Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Finland

Content provided by:
Finland

Sie werden Verfahrenspartei, wenn Sie wegen einer Straftat rechtliche Schritte einleiten oder Schadenersatz verlangen. Auch können Sie im Rahmen der Beweisaufnahme als Zeuge vernommen werden.

Falls der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens verfügt, sind Sie zu einer Privatklage berechtigt, um selbst Anklage zu erheben.

Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Sie können eine Straftat zum Beispiel bei der Polizei am Ort der Tatbegehung anzeigen, indem Sie sich zu einer Polizeidienststelle begeben. Bei kleineren Vergehen können Sie sich auch per Internet oder per Telefon mit der Polizei in Verbindung setzen. Sie haben das Recht auf eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Von der Polizei erfahren Sie, wohin Sie sich zur Kontaktaufnahme in Bezug auf die Sache wenden können.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Bedingungen?

Sie haben bei einer Anzeige, einer Vernehmung und einem Gerichtsverfahren Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Bei diesem Beistand kann es sich um einen Rechtsanwalt, einen öffentlich bestellten Rechtsberater oder einen zugelassenen Rechtsberater handeln.

Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen können staatliche Prozesskostenhilfe erhalten. In diesen Fällen werden die Honorare des Beistands teilweise oder vollständig vom Staat übernommen. Sie können Prozesskostenhilfe beim Amt für Prozesskostenhilfe oder elektronisch beantragen. Es ist darüber hinaus möglich, eine Anwaltskanzlei damit zu beauftragen, in Ihrem Namen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Im Fall von häuslicher Gewalt, Sexualverbrechen oder schweren Verbrechen gegen Leib, Leben oder Ihre Freiheit kann Ihnen das Gericht einen Rechtsbeistand und eine Begleitperson zur Seite stellen. In diesem Fall gewährt Ihnen der Staat unabhängig von Ihrem Einkommen Hilfe.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Bedingungen?

Wenn Sie als Opfer einer Straftat zu einem Gerichtstermin geladen sind, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung des Staates für die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Sie können einen Tagessatz erhalten, sowie die Erstattung der Fahrtkosten und finanzieller Einbußen.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Gegen die Entscheidung des Staatsanwalts, Ihren Fall einzustellen, können Sie beim Generalstaatsanwalt, der zur nochmaligen Überprüfung des Falls berechtigt ist, Rechtsmittel einlegen.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Wenn Sie dies wünschen, können Sie in der Hauptverhandlung als Partei auftreten. Sie werden Verfahrenspartei, wenn Sie wegen einer Straftat rechtliche Schritte einleiten oder Schadenersatz verlangen. Als Nebenkläger können Sie dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft beitreten oder einen anderen Antrag einreichen. Sie können selbst Entschädigungsanträge beim Verteidiger einreichen oder aber der Staatsanwalt übernimmt dies für Sie.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen: Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger? Kann ich meine Rolle selbst auswählen?

Sie werden Verfahrenspartei, wenn Sie wegen einer Straftat rechtliche Schritte einleiten oder Schadenersatz verlangen. Auch können Sie im Rahmen der Beweisaufnahme als Zeuge vernommen werden.

Falls der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens verfügt, sind Sie zu einer Privatklage berechtigt, um selbst Anklage zu erheben.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Sie können verpflichtet werden, persönlich zu erscheinen, falls eine Vernehmung für die Klärung des Falls erforderlich ist. In diesem Fall haben Sie das Recht auf eine Entschädigung des Staates für die durch die Gerichtsverhandlung entstandenen Kosten.

In der Gerichtsverhandlung sind Sie verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Bedingungen?

Wenn Sie Verfahrenspartei sind, haben Sie das Recht, Beweismittel anzubieten. Im Hauptsacheverfahren können Sie Ihren Antrag und die Gründe, auf die sich Ihr Antrag stützt, Ihre Beweismittel sowie Ihre Schlusserklärung vorbringen, in der Sie Ihren Standpunkt in Bezug auf die Schuld des Angeklagten und im Hinblick auf die gegen ihn zu verhängende Strafe darlegen können.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Sie werden zum Hauptsacheverfahren geladen, falls dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist oder wenn Sie bei Gericht angegeben haben, dass Sie Anträge einreichen werden, die der Staatsanwalt nicht unterstützt.

Sie haben Anspruch darauf, auf Antrag über die Uhrzeit und den Ort der Vernehmung und Urteilsverkündung im Rahmen eines Strafverfahrens informiert zu werden.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Ja. Wenn Sie Verfahrenspartei sind, haben Sie das gleiche Recht wie der Angeklagte auf Einsicht in die Gerichtsakten. Im Allgemeinen haben die Parteien auch das Recht, über nicht öffentliche Gerichtsakten informiert zu werden.

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.