Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich an ein Büro für Opferhilfe (Oficinas de Asistencia a las Víctimas del delito) wenden.
Bei den Büros für Opferhilfe handelt es sich um einen öffentlichen Dienst, der vom Justizministerium eingerichtet wurde, mehrere Fachgebiete abdeckt und Opfern kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Diese Büros sind in allen Autonomen Gemeinschaften, in fast allen Provinzhauptstädten und in einigen anderen Städten zu finden.
Für Sie als Opfer einer Straftat stellen die Büros für Opferhilfe umfangreiche koordinierte und spezialisierte Unterstützungsleistungen bereit und berücksichtigen dabei Ihre individuellen rechtlichen, psychologischen und sozialen Bedürfnisse.
Wenn Sie Opfer von Terrorismus geworden sind, können Sie sich an das Informations- und Betreuungsbüro für Terrorismusopfer des Gerichtshofs (Oficina de Información y Asistencia a Víctimas del Terrorismo de la Audiencia Nacional) wenden, aber auch das Büro für Opferhilfe in Ihrer Provinz hilft Ihnen gern weiter. Das Büro für Opferhilfe stimmt sich dann mit dem Informations- und Betreuungsbüro für Terrorismusopfer am Gerichtshof ab.
Die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen der Büros für Opferhilfe begleiten Sie in verschiedenen Phasen:
Die Rechtshilfe ist in allen Fällen allgemeiner Natur und betrifft die Abläufe von Verfahren und die Art und Weise, in der Sie Ihre verschiedenen Rechte ausüben können, wohingegen Ihr Anwalt im einzelnen Fall als Ihr Rechtsbeistand für die konkrete Beratung zuständig ist.
Falls Sie als Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen gelten, erstellen die Büros einen Plan für Ihre psychologische Betreuung.
Wenn Sie Opfer von Terrorismus geworden sind, ist das Informations- und Betreuungsbüro für Terrorismusopfer des Gerichtshofs für Sie zuständig. Es unterstützt Sie in folgender Weise:
Opfern von Terrorismus dient das Innenministerium mit seiner Generaldirektion für die Unterstützung der Opfer von Terrorismus als zentrale Anlaufstelle bei Verfahren, die möglicherweise von Einzelpersonen, die Opfer terroristischer Handlungen geworden sind, oder von deren Familien bei der staatlichen Zentralverwaltung eingeleitet werden, wobei die Generaldirektion Anträge dieser Personen an die zuständige Behörde weiterleitet und als Vermittler fungiert.
Darüber hinaus arbeitet die Generaldirektion mit den zuständigen Behörden der staatlichen Zentralverwaltung und den anderen staatlichen Stellen bei der Hilfe und Unterstützung von Opfern von Terrorismus zusammen, damit für die Opfer ein umfassender Schutz gewährleistet wird.
Die Generaldirektion für die Unterstützung der Opfer von Terrorismus ist für die Bearbeitung, Verwaltung und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Beihilfen und Entschädigungen für Betroffene von terroristischen Straftaten zuständig.
In der Aufnahme- und Orientierungsphase wird Ihnen in den Büros für Opferhilfe persönlich oder telefonisch geholfen.
Für einige Straftaten, wie z. B. Delikte mit geschlechtsbezogener Gewalt, wurden in Spanien Telefondienste eingerichtet, bei denen Sie Unterstützung und Beratung erhalten, beispielsweise die Telefonnummer 016 (Servicio telefónico de información y asesoramiento jurídico en materia de violencia de género), die Auskünfte und Rechtsberatung zu geschlechtsbezogener Gewalt bietet.
Für besonders schutzbedürftige Opfer, wie beispielsweise Minderjährige, gibt es spezielle Beratungsdienste, z. B. die Hotline der ANAR-Stiftung (Fundación ANAR: Ayuda a Niños y Adolescentes en Riesgo (Hilfe für gefährdete Kinder und Jugendliche)), die sich an Kinder und Jugendliche, an Erwachsene und an Familienangehörige von Minderjährigen und vermissten Minderjährigen richtet.
Der gebührenfreie Telefondienst 016 (Auskünfte und Rechtsberatung zu geschlechtsbezogener Gewalt) bietet an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr professionelle Unterstützung. Dabei wird die Vertraulichkeit der Daten der Personen, die diesen Dienst nutzen, jederzeit gewährleistet.
Der Dienst ist in 51 Sprachen verfügbar. Konkret werden die Dienste im Rahmen der 24-Stunden-Beratung in folgenden Sprachen angeboten: Spanisch, Katalanisch, Galicisch, Baskisch, Englisch und Französisch, und per Teledolmetschen auch in folgenden Sprachen: Deutsch, Portugiesisch, Mandarin, Russisch, Arabisch, Rumänisch und Bulgarisch. In den anderen Sprachen wird ebenfalls mithilfe von Teledolmetschen beraten.
