If you have been a victim of crime, the law confers certain individual rights to you, before, during and after court proceedings (trial). You can also benefit from various forms of assistance and may be able to claim compensation for the damages caused by the crime.
Criminal proceedings in Northern Ireland start with investigation, where the police gather evidence. Once the police have completed their investigation, the case is passed to the prosecution service. The public prosecutor examines whether or not there is enough evidence against the suspect for a reasonable prospect of conviction and whether it is in the public interest to prosecute him or her. If the prosecutor decides that a prosecution should not go ahead, the case will be closed. Otherwise the prosecutor will prepare the case for hearing, and prosecute the case in court. In either situation you will be notified of the prosecution decision and, if the case is going to court, you will be contacted about the date of the hearing.
Cases for less serious offences are heard at the magistrates’ courts. Cases for more serious crimes (like rape or robbery) are heard at the Crown Court by a judge and a jury. The jury is composed of 12 people selected at random from the electoral register who listen to the evidence presented during the trial and decide if the defendant is guilty of the crime. The judge decides on matters of law during the trial, such as whether the presentation of certain evidence is allowed. At the end of the trial if the jury finds the defendant guilty the judge decides the sentence for the crime according to the law.
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1 - My rights as a victim of crime
2 - Reporting a crime and my rights during the investigation or trial
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Sie haben Anspruch darauf, dass man Sie schriftlich darüber informiert, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, beispielsweise mit dem Merkblatt „Information for Victims of Crime“ oder durch Hinweis auf eine Website, auf der Sie die entsprechenden Informationen finden.
Je nach Art der Straftat, Ihrer persönlichen Situation und der Bedeutung für den Stand der Ermittlungen oder des Strafverfahrens müssen Ihnen schon bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei folgende Auskünfte erteilt werden:
Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat zur Anzeige gebracht haben oder nicht.
Sie haben Anspruch auf die in der Victim Charter (Opfercharta) aufgeführten Leistungen, wenn die Straftat in Nordirland verübt wurde oder das Strafverfahren in Nordirland stattfindet. [1]
[1] Ob Ihnen Entschädigungszahlungen von der Entschädigungsstelle (Compensation Services) zustehen, hängt auch von Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrer Staatsangehörigkeit ab, außer wenn Sie als Opfer von Menschenhandel anerkannt sind oder Ihnen Asyl, humanitärer Schutz oder Duldung gewährt wurde.
Sie haben Anspruch darauf, Folgendes von der Polizei zu erhalten:
Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen die Polizei Opferunterstützungsdienste nennt und die entsprechenden Kontaktdaten mitteilt, damit Sie sich jederzeit an diese Stellen wenden können.
Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei unverzüglich Auskünfte mit Begründung zu erhalten, wenn ein Verdächtiger
Falls Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie Dolmetschleistungen in einer Ihnen verständlichen Sprache verlangen, wenn Sie
Wenn Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie verlangen, dass folgende Informationen für Sie übersetzt werden:
[1] Falls Sie kein Englisch sprechen, können Sie die Straftat in einer Ihnen verständlichen Sprache oder mit der notwendigen sprachlichen Unterstützung zur Anzeige bringen.
Die in der Victim Charter genannten Leistungserbringer müssen in einfacher und verständlicher Sprache mit Ihnen kommunizieren und geeignete Maßnahmen treffen, damit Sie alles verstehen und auch verstanden werden (z. B. leichte Sprache, Braille-Schrift oder Unterstützung durch einen zugelassenen Sprachmittler). Bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme muss auf Ihre persönlichen Fähigkeiten eingegangen und berücksichtigt werden, wie gut Sie in der Lage sind, zu verstehen und sich verständlich zu machen.
Verschiedene Merkblätter sind in einfacher Sprache und in unterschiedlichen Formaten erhältlich.
