Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Sie sind dann ein Opfer einer Straftat, wenn Sie einen Schaden erlitten haben oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnten, beispielsweise wenn Sie verletzt wurden oder Ihr Eigentum beschädigt oder gestohlen wurde und diese Handlung eine Straftat gemäß der österreichischen Gesetze darstellt. Als Opfer einer Straftat garantiert Ihnen das Gesetz bestimmte individuelle Rechte – vor, während und nach dem Gerichtsverfahren.

Strafverfahren in Österreich beginnen, sobald Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts ermitteln. Nachdem diese Ermittlungen abgeschlossen sind, kann die Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt entscheiden, das Verfahren einzustellen, diversionell zu erledigen (das ist eine alternative Reaktion auf strafbares Verhalten) oder bei Gericht Anklage einzubringen. Manche Straftaten werden nur auf Verlangen des Opfers verfolgt, das in diesem Fall selbst eine Anklage einzubringen hat (Privatanklagedelikt). In diesen Fällen wird kein Ermittlungsverfahren geführt.

Während des Hauptverfahrens nimmt das Gericht die Beweise auf. Je nach Schwere der Straftat werden die Fälle von

  • einer bzw. einem Einzelrichter*in oder
  • einem Schöffensenat, je nach dem angeklagten Delikt bestehend aus einer bzw. einem Berufsrichter*in oder zwei Berufsrichter*innen sowie zwei Laienrichter*innen, die über die Schuld und die Strafhöhe der bzw. des Angeklagten entscheiden oder
  • einem Geschworenengericht, bestehend aus drei Berufsrichter*innen and acht Laienrichter*innen (Geschworene). Die Geschworenen bestimmen über die Schuld der bzw. des Angeklagten. Die Entscheidung über die Strafhöhe treffen die Geschworenen gemeinsam mit den drei Berufsrichter*innen.

Als Opfer können Sie eine sehr wichtige Position innerhalb des Strafverfahrens einnehmen. Gleichzeitig steht Ihnen eine Vielzahl von Rechten zu. Sie können als Opfer einer Straftat ohne weiteren rechtlichen Status auftreten. Als Privatbeteiligte*r, als Subsidärankläger*in oder als Privatankläger*in haben Sie zusätzliche Rechte und Möglichkeiten.

Klicken Sie auf die nachstehenden Links. Sie finden dort die von Ihnen gesuchten Informationen:

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4 - Entschädigung

5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Letzte Aktualisierung: 19/04/2023

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