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Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Rumänien

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Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Die Justizbehörden und alle anderen staatlichen Stellen, mit denen Sie in Kontakt treten, geben Ihnen Auskünfte über die Opferhilfsleistungen der Generaldirektionen für Sozialfürsorge und Kinderschutz (Direcții Generale de Asistență Socială și Protecție a Copilului – DGASPC) und über Nichtregierungsorganisationen, die sich an Sie wenden können.

Diese Auskünfte werden Ihnen sowohl mündlich als auch schriftlich unter Verwendung eines Formulars erteilt, das Sie unterzeichnen müssen und das mindestens die Anschrift des Opferhilfsdienstes im Zuständigkeitsbereich der Einrichtung, die die Informationen erteilt, sowie eine Liste der Aufgaben enthält.

Die erste Justizbehörde (Polizei/Staatsanwaltschaft), an die Sie sich wenden, oder gegebenenfalls die Opferhilfsdienste werden Sie zum Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme über Ihre Rechte und die Hilfs- und Schutzdienste informieren, die Sie in Anspruch nehmen können.

Sie erhalten Auskunft darüber,

  • welche Art der Hilfe Sie erhalten können und welche Stelle sie bereitstellen kann, einschließlich grundlegender Informationen über den Zugang zu medizinischer Hilfe, psychologischer Beratung und alternativer Unterbringung;
  • bei welcher Ermittlungsbehörde Sie Anzeige erstatten können;
  • an welche Einrichtung Sie sich wenden können, um Ihr Recht auf Rechtsbeistand geltend zu machen;
  • wann Sie eine kostenfreie Rechtsvertretung erhalten können und wie Sie dazu vorgehen müssen;
  • welche Rechte Sie im Rahmen des Strafverfahrens haben (einschließlich Schutzmaßnahmen als bedrohter Zeuge);
  • wann Sie Anspruch auf eine staatliche Entschädigung haben und wie Sie die Entschädigung geltend machen können;
  • wie Sie Ihr Recht, die Dienste eines Mediators in Anspruch zu nehmen, geltend machen können;
  • wie Sie – wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat als Rumänien leben – eine Anzeige erstatten oder eine staatliche finanzielle Entschädigung von dem betreffenden Mitgliedstaat beantragen können und wie Sie von den rumänischen Justizbehörden vernommen werden können, ohne sich in Rumänien aufzuhalten.

Die Auskünfte werden Ihnen in einer Sprache zur Verfügung gestellt, die Sie verstehen. Außerdem erhalten Sie ein Formular mit all diesen Angaben, das Sie unterzeichnen müssen. Wenn Sie das erste Mal Kontakt mit den Behörden aufnehmen, können Sie sich von einer Person Ihrer Wahl begleiten lassen.

Wenn Sie bei einer Justizbehörde Anzeige erstatten, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige. Sie können eine Straftat schriftlich oder mündlich anzeigen. Sie können auch eine andere Person bitten, die Straftat für Sie anzuzeigen, müssen dieser Person dafür aber eine schriftliche Vollmacht erteilen. Die schriftliche Vollmacht, die Sie unterzeichnen müssen, wird den Akten der Rechtssache beigefügt.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Ausländer, die in Rumänien einer Straftat zum Opfer gefallen sind, haben dieselben Rechte wie rumänische Opfer von Straftaten.

Wenn Sie kein Rumänisch sprechen, haben Sie Anspruch auf einen kostenfreien Dolmetscher, der Sie bei Ihren Kontakten mit den Behörden unterstützt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Anzeige in einer Sprache erstatten können, die Sie verstehen, und Sie erhalten auch die Informationen, auf die Sie zum Zeitpunkt der Anzeige der Straftat Anspruch haben, in ebendieser Sprache.

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat leben, können Sie die Straftat auch in diesem Mitgliedstaat anzeigen oder eine finanzielle Entschädigung in diesem Mitgliedstaat beantragen. Außerdem können Sie von den rumänischen Justizbehörden vernommen werden, ohne in Rumänien anwesend zu sein.

