Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Schweden

Inhalt bereitgestellt von
Schweden

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

  • Ihre Möglichkeiten, Schadenersatz vom Verdächtigen oder eine Entschädigung durch den Staat zu erhalten;
  • den Umstand, dass der Staatsanwalt in der Regel verpflichtet ist, Ihre Schadenersatzklage vorzubereiten und bei Gericht vorzulegen, wenn Sie dies beantragen;
  • die Bestimmungen über Kontaktverbot, Nebenklägerbeistand und Unterstützungsperson;
  • Vorgehensweise bei der Beantragung von Rechtsbeihilfe und Beratung;
  • Optionen und Bedingungen für eine Mediation;
  • welche Behörden und Organisationen Unterstützung und Hilfe bieten;
  • Kontaktdaten der Stelle, bei der Sie Auskunft über Ihren Fall erhalten;
  • den weiteren Verlauf des Verfahrens und Ihre Rolle im Verfahren;
  • Ihren Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen;
  • Ihren Anspruch auf Kostenerstattung;
  • die Entscheidung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder die Ermittlungen einzustellen;
  • bei welcher Stelle Sie Beschwerden im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Falles einreichen können;
  • ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde oder nicht;
  • Flucht einer in Gewahrsam genommenen oder inhaftierten Person.

Bitte beachten Sie, dass Sie diese Informationen erhalten, nachdem bei der Polizei Anzeige erstattet worden ist. Natürlich können Sie auch vor Erstattung einer Strafanzeige beispielsweise auf der Website des Staatlichen Amts für Kriminalitätsopfer (Brottsoffermyndighet) Informationen einholen.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Ausländischen Staatsangehörigen, die in Schweden Opfer einer Straftat geworden sind, stehen dieselben Auskünfte zu wie schwedischen Staatsangehörigen. Sollten Sie kein Schwedisch sprechen, haben Sie zudem Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen.

Wenn Sie im Ausland Opfer einer Straftat geworden sind, sind die Behörden des betreffenden Landes dafür zuständig, Sie über Ihre Rechte zu informieren. Weitere Informationen über die in anderen EU-Mitgliedstaaten geltenden Rechte erhalten Sie hier.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:

  • Ihre Möglichkeiten, Schadenersatz vom Verdächtigen oder eine Entschädigung durch den Staat zu erhalten;
  • den Umstand, dass der Staatsanwalt in der Regel verpflichtet ist, Ihre Schadenersatzklage vorzubereiten und bei Gericht vorzulegen, wenn Sie dies beantragen;
  • die Bestimmungen über Kontaktverbot, Nebenklägerbeistand und Unterstützungsperson;
  • Vorgehensweise bei der Beantragung von Rechtsbeihilfe und Beratung;
  • Optionen und Bedingungen für eine Mediation;
  • welche Behörden und Organisationen Unterstützung und Hilfe bieten;
  • Kontaktdaten der Stelle, bei der Sie Auskunft über Ihren Fall erhalten;
  • den weiteren Verlauf des Verfahrens und Ihre Rolle im Verfahren;
  • Ihren Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen;
  • Ihren Anspruch auf Kostenerstattung;
  • die Entscheidung, kein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder die Ermittlungen einzustellen;
  • bei welcher Stelle Sie Beschwerden im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Falles einreichen können;
  • ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet wurde oder nicht;
  • Flucht einer in Gewahrsam genommenen oder inhaftierten Person.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (bei Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Sollten Sie kein Schwedisch sprechen, haben Sie zudem Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Wenn Sie an einer Hörbehinderung leiden – d. h. wenn Sie taub oder schwerhörig sind – oder eine Sprachstörung haben, haben Sie Anspruch auf Beistand durch einen Dolmetscher.

Das Staatliche Amt für Kriminalitätsopfer (Brottsoffermyndighet) hat Informationsmaterial speziell für Kinder erstellt. Unter https://www.jagvillveta.se/ können Sie sich genauer darüber informieren, welche Rechte Ihnen im Falle einer Straftat zustehen.

Auch bei der Polizei sind Informationen speziell für Kinder erhältlich: https://polisen.se/Utsatt-for-brott/Olika-typer-av-brott/Barn-och-ungdomar/

Opferhilfe

Wer bietet Opfern Hilfe?

Als Opfer einer Straftat erhalten Sie bei zahlreichen gemeinnützigen Vereinen und Organisationen Hilfe. Auch die Sozialdienste Ihrer Kommune sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten und deren Angehörige Hilfe und Unterstützung bekommen.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferbetreuungsstelle verweisen?

