Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Spanien

Inhalt bereitgestellt von
Spanien

Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich an ein Büro für Opferhilfe (Oficinas de Asistencia a las Víctimas del delito) wenden.

Bei den Büros für Opferhilfe handelt es sich um einen öffentlichen Dienst, der vom Justizministerium eingerichtet wurde, mehrere Fachgebiete abdeckt und Opfern kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Diese Büros sind in allen Link öffnet sich in einem neuen FensterAutonomen Gemeinschaften, in fast allen Provinzhauptstädten und in einigen anderen Städten zu finden.

Für Sie als Opfer einer Straftat stellen die Büros für Opferhilfe umfangreiche koordinierte und spezialisierte Unterstützungsleistungen bereit und berücksichtigen dabei Ihre individuellen rechtlichen, psychologischen und sozialen Bedürfnisse.

Wenn Sie Opfer von Terrorismus geworden sind, können Sie sich an das Informations- und Betreuungsbüro für Terrorismusopfer des Gerichtshofs (Oficina de Información y Asistencia a Víctimas del Terrorismo de la Audiencia Nacional) wenden, aber auch das Büro für Opferhilfe in Ihrer Provinz hilft Ihnen gern weiter. Das Büro für Opferhilfe stimmt sich dann mit dem Informations- und Betreuungsbüro für Terrorismusopfer am Gerichtshof ab.

Die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen der Büros für Opferhilfe begleiten Sie in verschiedenen Phasen:

  • Aufnahme- und Orientierungsphase: In der Orientierungsphase informiert Sie das Büro eingehend darüber, welche Schritte Sie unternehmen und welche Fragen Sie klären müssen, und über die möglichen Folgen. Diese Phase gestaltet sich in der Regel als Gespräch in Form eines persönlichen Treffens oder eines Telefonats, bei dem Sie die Möglichkeit haben, Ihre Probleme und Belange zu schildern. Auf Grundlage dieser Schilderungen erhalten Sie eine erste Orientierungshilfe, es wird die Möglichkeit sondiert, andere Ressourcen hinzuzuziehen, und Sie werden ggf. an andere Stellen verwiesen.
  • Informationsphase: Als Opfer haben Sie ab der ersten Kontaktaufnahme mit den Behörden und Beamten, also auch vor der Anzeigeerstattung, das Recht auf Auskünfte, die Ihren persönlichen Fall, ihre individuellen Umstände sowie die Art der Straftat und der erlittenen Schäden berücksichtigen. Diese Auskünfte betreffen verschiedene Aspekte, u. a.:
  • die Möglichkeit der Anzeigeerstattung und die einschlägige Vorgehensweise
  • die spezialisierten Dienste und die psychosoziale und sonstige Betreuung, die unabhängig von einer Anzeigeerstattung verfügbar sind, und die Vorgehensweise, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen
  • verfügbare Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (ob medizinischer, psychologischer oder materieller Natur) sowie die Vorgehensweise, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, wie etwa ggf. Auskünfte über die Möglichkeiten einer Ersatzunterbringung
  • die Vorgehensweise zur Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und eines Rechtsbeistands sowie ggf. die Bedingungen, unter denen die Gebühren für eine solche Inanspruchnahme entfallen
  • auf Wunsch Begleitung während des gesamten Verfahrens bis einschließlich zur Verhandlung und/oder Begleitung zu Terminen mit den verschiedenen Strafverfolgungsbehörden
  • die Möglichkeit der Beantragung von Schutzmaßnahmen und ggf. die Vorgehensweise, um diese zu beantragen
  • Beratung zu Ihren finanziellen Rechten in Zusammenhang mit dem Verfahren, insbesondere zu Beihilfen und Entschädigungen, auf die Sie aufgrund der Folgen der Straftat möglicherweise Anspruch haben, und ggf. Auskünfte darüber, wie Sie diese Ansprüche geltend machen können
  • das Verfahren zur Ausübung Ihrer Rechte als Opfer einer Straftat, falls Sie außerhalb von Spanien leben
  • die Kontaktdaten der mit Ihrem Verfahren befassten Behörde und die Möglichkeiten, die Ihnen für die Kommunikation mit dieser Behörde zur Verfügung stehen, darüber hinaus Datum, Uhrzeit und Ort der Verhandlung sowie Inhalt der Anklageschrift
  • die verfügbaren Wiedergutmachungsdienste (z. B. Mediation), sofern rechtlich möglich
  • die Fälle, in denen Ihnen die Anwalts- und Gerichtskosten erstattet werden können, und ggf. die Vorgehensweise, um die Erstattung zu beantragen
  • Interventionsphase: Die Büros für Opferhilfe arbeiten auf verschiedenen Ebenen:
  • Interventionen auf rechtlicher Ebene: Die Büros erteilen die von Ihnen benötigte Rechtshilfe und insbesondere Auskünfte über die Art der Unterstützung, die Sie im Rahmen von Gerichtsverfahren erhalten können, über Ihre Rechte als Verfahrensbeteiligter, über die Voraussetzungen, unter denen Sie Rechtsberatungsdienste in Anspruch nehmen können, und über den Ablauf bei einer solchen Inanspruchnahme, aber auch über die Arten von Diensten und Organisationen, an die Sie sich im Bedarfsfall wenden können.

