Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Victims' rights - by country

Nordirland

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Nordirland

If you have been a victim of crime, the law confers certain individual rights to you, before, during and after court proceedings (trial). You can also benefit from various forms of assistance and may be able to claim compensation for the damages caused by the crime.

Criminal proceedings in Northern Ireland start with investigation, where the police gather evidence. Once the police have completed their investigation, the case is passed to the prosecution service. The public prosecutor examines whether or not there is enough evidence against the suspect for a reasonable prospect of conviction and whether it is in the public interest to prosecute him or her. If the prosecutor decides that a prosecution should not go ahead, the case will be closed. Otherwise the prosecutor will prepare the case for hearing, and prosecute the case in court. In either situation you will be notified of the prosecution decision and, if the case is going to court, you will be contacted about the date of the hearing.

Cases for less serious offences are heard at the magistrates’ courts. Cases for more serious crimes (like rape or robbery) are heard at the Crown Court by a judge and a jury. The jury is composed of 12 people selected at random from the electoral register who listen to the evidence presented during the trial and decide if the defendant is guilty of the crime. The judge decides on matters of law during the trial, such as whether the presentation of certain evidence is allowed. At the end of the trial if the jury finds the defendant guilty the judge decides the sentence for the crime according to the law.

Click on the links below to find the information that you need

1 - My rights as a victim of crime

2 - Reporting a crime and my rights during the investigation or trial

3 - My rights after trial

4 - Compensation

5 - My rights to support and assistance

Last update: 14/03/2019

The national language version of this page is maintained by the respective Member State. The translations have been done by the European Commission service. Possible changes introduced in the original by the competent national authority may not be yet reflected in the translations. The European Commission accepts no responsibility or liability whatsoever with regard to any information or data contained or referred to in this document. Please refer to the legal notice to see copyright rules for the Member State responsible for this page.

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Sie haben Anspruch darauf, dass man Sie schriftlich darüber informiert, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, beispielsweise mit dem Merkblatt „Information for Victims of Crime“ oder durch Hinweis auf eine Website, auf der Sie die entsprechenden Informationen finden.

Je nach Art der Straftat, Ihrer persönlichen Situation und der Bedeutung für den Stand der Ermittlungen oder des Strafverfahrens müssen Ihnen schon bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei folgende Auskünfte erteilt werden:

  • wo und wie Sie Beratung oder Unterstützung, auch ärztliche Hilfe und andere fachliche (z. B. psychologische) Unterstützung erhalten und alternative Unterbringungsmöglichkeiten finden;
  • was Sie tun müssen, um eine Straftat anzuzeigen, und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zu dem Fall haben;
  • wie Sie eine Entschädigung beantragen können;
  • welche Möglichkeiten es gibt, wenn sich das Opfer nicht in Nordirland aufhält;
  • ob Dolmetscher und Übersetzer zur Verfügung stehen;
  • wie Sie sich über einen Diensterbringer beschweren können;
  • ob Wiedergutmachungsleistungen verfügbar sind;
  • wie die Kosten, die Ihnen als Zeuge im Strafprozess entstehen, erstattet werden können.

Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat zur Anzeige gebracht haben oder nicht.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Sie haben Anspruch auf die in der Victim Charter (Opfercharta) aufgeführten Leistungen, wenn die Straftat in Nordirland verübt wurde oder das Strafverfahren in Nordirland stattfindet. [1]

[1] Ob Ihnen Entschädigungszahlungen von der Entschädigungsstelle (Compensation Services) zustehen, hängt auch von Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrer Staatsangehörigkeit ab, außer wenn Sie als Opfer von Menschenhandel anerkannt sind oder Ihnen Asyl, humanitärer Schutz oder Duldung gewährt wurde.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Sie haben Anspruch darauf, Folgendes von der Polizei zu erhalten:

  • eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige mit den wichtigsten Angaben zu der Straftat. Die Bestätigung kann in Form eines Schreibens, einer elektronischen Mitteilung wie E-Mail oder Textnachricht oder handschriftlich ausgestellt werden. Sie können auch verlangen, dass Ihnen keine Bestätigung zugehen soll. Falls die Polizei befürchtet, dass es für Sie mit einer Gefahr verbunden sein könnte, wenn Ihnen die schriftliche Bestätigung zugeschickt wird (z. B. bei häuslicher Gewalt), kann sie von der Zusendung absehen;
  • eine genaue Erläuterung, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, wenn Sie Anzeige erstatten oder im Zuge der Ermittlungen eine Zeugenaussage machen sollen;
  • eine Einschätzung, ob Sie Unterstützung benötigen und wie diese gegebenenfalls aussehen könnte. So lässt sich feststellen, ob Sie einer der drei Opferkategorien zuzurechnen sind, die besondere Unterstützung benötigen, und ob und in welchem Umfang Ihnen Sondermaßnahmen zustehen. Opferunterstützungsdienste können für die Polizei eine genauere Einschätzung vornehmen;
  • schriftliche Informationen darüber, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, z. B. durch Aushändigung des Merkblatts „Information for Victims of Crime“ oder durch den Hinweis auf eine Website mit den gleichen Informationen. Diese Informationen müssen Ihnen so schnell wie möglich zugänglich gemacht werden, d. h. spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen, nachdem Sie Anzeige erstattet haben oder als Zeuge geladen wurden;
  • Angaben dazu, wie oft Sie nach Ihrem Gespräch mit der Polizei über den neuesten Stand der Sache informiert werden;
  • eine unverzügliche Erläuterung der Entscheidung, keine Ermittlungen zur Straftat aufzunehmen;
  • eine Mitteilung mit Angabe von Gründen, wenn die Ermittlungen in der Sache ohne Anklageerhebung eingestellt wurden.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen die Polizei Opferunterstützungsdienste nennt und die entsprechenden Kontaktdaten mitteilt, damit Sie sich jederzeit an diese Stellen wenden können.

Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei unverzüglich Auskünfte mit Begründung zu erhalten, wenn ein Verdächtiger

  • festgenommen wurde;
  • vernommen wurde;
  • ohne Anklage entlassen wurde;
  • gegen Kaution entlassen wurde oder wenn die Kautionsbedingungen geändert oder aufgehoben wurden.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (im Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Falls Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie Dolmetschleistungen in einer Ihnen verständlichen Sprache verlangen, wenn Sie

  • eine Straftat anzeigen [1],
  • von der Polizei befragt werden und
  • als Zeuge aussagen.

Wenn Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie verlangen, dass folgende Informationen für Sie übersetzt werden:

  • die schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige einer Straftat,
  • soweit es für die Befragung oder die gerichtliche Anhörung wichtig ist, Einblick in ein Ihnen vorgelegtes Schriftstück zu nehmen, eine Kopie der relevanten Teile dieses Schriftstücks,
  • das Schriftstück, in dem Ihnen Datum, Uhrzeit und Ort der Verhandlung mitgeteilt werden, und
  • das Ergebnis des Strafprozesses, soweit dies im Victims‘ Code vorgesehen ist, und zumindest eine Kurzfassung der Urteilsbegründung, soweit sie vorliegt.

[1] Falls Sie kein Englisch sprechen, können Sie die Straftat in einer Ihnen verständlichen Sprache oder mit der notwendigen sprachlichen Unterstützung zur Anzeige bringen.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die in der Victim Charter genannten Leistungserbringer müssen in einfacher und verständlicher Sprache mit Ihnen kommunizieren und geeignete Maßnahmen treffen, damit Sie alles verstehen und auch verstanden werden (z. B. leichte Sprache, Braille-Schrift oder Unterstützung durch einen zugelassenen Sprachmittler). Bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme muss auf Ihre persönlichen Fähigkeiten eingegangen und berücksichtigt werden, wie gut Sie in der Lage sind, zu verstehen und sich verständlich zu machen.

Verschiedene Merkblätter sind in einfacher Sprache und in unterschiedlichen Formaten erhältlich.

Unterstützung von Opfern

Wer bietet Opfern Unterstützung?

Nach § 76 der Victim Charter können sich Opfer unabhängig davon, ob sie die Straftat bei der Polizei angezeigt haben, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Die Charta gilt für den Victim Support Northern Ireland und den Young Witness Service der NSPCC (National Society for the Prevention of Cruelty to Children). Ein Anspruch auf Unterstützung durch die NSPCC besteht nur, wenn Kinder oder Jugendliche vor Gericht aussagen sollen. Andere Unterstützungsdienste der NSPCC wie die Childline Services sind nicht von der Victim Charter abgedeckt.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferhilfe verweisen?

Die Polizei wird Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angaben nach Ihrer Anzeige automatisch an einen Opferunterstützungsdienst weitergeleitet werden. Sie können aber verlangen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Wenn die Victim Charter die Weitergabe von Daten vorsieht, müssen die betreffenden Stellen dabei zielgerichtet vorgehen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 und anderer einschlägiger Rechtsvorschriften einhalten.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben oder nicht.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss diese eine individuelle Einschätzung vornehmen, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt und ob und in welchem Umfang bei der Befragung oder der Zeugenaussage Sondermaßnahmen in Betracht kommen.

