Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Wenn sie als Nebenkläger auftreten, können Opfer bei der Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einlegen.

Wurde das Strafverfahren gegen den Täter unter Vorbehalt eingestellt und wird eine gerichtliche Entscheidung getroffen, kann das Opfer dagegen Berufung einlegen, auch wenn es nicht als Nebenkläger aufgetreten ist.

Opfer können gegen ein Urteil in einem Privatklageverfahren Berufung einlegen, da sie in solchen Fällen als Kläger auftreten.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Wird der Täter zur Wiedergutmachung des Schadens verurteilt, stellt das Gericht dem Opfer eine Kopie des Urteils aus. Wenn ein Täter eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhält und den Schaden nicht wiedergutmacht, kann das Opfer die Vollstreckung der Freiheitsstrafe beantragen.

Wurde das Strafverfahren gegen den Täter unter Vorbehalt eingestellt, ist das Opfer berechtigt, an der Anhörung zur Wiederaufnahme des Verfahrens teilzunehmen.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Nach Abschluss des Verfahrens haben Opfer Anspruch auf Schutz und Unterstützung, wenn ihr Leben oder ihre Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit ihrer Angehörigen gefährdet ist.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Das Gericht teilt dem Opfer die im Urteil enthaltenen Informationen mit – zu welcher Strafe der Täter verurteilt wurde, wie lang die Strafe ist, ob sie zur Bewährung ausgesetzt wurde und welche Verpflichtungen, einschließlich der Wiedergutmachung des Schadens, dem Täter auferlegt wurden.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Opfer können darum bitten, informiert zu werden, wenn der Täter aus dem Gefängnis entlassen wird. Das Opfer wird dann benachrichtigt, wenn der Täter aus dem Gefängnis entlassen wird, nachdem er die Strafe verbüßt hat, falls er die Strafe unter elektronischer Aufenthaltsüberwachung verbüßen darf, oder wenn er aus dem Gefängnis flieht, Urlaub oder Bewährung erhält oder vorübergehend freigelassen wird.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Opfer nehmen nicht an Bewährungsanhörungen teil und können gegen diese Entscheidungen keinerlei Rechtsmittel einlegen.

Letzte Aktualisierung: 20/11/2018

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