Die Rechtshilfe ist in allen Fällen allgemeiner Natur und betrifft die Abläufe von Verfahren und die Art und Weise, in der Sie Ihre verschiedenen Rechte ausüben können, wohingegen Ihr Anwalt im einzelnen Fall als Ihr Rechtsbeistand für die konkrete Beratung zuständig ist.

  • Interventionen auf medizinischer und psychologischer Ebene: Im Rahmen der psychologischen Betreuung bewerten die Büros Ihre Situation, arbeiten darauf hin, die für Sie durch die Straftat entstandene Notlage zu mildern, befassen sich mit den wegen der Straftat eingeleiteten Gerichtsverfahren, begleiten Sie während des gesamten Verfahrens und stärken Sie in Ihren Strategien und Fähigkeiten unter anderem im Hinblick auf die in Ihrem Umfeld verfügbare Hilfe.

Falls Sie als Opfer mit besonderen Schutzbedürfnissen gelten, erstellen die Büros einen Plan für Ihre psychologische Betreuung.

  • Interventionen auf finanzieller Ebene: Was die finanzielle Hilfe anbelangt, auf die Sie Anspruch haben, wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens oder einer gegen die sexuelle Freiheit gerichteten Straftat geworden sind, nehmen die Büros hauptsächlich eine informative Rolle ein und können Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen unterstützen.
  • Interventionen auf sozialer und betreuerischer Ebene: In diesem Bereich erhalten Sie von den Büros eine koordinierte Betreuung und werden ggf. an die Sozial- und Betreuungseinrichtungen oder an andere Organisationen verwiesen, über die Sie eine sichere Unterkunft, eine sofortige medizinische Versorgung und finanzielle Hilfen erhalten, für die Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind. Besondere Beachtung finden dabei Bedürfnisse, die mit Invalidität, Krankenhausaufenthalten, dem Ableben nahestehender Personen oder anderen Situationen einhergehen, und solche, die sich aus einer Schutzbedürftigkeit ergeben.
  • Beobachtungsphase: Die Büros verfolgen Ihren Fall während des gesamten Strafverfahrens sowie innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dessen Abschluss, vor allem wenn Sie als besonders schutzbedürftiges Opfer gelten. In dieser Phase analysieren die Büros in gewissen Abständen nach der Straftat Ihre rechtliche, medizinische und psychologische Lage sowie Ihre soziale, betreuerische und wirtschaftliche Situation. Die Dauer der Beobachtungsphase wird auf Einzelfallbasis festgelegt.

Wenn Sie Opfer von Terrorismus geworden sind, ist das Informations- und Betreuungsbüro für Terrorismusopfer des Gerichtshofs für Sie zuständig. Es unterstützt Sie in folgender Weise:

  • Bereitstellung von Informationen zum Stand der Gerichtsverfahren, die Sie aufgrund der an Ihnen verübten Straftat betreffen
  • Beratung zu sämtlichen Aspekten des Straf- und Verwaltungsverfahrens, die Sie betreffen können
  • persönliche Begleitung zu den Verhandlungen, die mit den an Ihnen verübten terroristischen Handlungen in Zusammenhang stehen
  • emotionale und therapeutische Unterstützung, ungeachtet der Kompetenzen des Innenministeriums
  • im Rahmen Ihrer Teilnahme am Gerichtsverfahren Maßnahmen zugunsten Ihrer Sicherheit und Privatsphäre als Opfer der Straftat
  • Bereitstellung von Informationen über die wichtigsten Entschädigungen für Opfer von Terrorismus durch Verweisung an die Generaldirektion für die Unterstützung der Opfer von Terrorismus im Innenministerium
  • Benachrichtigung über sämtliche Aspekte der Vollstreckung der Haftstrafe bis zur vollständigen Verbüßung, insbesondere in Fällen, in denen Haftvergünstigungen gewährt oder die Verurteilten aus der Haft entlassen werden