Die Art der Einschätzung hängt von den Umständen ab, u. a. von der Schwere der Straftat und vom Grad der offensichtlichen Schädigung des Opfers. Dabei sind die Persönlichkeit und die Sichtweise des Opfers sowie Art und Umstände der Straftat zu berücksichtigen.

Wenn die Behörde nach der individuellen Einschätzung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Opfer besonderen Schutz benötigt und bei der Befragung Sondermaßnahmen angebracht sind, muss sie im Rahmen ihrer operativen und praktischen Möglichkeiten dafür sorgen, dass

  • das Opfer möglichst stets von ein und derselben Person befragt wird, soweit dies nicht gegen den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen verstößt,
  • die Befragungen gegebenenfalls in eigens dafür vorgesehenen oder entsprechend angepassten Räumen stattfinden,
  • die Befragungen von geschulten Fachleuten durchgeführt werden und
  • dem Opfer in Fällen von sexueller, geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt angeboten wird, von einer Person gleichen Geschlechts befragt zu werden. Bittet das Opfer selbst darum, ist dem nach Möglichkeit nachzukommen, soweit dies nicht den ordnungsgemäßen Ablauf des Ermittlungsverfahrens beeinträchtigt.

Sollte ein Verdächtiger aus der Haft fliehen, werden Sie von der Polizei, sobald sie die Flucht bemerkt hat oder von der Haftanstalt benachrichtigt wurde, nach Möglichkeit über die Flucht und die Maßnahmen informiert, die zu Ihrem Schutz getroffen werden, falls ein erhebliches Risiko besteht, dass der Verdächtige Ihnen Schaden zufügen könnte.

Wer kann mir Schutz bieten?

Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss diese eine individuelle Einschätzung vornehmen, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt. In den meisten Fällen ist dies Aufgabe der Polizei.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob er Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung vorgenommen wird, hängt von der Schwere der Straftat und von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob er Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung vorgenommen wird, hängt von der Schwere der Straftat und von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Bei besonderer Schutzbedürftigkeit [1] stehen Ihnen nach der Victim Charter besondere Rechte zu, wenn Ihre Aussage vermutlich erschwert wird durch

  • eine geistige Beeinträchtigung,
  • Lern- oder Kommunikationsschwierigkeiten,
  • eine neurologische Erkrankung oder
  • eine körperliche Beeinträchtigung.

[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach Artikel 4 der Criminal Evidence (Northern Ireland) Order 1999, ob Sondermaßnahmen für die betreffende Zeugin oder den Zeugen in Betracht kommen.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren, haben Sie als schutzbedürftiges Opfer [1] gemäß Victim Charter besondere Rechte. Dazu zählen auch Sondermaßnahmen, wenn Sie vor Gericht als Zeuge aussagen.

[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach Artikel 4 der Criminal Evidence (Northern Ireland) Order 1999, ob Sondermaßnahmen für den betreffenden Zeugen in Betracht kommen.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Enge Angehörige der verstorbenen Person haben als Opfer eines Schwerstverbrechens Anspruch auf die in der Victim Charter genannten Leistungen.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Familiensprecher für Opfer einer Straftat, die unter einer Beeinträchtigung leiden oder die durch die Straftat so schwer verletzt wurden, dass sie sich nicht selbst äußern können

Wenn Sie unter einer Beeinträchtigung leiden oder durch eine Straftat so schwer verletzt wurden, dass Sie sich nicht selbst äußern können, können Sie oder Ihre nächsten Angehörigen einen Familiensprecher als Kontaktperson im Hinblick auf die Ihnen gemäß Victim Charter zustehenden Leistungen benennen.

Eltern oder Vormund eines Opfers unter 18 Jahren

Wenn Sie Opfer einer Straftat und noch keine 18 Jahre alt sind, stehen Ihnen und in der Regel auch Ihren Eltern oder Ihrem Vormund gemäß Victim Charter bestimmte Leistungen zu. [1].