Dass auch Seh- und/oder Hörgeschädigte diese Dienste in Anspruch nehmen können, wird durch Einsatz folgender Hilfsmittel gewährleistet:
Bei diesem Service erhält jeder Beratung, der Fragen zu speziellen Fällen von geschlechtsbezogener Gewalt hat: weibliche Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt, einem solchen Opfer nahestehende Personen (Familienangehörige, Freunde, Nachbarn usw.), Spezialisten, die weibliche Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt betreuen oder von einer Situation dieser Art von Gewalt wissen usw.
Es werden Informationen zu den Ressourcen und Rechten bereitgestellt, die Ihnen als Opfer dieser Art von Straftaten in den Bereichen Beschäftigung, Sozialleistungen, finanzielle Unterstützung und Beratung, Betreuung, Unterkunft und Rechtsberatung zustehen.
Eingehende Notrufe werden umgehend an die Notrufstelle (112) der entsprechenden Autonomen Gemeinschaft weitergeleitet.
Wenn Sie als minderjähriges Opfer geschlechtsbezogener Gewalt den Telefondienst 016 kontaktieren, wird Ihr Anruf an die Hotline der ANAR-Stiftung (Fundación ANAR: Ayuda a Niños y Adolescentes en Riesgo (Hilfe für gefährdete Kinder und Jugendliche) 900 20 20 10) weitergeleitet.
Dieser gebührenfreie Dienst ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar und bietet vertrauliche und anonyme Hilfe in drei großen Bereichen:
Wenn Sie als erwachsenes weibliches Opfer geschlechtsbezogener Gewalt oder als Erwachsener, der von einem Fall dieser Art von Gewalt weiß, anrufen, wird Ihr Anruf an den Telefondienst 016 weitergeleitet.
Ja. Die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Unterstützungsdiensten - z. B. der Büros für Opferhilfe - ist für Opfer von Straftaten kostenlos und findet im vertraulichen Rahmen statt. Die vorherige Erstattung einer Anzeige ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Dienste.
Sie können sich an die Büros für Opferhilfe wenden, die in allen Autonomen Gemeinschaften, in fast allen Provinzhauptstädten und auch in einigen anderen Städten zu finden sind.
Für Sie als Opfer einer Straftat stellen die Büros für Opferhilfe umfangreiche koordinierte und spezialisierte Unterstützungsleistungen bereit und berücksichtigen dabei Ihre individuellen rechtlichen, psychologischen und sozialen Bedürfnisse.
Konkret halten die Büros für Opferhilfe Informationen zu den spezialisierten Diensten und die Möglichkeiten der psychosozialen und sonstigen Betreuung bereit, die unabhängig von einer Anzeigeerstattung verfügbar sind, und zur Vorgehensweise, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Darüber hinaus erhalten Sie dort Informationen zu den verfügbaren Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (ob medizinischer, psychologischer oder materieller Natur) sowie zur Vorgehensweise, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, wie etwa ggf. Auskünfte über die Möglichkeiten einer Ersatzunterbringung.
Außerdem beraten Sie die Büros für Opferhilfe zur Möglichkeit der Anzeigeerstattung und der einschlägigen Vorgehensweise, zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und eines Rechtsbeistands sowie ggf. zu den Bedingungen, unter denen Ihnen diese kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Ihren individuellen rechtlichen, psychologischen und sozialen Bedürfnissen können Sie die Büros für Opferhilfe an spezialisierte Dienste weiterverweisen, z. B. an kommunale Behörden, an Sozialfürsorgedienste, an Gesundheitsdienste, an Bildungseinrichtungen oder Arbeitsvermittlungsstellen, an Vereinigungen, Stiftungen oder sonstige gemeinnützige Einrichtungen, an die psychosozialen Dienste der Justizverwaltung und – falls Sie Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt geworden sind – an die Koordinierungsstellen für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Unidades de Coordinación contra la Violencia sobre la Mujer) und die Frauenverbände (Unidades sobre la Mujer) in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften und Provinzen.
Einige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützen Opfer bestimmter Straftaten in der Form, dass sie jeder Person eine individuelle, auf ihre persönlichen Besonderheiten und Bedürfnisse zugeschnittene Begleitung anbieten. Die Unterstützung umfasst meistens Rechtsberatungsdienste, Informationen zu den zur Verfügung stehenden Unterstützungsleistungen und Hilfen, sowie psychologische und emotionale Betreuung.
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