Nach § 76 der Victim Charter können sich Opfer unabhängig davon, ob sie die Straftat bei der Polizei angezeigt haben, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Die Charta gilt für den Victim Support Northern Ireland und den Young Witness Service der NSPCC (National Society for the Prevention of Cruelty to Children). Ein Anspruch auf Unterstützung durch die NSPCC besteht nur, wenn Kinder oder Jugendliche vor Gericht aussagen sollen. Andere Unterstützungsdienste der NSPCC wie die Childline Services sind nicht von der Victim Charter abgedeckt.
Die Polizei wird Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angaben nach Ihrer Anzeige automatisch an einen Opferunterstützungsdienst weitergeleitet werden. Sie können aber verlangen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Wenn die Victim Charter die Weitergabe von Daten vorsieht, müssen die betreffenden Stellen dabei zielgerichtet vorgehen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften einhalten.
Nein, Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben oder nicht.
Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss diese eine individuelle Einschätzung vornehmen, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt und ob und in welchem Umfang bei der Befragung oder der Zeugenaussage Sondermaßnahmen in Betracht kommen.
Die Art der Einschätzung hängt von den Umständen ab, u. a. von der Schwere der Straftat und vom Grad der offensichtlichen Schädigung des Opfers. Dabei sind die Persönlichkeit und die Sichtweise des Opfers sowie Art und Umstände der Straftat zu berücksichtigen.
Wenn die Behörde nach der individuellen Einschätzung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Opfer besonderen Schutz benötigt und bei der Befragung Sondermaßnahmen angebracht sind, muss sie im Rahmen ihrer operativen und praktischen Möglichkeiten dafür sorgen, dass
Sollte ein Verdächtiger aus der Haft fliehen, werden Sie von der Polizei, sobald sie die Flucht bemerkt hat oder von der Haftanstalt benachrichtigt wurde, nach Möglichkeit über die Flucht und die Maßnahmen informiert, die zu Ihrem Schutz getroffen werden, falls ein erhebliches Risiko besteht, dass der Verdächtige Ihnen Schaden zufügen könnte.
Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss diese eine individuelle Einschätzung vornehmen, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt. In den meisten Fällen ist dies Aufgabe der Polizei.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob er Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung vorgenommen wird, hängt von der Schwere der Straftat und von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob er Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung vorgenommen wird, hängt von der Schwere der Straftat und von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Bei besonderer Schutzbedürftigkeit [1] stehen Ihnen nach der Victim Charter besondere Rechte zu, wenn Ihre Aussage vermutlich erschwert wird durch
[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach Artikel 4 der Criminal Evidence (Northern Ireland) Order 1999, ob Sondermaßnahmen für die betreffende Zeugin oder den Zeugen in Betracht kommen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren, haben Sie als schutzbedürftiges Opfer [1] gemäß Victim Charter besondere Rechte. Dazu zählen auch Sondermaßnahmen, wenn Sie vor Gericht als Zeuge aussagen.
[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach Artikel 4 der Criminal Evidence (Northern Ireland) Order 1999, ob Sondermaßnahmen für den betreffenden Zeugen in Betracht kommen.
Enge Angehörige der verstorbenen Person haben als Opfer eines Schwerstverbrechens Anspruch auf die in der Victim Charter genannten Leistungen.
Familiensprecher für Opfer einer Straftat, die unter einer Beeinträchtigung leiden oder die durch die Straftat so schwer verletzt wurden, dass sie sich nicht selbst äußern können
Wenn Sie unter einer Beeinträchtigung leiden oder durch eine Straftat so schwer verletzt wurden, dass Sie sich nicht selbst äußern können, können Sie oder Ihre nächsten Angehörigen einen Familiensprecher als Kontaktperson im Hinblick auf die Ihnen gemäß Victim Charter zustehenden Leistungen benennen.
Eltern oder Vormund eines Opfers unter 18 Jahren
Wenn Sie Opfer einer Straftat und noch keine 18 Jahre alt sind, stehen Ihnen und in der Regel auch Ihren Eltern oder Ihrem Vormund gemäß Victim Charter bestimmte Leistungen zu. [1].
