Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Sie können für nahezu jeden im Zusammenhang mit der Straftat erlittenen Schaden Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Schadenersatzforderungen werden in der Regel gleichzeitig mit der Entscheidung des Gerichts zur Täterschaft des Angeklagten geprüft.

Das Opfer bzw. der Nebenkläger muss Schadenersatz von der Person fordern, die die Straftat begangen bzw. den Schaden verursacht hat. Um das zu erleichtern, bereitet der Staatsanwalt Ihre Schadenersatzklage (åklagare) vor und reicht sie in der Gerichtsverhandlung ein, wenn Sie dies beantragt haben. Ausnahmen gelten nur für Schadenersatz, der umfassende Ermittlungen erfordert, oder wenn die Forderung als offenbar unberechtigt gelten kann, d. h. entweder keinen Zusammenhang mit der Straftat aufweist oder viel höher ist als das, was in ähnlichen Situationen üblich wäre.

Wenn Sie Schadenersatz für eine infolge einer Straftat erlittene Schädigung erhalten wollen, sollten Sie dies bei Ihrer Vernehmung durch die Polizei mitteilen. Sie sollten dann auch angeben, ob Sie die Hilfe des Staatsanwalts bei der Schadenersatzforderung in Anspruch nehmen möchten.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Wenn das Gericht den Angeklagten zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt hat, bedeutet dies nicht, dass Sie das Geld automatisch erhalten. Häufig ist es so, dass der Täter nicht zahlen kann oder dies nicht freiwillig tut. Bei der Eintreibung des Schadenersatzes können Sie Hilfe vom Amt für Beitreibung (Kronofogdemyndigheten) bekommen.

Das Gericht schickt eine Kopie des Urteils an das Amt für Beitreibung, das Sie anschließend per Brief kontaktiert, um Sie zu fragen, ob Sie Unterstützung bei der Eintreibung des Schadenersatzes wünschen. Falls Sie dies wünschen, müssen Sie das zugeschickte Formular ausfüllen und an das Amt für Beitreibung zurücksenden, das dann die finanziellen Umstände des Täters prüft. Erweist sich dabei, dass der Täter bezahlen kann, sorgt das Amt für Beitreibung dafür, dass Sie Ihren Schadenersatz erhalten.

Die Unterstützung durch das Amt für Beitreibung ist außer in sehr speziellen Fällen kostenlos. Falls sich das Amt für Beitreibung nicht mit Ihnen in Verbindung setzt, sollten Sie es selbst kontaktieren.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt?  Unter welchen Voraussetzungen?

Nein, das ist nicht möglich.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Wenn der verurteilte Täter den Schadenersatz nicht bezahlen kann und der Betrag nicht vollständig durch eine Versicherung gedeckt ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigung durch den Staat. Diese Leistung heißt Opferentschädigung (brottskadeersättning) und wird vom Staatlichen Amt für Kriminalitätsopfer (Brottsoffermyndigheten) verwaltet.

Damit die Opferentschädigung bei unbekanntem Täter gewährt werden kann, muss im Rahmen einer Untersuchung – z. B. eines Ermittlungsverfahrens – nachgewiesen werden, dass Sie Opfer einer Straftat und nicht etwa eines Unfalls geworden sind. Die Straftat muss grundsätzlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Wenn der Verdächtige ermittelt werden konnte, muss es normalerweise eine Verurteilung oder einen Strafbefehl geben.

Die Opferentschädigung deckt in Schweden begangene Straftaten ab, und Sie können unabhängig davon, ob Sie Ihren Wohnsitz in Schweden haben oder sich nur vorübergehend – etwa als Tourist oder Studierender – in Schweden aufhalten, Anspruch auf Entschädigung haben. Falls Sie Ihren Wohnsitz in Schweden haben, haben Sie unter Umständen auch dann Anspruch auf Opferentschädigung, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde.

Wie beim Selbstbehalt bei einer Versicherung wird auch von der Opferentschädigung ein entsprechender Betrag abgezogen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Damit die Opferentschädigung bei unbekanntem Täter gewährt werden kann, muss im Rahmen einer Untersuchung – z. B. eines Ermittlungsverfahrens – nachgewiesen werden, dass Sie Opfer einer Straftat und nicht etwa eines Unfalls geworden sind. Die Straftat muss grundsätzlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Wenn der Verdächtige ermittelt werden konnte, muss es normalerweise eine Verurteilung oder einen Strafbefehl geben.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Nein.

Letzte Aktualisierung: 06/10/2021

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