Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Sie können sich an jede Polizeibehörde, die Staatsanwaltschaft oder eine Opferhilfe-Organisation wenden.

Hotline der Opferhilfe

116 006 – Hotline der Opferhilfe (9.00 bis 21.00 Uhr)

112Nationale Notrufnummer

144 – Soziale Notrufnummer

808 24 24 24 – SNS 24 (Hotline des nationalen Gesundheitssystems, rund um die Uhr erreichbar)

144 – Nationale soziale Notrufnummer (rund um die Uhr erreichbar)

300 502 502 – Hotline der Sozialversicherung

Häusliche Gewalt:

800 202 148 (rund um die Uhr erreichbar)

3060 – SMS-Helpline

Kinder:

116 111 – SOS-Kinder-Helpline

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja. Opfer haben Anspruch auf kostenfreie und vertrauliche Unterstützungsdienste vor dem Strafverfahren, während des Verfahrens und danach.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Medizinische Unterstützung, psychologische und soziale Unterstützung, Schutz, Rechtsberatung, Notunterkünfte, Schutzwohnungen.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Emotionale Unterstützung, psychologische Unterstützung, Rechtsberatung, Sozialberatung und Hilfe bei praktischen Fragen.

Letzte Aktualisierung: 07/04/2024

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