[1] Außer wenn der Elternteil oder der Vormund selbst Gegenstand von Ermittlungen ist oder von der Polizei mit der Straftat in Verbindung gebracht wird oder wenn es nach begründeter Einschätzung des betreffenden Diensterbringers nicht in Ihrem Interesse wäre, wenn Ihr Elternteil oder Ihr Vormund diese Leistungen in Anspruch nimmt.
Ziel der Mediation ist die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens (auch seelischer und emotionaler Natur). Wiedergutmachungsverfahren sind freiwillig (d. H. Sie müssen nicht daran teilnehmen) und werden von einem geschulten Mediator begleitet. Bei diesen Verfahren kann es zu einem direkten oder indirekten Kontakt zwischen Ihnen und dem Täter kommen. Der Kontakt kann schriftlich, mündlich oder auch persönlich erfolgen. Dabei haben alle Beteiligten die Möglichkeit darzulegen, was passiert ist und wie sich die Straftat auf sie ausgewirkt hat. Zuvor werden Sie von der betreffenden Stelle darauf vorbereitet, damit Sie sich unterstützt fühlen.
Durch entsprechende Maßnahmen wird bei allem, mit dem Sie sich einverstanden erklärt haben, für Ihre Sicherheit gesorgt. Bei Begegnungen zwischen Ihnen und dem Täter wird ständig ein geschulter Mediator anwesend sein. Wenn der Täter seine Schuld eingestanden hat und bereit ist, sich mit Ihnen zu treffen oder mit Ihnen zu kommunizieren, können Sie ihm schildern, wie sich das Ereignis auf Sie ausgewirkt hat. Sie können dann entscheiden, ob der Täter sich entschuldigen oder Wiedergutmachung für den Ihnen zugefügten Schaden leisten soll.
Die Victim Charter wurde der parlamentarischen Versammlung Nordirlands vom Justizministerium gemäß § 31 Absatz 2 des Justice (Northern Ireland) Act 2015 vorgelegt.
Die Victim Charter beschreibt, welche Leistungen für die Opfer von Straftaten in Nordirland von den wichtigsten Strafjustizbehörden und anderen mit entsprechenden Funktionen ausgestatteten Stellen zu erbringen sind. Diese Behörden und Stellen werden auch „Leistungserbringer“ genannt.
Die in der Victim Charter verankerten Rechte gelten für alle Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie sich zuerst an die Polizei wenden.
Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Notruf: In einem Notfall wählen Sie die Rufnummer 999 bzw. am Schreibtelefon die 18000. Um einen Notfall handelt es sich, wenn jemand schwer verletzt ist oder gerade eine Straftat begangen wird und verdächtige Personen vor Ort sind.
SMS-Nothilfe: Die Polizei bietet eine SMS-Nothilfe für diejenigen an, die wegen einer Beeinträchtigung nicht ohne Weiteres eine Notrufnummer wählen können. Diese Einrichtung ermöglicht es der Polizei zudem, Hilferufe an Feuerwehr und Rettungsdienste weiterzuleiten. Sie steht nur vorab registrierten Nutzern zur Verfügung. Dazu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden (genauere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie auf der Website der Polizei: http://www.psni.police.uk/).
Kein Notruf: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, wählen Sie die Rufnummer 101.
Hasskriminalität: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, wählen Sie die Rufnummer 101 und danach die 2.
Dies ist eine weitere Möglichkeit, eine Straftat anzuzeigen.
Anzeige eines Dritten: Wenn Sie die Straftat nicht selbst anzeigen wollen oder können, kann das auch jemand anders für Sie übernehmen, beispielsweise ein Familienmitglied oder ein Mitarbeiter einer ehrenamtlich tätigen Einrichtung. Diese dritte Person stellt dann den ersten Kontakt zur Polizei her. Sie werden erst später in das Verfahren einbezogen.
Anruf bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle: Wenn es sich nicht um eine dringende Angelegenheit handelt, können Sie die Sache während der normalen Öffnungszeiten bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle melden.
