben Anspruch auf rechtliche, psychologische und materielle Unterstützung, die aus dem Fonds für Opfer- und Resozialisierungshilfe finanziert wird. In besonders schwerwiegenden Fällen, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit dieser Personen darstellen, können ihnen Schutz und Unterstützung gewährt werden (Schutz im Laufe des Verfahrens, physischer Schutz, Unterstützung beim Umzug).

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Der Fall kann im Ermittlungs- oder während eines Gerichtsverfahrens mit Zustimmung des Opfers und des Beschuldigten/Angeklagten an die Mediation verwiesen werden. Das Mediationsverfahren wird vom Mediator unparteiisch und vertraulich geführt. Im Rahmen der Mediation kann das Opfer seine Position darlegen, d. h. angeben, was es vom Täter erwartet. Die Mediation beendet das Strafverfahren nicht, aber ihr Ausgang wird sowohl vom Staatsanwalt als auch vom Gericht berücksichtigt.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften, in denen meine Rechte stehen?

Die Bestimmungen über die Rechte der Opfer von Straftaten befinden sich in der Strafprozessordnung (Kodeks postępowania karnego), dem Strafgesetzbuch (Kodeks karny), der Strafvollstreckungsordnung (Kodeks karny wykonawczy), dem Gesetz über die staatliche Entschädigung für Opfer bestimmter Straftaten vom 7. Juli 2005 (ustawa z dnia 7 lipca 2005 r. o państwowej kompensacie przysługującej ofiarom niektórych czynów zabronionych, konsolidierter Text, Gesetzblatt 2016, Pos. 325), dem Gesetz zum Schutz und zur Unterstützung von Opfern und Zeugen vom 28. November 2014 (ustawa z dnia 28 listopada 2014 r. o ochronie i pomocy dla pokrzywdzonego i świadka, Gesetzblatt 2015, Pos. 21), der Verordnung vom 29. September 2015 über den Fonds zur Opfer- und zur Resozialisierungshilfe (rozporządzenie z dnia 29 września 2015 r. w sprawie Funduszu Pomocy Pokrzywdzonym oraz Pomocy Postpenitencjarnej, Gesetzblatt 2019, Pos. 683) sowie dem Gesetz vom 17. Juni 2004 über Beschwerden bezüglich der Verletzung des Rechts einer Partei auf unverzügliche Prüfung ihres Falles in einem vom Staatsanwalt geführten oder überwachten Ermittlungsverfahren und in Gerichtsverfahren (ustawa z dnia 17 czerwca 2004 r. o skardze na naruszenie prawa strony do rozpoznania sprawy w postępowaniu przygotowawczym prowadzonym lub nadzorowanym przez prokuratora i postępowaniu sądowym bez nieuzasadnionej zwłoki, konsolidierter Text, Gesetzblatt 2018, Pos. 75, in geänderter Fassung).

Letzte Aktualisierung: 20/11/2018

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