Wenn Sie Opfer von Menschenhandel geworden sind, kann Ihnen in einer speziellen Unterkunft Zuflucht und Schutz geboten werden. Während des Strafverfahrens werden Sie in einer Ihnen verständlichen Sprache über das Verfahren informiert; Sie können auch psychologisch betreut und medizinisch versorgt werden. Die rumänischen Behörden werden ihr Bestes tun, damit Sie so schnell wie möglich wieder in Ihr Heimatland zurückkehren können, und werden für Ihre sichere Beförderung zur rumänischen Grenze sorgen.

Ausländer können eine staatliche Entschädigung geltend machen, wenn sie Opfer einer der folgenden Straftaten geworden sind: versuchter Mord und versuchter Mord unter erschwerenden Umständen gemäß Artikel 188 und 189 des Strafgesetzbuchs; Körperverletzung gemäß Artikel 194 des Strafgesetzbuchs; vorsätzliche Straftaten, die zu einer Körperverletzung des Opfers führen, und häusliche Gewalt gemäß Artikel 199 des Strafgesetzbuchs; Vergewaltigung, Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen und sexuelle Nötigung gemäß Artikel 218 bis 220 des Strafgesetzbuchs; Menschenhandel oder Kinderhandel gemäß den Artikeln 210 und 211 des Strafgesetzbuchs, Terrorismus oder sonstige vorsätzliche Gewaltstraftaten.

Sie haben auch Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand, wenn Sie Opfer einer der folgenden Straftaten geworden sind: versuchter Mord, versuchter Mord unter erschwerenden Umständen, Körperverletzung, vorsätzliche Straftaten mit daraus folgender Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen oder sexuelle Korruption Minderjähriger. Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Angehörige von Personen, die durch Mord, Mord unter erschwerenden Umständen oder vorsätzliche Straftaten mit Todesfolge ums Leben gekommen sind, haben ebenfalls Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Wenn Sie eine Straftat anzeigen, wird Ihnen der Polizeibeamte, der Ihre Anzeige entgegennimmt, erklären, was weiter geschehen wird. Sie werden über Ihre Rechte und die Hilfsleistungen informiert, die Sie in Anspruch nehmen können. Die Polizei muss einen schriftlichen Bericht erstellen, aus dem hervorgeht, welche Informationen Ihnen weitergegeben wurden.

Sie erhalten Auskunft darüber,

  • welche Rechte Sie während des Strafverfahrens haben;
  • an welche Einrichtungen Sie sich für Hilfe wenden können und welche Leistungen Sie dort erhalten;
  • wie Sie geschützt werden können;
  • wann Sie Anspruch auf eine staatliche Entschädigung haben und wie Sie die Entschädigung geltend machen können;
  • wann Sie eine kostenfreie Rechtsvertretung erhalten können und wie Sie dazu vorgehen müssen;
  • wann Sie eine kostenfreie Rechtsvertretung erhalten können und wie Sie dazu vorgehen müssen;
  • wie Sie Ihr Recht, die Dienste eines Mediators in Anspruch zu nehmen, geltend machen können;
  • wie Sie im Falle einer Freiheitsstrafe für den Angeklagten Ihr Recht, über seine anschließende Freilassung informiert zu werden, geltend machen können;
  • wie Sie – wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat als Rumänien leben – eine staatliche finanzielle Entschädigung von dem betreffenden Mitgliedstaat beantragen können und wie Sie von den rumänischen Justizbehörden vernommen werden können, ohne sich in Rumänien aufzuhalten.

Anschließend können Sie während des Verfahrens Auskunft über den Fortgang der Ermittlungen erhalten; wenn die Staatsanwaltschaft beschließt, den Fall nicht vor Gericht zu bringen, steht Ihnen zudem eine Kopie der entsprechenden Entscheidung zu. Um diese zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei dem für Ihren Fall zuständigen Polizeibeamten oder Staatsanwalt stellen und eine Postanschrift in Rumänien, eine E-Mail-Adresse oder eine Instant-Messenger-Adresse angeben, unter der Sie erreichbar sind.

