Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Sie können eine Straftat bei der Polizei unter der Rufnummer 114 14 (bzw. unter +46 77 114 14 00 von außerhalb Schwedens) oder persönlich bei einer Polizeidienststelle zur Anzeige bringen. Bei Einbruch, Zahlungskartenbetrug, Diebstahl oder Verlust (nicht jedoch im Falle Ihres Reisepasses oder Personalausweises) können Sie die Straftat auch über das Internet zur Anzeige bringen. Wenn Ihre Identität geschützt ist, sollten Sie eine Straftat nicht über das Internet melden. Im Notfall oder wenn eine Straftat gerade geschieht, rufen Sie die Notrufnummer 112 an. Link zu e-report (Online-Anzeige)

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Nachdem Sie Anzeige erstattet haben, wird Ihrem Fall ein Aktenzeichen zugewiesen; außerdem werden Ihnen die erforderlichen Kontaktdaten gegeben, unter denen Sie Auskunft über Ihren Fall erhalten. Sie können sich aber auch telefonisch oder per E-Mail bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle über den Fortgang Ihres Falles erkundigen oder dazu die nächste Polizeidienststelle aufsuchen. Wenn Sie mit dem für Ihren Fall zuständigen Polizeibeamten sprechen möchten, können Sie die nationale Rufnummer der Polizei 114 14 wählen. Die Telefonzentrale wird Sie mit dem zuständigen Polizeibeamten verbinden.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Bei bestimmten Arten von Straftaten hat das Opfer Anspruch auf einen eigenen juristischen Beistand, den sogenannten „Nebenklägerbeistand“ (målsägandebiträde). Dies gilt vor allem bei Sexualstraftaten und häuslicher Gewalt, aber auch bei anderen Straftaten, wenn besonderer Bedarf besteht. Ein Nebenklägerbeistand kann bestellt werden, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist; die Beistandshilfe ist für Sie kostenfrei. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie einen Nebenklägerbeistand brauchen, sollten Sie dies so bald wie möglich mit dem Staatsanwalt (åklagare) oder mit dem für das Ermittlungsverfahren zuständigen Polizeibeamten besprechen. Sie können den entsprechenden Antrag auch direkt an das Amtsgericht (Tingsrätt) richten. Das Amtsgericht entscheidet über Ihren Anspruch auf Nebenklägerbeistand und bestellt den Beistand. Sie können auch einen von Ihnen gewünschten Beistand vorschlagen. Der Nebenklägerbeistand, der in den meisten Fällen ein Rechtsanwalt ist, hat die Aufgabe, Ihre Interessen zu wahren und Ihnen während des Ermittlungsverfahrens und Prozesses Unterstützung und Hilfe zu leisten. Der Nebenklägerbeistand ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und kann Ihnen auch dabei behilflich sein, die Anklage zu vertreten und die Schadenersatzklage einzureichen. Seine Aufgabe endet jedoch nach der Gerichtsverhandlung und umfasst keine Unterstützung bei der Eintreibung von Schadenersatz oder sonstigen Entschädigungsleistungen.

Wenn ein Sorgeberechtigter (meistens ein Elternteil) unter Verdacht einer Straftat gegen sein Kind steht, kann das Kind einen besonderen Vertreter erhalten. Gleiches gilt, wenn die der Straftat verdächtigte Person in einer engen persönlichen Beziehung zum Sorgeberechtigten steht. Der Vertreter muss die Rechte des Kindes während des Ermittlungsverfahrens und der Gerichtsverhandlung wahren. Zum besonderen Vertreter kann ein Rechtsanwalt, ein in einer Kanzlei tätiger Anwaltsassistent oder eine andere Person bestellt werden. Außerdem muss die Person über besondere Kenntnisse, Erfahrung und persönliche Eigenschaften verfügen, um für diese Aufgabe geeignet zu sein.

