Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Rechtsmittel gegen ein Urteil kann nur die verurteilte Person oder die Staatsanwaltschaft einlegen.

Für die Staatsanwaltschaft gelten bestimmte Voraussetzungen. Sie kann Rechtsmittel nur einlegen gegen:

  • einen Freispruch - wenn das Urteil „nicht schuldig“ lautet oder der Angeklagte „aus Mangel an Beweisen“ freigesprochen wurde, jedoch nur in summarischen Verfahren (ohne Geschworene) und nur in einer Rechtsfrage;
  • das Urteil - aber nur, wenn es als „zu milde“ angesehen wird.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.mygov.scot/after-the-verdict/the-appeals-process/.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Nachdem das Gericht den Angeklagten für schuldig befunden hat, kann die von Ihnen abgegebene Opfererklärung (Victim Statement) vom Richter im Hinblick auf das Strafmaß berücksichtigt werden.

Wenn das Ergebnis (das Urteil) nicht Ihren Erwartungen entspricht oder Sie nach der Urteilsverkündung Unterstützung benötigen, können Sie sich an verschiedene Hilfseinrichtungen wenden. Die Hotline von Victim Support Scotland (VSS) ist von montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr erreichbar. Dabei handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die von einer Straftat betroffene Menschen in Schottland unterstützt, und zwar unabhängig von der Art der Straftat. Sie erreichen die Hotline unter der Telefonnummer 0345 603 9213. Die Unterstützung wird kostenlos angeboten.

Verschiedene andere, auch spezialisierte Einrichtungen bieten kostenlos und vertraulich seelische Unterstützung und praktische Hilfe sowie wichtige Informationen für Opfer, Zeugen und andere von Straftaten betroffene Personen. Über diese Einrichtungen können Sie sich hier informieren.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Ja, es gibt eine Reihe von Opferhilfeeinrichtungen, die während des Verfahrens sowie vor- und hinterher kostenlos Unterstützung anbieten. Victim Support Scotland ist eine landesweite gemeinnützige Einrichtung, die seelische Unterstützung und praktische Hilfe für Opfer bietet und wichtige Informationen bereithält. Diese Dienste sind kostenlos und vertraulich.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Wenn Sie eine Opfererklärung (Victim Statement) abgegeben haben, kann diese beim Strafmaß berücksichtigt werden. Nachdem der Angeklagte für schuldig befunden wurde, muss der Richter über das Strafmaß entscheiden, d. h. er muss die Strafe verhängen. Der Richter trifft die Entscheidung nach Anhörung aller Aussagen und unter Berücksichtigung sämtlicher Hintergrundinformationen. Dazu gehören das Alter des Beschuldigten, medizinische Aspekte und eventuelle Vorstrafen. Dem Richter sind mehrere Sanktionsmöglichkeiten vorgegeben.

Weitere Informationen über Verurteilungen finden Sie hier.

Sie haben das Recht, Auskunft über die rechtskräftige Entscheidung des Gerichts und die Begründung zu verlangen. Dazu wenden Sie sich an den Scottish Courts and Tribunals Service.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

In allen Strafsachen haben Opfer das Recht, darüber informiert zu werden, wenn ein Häftling entlassen wird. Möglicherweise haben sie auch das Recht zu erfahren, wenn der Inhaftierte auf Bewährung entlassen werden soll, und sich beim Parole Board for Scotland (Bewährungskommission) schriftlich zu der Freilassung zu äußern. Dies ist das sogenannte Victims Notification Scheme (VNS, Opferbenachrichtigungssystem).

Opfer von Straftätern, die zu einer Haftstrafe von weniger als 18 Monaten verurteilt sind, haben lediglich Anspruch auf Auskünfte im Zusammenhang mit der Entlassung oder der Flucht des Straftäters. Sie müssen sich nicht beim VNS anmelden, wenn Sie darüber informiert werden möchten, sondern können sich einfach an den Scottish Prison Service, die schottische Strafvollzugsbehörde, wenden.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Sie können beim Parole Board for Scotland eine Opfererklärung abgeben, die zu berücksichtigen ist, wenn eine Strafaussetzung auf Bewährung in Betracht gezogen wird. Opfer, die sich zu Teil 2 des VNS angemeldet haben, haben die Möglichkeit, beim Scottish Prison Service eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn der Straftäter erstmals für eine vorläufige Entlassung oder eine Entlassung unter Hausarrest in Betracht kommt, bzw. beim Parole Board for Scotland, wenn eine Strafaussetzung zur Bewährung erwogen wird. Victim Support Scotland kann Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Stellungnahme helfen.

Letzte Aktualisierung: 29/01/2019

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