Wenn Sie eine Straftat zur Anzeige bringen, wird Sie die Polizei darüber informieren, welche Behörden und Organisationen Hilfe und Unterstützung bieten. In manchen Fällen wird die Polizei mit Ihrem Einverständnis Ihre Kontaktdaten zum Beispiel auch an eine telefonische Opferbetreuungsstelle weiterleiten, die sich anschließend mit Ihnen in Verbindung setzt. Sie können auch selbst mit einer Hilfsorganisation Kontakt aufnehmen.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Wenn Sie einen Sozialdienst um Hilfe bitten, wird Ihr Fall vertraulich behandelt. Menschen, die in ihrer Freizeit für eine ehrenamtlich tätige Opferbetreuungsstelle arbeiten, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie können sich auch anonym an eine solche Einrichtung wenden.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, das müssen Sie nicht.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, Opfer von Straftaten zu schützen:

  • Kontaktverbot

Durch das Kontaktverbot (kontaktförbud) sollen Situationen vermieden werden, die für das Tatopfer gefährlich sein könnten. Das Kontaktverbot entstand und wurde in erster Linie angewendet, um Frauen vor Bedrohung und Belästigung durch frühere Ehemänner oder Lebensgefährten zu schützen; es kann aber auch zum Schutz von Kindern und anderen gefährdeten Personen angeordnet werden. Ein Kontaktverbot beinhaltet, dass der Person, die Sie bedroht und belästigt, verboten wird, Sie zu besuchen oder auf andere Weise mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, z. B. per Brief, SMS, Telefon oder durch Freunde. Es kann auch auf ein Verbot des Aufenthalts in der Nähe Ihrer Wohnung, Ihrer Arbeitsstelle oder eines anderen Ortes, an dem Sie sich oft aufhalten, ausgedehnt werden.

Ein Kontaktverbot kann sich auch auf eine Person beziehen, die mit der bedrohten Person zusammenwohnt. Für ein solches Verbot, das bezweckt, die drohende Person aus der gemeinsamen Wohnung auszuschließen, muss ein hohes Risiko einer Straftat gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Sicherheit des Partners bestehen.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet über das Kontaktverbot. Wenn der Staatsanwalt kein Kontaktverbot anordnet, können Sie beantragen, dass der Sachverhalt vom Amtsgericht (Tingsrätt) geprüft wird. Ein Verstoß gegen das Kontaktverbot kann mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.

  • Geschütztes Wohnen

Frauen und ihre Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, müssen unter Umständen vorübergehend aus ihrer Wohnung ausziehen. Geschütztes Wohnen wird von Kommunen und Frauenhäusern zur Verfügung gestellt. Kontaktieren Sie den Sozialdienst der Kommune oder ein örtliches Frauenzentrum für mehr Informationen.

  • Geschützte personenbezogene Daten

Wenn Sie Ihre Adresse wegen Drohungen oder sonstiger Belästigungen geheim halten müssen, kann für Sie ein Code für eine spezielle Geheimhaltungsprüfung (sekretessmarkering) in das Einwohnermelderegister eingetragen werden. Dieser Geheimhaltungscode wird dann auch in andere öffentliche Register, z. B. das Kfz- und Führerscheinregister, eingetragen. Die Einstufung wird im Allgemeinen jährlich überprüft.

Eine weitere Möglichkeit des Schutzes von personenbezogenen Daten ist es, eine bedrohte Person, die umgezogen ist oder umziehen will, unter ihrer alten Adresse im Einwohnermelderegister zu führen (kvarskrivning). Sie können nach einem Umzug bis zu drei Jahren unter Ihrer alten Adresse gemeldet bleiben.

Den Antrag auf geschützte personenbezogene Daten in Form des Sperrvermerks und der Verwendung der alten Adresse ist bei dem örtlichen Finanzamt zu stellen, bei dem Sie mit Wohnsitz gemeldet sind. Es ist wichtig, dass Sie bei Behördenkontakt selbst darauf hinweisen, dass Ihre personenbezogenen Daten geschützt sind. Außerdem müssen Sie bei Kontakten mit Organisationen, Unternehmen und anderen Stellen sehr vorsichtig sein.

  • Namensänderung

Eine weitere Möglichkeit zur Verstärkung des Schutzes wäre eine Namensänderung. Die Annahme des Nachnamens eines Elternteils kann durch Meldung bei der schwedischen Finanzbehörde (Skatteverket) erfolgen. Für die Annahme jedes anderen Nachnamens ist die Genehmigung des schwedischen Patent- und Meldeamtes (Patent- och registreringsverket) erforderlich.

  • Sicherheitspaket

Bei einigen Personen ist die Bedrohung so ernst, dass die Verwendung eines „Sicherheitspakets“ angebracht sein kann. Das Paket enthält ein Mobiltelefon und ein Alarmsystem und kann nach einer besonderen Prüfung von der örtlichen Polizeibehörde ausgeliehen werden.

