Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Schottland

Inhalt bereitgestellt von
Schottland

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden nach der Straftat (z. B. der Polizei, der Staatsanwaltschaft) noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Wenn Sie Auskunft über eine Straftat erhalten wollen, können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden (Police Scotland, Crown Office and Procurator Fiscal Service, Scottish Courts and Tribunals Service, Scottish Prison Service und Parole Board for Scotland). Weitere Informationen finden Sie auf der Website der schottischen Regierung zu Kriminalität, Justiz und Recht.

Wenn Sie eine Straftat zur Anzeige bringen, stellt Ihnen die Polizei eine Opferbetreuungskarte aus. Die Karte bestätigt Ihre Anzeige und enthält weitere Informationen.

Dem Leitfaden Victim's Code for Scotland können Sie entnehmen, welche Rechte Ihnen in den einzelnen Stufen eines Strafverfahrens zustehen.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Auch wenn die Straftat nicht in Schottland begangen wurde, Sie aber in Schottland leben, haben Sie Anspruch auf Schutz.

Eine Grundlage dafür ist die Europäische Schutzanordnung (ESA). Danach kann jedes Gericht in der EU eine Anordnung erlassen (um beispielsweise einer Person zu verbieten, sich Ihnen zu nähern), die in Schottland anerkannt und vollstreckt werden muss. Ebenso kann eine in Schottland erlassene Anordnung in das Land übertragen werden, in dem Sie leben.

Weitere Informationen über die Europäische Schutzanordnung finden Sie auf der Website des Scottish Courts and Tribunals Service.

Nach dem Victims and Witnesses Act 2014 (Opfer- und Zeugengesetz von 2014) können Sie eine Straftat, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat begangen wurde, bei der schottischen Polizei anzeigen. Diese muss dafür sorgen, dass die Anzeige so schnell wie möglich an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates weitergeleitet wird, in dem die nachweisliche oder vermeintliche Straftat begangen wurde.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Wenn Sie Anzeige erstattet haben, wird eine Opferbetreuungskarte für Sie ausgestellt. Sie sind außerdem berechtigt, bei folgenden Behörden Auskünfte über Ihren Fall einzuholen:

  • bei der schottischen Polizei (Police Scotland) – wenn keine strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet bzw. die Ermittlungen eingestellt werden, Auskunft über die betreffende Entscheidung und ihre Begründung;
  • beim Crown Office and Procurator Fiscal Service (Staatsanwaltschaft) – wenn Ihr Fall nicht strafrechtlich verfolgt wird, haben Sie das Recht zu erfahren, welche Gründe dafür vorliegen, und eine Überprüfung dieser Entscheidung zu verlangen;
  • beim Scottish Courts and Tribunals Service (schottischer Gerichtsdienst) – Gerichtstermine, die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts in einem Verfahren und eventuell eingelegte Rechtsmittel sowie die Gründe dafür.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (im Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Sie haben Anspruch darauf, während des gesamten Strafprozesses alles zu verstehen und verstanden zu werden. Wenn Sie kein oder nur wenig Englisch verstehen oder sprechen, können Sie einen Dolmetscher anfordern, der Ihnen hilft,

  • die Ihnen gestellten Fragen zu verstehen,
  • die Ihnen erteilten Auskünfte zu verstehen,
  • Fragen zu beantworten und Angaben zu machen und sich auch auf andere Weise umfassend verständlich zu machen.

Außerdem können Sie verlangen, dass Schriftstücke, die Ihnen kraft Gesetzes ausgehändigt werden oder die für Ihre Beteiligung an den Ermittlungen oder am Verfahren unerlässlich sind, übersetzt werden.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Informationen stehen auf Anfrage in verschiedenen Formaten zur Verfügung. In Kürze wird auch der Victims‘ Code (Leitfaden für Opfer) in einer leicht verständlichen Fassung vorliegen.

Die gemeinnützige Organisation „Appropriate Adults“ hilft bei der Verständigung zwischen der Polizei und Opfern ab 16 Jahren, denen es aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung oder einer Lernschwäche schwerfällt, mit anderen zu kommunizieren. Die Organisation unterstützt die betreffenden Personen vor allem bei polizeilichen Befragungen, aber sie kann auch bei gerichtsmedizinischen Untersuchungen und bei der Identifizierung von Personen helfen.

Unterstützung von Opfern

Wer bietet Opfern Unterstützung?

Es gibt eine Reihe von Organisationen, die Opfer je nach Art der Straftat unterstützen.

  • Victim Support Scotland (VSS) ist die größte gemeinnützige Organisation, die Opfern und Zeugen von Straftaten in Schottland Unterstützung und Information bietet. Sie orientiert sich an den Bedürfnissen des Einzelnen, um jedem die Unterstützung zu bieten, die er benötigt.
  • Community Safety Glasgow (TARA) hilft Opfern von Menschenhandel durch vorübergehende Unterbringung, je nach Bedarf bis zu 45 Tage, durch Betreuungsplanung, Weitervermittlung und Zugang zu Rechtsberatung.
  • Migrant Help unterstützt schutzbedürftige Migranten durch Beratung und Begleitung für Asylsuchende, Dienste für ausländische Untersuchungshäftlinge und Beratung für ausländische Strafgefangene.
  • Weitere Organisationen sind PETAL, Rape Crisis Scotland, Scottish Women's Aid oder ChildLine.
  • Die Kontaktangaben zu allen Opferhilfeeinrichtungen finden Sie imVictims' Code for Scotland.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferhilfe verweisen?