Weitere Möglichkeiten, eine Straftat anzuzeigen:
Crimestoppers: Wenn Sie anonym Anzeige erstatten wollen, können Sie sich unter der kostenfreien Nummer 0800 555 111 an die Hotline von Crimestoppers wenden. Dies ist kein Dienst der Polizei.
Vorfall im Hafen oder am Flughafen: Wenn sich der Vorfall auf dem Gelände des Belfast International Airport oder im Hafen von Belfast ereignet hat, wenden Sie sich an den Belfast International Airport Constabulary unter der Nummer 028 9448 4400 (Durchwahl 4412) / unter der Handynummer 077 1081 9183 oder an die Belfast Harbour Police unter der Nummer 028 9055 3000. Bei einem schweren Verbrechen wie Mord, einem terroristischen Akt oder einem bewaffneten Raubüberfall können Sie sich auch an den Police Service of Northern Ireland wenden. Für Vorfälle auf dem Belfast City Airport ist ebenfalls der Police Service of Northern Ireland zuständig, den Sie unter den oben genannten Rufnummern erreichen.
Polizei-Ombudsmann: Wenn Ihrer Meinung nach ein Polizeibeamter eine Straftat begangen hat, sollten Sie dies dem Polizei-Ombudsmann melden, der die Sache untersuchen und gegebenenfalls dem Leiter der Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Verfolgung nahelegen wird.
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, haben Sie Anspruch darauf, unverzüglich von der Polizei darüber informiert zu werden, dass und aus welchen Gründen ein Verdächtiger
Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei, nachdem diese entsprechend unterrichtet wurde, unverzüglich informiert zu werden:
Opfer und Zeugen sind in Nordirland keine Verfahrensbeteiligten und haben daher auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Wenn Sie aufgefordert werden, vor Gericht als Zeuge auszusagen, entstehen Ihnen möglicherweise Kosten, beispielsweise durch die Anreise. Sie können eine Erstattung Ihrer Ausgaben beantragen. Für Ihren Antrag auf Kostenerstattung gelten bestimmte Fristen und Standardsätze für Reise- und Verpflegungskosten sowie ein täglicher Höchstbetrag für einen eventuellen Verdienstausfall. Für Ihre Aussage bei der Polizei über eine Straftat ist keine Ausgabenerstattung vorgesehen.
Genauere Angaben dazu, unter welchen Voraussetzungen Ausgaben von der Staatsanwaltschaft erstattet werden können und welche Sätze zugrunde gelegt werden, finden Sie unter http://www.ppsni.gov.uk/Publications-7873.html.
Wenn Sie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Sache nicht weiter zu verfolgen, nicht einverstanden sind, können Sie eine Überprüfung der Entscheidung beantragen.
Das Recht auf Überprüfung einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, gilt unabhängig von der Art der Straftat und der gerichtlichen Zuständigkeit. Wenn die Entscheidung über eine Einstellung des Verfahrens vom Leiter der Staatsanwaltschaft getroffen wird und nicht von einer übergeordneten Behörde überprüft werden kann, kann die Überprüfung vom Leiter der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden. Genauere Angaben zum Recht auf Überprüfung einer Entscheidung und über den Ablauf finden Sie unter http://www.ppsni.gov.uk/.
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen.
Im Sinne der Victim Charter (Opfercharta) ist ein Opfer:
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der an einer Sache beteiligten Personen kennen, können Sie – in der Regel von der Verteidigung – aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen. In jedem Fall kann Ihre Aussage für die Verurteilung oder den Freispruch des Beklagten ausschlaggebend sein.
Die Victim Charter, in der die dem Opfer einer Straftat zustehenden Rechte aufgeführt sind, finden Sie unter https://www.garda.ie/en/victim-services/garda-victim-service/victim-charter-2020.pdf.