Beschließt die Staatsanwaltschaft, den Fall vor Gericht zu bringen, werden Sie vor Gericht geladen.

Wenn Sie vor Gericht vernommen werden sollen, werden Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Dazu gehören:

  • das Recht auf Unterstützung durch einen Anwalt oder gegebenenfalls auf eine kostenfreie Rechtsvertretung;
  • das Recht, in gesetzlich zugelassenen Fällen einen Mediator in Anspruch zu nehmen;
  • das Recht, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Beweismittel vorzuschlagen, Einwände zu erheben und Anträge einzureichen;
  • das Recht auf Auskunft über den Fortgang des Verfahrens;
  • das Recht auf Einreichung einer vorläufigen Beschwerde, wenn dies erforderlich ist (bei bestimmten Straftaten müssen Sie Ihren Antrag in Form einer vorläufigen Beschwerde einreichen, damit das Verfahren gegen den Straftäter weiterverfolgt werden kann). Die Justizbehörden werden hierzu bei Bedarf weitere Auskünfte erteilen. Mit der Einreichung einer vorläufigen Beschwerde ersuchen Sie um Fortsetzung des Strafverfahrens gegen den Täter. Die vorläufige Beschwerde unterscheidet sich von der Anzeige, die Sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten, um eine Straftat gegen Ihre Person anzuzeigen;
  • das Recht, im Verfahren als Zivilpartei aufzutreten;
  • die Pflicht, sich bei Gericht zu melden, wenn Sie geladen werden;
  • die Pflicht zur Meldung jeder Adressänderung;
  • das Recht, über die etwaige Entlassung eines zu einer Freiheitsstrafe verurteilten oder in Untersuchungshaft genommenen Täters informiert zu werden.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (bei Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Ja. Sie haben während des gesamten Strafverfahrens Anspruch auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die Justizbehörde kann anordnen, dass Befragungen von Opfern, die gesetzlich geschützt werden müssen, über oder in Anwesenheit eines Psychologen oder einer anderen Person, die sich auf Opferberatung spezialisiert hat, durchgeführt werden.

Opfer mit Sprach- oder Hörbehinderungen werden in Anwesenheit von Personen befragt, die in Gebärdensprache kommunizieren können. In solchen Fällen können sie auch schriftlich kommunizieren.

Opferhilfe

Um Opfer angemessen zu schützen und ihnen angemessen zu helfen, wird jeder Fall einzeln geprüft. Ihr Fall wird von Opferhilfsdiensten oder privaten Anbietern sozialer Dienste geprüft. Diese Dienste arbeiten gegebenenfalls mit öffentlichen oder privaten Gesundheitsdiensten mit Zustimmung des Opfers zusammen.

Hilfs- und Schutzleistungen, die sowohl für Opfer von Straftaten als auch für ihre Familienangehörigen erbracht werden, können Folgendes umfassen:

  • Auskünfte über die Rechte des Opfers;
  • psychologische Beratung, Beratung in Bezug auf die Risiken einer sekundären und wiederholten Viktimisierung oder Einschüchterung und Vergeltungsmaßnahmen;
  • Beratung zu finanziellen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit einer Straftat;
  • soziale Eingliederung/Wiedereingliederung;
  • emotionale und soziale Unterstützung für die soziale Wiedereingliederung;
  • Informationen und Beratung in Bezug auf die Rolle des Opfers im Strafverfahren, einschließlich der Vorbereitung auf die Teilnahme an der Verhandlung;
  • gegebenenfalls Verweisung des Opfers an andere spezialisierte Stellen: soziale Dienste, Gesundheitsdienste, Arbeitsvermittlungsdienste, Bildungseinrichtungen oder andere im Gesetz vorgesehene Stellen, die Leistungen der Daseinsfürsorge erbringen.

