Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie sich zuerst an die Polizei wenden.
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Notruf: In einem Notfall wählen Sie die Rufnummer 999 bzw. am Schreibtelefon die 18000. Um einen Notfall handelt es sich, wenn jemand schwer verletzt ist oder gerade eine Straftat begangen wird und verdächtige Personen vor Ort sind.
SMS-Nothilfe: Die Polizei bietet eine SMS-Nothilfe für diejenigen an, die wegen einer Beeinträchtigung nicht ohne Weiteres eine Notrufnummer wählen können. Diese Einrichtung ermöglicht es der Polizei zudem, Hilferufe an Feuerwehr und Rettungsdienste weiterzuleiten. Sie steht nur vorab registrierten Nutzern zur Verfügung. Dazu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden (genauere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie auf der Website der Polizei: http://www.psni.police.uk/).
Kein Notruf: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, wählen Sie die Rufnummer 101.
Hasskriminalität: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, wählen Sie die Rufnummer 101 und danach die 2.
Dies ist eine weitere Möglichkeit, eine Straftat anzuzeigen.
Anzeige eines Dritten: Wenn Sie die Straftat nicht selbst anzeigen wollen oder können, kann das auch jemand anders für Sie übernehmen, beispielsweise ein Familienmitglied oder ein Mitarbeiter einer ehrenamtlich tätigen Einrichtung. Diese dritte Person stellt dann den ersten Kontakt zur Polizei her. Sie werden erst später in das Verfahren einbezogen.
Anruf bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle: Wenn es sich nicht um eine dringende Angelegenheit handelt, können Sie die Sache während der normalen Öffnungszeiten bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle melden.
Weitere Möglichkeiten, eine Straftat anzuzeigen:
Crimestoppers: Wenn Sie anonym Anzeige erstatten wollen, können Sie sich unter der kostenfreien Nummer 0800 555 111 an die Hotline von Crimestoppers wenden. Dies ist kein Dienst der Polizei.
Vorfall im Hafen oder am Flughafen: Wenn sich der Vorfall auf dem Gelände des Belfast International Airport oder im Hafen von Belfast ereignet hat, wenden Sie sich an den Belfast International Airport Constabulary unter der Nummer 028 9448 4400 (Durchwahl 4412) / unter der Handynummer 077 1081 9183 oder an die Belfast Harbour Police unter der Nummer 028 9055 3000. Bei einem schweren Verbrechen wie Mord, einem terroristischen Akt oder einem bewaffneten Raubüberfall können Sie sich auch an den Police Service of Northern Ireland wenden. Für Vorfälle auf dem Belfast City Airport ist ebenfalls der Police Service of Northern Ireland zuständig, den Sie unter den oben genannten Rufnummern erreichen.
Polizei-Ombudsmann: Wenn Ihrer Meinung nach ein Polizeibeamter eine Straftat begangen hat, sollten Sie dies dem Polizei-Ombudsmann melden, der die Sache untersuchen und gegebenenfalls dem Leiter der Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Verfolgung nahelegen wird.
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, haben Sie Anspruch darauf, unverzüglich von der Polizei darüber informiert zu werden, dass und aus welchen Gründen ein Verdächtiger
Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei, nachdem diese entsprechend unterrichtet wurde, unverzüglich informiert zu werden:
Opfer und Zeugen sind in Nordirland keine Verfahrensbeteiligten und haben daher auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Wenn Sie aufgefordert werden, vor Gericht als Zeuge auszusagen, entstehen Ihnen möglicherweise Kosten, beispielsweise durch die Anreise. Sie können eine Erstattung Ihrer Ausgaben beantragen. Für Ihren Antrag auf Kostenerstattung gelten bestimmte Fristen und Standardsätze für Reise- und Verpflegungskosten sowie ein täglicher Höchstbetrag für einen eventuellen Verdienstausfall. Für Ihre Aussage bei der Polizei über eine Straftat ist keine Ausgabenerstattung vorgesehen.
Genauere Angaben dazu, unter welchen Voraussetzungen Ausgaben von der Staatsanwaltschaft erstattet werden können und welche Sätze zugrunde gelegt werden, finden Sie unter http://www.ppsni.gov.uk/Publications-7873.html.
Wenn Sie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Sache nicht weiter zu verfolgen, nicht einverstanden sind, können Sie eine Überprüfung der Entscheidung beantragen.
Das Recht auf Überprüfung einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, gilt unabhängig von der Art der Straftat und der gerichtlichen Zuständigkeit. Wenn die Entscheidung über eine Einstellung des Verfahrens vom Leiter der Staatsanwaltschaft getroffen wird und nicht von einer übergeordneten Behörde überprüft werden kann, kann die Überprüfung vom Leiter der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden. Genauere Angaben zum Recht auf Überprüfung einer Entscheidung und über den Ablauf finden Sie unter http://www.ppsni.gov.uk/.
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen.
Im Sinne der Victim Charter (Opfercharta) ist ein Opfer:
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der an einer Sache beteiligten Personen kennen, können Sie – in der Regel von der Verteidigung – aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen. In jedem Fall kann Ihre Aussage für die Verurteilung oder den Freispruch des Beklagten ausschlaggebend sein.
Die Victim Charter, in der die dem Opfer einer Straftat zustehenden Rechte aufgeführt sind, finden Sie unter https://www.justice-ni.gov.uk/publications/victim-charter.
Wenn Sie Zeuge einer Straftat, aber selbst kein Opfer sind, können Sie die in der Witness Charter (Zeugencharta) aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen. Die Witness Charter finden Sie unter https://www.justice-ni.gov.uk/publications/witness-charter.
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der an einer Sache beteiligten Personen kennen, können Sie – in der Regel von der Verteidigung – aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, können Sie mit einer persönlichen Opfererklärung (Victim Personal Statement, VPS) in Ihren eigenen Worten erläutern, welche körperlichen, emotionalen, finanziellen oder sonstigen Folgen die Straftat für Sie hatte. Diese Erklärung unterscheidet sich von einer Zeugenaussage, in der Sie nur angeben sollen, was zu dem betreffenden Zeitpunkt geschah und was Sie gesehen oder gehört haben.
Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, eine Opfererklärung abzugeben, sobald feststeht, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die persönliche Opfererklärung gibt Ihnen eine Stimme im Strafverfahren. Ihre Meinung über den Beschuldigten, über sonstige Straftaten oder die nach Ihrem Empfinden angemessene Strafe dürfen Sie allerdings nicht äußern. Solche Meinungsäußerungen sind vor Gericht nicht zulässig. Bevor die Erklärung vor dem Richter abgegeben wird, wird die Staatsanwaltschaft alles, was nicht darin enthalten sein darf, streichen.
Die Erklärung wird vor Gericht verwendet, wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird oder sich schuldig bekennt. Sie wird dem Staatsanwalt, dem Angeklagten, seinem Anwalt und dem Richter vorgelegt. Wenn jemand wegen einer Straftat verurteilt wird, muss das Gericht relevante Teile der persönlichen Opfererklärung beim Strafmaß berücksichtigen. Wenn der Fall vom Gericht sehr schnell behandelt wird, weil sich beispielsweise der Angeklagte von Anfang an schuldig bekennt oder die Sache schon bei der ersten Einlassung verhandelt wird, kann die Erklärung möglicherweise gar nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie haben ein Recht darauf,
Wenn Sie Zeuge in einem Prozess sind, haben Sie das Recht,
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