Wenn Sie Zeuge einer Straftat, aber selbst kein Opfer sind, können Sie die in der Witness Charter (Zeugencharta) aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen. Die Witness Charter finden Sie unter https://www.justice-ni.gov.uk/publications/witness-charter.
Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der an einer Sache beteiligten Personen kennen, können Sie – in der Regel von der Verteidigung – aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, können Sie mit einer persönlichen Opfererklärung (Victim Personal Statement, VPS) in Ihren eigenen Worten erläutern, welche körperlichen, emotionalen, finanziellen oder sonstigen Folgen die Straftat für Sie hatte. Diese Erklärung unterscheidet sich von einer Zeugenaussage, in der Sie nur angeben sollen, was zu dem betreffenden Zeitpunkt geschah und was Sie gesehen oder gehört haben.
Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, eine Opfererklärung abzugeben, sobald feststeht, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Die persönliche Opfererklärung gibt Ihnen eine Stimme im Strafverfahren. Ihre Meinung über den Beschuldigten, über sonstige Straftaten oder die nach Ihrem Empfinden angemessene Strafe dürfen Sie allerdings nicht äußern. Solche Meinungsäußerungen sind vor Gericht nicht zulässig. Bevor die Erklärung vor dem Richter abgegeben wird, wird die Staatsanwaltschaft alles, was nicht darin enthalten sein darf, streichen.
Die Erklärung wird vor Gericht verwendet, wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird oder sich schuldig bekennt. Sie wird dem Staatsanwalt, dem Angeklagten, seinem Anwalt und dem Richter vorgelegt. Wenn jemand wegen einer Straftat verurteilt wird, muss das Gericht relevante Teile der persönlichen Opfererklärung beim Strafmaß berücksichtigen. Wenn der Fall vom Gericht sehr schnell behandelt wird, weil sich beispielsweise der Angeklagte von Anfang an schuldig bekennt oder die Sache schon bei der ersten Einlassung verhandelt wird, kann die Erklärung möglicherweise gar nicht mehr berücksichtigt werden.
Sie haben ein Recht darauf,
Wenn Sie Zeuge in einem Prozess sind, haben Sie das Recht,
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Opfer einer Straftat sind nicht berechtigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Nach dem Gerichtsverfahren haben Sie Anspruch auf:
(i) Wenn beim Crown Court ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Magistrates‘ Court eingelegt wird,
haben Sie Anspruch darauf, von Ihrer Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle folgende Informationen zu erhalten:
Außerdem haben Sie Anspruch darauf,
(ii) Wenn gegen ein Urteil beim Court of Appeal (Berufungsgericht) oder in einer Strafsache beim UK Supreme Court (Obersten Gerichtshof) ein Rechtsmittel eingelegt wird,
haben Sie Anspruch darauf,
Wenn Sie einen engen Angehörigen verloren haben, haben Sie als Hinterbliebener nach Zulassung eines Rechtsmittels Anspruch auf ein Treffen mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, um sich die Art des Rechtsmittels und den Ablauf des Gerichtsverfahrens erläutern zu lassen.
Criminal Cases Review Commission
Bei Eingang eines Antrags von einem Straftäter prüft die Kommission zur Überprüfung von Strafsachen (Criminal Cases Review Commission) die gegen diesen verhängten Urteile. Die Kommission kann erneute Rechtsmittel gegen ein Urteil zulassen, wenn neue Informationen oder Argumente vorliegen, die dazu führen könnten, dass das Urteil möglicherweise nicht mehr begründet oder das Strafmaß zu hoch ist. Jedes Jahr gehen bei der Kommission etwa 1000 Anträge von verurteilten Personen ein. Davon werden etwa 30 bis 40 Fälle an das Gericht zurückverwiesen. Bei der Überprüfung einer Sache bewertet die Kommission die möglichen Folgen für Sie und entscheidet, ob Sie informiert werden sollten. Die Kommission dokumentiert die Gründe für ihre Entscheidung hinsichtlich der Kontaktaufnahme mit Ihnen und informiert gegebenenfalls die Polizei über ihre Entscheidungen.