Hilfs- und Schutzleistungen können erbracht werden in:

  1. Tageszentren, die hauptsächlich Auskünfte, Beratung, emotionale und soziale Unterstützung für die soziale Wiedereingliederung, psychologische Beratung, Rechtsberatung, Finanzberatung, soziale Eingliederung/Wiedereingliederung usw. bieten;
  2. Wohnzentren, die Opfern, die aufgrund der unmittelbar drohenden Gefahr einer sekundären und wiederholten Viktimisierung, Einschüchterung und Vergeltungsmaßnahmen eine sichere Zuflucht benötigen, eine angemessene Zwischenunterkunft bieten.

Opfer häuslicher Gewalt oder Opfer von Menschenhandel können in Wohnzentren untergebracht werden, in denen sie und die von ihnen betreuten Minderjährigen während eines begrenzten Zeitraums Familienhilfe, Schutz gegen den Straftäter, medizinische Versorgung und Dienstleistungen, Verpflegung, Unterbringung, psychologische Beratung und Rechtsbeistand kostenlos erhalten.

Wer bietet Opfern Hilfe?

In jeder Generaldirektion für Sozialfürsorge und Kinderschutz (DGASPC) gibt es einen Opferhilfsdienst.

Opferhilfe kann auch von privaten Sozialdienstleistern angeboten werden.

Opfer von häuslicher Gewalt können sich an die Nationale Agentur für Chancengleichheit von Frauen und Männern (Agenția Națională pentru Egalitate de Șanse între Bărbați și Femei) und die Generaldirektionen für Sozialfürsorge und Kinderschutz (DGASPC) wenden.

Opfer von häuslicher Gewalt unter 18 Jahren können sich an die Nationale Behörde für den Schutz der Rechte von Kindern und Adoption (Autoritatea Națională pentru Protecția Drepturilor Copilului și Adopție – ANPDCA) sowie an die Generaldirektionen für Sozialfürsorge und Kinderschutz (DGASPC) wenden.

Opfer von Menschenhandel können die Nationale Agentur zur Bekämpfung des Menschenhandels (Agenția Națională împotriva Traficului de Persoane – ANITP) des Ministeriums für innere Angelegenheiten (Ministerul Afacerilor Interne – MAI) kontaktieren.

Das Justizministerium ist die rumänische Unterstützungsbehörde, die für das Verfahren zur finanziellen Entschädigung von Opfern von vorsätzlich begangenen Gewalttaten zuständig ist, die nicht in dem Mitgliedstaat begangen wurden, in dem das Opfer seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat.

Darüber hinaus leisten verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NRO) unterschiedliche Arten der Opferhilfe. Sie werden von der von Ihnen kontaktierten Einrichtung an die zuständige NRO weitergeleitet.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferbetreuungsstelle verweisen?

Ja, die Justizbehörden müssen Sie an solche Stellen verweisen.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Opfer von Straftaten erhalten Auskünfte, Hilfe und Schutz in einer Weise, die die Vertraulichkeit ihrer personenbezogenen Daten und aller Informationen über das Privatleben des Opfers und die Schwierigkeiten, mit denen das Opfer konfrontiert ist, gewährleistet. Hilfsleistungen werden anonym erbracht und erfordern nicht den Abschluss eines Vertrags mit den Begünstigten.

Daten zu Opfern von Straftaten werden ein Jahr lang gespeichert. Sie können für Opferhilfs- und Opferschutzmaßnahmen verwendet oder Justizbehörden auf deren Antrag hin zur Verfügung gestellt werden. Die gespeicherten Daten werden nach Ablauf der Einjahresfrist gelöscht.

Wenn Sie Opferhilfe und Opferschutz erhalten, werden Ihre personenbezogenen Daten während des Zeitraums, in dem diese Maßnahmen gelten, und für drei Monate nach Ablauf dieses Zeitraums gespeichert.