Haushaltsversicherungen umfassen einen Rechtsschutz. Das bedeutet beispielsweise, dass die Versicherung Ihre Rechtskosten zurückerstatten kann, wenn die Schadenersatzfrage im Strafprozess nicht behandelt wird. Im Allgemeinen sieht der Versicherungsvertrag vor, dass Sie einen bestimmten Teil der Kosten (den Selbstbehalt) tragen müssen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Sie können in allen Arten von Rechtssachen eine Rechtsberatung nach dem schwedischen Rechtsbeihilfegesetz (Rättshjälpslagen) erhalten. Die Beratung kann zum Beispiel die Schadenersatzklage betreffen, wenn der Staatsanwalt nicht behilflich ist, oder Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft. Sie können sich an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden, die Rechtsberatung gemäß Rechtsbeihilfegesetz anbietet. Sie können gegen eine feste Gebühr eine Beratung bis zu zwei Stunden durch einen Anwalt erhalten. Die Gebühr beträgt etwa SEK 1 600 pro Stunde. Je nach Ihren finanziellen Umständen kann die Gebühr herabgesetzt werden.

Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und wenn Ihre Sache nicht über die Rechtsberatung geregelt werden kann, können Sie nach Bedarfsprüfung Rechtsbeihilfe erhalten. Dann übernimmt der Staat einen Teil Ihrer Ausgaben für die Rechtsvertretung. Sie können auch Unterstützung für Kosten erhalten, die Ihnen durch Reisen und Unterkunft, für Beweismittel oder durch andere Ausgaben entstehen. Auskünfte darüber, wie Rechtsbeihilfe beantragt wird, erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt, beim Gericht oder beim Staatlichen Amt für Rechtsbeihilfe (Rättshjälpsmyndigheten).

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Werden Sie von der Polizei oder der Staatsanwalt vorgeladen, so haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten, die Ihnen durch Ihr Erscheinen zur Befragung entstehen. Dabei kann es sich um Reise- und Unterbringungskosten oder um eine Entschädigung für einen Verdienstausfall oder andere finanzielle Verluste handeln. Verdienstausfälle werden jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze entschädigt. Wenden Sie sich an die Polizei, um diese Art der Kostenerstattung zu beantragen.

Werden Sie von der Polizei oder der Staatsanwalt vorgeladen, so haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten, die Ihnen durch Ihr Erscheinen zur Befragung entstehen. Manchmal werden Sie am Ende Ihrer Vernehmung vom Gerichtsvorsitzenden gefragt, ob Sie Schadenersatz geltend machen möchten. Im Allgemeinen werden Zahlungsfragen jedoch nach der Verhandlung im Empfangsbereich des Gerichts behandelt. Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen und sich erkundigen, welcher Betrag Ihnen zusteht. Die Auszahlung erfolgt direkt im Empfangsbereich. Bei hohen Kosten wird die Zahlung möglicherweise aufgeschoben; weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen das Gericht.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Wenn Ihr Fall abgeschlossen wurde und Sie mit der Entscheidung unzufrieden sind, können Sie eine Prüfung des Falles durch die Staatsanwaltschaft beantragen. Wenden Sie sich dazu an die Polizei, die die Angelegenheit auf Ihren Wunsch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten wird. Sind Sie mit einem Beschluss der Staatsanwaltschaft nicht zufrieden, können Sie bei der nächsten höheren Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeverfahren (överprövning) beantragen.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Ja, in der Regel müssen Sie an der Hauptverhandlung teilnehmen, da das Gericht Ihre Aussage benötigt, um über den Fall entscheiden zu können.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger?

Nach schwedischem Recht nehmen Sie am Ermittlungsverfahren und an der Hauptverhandlung als Nebenkläger (målsägande) teil. Sie können erst als Prozessbeteiligter auftreten, wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet hat. Sie können als Prozessbeteiligter auftreten,

  • nachdem die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet hat,
  • wenn Sie Schadenersatz verlangen und/oder
  • wenn Sie an der Strafverfolgung mitwirken.

Sie können jederzeit während der Hauptverhandlung an der Strafverfolgung mitwirken; Sie haben dann fast die gleiche verfahrensrechtliche Stellung wie der Staatsanwalt und können beispielsweise dem Gericht eigene Beweismittel vorlegen. Sie müssen jedoch keinerlei Beweise hinsichtlich der Straftat erbringen.

Sie können auf eigene Initiative Anklage erheben oder einen bestimmten Anspruch geltend machen, wenn der Staatsanwalt eine allgemeine Klage nicht weiter verfolgt oder zurückzieht. Dann müssen Sie dem Gericht beweisen, dass die Straftat stattgefunden hat.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Wenn Sie nicht am Prozess beteiligt sind, werden Sie von Datum und Uhrzeit der Hauptverhandlung benachrichtigt. Sie werden jedoch nur benachrichtigt, wenn Sie dies während des Ermittlungsverfahrens beantragt haben. Als Prozessbeteiligter haben Sie das Recht, während der gesamten Hauptverhandlung anwesend zu sein, und zwar auch, wenn diese nicht öffentlich geführt wird.