Die Polizei wird Sie fragen, ob Sie an eine Opferhilfeeinrichtung vermittelt werden möchten. Die Angaben zu Ihrer Person werden nur dann an diese Stellen weitergegeben, wenn Sie sich damit einverstanden erklärt haben.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Wenn Sie eine Straftat anzeigen, wird die Polizei alles tun, um Ihnen zu helfen und Sie vor erneuter Schikane, Einschüchterung und Repressalien zu schützen. Sie wird

  • Sie nur befragen, wenn es notwendig ist;
  • dafür sorgen, dass die Befragungen auf ein Minimum beschränkt bleiben;
  • die Befragungen in dafür vorgesehenen Räumen durchführen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Berichterstattung über Ihren Fall in den Medien einschränken.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, Sie können sich auch dann an eine Opferhilfeeinrichtung wenden, wenn die Straftat nicht bei der Polizei angezeigt wurde.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Wenn Sie eine Straftat anzeigen, wird die Polizei alles tun, um Sie vor erneuter Schikane, Einschüchterung und Repressalien zu schützen.

Sie wird,

  • Sie nur befragen, wenn es notwendig ist;
  • dafür sorgen, dass die Befragungen auf ein Minimum beschränkt bleiben;
  • die Befragungen in dafür vorgesehenen Räumen durchführen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Berichterstattung über Ihren Fall in den Medien einschränken. Das Gericht kann gegebenenfalls auch besondere Kautionsauflagen für Beschuldigte anordnen.

Weitere Informationen über Schutzmaßnahmen sind bei der schottischen Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhältlich.

Wer kann mir Schutz bieten?

Siehe oben.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Siehe oben.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Siehe oben.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Siehe oben.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Manche Personen sind aufgrund der Umstände oder ihrer Aussage vor Gericht besonders schutzbedürftig oder gefährdet. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, schutzbedürftigen Zeugen bei ihrer Aussage vor Gericht zu helfen, indem man sie beispielsweise in einer Live-Schaltung oder hinter einer Abschirmung aussagen lässt, damit sie den Beschuldigten nicht sehen müssen. Hierbei handelt es sich um sogenannte „Sondermaßnahmen“.

Weitere Informationen über Sondermaßnahmen erhalten Sie beim Crown Office and Procurator Fiscal Service (Staatsanwaltschaft) und beim Scottish Courts and Tribunals Service (schottischer Gerichtsdienst). Die betreffende Behörde muss Sie fragen, ob Sie Bedenken haben, als Zeuge auszusagen. Sie kann Ihnen helfen, indem Sie Ihnen verschiedene Aussagemöglichkeiten aufzeigt.

Alle Kinder und Jugendlichen (unter 18 Jahren) gelten per Gesetz als schutzbedürftig. Sie haben ebenso wie Opfer von häuslicher Gewalt, Sexualstraftaten, Menschenhandel und Stalking automatisch Anspruch auf bestimmte standardmäßige Sondermaßnahmen. Auch Zeugen mit einer geistigen Behinderung oder Lernschwäche und Zeugen, bei denen die bevorstehende Aussage Angst und Stress auslöst, können als schutzbedürftig angesehen werden. Die Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit nimmt der Crown Office and Procurator Fiscal Service vor.

Der Scottish Courts and Tribunal Service sorgt dafür, dass für Opfer und Zeugen der Verteidigung getrennte Wartebereiche zur Verfügung stehen.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Auch Angehörige der Opfer von Straftaten können sich an eine Opferhilfeeinrichtung wie Victim Support Scotland wenden.

Wenn ein enger Angehöriger durch eine Straftat ums Leben gekommen ist, stehen Ihnen möglicherweise die gleichen Rechte zu (z. B. das Recht auf Auskunft über den Fall) wie dem Opfer einer Straftat. Sie haben dann beispielsweise ein Recht darauf, von der Polizei informiert zu werden.

Weitere Informationen finden Sie im Victims' Code (Leitfaden für Opfer) und in den von der schottischen Polizei, dem Crown Office and Procurator Fiscal Service, dem Scottish Courts and Tribunals Service, dem Scottish Prison Service und dem Parole Board for Scotland gemeinsam erstellten Dienstleistungsstandards. (siehe Link weiter unten).

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Auch Angehörige der Opfer von Straftaten können sich an eine Opferhilfeeinrichtung wie Victim Support Scotland wenden.

In manchen Fällen (wenn beispielsweise das Opfer verstorben ist) stehen einem Angehörigen die gleichen Rechte zu (z. B. das Recht auf Auskunft über den Fall) wie dem Opfer einer Straftat.

Sie haben dann beispielsweise ein Recht darauf, von der Polizei informiert zu werden. Weitere Informationen finden Sie im Victim's Code und in den vom Scottish Courts and Tribunals Service erstelltenDienstleistungsstandards.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Ziel der Scottish Community Justice Organisation (Sacro) ist es, in ganz Schottland für mehr Sicherheit und Zusammenhalt in den Gemeinschaften zu sorgen. Sie bietet Mediationen an. Genaueres hierzu finden Sie auf der Website von Sacro.

Wo finde ich das Gesetz, in dem meine Rechte stehen?

Die aktuellsten Informationen über die Rechte der Opfer von Straftaten finden Sie im Victims' Code for Scotland, den Sie hier herunterladen können.

Letzte Aktualisierung: 29/01/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.