Der Ort von Unterbringungszentren für Opfer häuslicher Gewalt und Menschenhandel ist geheim.

Sind die Justizbehörden der Ansicht, dass Ihre Privatsphäre oder Würde aufgrund Ihrer Aussage oder aus anderen Gründen beeinträchtigt werden könnten, können sie sowohl während der strafrechtlichen Ermittlungen als auch während des Gerichtsverfahrens von Amts wegen oder auf Ihren Antrag hin Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit Ihrer Angaben und Ihrer Privatsphäre ergreifen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • der Schutz Ihrer Personalien;
  • Ihre Vernehmung/Anhörung mit audiovisuellen Mitteln, ggf. mit Stimm- und Bildverzerrung, ohne dass Sie anwesend sein müssen, falls andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen;
  • die Befragung vor Gericht in nichtöffentlicher Sitzung.

Ferner kann das Gericht während der Verhandlung die Veröffentlichung von Texten, Zeichnungen, Fotos oder Bildern untersagen, aus denen Ihre Identität hervorgehen könnte.

Das Gericht kann eine nichtöffentliche Sitzung auch dann anordnen, wenn eine öffentliche Anhörung Ihre Würde oder Ihre Privatsphäre beeinträchtigen könnte.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Opfer von Straftaten müssen keine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten, um Zugang zu Informationen, Hilfe und Schutz zu erhalten.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Sie haben sowohl während der strafrechtlichen Ermittlungen als auch während des Strafverfahrens Anspruch auf Schutzmaßnahmen, wenn Sie nach Auffassung der Justizbehörden in Gefahr sein könnten.

Sie sollten unbedingt wissen, dass die Justizbehörden auf Ihren Antrag oder von Amts wegen bestimmte Maßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen können, wenn sie zu dem Schluss kommen, dass Sie aufgrund Ihrer Aussage oder aus anderen Gründen in Gefahr sein könnten. Dazu gehören:

  • Überwachung oder Sicherung Ihrer Wohnung oder vorübergehende Unterbringung;
  • Begleitung und Schutz für Sie oder Ihre Familienangehörigen auf Reisen;
  • Schutz Ihrer Personalien (zum Schutz Ihrer Identität können personenbezogene Daten nicht in die Akte aufgenommen werden, um diese Daten geheim zu halten);
  • Ihre Vernehmung/Anhörung mit audiovisuellen Mitteln, ggf. mit Stimm- und Bildverzerrung, ohne dass Sie anwesend sein müssen, wenn andere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen (auf die Weise müssen Sie nicht vor dem Polizeibeamten, dem Staatsanwalt oder dem Richter erscheinen und können eine Begegnung mit dem Täter vermeiden);
  • die Befragung vor Gericht in nichtöffentlicher Sitzung.

Außerdem kann das Gericht während der Verhandlung die Veröffentlichung von Texten, Zeichnungen, Fotos oder Bildern untersagen, aus denen Ihre Identität hervorgehen könnte.

Wenn Sie in einem Strafverfahren als Zeuge auftreten oder auch wenn Sie ohne eigene Beteiligung eine Aussage zu einem Fall machen, die den Justizbehörden hilft, Fälle im Zusammenhang mit schweren Verbrechen zu lösen oder erheblichen Schaden abzuwenden, können Sie den zuständigen Polizeibeamten oder Staatsanwalt außerdem um Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm bitten. Dieses Programm umfasst eine Reihe von Maßnahmen, darunter:

  • eine geheime Identität, einschließlich der Teilnahme an Vernehmungen mit Stimm- bzw. Bildverzerrung;
  • polizeilicher Schutz Ihrer Wohnung und Polizeibegleitung, wenn Sie aufgefordert werden, sich bei den Ermittlungsbehörden zu melden;
  • Umsiedlung;
  • Änderung Ihrer Identität, erforderlichenfalls mit Veränderung Ihres äußeren Erscheinungsbildes.