Wenn der Täter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, in eine Klinik eingewiesen wird oder unter Aufsicht des Bewährungsausschusses steht, haben Sie ein Recht darauf, von der Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle darauf hingewiesen zu werden, dass Sie ein Informationssystem für Opfer nach der Verurteilung des Täters nutzen können. Außerdem können Sie die Opferinformationsstelle (Victim Information Unit) um Auskünfte bitten. Die vom Probation Board for Northern Ireland (PBNI, Bewährungsausschuss für Nordirland) betriebene Informationsstelle koordiniert den gesamten Opferdienst, der alle drei Opferinformationssysteme umfasst. Bei diesen drei Systemen handelt es sich um das Informationssystem für Opfer nach der Entlassung des Täters (PRVIS), das Opferinformationssystem des PBNI und das Informationssystem für Opfer geistig verwirrter Täter. Sie betreffen:
Prisoner Release Victim Information Scheme (PRVIS)
Wenn Sie sich beim PRVIS anmelden, werden Sie von der Opferinformationsstelle unverzüglich (sobald diese von einer Entscheidung oder einem Ergebnis in Kenntnis gesetzt wird) informiert über:
Wenn der Täter eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine verlängerte Haftstrafe von unbestimmter Dauer verbüßen muss, bei der Mitglieder des Bewährungsausschusses (Parole Commissioners) über eine mögliche Freilassung befinden müssen, werden Sie von der Opferinformationsstelle darüber informiert, wann mit der Entlassung zu rechnen ist. Sie haben das Recht, gegenüber den Mitgliedern des Bewährungsausschusses Ihre Ansicht zu der bevorstehenden Entlassung des Strafgefangenen zu äußern (vermittelt durch die Opferinformationsstelle). Sie haben das Recht, über die Entscheidung der Mitglieder des Bewährungsausschusses und, sobald die Entlassung des Gefangenen bevorsteht, über die Bewährungsauflagen informiert zu werden.
Außerdem muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, sich gegenüber der Opferinformationsstelle zu äußern oder Bedenken hinsichtlich Ihrer eigenen Sicherheit vorzubringen, damit diese in den Bewertungsprozess einfließen können, wenn ein Täter Hafturlaub beantragt oder auf Bewährung entlassen werden soll.
In seltenen Fällen kommt es vor, dass Sie erst nach der Entlassung informiert werden können. Sollte ein Straftäter, von dessen Straftat Sie betroffen sind, aus der Haft fliehen, haben Sie das Recht, unverzüglich von der Polizei oder der Gefängnisleitung darüber informiert zu werden, es sei denn, dass die Verbreitung dieser Information jemanden in Gefahr bringen könnte oder das Risiko besteht, dass dem Täter Schaden zugefügt werden könnte. Außerdem haben Sie Anspruch darauf, von der Polizei oder der Gefängnisleitung über alle zu Ihrem Schutz eingeleiteten Maßnahmen informiert zu werden.
Probation Board for Northern Ireland Victim Information Scheme
Wenn Sie sich zum Opferinformationssystem des PBNI anmelden, haben Sie das Recht, von der Opferinformationsstelle unverzüglich (sobald diese von einer Entscheidung oder einem Ergebnis in Kenntnis gesetzt wurde) informiert zu werden über:
Sie können selbst entscheiden, in welcher Form Sie informiert werden möchten (z. B. persönlich, telefonisch oder schriftlich). Eventuelle Bedenken können Sie gegenüber einem Mitarbeiter der Opferinformationsstelle zum Ausdruck bringen. In bestimmten Fällen erhalten Sie zudem Gelegenheit, Ihre Sichtweise und Ihre Bedenken in einem Opferbericht darzulegen, damit sie von den Mitgliedern des Bewährungsausschusses berücksichtigt werden können.