Opfern von Terrorismus dient das Innenministerium mit seiner Generaldirektion für die Unterstützung der Opfer von Terrorismus als zentrale Anlaufstelle bei Verfahren, die möglicherweise von Einzelpersonen, die Opfer terroristischer Handlungen geworden sind, oder von deren Familien bei der staatlichen Zentralverwaltung eingeleitet werden, wobei die Generaldirektion Anträge dieser Personen an die zuständige Behörde weiterleitet und als Vermittler fungiert.

Darüber hinaus arbeitet die Generaldirektion mit den zuständigen Behörden der staatlichen Zentralverwaltung und den anderen staatlichen Stellen bei der Hilfe und Unterstützung von Opfern von Terrorismus zusammen, damit für die Opfer ein umfassender Schutz gewährleistet wird.

Die Generaldirektion für die Unterstützung der Opfer von Terrorismus ist für die Bearbeitung, Verwaltung und die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Beihilfen und Entschädigungen für Betroffene von terroristischen Straftaten zuständig.

Hotline der Opferhilfe

In der Aufnahme- und Orientierungsphase wird Ihnen in den Büros für Opferhilfe persönlich oder telefonisch geholfen.

Für einige Straftaten, wie z. B. Delikte mit geschlechtsbezogener Gewalt, wurden in Spanien Telefondienste eingerichtet, bei denen Sie Unterstützung und Beratung erhalten, beispielsweise die Telefonnummer 016 (Servicio telefónico de información y asesoramiento jurídico en materia de violencia de género), die Auskünfte und Rechtsberatung zu geschlechtsbezogener Gewalt bietet.

Für besonders schutzbedürftige Opfer, wie beispielsweise Minderjährige, gibt es spezielle Beratungsdienste, z. B. die Hotline der ANAR-Stiftung (Fundación ANAR: Ayuda a Niños y Adolescentes en Riesgo (Hilfe für gefährdete Kinder und Jugendliche)), die sich an Kinder und Jugendliche, an Erwachsene und an Familienangehörige von Minderjährigen und vermissten Minderjährigen richtet.

Der gebührenfreie Telefondienst 016 (Auskünfte und Rechtsberatung zu geschlechtsbezogener Gewalt) bietet an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr professionelle Unterstützung. Dabei wird die Vertraulichkeit der Daten der Personen, die diesen Dienst nutzen, jederzeit gewährleistet.

Der Dienst ist in 51 Sprachen verfügbar. Konkret werden die Dienste im Rahmen der 24-Stunden-Beratung in folgenden Sprachen angeboten: Spanisch, Katalanisch, Galicisch, Baskisch, Englisch und Französisch, und per Teledolmetschen auch in folgenden Sprachen: Deutsch, Portugiesisch, Mandarin, Russisch, Arabisch, Rumänisch und Bulgarisch. In den anderen Sprachen wird ebenfalls mithilfe von Teledolmetschen beraten.

Dass auch Seh- und/oder Hörgeschädigte diese Dienste in Anspruch nehmen können, wird durch Einsatz folgender Hilfsmittel gewährleistet:

  • Schreibtelefon über 900 116 016
  • Telesor-Service über die Telesor-Website (Link öffnet sich in einem neuen Fensterhttps://www.telesor.es/); hierfür ist eine Internetverbindung erforderlich
  • Mobiltelefon oder Tablet; in beiden Fällen muss eine kostenlose App installiert werden; eine entsprechende Schritt-für-Schritt-Anleitung ist auf der Telesor-Website zu finden

Bei diesem Service erhält jeder Beratung, der Fragen zu speziellen Fällen von geschlechtsbezogener Gewalt hat: weibliche Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt, einem solchen Opfer nahestehende Personen (Familienangehörige, Freunde, Nachbarn usw.), Spezialisten, die weibliche Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt betreuen oder von einer Situation dieser Art von Gewalt wissen usw.

Es werden Informationen zu den Ressourcen und Rechten bereitgestellt, die Ihnen als Opfer dieser Art von Straftaten in den Bereichen Beschäftigung, Sozialleistungen, finanzielle Unterstützung und Beratung, Betreuung, Unterkunft und Rechtsberatung zustehen.

Eingehende Notrufe werden umgehend an die Notrufstelle (112) der entsprechenden Autonomen Gemeinschaft weitergeleitet.