Als Teilnehmer am Zeugenschutzprogramm können Sie zusätzliche Hilfsleistungen erhalten, zum Beispiel:

  • Wiedereingliederung in ein neues soziales Umfeld;
  • Erwerb neuer beruflicher Qualifikationen;
  • Vermittlung eines neuen Arbeitsplatzes;
  • finanzielle Unterstützung, bis Sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben.

Falls erforderlich können auch Angehörige ersten Grades (zum Beispiel Ihre Kinder oder Eltern) und Ihr Ehepartner in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden.

Wenn Sie während der Ermittlungsphase nicht in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen wurden, können Sie einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen.

Je nach Art der Straftat sind weitere Schutzmaßnahmen möglich:

  • Opfer häuslicher Gewalt können die Polizei ersuchen, den Straftäter durch eine einstweilige Schutzanordnung, die bis zum Erlass einer Schutzanordnung durch das Gericht in Kraft bleibt, unverzüglich aus der gemeinsamen Wohnung zu entfernen. Alternativ kann das Opfer in einer Einrichtung für Opfer häuslicher Gewalt untergebracht werden. Eine solche Unterbringung ist nur in Notfällen oder mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung möglich. Nach der Aufnahme in der Einrichtung erhält das Opfer kostenlos Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung, psychologische Betreuung und Rechtshilfe.
  • Opfer von Menschenhandel können in einer Einrichtung für den Schutz von Opfern untergebracht werden. Nach dem Gesetz steht die Unterbringung für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen zur Verfügung, wobei das Gericht den Aufenthalt bis zum Ende des Verfahrens verlängern kann. Gerichtsverhandlungen in Fällen, die Kinderhandel betreffen, sind nicht öffentlich. In solchen Fällen werden Minderjährige unter 14 Jahren zudem in Anwesenheit eines Psychologen und eines Vertreters der Generaldirektion für Sozialfürsorge und Kinderschutz vernommen.

Wenn Sie sich bedroht fühlen, sollten Sie dies dem Polizeibeamten, Staatsanwalt oder Richter mitteilen und dazu möglichst umfassende Angaben machen.

Die oben genannten Maßnahmen können sowohl während der strafrechtlichen Ermittlungen als auch während des Gerichtsverfahrens in Anspruch genommen werden.

Wer kann mir Schutz bieten?

Sie werden von der rumänischen Polizei geschützt.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Zur Vermeidung einer Sekundärviktimisierung wird der Fall des Opfers schnellstmöglich nach der Identifizierung geprüft, sodass die Zahl der Aussagen und medizinischen, psychologischen und/oder sozialen Beurteilungen auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt.

Abteilungen für Opferhilfe/Anbieter von Opferhilfsdiensten beraten Sie in Bezug auf die Risiken durch Einschüchterung und Vergeltungsmaßnahmen. Um das Risiko von Einschüchterung und Vergeltungsmaßnahmen einzuschränken, können Sie vorübergehend in Wohnzentren untergebracht werden.

Wenn Sie nach Abschluss des Strafverfahrens weiterhin in Gefahr sind, prüfen die Justizbehörden, ob Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden sollten, es sei denn, Sie befinden sich bereits in einem solchen Programm.

Opfer von Menschenhandel, Gewalt in engen Beziehungen, organisierter Kriminalität, Terrorismus oder anderer Kategorien von Straftaten gelten als gefährdetes Opfer und genießen den gesetzlich vorgesehenen Schutz für bedrohte oder schutzbedürftige Zeugen.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Ja, Ihr Fall kann geprüft werden. So werden zum Beispiel Opfer bestimmter Kategorien von Straftaten (häusliche Gewalt, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung usw.) auf Wunsch des Opfers nur von einer Person gleichen Geschlechts vernommen.