Mentally Disordered Offenders Victim Information Scheme
Im Rahmen dieses Informationssystems für Opfer geistig verwirrter Täter werden Sie über jeden für den Täter vorgesehenen Freigang aus der Klinik und über seine bedingte oder endgültige Entlassung informiert. Wenn Sie sich zu diesem System anmelden, haben Sie Anspruch darauf, von der Opferinformationsstelle unverzüglich (sobald diese von einer Entscheidung oder einem Ergebnis in Kenntnis gesetzt wurde) informiert zu werden über
Außerdem muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, der Opferinformationsstelle schriftlich darzulegen, wie der geplante Hafturlaub oder die Entlassung sich Ihrer Meinung nach auf Ihre Sicherheit auswirken könnte und welche Auflagen dem Täter bei Verlassen der Klinik gemacht werden sollten.
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Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind, steht Ihnen möglicherweise Schadenersatz zu. Sofern keine guten Gründe dagegen sprechen, sollten Sie den Vorfall so schnell wie möglich bei der Polizei anzeigen und innerhalb von zwei Jahren (ab dem Vorfall, der die Verletzung verursacht hat) Entschädigungsleistungen gegenüber dem Täter geltend machen. Die Zweijahresfrist muss nicht eingehalten werden, wenn es nach Auffassung der Entschädigungsstelle (Compensation Services) gute Gründe für die Verzögerung gibt und eine Verlängerung der Frist im Interesse der Justiz ist. Weitere Informationen über Entschädigungsleistungen für die Opfer von Gewaltverbrechen finden Sie unter: http://www.nidirect.gov.uk/articles/compensation-criminal-injuries.
Gerichtlich angeordnete Entschädigung
Magistrates' Courts können pro Anklage eine Entschädigungszahlung bis zu 5000 GBP anordnen. Der Crown Court ist nicht an einen Höchstbetrag gebunden, doch er muss die finanziellen Verhältnisse des Straftäters berücksichtigen.
Das Gericht muss eine unter Berücksichtigung aller Beweise und Aussagen von Anklage und Verteidigung in der Höhe angemessene Entschädigung festlegen.
Die Gerichte messen der Entschädigungsanordnung große Bedeutung bei. Wird keine entsprechende Anordnung erlassen, muss dies begründet werden.
Die Vollstreckung einer Entschädigungsanordnung ist Sache der Gerichte.
Nein, in Nordirland ist keine Vorauszahlung auf eine gerichtlich angeordnete Entschädigung möglich.
Möglicherweise steht Ihnen aufgrund des Criminal Injuries Compensation Scheme eine Entschädigung zu. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.nidirect.gov.uk/articles/compensation-criminal-injuries.
Nach dem Criminal Injuries Compensation Scheme können Sie auch dann einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn der Täter unbekannt ist oder nicht verurteilt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.nidirect.gov.uk/articles/compensation-criminal-injuries.
Wenn die Entschädigungsstelle (Compensation Services) festgestellt hat, dass Sie die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen, die endgültige Entscheidung aber noch aussteht, wird sie möglicherweise eine Abschlagszahlung leisten. Eine endgültige Entscheidung wird die Entschädigungsstelle vermutlich erst dann treffen, wenn die Langzeitfolgen Ihrer Verletzung feststehen.
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Der Victim Support NI (Opferunterstützung Nordirland) bietet Informationen über die in Ihrer Nähe befindlichen Unterstützungsdienste. Siehe Victim Charter und Witness Charter. http://www.victimsupportni.com/
Der Opferinformationsdienst (Victim Information Service) betreibt eine Hotline unter der Rufnummer +44 808 168 9293.
Ja.
Die Polizei und die Opfer- und Zeugenbegleitungsstelle müssen Sie darüber informieren, wo und wie Sie Beratung oder Unterstützung, auch ärztliche Hilfe und fachliche (z. B. psychologische) Unterstützung bekommen und wo Sie alternative Unterbringungsmöglichkeiten finden.
Viele Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen bieten Opfern von Straftaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Hilfe, Unterstützung und Beratung sowie andere allgemeine und fachspezifische Dienste.
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