Wenn der Staatsanwalt Ihre Vernehmung beantragt hat oder wenn Sie eine Schadenersatzklage eingereicht haben, werden Sie vor Gericht geladen. Sie erhalten eine Vorladung mit Datum und Uhrzeit Ihrer Vernehmung sowie mit Gründen, die Ihr Nichterscheinen rechtfertigen. Wenn Sie krank sind oder aus anderen annehmbaren Gründen nicht erscheinen können, müssen Sie das Gericht so früh wie möglich vor Beginn der Verhandlung informieren. Das Gericht gibt Ihnen dann Bescheid, ob Sie kommen müssen oder nicht. Wenn Sie ohne gültigen Grund nicht erscheinen, droht Ihnen eine Geldstrafe.

Sie haben während der Hauptverhandlung das Recht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dieses Recht steht Ihnen nur zu, wenn Sie als Nebenkläger auftreten. Ferner werden Sie vom Staatsanwalt und vom Beschuldigten (oder dessen Rechtsanwalt) befragt. Sie werden nicht unter Eid befragt. Als Prozessbeteiligter können Sie oder Ihr Rechtsbeistand den Beschuldigten, die Zeugen und die Sachverständigen befragen. Außerdem erhalten Sie am Ende der Gerichtsverhandlung Gelegenheit, eine abschließende Erklärung abzugeben.

Werden Sie von der Polizei oder der Staatsanwalt vorgeladen, so haben Sie Anspruch auf Erstattung der Kosten, die Ihnen durch Ihr Erscheinen zur Befragung entstehen. Erstattungsfähig sind Reise- und Unterbringungskosten sowie Verdienstausfälle (bis zu SEK 700 pro Tag).

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Ja, der Staatsanwalt wird voraussichtlich wünschen, dass Sie im Rahmen der Gerichtsverhandlung vernommen werden. Nebenkläger können jedoch nicht als Zeugen auftreten. Daher werden Sie nicht unter Eid aussagen. Wenn Sie Prozessbeteiligter sind, haben Sie das Recht, bei der Gerichtsverhandlung eine Zeugenaussage zu machen.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Als Prozessbeteiligter haben Sie Anspruch auf diverse Auskünfte über das Gerichtsverfahren und den Fortgang Ihres Falles. Dies wird auf Schwedisch als „partsinsyn“ bezeichnet. Wenn Sie hingegen Nebenkläger sind, aber nicht als Prozessbeteiligter auftreten, stehen Ihnen nicht die gleichen Auskunftsrechte hinsichtlich des Verfahrens zu.

Während der polizeilichen Ermittlungen werden Sie gefragt, ob Sie über den Urteilsspruch informiert werden möchten. Wenn Sie am Verfahren beteiligt waren, schickt Ihnen das Gericht das Urteil zu. Sind Sie nicht als Prozessbeteiligter aufgetreten, wird Ihnen das Urteil zugeschickt, wenn Sie Einsicht beantragt haben.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Als Prozessbeteiligter haben Sie Anspruch auf diverse Auskünfte über das Gerichtsverfahren und den Fortgang Ihres Falles. Das heißt auf Schwedisch „partsinsyn“ und soll dem Informationsbedarf eines Prozessbeteiligten Rechnung tragen, damit dieser seinen Fall bei einer Anklage oder Gerichtsverhandlung verfolgen kann. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Sie auf Anfrage oder auf Betreiben des Gerichts Zugang zu Dokumenten oder anderen Unterlagen zu einem Fall erhalten. Das Gericht hat auch eine „Mitteilungspflicht“, wonach es auf eigene Initiative dafür sorgen muss, dass eine Partei Einsicht in von einer anderen Partei vorgelegte Unterlagen oder anderes Ermittlungsmaterial in der Rechtssache erhält. Die Partei kann sich vor Gericht auch zu dem Material äußern.

Wenn Sie hingegen Nebenkläger sind, aber nicht als Prozessbeteiligter auftreten, stehen Ihnen nicht die gleichen Auskunftsrechte hinsichtlich des Verfahrens zu.

Letzte Aktualisierung: 06/10/2021

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