Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Sie haben das Recht, Rechtsmittel gegen den Teil der Entscheidung einzulegen, der die Schadenersatzforderung oder die Kosten des Verfahrens betrifft. Je nach Art der Entscheidung kann Berufung (innerhalb von 15 Tagen), Beschwerde (innerhalb von 3 Arbeitstagen) oder Einspruch (innerhalb von 8 Tagen) eingelegt werden. In der Entscheidung, die Sie erhalten, wird genau angegeben, welche Rechtsmittel Ihnen zur Verfügung stehen und wo und bis wann Sie sie einlegen können.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Der verurteilte Straftäter ist verpflichtet, Ihnen den in der Entscheidung festgestellten Schaden zu ersetzen. Kommt die verurteilte Person dieser Verpflichtung nicht nach, wenn die Entscheidung rechtskräftig geworden ist, können Sie sie durch einen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Der Gerichtsvollzieher unternimmt dann die notwendigen Schritte, um sicherzustellen, dass Sie den Schadenersatz erhalten, z. B. verkauft er Vermögenswerte der verurteilten Person oder zieht einen bestimmten Betrag von ihrem Gehalt ab. Auch nach dem Abschluss des Strafverfahrens haben Sie weitere Rechte als Opfer einer Straftat/Zivilpartei. Diese Rechte betreffen Ihre Sicherheit und Ihre Entschädigung.

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat sind, können Sie beim Justizministerium eine Entschädigung beantragen, die vom Staat geleistet wird. Es wird eine Entschädigung für Körperverletzung und bei bestimmten Straftaten auch für immaterielle Schäden gewährt. Vor der Antragstellung muss die grundlegende Voraussetzung erfüllt sein, dass das Strafverfahren eingeleitet wurde, in dem Sie einen Schadenersatzanspruch gegen den Täter geltend machen. Außerdem dürfen Sie für den Schaden keine sonstige Entschädigung erhalten haben. Sie können bereits während des Strafverfahrens eine Entschädigung beantragen, jedoch nicht später als ein Jahr nach dem Datum, an dem die entsprechende Entscheidung rechtskräftig wird. Daher ist es wichtig, dass Sie diese Frist nicht verstreichen lassen.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Sie haben auch nach dem Ende des Strafverfahrens Anspruch auf Expertenhilfe. Benötigen Sie weiterhin insbesondere psychologische Hilfe oder Hilfe, um Ihre Opferrechte auszuüben, haben Sie Anspruch darauf.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Das Urteil, das Ihnen zugestellt wird, enthält Informationen über die Strafe, zu der der Täter verurteilt wurde. Wenn der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, zählt dazu die Dauer der Strafe und die Haftanstalt, in der die Strafe verbüßt wird.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Sie haben das Recht zu entscheiden, ob Sie im Falle der Haftentlassung des Täters oder seiner Flucht aus einer Haftanstalt unterrichtet werden möchten. Diese Unterrichtung dient vor allem Ihrem Schutz, sollte der Täter versuchen, Kontakt zu Ihnen aufzunehmen (z. B. wenn der Täter eine nahestehende Person oder ein Familienangehöriger ist). Sie können es sich jederzeit anders überlegen, und die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht werden dies berücksichtigen. Wenn Sie allerdings einer Gefahr ausgesetzt sind oder Ihr Leben oder Ihre Gesundheit bedroht ist, werden Sie in jedem Fall von der Polizei/der Staatsanwaltschaft/dem Gericht über die Entlassung oder Flucht des Täters informiert.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Ihre Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, beschränkt sich auf denjenigen Abschnitt der gerichtlichen Entscheidung, der den Schadenersatz betrifft. Gegen die Strafe selbst oder, genauer gesagt, gegen deren Dauer können nur der Angeklagte und der Staatsanwalt Rechtsmittel einlegen.

Letzte Aktualisierung: 27/03/2023

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