Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Sie können bei einer der folgenden Behörden eine Straftat anzeigen oder eine Beschwerde einreichen:

Sie können auch die folgenden Seiten nutzen:

HINWEIS: Alle diese Behörden sind verpflichtet, jede ihnen vorgelegte Anzeige und Beschwerde entgegenzunehmen, auch wenn die Straftat nicht in ihrem Zuständigkeitsgebiet begangen wurde oder – im Falle der Polizei – die Ermittlungen nicht in ihre Zuständigkeit fallen.

Sie können eine Beschwerde auch dann einreichen oder eine Straftat anzeigen, wenn Sie nicht wissen, wer die Straftat begangen hat. Es ist dann Aufgabe der Behörden, die Identität des Täters zu ermitteln.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Sie haben das Recht, auf Antrag über die Folgemaßnahmen zu Ihrer Anzeige informiert zu werden, einschließlich der Entscheidung über die Anklageerhebung gegen den Beschuldigten oder über die Einstellung oder vorübergehende Aussetzung des Verfahrens. Sie haben ferner das Recht, über Tag, Uhrzeit und Ort der Gerichtsverhandlung sowie über das Urteil informiert zu werden.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Ja. Wenn Sie von einem Rechtsanwalt begleitet werden möchten und die Anwaltskosten selbst nicht tragen können, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe, die Folgendes umfassen kann:

  • vollständige oder teilweise Befreiung von den Gerichtsgebühren,
  • die Bestellung eines Anwalts und die Übernahme der Anwaltskosten oder
  • Ratenzahlung der Gerichts- oder Anwaltskosten.

Die Entscheidung über die Gewährung der Prozesskostenhilfe wird von der Sozialversicherung anhand einer Berechnungsformel getroffen, wobei das Vermögen, das Einkommen und die Ausgaben des Antragstellers berücksichtigt werden. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe ist mithilfe der von der Sozialversicherung kostenlos zur Verfügung gestellten Formulare einzureichen. Er kann persönlich, per Fax, per Post oder online, in letzterem Fall durch Ausfüllen des entsprechenden Online-Formulars, gestellt werden.

Dem Antrag sind Nachweise beizufügen, die die finanziellen Schwierigkeiten des Antragstellers belegen. Die Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe wird innerhalb von höchstens 30 Tagen getroffen. Die Einreichung dieses Antrags ist für das Opfer mit keinerlei Kosten verbunden.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Ja. Als Opfer, das als Zeuge in einem Verfahren auftritt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für Ihren Zeitaufwand sowie auf die Erstattung der Ihnen dadurch entstandenen Kosten.

Die Entschädigung muss schriftlich unter Verwendung des vom Gericht zur Verfügung gestellten Formulars beantragt werden.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Ja. Wenn Sie mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nicht einverstanden sind, können Sie bei dem unmittelbaren Vorgesetzten des Staatsanwalts, der beschlossen hat, das Verfahren einzustellen, einen Antrag auf Anklageerhebung gegen den Beschuldigten oder auf Fortsetzung der Ermittlungen stellen, wobei im letzteren Fall neue Beweise zu erbringen sind.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Ja.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen: Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger?

Sie können an dem Verfahren als Nebenkläger, Zivilpartei oder Zeuge teilnehmen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

  • Als Opfer: Sie machen eine Aussage, ähnlich wie ein Zeuge. Ihre Aussage ist von grundlegender Bedeutung für den Nachweis der Straftat, da Sie über direkte Kenntnisse des Geschehens verfügen.
  • Als Nebenkläger: Sie spielen eine aktive Rolle in der Gerichtsverhandlung, indem Sie mit der Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten, um Beweise für den in der Anklageschrift beschriebenen Sachverhalt zu erbringen. Ihr Anwalt kann beispielsweise Beweise vorlegen, Fragen an den Angeklagten, an Zeugen und Sachverständige stellen und am Ende der Verhandlung einen Schlussvortrag halten, d. h. zu den vorgelegten Beweisen und zur Frage Stellung nehmen, ob der Angeklagte verurteilt werden sollte.
  • Als Zivilpartei: Sie machen in der Verhandlung Ihr Recht auf Entschädigung geltend und können dem Angeklagten, den Zeugen und den Sachverständigen Fragen zu Aspekten, die mit dem eingereichten Antrag auf Entschädigung zusammenhängen, einschließlich der von Ihnen erlittenen Schäden, stellen.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Ja. Unter den vorstehend genannten Voraussetzungen.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Sie werden über Entscheidungen, die den Verfahrensablauf beeinflussen können, sowie über Tag, Uhrzeit und Ort der Gerichtsverhandlung und über das Urteil unterrichtet.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Ja. Als Opfer haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht, sofern die Akten nicht während der Ermittlungsphase vertraulich behandelt werden und die Staatsanwaltschaft die Einsichtnahme mit der Begründung ablehnt, dass sie die Ermittlungen behindern und/oder die Rechte der am Verfahren beteiligten Personen beeinträchtigen könnte.

Letzte Aktualisierung: 28/03/2023

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