Eine zweite Befragung des Opfers findet nur statt, wenn dies für die strafrechtlichen Ermittlungen zwingend erforderlich ist, damit weiterer Schaden abgewendet wird.

Um eine Sekundärviktimisierung durch mehrfache Vernehmungen des Opfers durch die Justizbehörden zu vermeiden, ist in der Strafverfahrensordnung festgelegt, dass ein Geschädigter, der eine Straftat angezeigt hat, unverzüglich oder, sollte das nicht möglich sein, ohne unnötige Verzögerung nach der Anzeigeerstattung vernommen wird.

Opfern von Straftaten stehen vor Gericht getrennte Warteräume zur Verfügung.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Einem schutzbedürftigen Opfer stehen die oben in der Antwort zum Zeugenschutz aufgeführten Schutzmaßnahmen zu.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Wenn ein Kind Opfer von Ausbeutung, Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung, Misshandlung oder einer sonstigen Straftat geworden ist, kann jede Person – auch das Kind selbst – die Straftat bei der Polizei anzeigen.

Minderjährige werden von Anfang an als schutzbedürftige Opfer eingestuft, und die Behörden geben Ihnen Auskunft darüber, welche Schutzmaßnahmen Sie erhalten können.

Fälle von minderjährigen Opfern von Gewalt werden von den Fachabteilungen der Generaldirektionen für Sozialfürsorge und Kinderschutz, die für das Eingreifen in Fällen von Missbrauch, Vernachlässigung, Menschenhandel, Migration und Rückführung zuständig sind, geprüft und minderjährige Opfer werden im Einklang mit dem Gesetz unterstützt und geschützt.

Minderjährige können bei der Nationalen Behörde für den Schutz der Rechte von Kindern und Adoption Unterstützung bekommen.

Minderjährige, die Opfer von Missbrauch oder Vernachlässigung geworden sind oder einer anderen Form von Gewalt ausgesetzt waren, können als Notmaßnahme vorübergehend bei einer anderen Familie, bei Pflegeeltern oder in einer besonderen Einrichtung untergebracht werden.

Wenn Sie vor den Ermittlungsbehörden erscheinen sollen und jünger als 14 Jahre sind, müssen Sie von Ihren Eltern oder Ihrem Vormund begleitet werden. Sind Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten auch in das Strafverfahren verwickelt oder haben ein mögliches Interesse an der Beeinflussung Ihrer Aussage, findet die Befragung in Anwesenheit eines Verwandten oder einer anderen vom Polizeibeamten/Staatsanwalt/Richter ernannten Person statt.

Darüber hinaus können die Justizbehörden entscheiden, dass zu Ihrer Unterstützung ein Psychologe bei den Befragungen anwesend sein sollte. Auf Ihren Antrag sind Ihnen die Justizbehörden dabei behilflich.

Die Befragung muss aufgezeichnet werden. Ist dies nicht möglich, so ist dies in Ihrer Erklärung unter Angabe der Gründe anzugeben.

Sie können von derselben Person in speziell für den Zweck eingerichteten Räumlichkeiten – sofern möglich – befragt werden.

Im Falle von Ermittlungen zu bestimmten Kategorien von Straftaten kann das Opfer von einer Person gleichen Geschlechts befragt werden. Sie können auch von einer Person Ihrer Wahl begleitet werden.

Sie haben während des gesamten Verfahrens Anspruch auf einen Anwalt. Sollten Sie keinen Anwalt haben, hilft Ihnen das Gericht bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsbeistand. Falls sich Ihre Familie die Leistungen eines Rechtsbeistands nicht leisten kann, haben Sie Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand.

Bei Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel werden Minderjährige unter 14 Jahren in Anwesenheit mindestens eines Elternteils oder eines anderen gesetzlichen Vertreters vernommen. Darüber hinaus müssen ein Psychologe und ein Vertreter der Generaldirektion für Sozialfürsorge und Kinderschutz geladen werden.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

In diesem Fall sind Sie Opfer einer Straftat und haben Anspruch auf alle oben genannten Hilfs- und Schutzleistungen, einschließlich Auskünften, psychologischer Beratung, Rechtsbeistand, Verweisung an Gesundheitsdienste, sozialer Eingliederung/Wiedereingliederung usw.