Wenn Sie als minderjähriges Opfer geschlechtsbezogener Gewalt den Telefondienst 016 kontaktieren, wird Ihr Anruf an die Hotline der ANAR-Stiftung (Fundación ANAR: Ayuda a Niños y Adolescentes en Riesgo (Hilfe für gefährdete Kinder und Jugendliche) 900 20 20 10) weitergeleitet.

Dieser gebührenfreie Dienst ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar und bietet vertrauliche und anonyme Hilfe in drei großen Bereichen:

  • Bei der ANAR-Hilfshotline für Kinder und Jugendliche geht es hauptsächlich darum, Anrufern im Kindes- und Jugendalter die erforderliche Unterstützung und Beratung zukommen zu lassen, wenn sie Probleme haben oder sich in einer gefährlichen Situation befinden.
  • Die ANAR-Hotline für Erwachsene und Familien richtet sich an Erwachsene, die sich zu Themen in Zusammenhang mit Minderjährigen beraten lassen möchten.
  • Die ANAR-Hotline 116 000 ist für Fälle von vermissten Minderjährigen vorgesehen (und eine der in allen Ländern der Europäischen Union einheitlichen Notrufnummern).

Wenn Sie als erwachsenes weibliches Opfer geschlechtsbezogener Gewalt oder als Erwachsener, der von einem Fall dieser Art von Gewalt weiß, anrufen, wird Ihr Anruf an den Telefondienst 016 weitergeleitet.

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja. Die Inanspruchnahme von Betreuungs- und Unterstützungsdiensten - z. B. der Büros für Opferhilfe - ist für Opfer von Straftaten kostenlos und findet im vertraulichen Rahmen statt. Die vorherige Erstattung einer Anzeige ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Dienste.

Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Sie können sich an die Büros für Opferhilfe wenden, die in allen Link öffnet sich in einem neuen FensterAutonomen Gemeinschaften, in fast allen Provinzhauptstädten und auch in einigen anderen Städten zu finden sind.

Für Sie als Opfer einer Straftat stellen die Büros für Opferhilfe umfangreiche koordinierte und spezialisierte Unterstützungsleistungen bereit und berücksichtigen dabei Ihre individuellen rechtlichen, psychologischen und sozialen Bedürfnisse.

Konkret halten die Büros für Opferhilfe Informationen zu den spezialisierten Diensten und die Möglichkeiten der psychosozialen und sonstigen Betreuung bereit, die unabhängig von einer Anzeigeerstattung verfügbar sind, und zur Vorgehensweise, um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Darüber hinaus erhalten Sie dort Informationen zu den verfügbaren Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (ob medizinischer, psychologischer oder materieller Natur) sowie zur Vorgehensweise, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, wie etwa ggf. Auskünfte über die Möglichkeiten einer Ersatzunterbringung.

Außerdem beraten Sie die Büros für Opferhilfe zur Möglichkeit der Anzeigeerstattung und der einschlägigen Vorgehensweise, zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beratungsdiensten und eines Rechtsbeistands sowie ggf. zu den Bedingungen, unter denen Ihnen diese kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Je nach Ihren individuellen rechtlichen, psychologischen und sozialen Bedürfnissen können Sie die Büros für Opferhilfe an spezialisierte Dienste weiterverweisen, z. B. an kommunale Behörden, an Sozialfürsorgedienste, an Gesundheitsdienste, an Bildungseinrichtungen oder Arbeitsvermittlungsstellen, an Vereinigungen, Stiftungen oder sonstige gemeinnützige Einrichtungen, an die psychosozialen Dienste der Justizverwaltung und – falls Sie Opfer von geschlechtsbezogener Gewalt geworden sind – an die Koordinierungsstellen für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Unidades de Coordinación contra la Violencia sobre la Mujer) und die Frauenverbände (Unidades sobre la Mujer) in den einzelnen Autonomen Gemeinschaften und Provinzen.

Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisationen erhalten?

Einige Nichtregierungsorganisationen (NGOs) unterstützen Opfer bestimmter Straftaten in der Form, dass sie jeder Person eine individuelle, auf ihre persönlichen Besonderheiten und Bedürfnisse zugeschnittene Begleitung anbieten. Die Unterstützung umfasst meistens Rechtsberatungsdienste, Informationen zu den zur Verfügung stehenden Unterstützungsleistungen und Hilfen, sowie psychologische und emotionale Betreuung.

Letzte Aktualisierung: 17/01/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.