  • Fingierte personenbezogene Daten

Bei Bedrohung durch besonders schwere Straftaten gegen Leben, Gesundheit oder Freiheit und wenn andere Schutzmaßnahmen als nicht ausreichend erachtet werden, kann Ihnen gestattet werden, fingierte (d. h. erfundene) personenbezogene Daten zu verwenden. Der Antrag auf Verwendung fingierter personenbezogener Daten ist bei der Polizei zu stellen.

  • Zeugenschutzprogramm

In Ausnahmefällen können bedrohte Personen, die den Ausgang eines Gerichtsverfahrens beeinflussen könnten, in das spezielle Zeugenschutzprogramm der Polizei aufgenommen werden, falls andere Maßnahmen erfolglos bleiben.

Wer kann mir Schutz bieten?

Je nach Art des Schutzes können verschiedene Einrichtungen über Schutzmaßnahmen entscheiden. Siehe dazu den vorherigen Abschnitt.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Um festzustellen, ob Sie während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens besondere Schutzmaßnahmen benötigen, sollte die Polizei so schnell wie möglich eine individuelle Sicherheitsbewertung vornehmen. Dabei werden die Schwere der Straftat und Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt. Personen unter 18 Jahren gelten immer als besonders schutzbedürftig.

Die Sozialdienste prüfen meistens auch mithilfe besonderer Bewertungsverfahren, ob ein Opfer erneuter Gewalttätigkeit durch einen im gleichen Haushalt lebenden Straftäter ausgesetzt sein könnte.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Um festzustellen, ob Sie während der polizeilichen Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens besondere Schutzmaßnahmen benötigen, sollte die Polizei so schnell wie möglich eine individuelle Sicherheitsbewertung vornehmen. Dabei werden die Schwere der Straftat und Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt. Personen unter 18 Jahren gelten immer als besonders schutzbedürftig.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Die weitreichendsten Schutzmaßnahmen bei schweren Straftaten sind die Verwendung fingierter Personendaten und die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm (siehe oben).

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Die Sozialdienste müssen sicherstellen, dass Kinder, die Opfer einer Straftat geworden sind, und ihre Angehörigen die Hilfe und Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Die Sozialdienste sollten auch berücksichtigen, dass Kinder, die Zeugen von Gewalt oder anderen Übergriffen gegen Angehörige geworden sind, auch als Tatopfer gelten, und sollten sicherstellen, dass diese Kinder ebenfalls die benötigte Hilfe und Unterstützung erhalten.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Wenn ein Familienangehöriger Opfer einer Straftat war, müssen die Sozialdienste auch dafür sorgen, dass die Angehörigen des Tatopfers Hilfe bekommen. Es gibt auch gemeinnützige Vereine, die sich um die Angehörigen kümmern, wenn ein Familienangehöriger infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Wenn ein Familienangehöriger Opfer einer Straftat war, müssen die Sozialdienste auch dafür sorgen, dass die Angehörigen des Tatopfers Hilfe bekommen. Viele der oben beschriebenen Schutzmaßnahmen stehen Ihnen möglicherweise auch zu, wenn einer Ihrer Angehörigen einer Straftat zum Opfer gefallen ist. Viele gemeinnützige Organisationen bieten auch Angehörigen von Opfern Hilfe.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Bei einer Mediation kommen Tatopfer und Täter zusammen, um gemeinsam mit einem unparteiischen Mediator über den Vorfall zu sprechen. Bei Straftätern unter 21 Jahren ist die Kommune verpflichtet, eine Mediation anzubieten.

Eine Voraussetzung für Mediation ist, dass die Straftat gestanden wurde. Außerdem müssen beide Parteien zur Teilnahme bereit sein. Die Mediation kann zu Vereinbarungen führen, beispielsweise über das Verhalten bei eventuellen zukünftigen Kontakten, was dem Tatopfer eine gewisse Beruhigung bieten kann.

Vereinbarungen über einen finanziellen Schadenersatz sind auch möglich, können jedoch zu Problemen führen, besonders wenn es sich um mehrere Täter handelt oder wenn es um hohe Beträge oder Körperverletzung geht. Wenn Sie Fragen hinsichtlich solcher Vereinbarungen haben, wenden Sie sich an das Staatliche Amt für Kriminalitätsopfer (Brottsoffermyndigheten). Wenn Sie eine Vereinbarung über eine finanzielle Entschädigung schließen, verlieren Sie unter Umständen Ihren Anspruch auf Opferentschädigung.

Der bestellte Mediator (der sachkundig, ehrlich und unparteiisch sein muss) hat dafür zu sorgen, dass Ihre Sicherheit während der Mediation gewahrt bleibt.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften, in denen meine Rechte stehen?

Eine Liste wichtiger Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Website des Staatlichen Amts für Kriminalitätsopfer (Brottsoffermyndigheten).

Letzte Aktualisierung: 06/10/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.