Ehepartner, Kinder oder unterhaltsberechtigte Angehörige einer Person, die durch Mord, Mord unter erschwerenden Umständen nach Artikel 188 und 189 des Strafgesetzbuchs oder eine vorsätzliche Straftat mit Todesfolge ums Leben gekommen ist, haben Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand und finanzielle Entschädigung durch den Staat.

Der kostenlose Rechtsbeistand kann auch bei anderen Kategorien von Straftaten gewährt werden, wenn das Monatseinkommen des Opfers pro Familienmitglied unter dem nationalen Mindestbruttolohn des Jahres liegt, in dem der Antrag auf kostenlosen Rechtsbeistand gestellt wurde.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Siehe oben.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Bei Straftaten, die nach dem Strafrecht als weniger schwerwiegend gelten, ist eine Mediation möglich. Ein Mediationsverfahren kann nur erfolgen, wenn sowohl Sie als auch der Straftäter zur Teilnahme bereit sind. Während des Mediationsverfahrens werden Sie zu mehreren Treffen mit dem Täter eingeladen, um darüber zu sprechen, ob eine Versöhnung möglich ist. Die Treffen werden durch einen sogenannten Mediator unterstützt und begleitet. Wenn das Verfahren zu einer Einigung mit dem Täter führt, können Sie Ihre Anzeige zurückziehen; das Verfahren wird dann eingestellt. Sollte das Verfahren erfolglos bleiben, wird das Strafverfahren fortgesetzt, als hätte die Mediation nie stattgefunden.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften, in denen meine Rechte stehen?

  • Gesetz Nr. 135/2010 über die Strafprozessordnung, in geänderter Fassung (Legea nr. 135/2010 privind Codul de procedură penală)
  • Gesetz Nr. 678/2001 über die Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel, in geänderter Fassung (Legea nr. 678/2001 privind prevenirea și combaterea traficului de persoane)
  • Regierungsbeschluss Nr. 1216/2001 über die Genehmigung des Nationalen Aktionsplans für die Bekämpfung des Menschenhandels (Hotărârea de Guvern nr. 1216/2001 privind aprobarea Planului național de acțiune pentru combaterea traficului de ființe umane)
  • Gesetz Nr. 211/2004 über bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Straftaten, in geänderter Fassung (Legea 211/2004 privind unele măsuri pentru asigurarea protecției victimelor infracțiunilor)
  • Regierungsbeschluss Nr. 1238 vom 10. Oktober 2007 zur Genehmigung der spezifischen nationalen Standards für besondere Hilfsleistungen für die Opfer von Menschenhandel (Hotărârea Guvernului nr. 1238 din 10 octombrie 2007 pentru aprobarea Standardelor naționale specifice pentru serviciile specializate de asistență a victimelor traficului de persoane)
  • Gesetz Nr. 217/2003 über die Verhütung und Bekämpfung von häuslicher Gewalt, in geänderter Fassung (Legea 217/2003 pentru prevenirea și combaterea violenței în familie)
  • Gesetz Nr. 272/2004 zum Schutz und zur Förderung der Rechte von Kindern, in geänderter Fassung (Legea 272/2004 privind protecția și promovarea drepturilor copilului)
  • Gesetz Nr. 682/2002 über den Zeugenschutz, in geänderter Fassung (Legea 682/2002 privind protecția martorilor)
  • Gesetz Nr. 192/2006 über Mediation und die Organisation des Berufsstandes des Mediators, in geänderter Fassung (Legea 192/2006 privind medierea și organizarea profesiei de mediator)
Letzte Aktualisierung: 25/07/2023

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