[1] Außer wenn der Elternteil oder der Vormund selbst Gegenstand von Ermittlungen ist oder von der Polizei mit der Straftat in Verbindung gebracht wird oder wenn es nach begründeter Einschätzung des betreffenden Diensterbringers nicht in Ihrem Interesse wäre, wenn Ihr Elternteil oder Ihr Vormund diese Leistungen in Anspruch nimmt.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Ziel der Mediation ist die Wiedergutmachung des durch die Straftat verursachten Schadens (auch seelischer und emotionaler Natur). Wiedergutmachungsverfahren sind freiwillig (d. H. Sie müssen nicht daran teilnehmen) und werden von einem geschulten Mediator begleitet. Bei diesen Verfahren kann es zu einem direkten oder indirekten Kontakt zwischen Ihnen und dem Täter kommen. Der Kontakt kann schriftlich, mündlich oder auch persönlich erfolgen. Dabei haben alle Beteiligten die Möglichkeit darzulegen, was passiert ist und wie sich die Straftat auf sie ausgewirkt hat. Zuvor werden Sie von der betreffenden Stelle darauf vorbereitet, damit Sie sich unterstützt fühlen.

Durch entsprechende Maßnahmen wird bei allem, mit dem Sie sich einverstanden erklärt haben, für Ihre Sicherheit gesorgt. Bei Begegnungen zwischen Ihnen und dem Täter wird ständig ein geschulter Mediator anwesend sein. Wenn der Täter seine Schuld eingestanden hat und bereit ist, sich mit Ihnen zu treffen oder mit Ihnen zu kommunizieren, können Sie ihm schildern, wie sich das Ereignis auf Sie ausgewirkt hat. Sie können dann entscheiden, ob der Täter sich entschuldigen oder Wiedergutmachung für den Ihnen zugefügten Schaden leisten soll.

Wo finde ich das Gesetz, in dem meine Rechte stehen?

Die Victim Charter wurde der parlamentarischen Versammlung Nordirlands vom Justizministerium gemäß § 31 Absatz 2 des Justice (Northern Ireland) Act 2015 vorgelegt.

Die Victim Charter beschreibt, welche Leistungen für die Opfer von Straftaten in Nordirland von den wichtigsten Strafjustizbehörden und anderen mit entsprechenden Funktionen ausgestatteten Stellen zu erbringen sind. Diese Behörden und Stellen werden auch „Leistungserbringer“ genannt.

Die in der Victim Charter verankerten Rechte gelten für alle Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

Letzte Aktualisierung: 14/03/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Wenn Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie sich zuerst an die Polizei wenden.

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Notruf: In einem Notfall wählen Sie die Rufnummer 999 bzw. am Schreibtelefon die 18000. Um einen Notfall handelt es sich, wenn jemand schwer verletzt ist oder gerade eine Straftat begangen wird und verdächtige Personen vor Ort sind.

SMS-Nothilfe: Die Polizei bietet eine SMS-Nothilfe für diejenigen an, die wegen einer Beeinträchtigung nicht ohne Weiteres eine Notrufnummer wählen können. Diese Einrichtung ermöglicht es der Polizei zudem, Hilferufe an Feuerwehr und Rettungsdienste weiterzuleiten. Sie steht nur vorab registrierten Nutzern zur Verfügung. Dazu muss ein Antragsformular ausgefüllt werden (genauere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie auf der Website der Polizei: Link öffnet neues Fensterhttp://www.psni.police.uk/).

Kein Notruf: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, wählen Sie die Rufnummer 101.

Hasskriminalität: Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, wählen Sie die Rufnummer 101 und danach die 2.

Dies ist eine weitere Möglichkeit, eine Straftat anzuzeigen.

Anzeige eines Dritten: Wenn Sie die Straftat nicht selbst anzeigen wollen oder können, kann das auch jemand anders für Sie übernehmen, beispielsweise ein Familienmitglied oder ein Mitarbeiter einer ehrenamtlich tätigen Einrichtung. Diese dritte Person stellt dann den ersten Kontakt zur Polizei her. Sie werden erst später in das Verfahren einbezogen.

Anruf bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle: Wenn es sich nicht um eine dringende Angelegenheit handelt, können Sie die Sache während der normalen Öffnungszeiten bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle melden.

Weitere Möglichkeiten, eine Straftat anzuzeigen:

Crimestoppers: Wenn Sie anonym Anzeige erstatten wollen, können Sie sich unter der kostenfreien Nummer 0800 555 111 an die Hotline von Crimestoppers wenden. Dies ist kein Dienst der Polizei.

Vorfall im Hafen oder am Flughafen: Wenn sich der Vorfall auf dem Gelände des Belfast International Airport oder im Hafen von Belfast ereignet hat, wenden Sie sich an den Belfast International Airport Constabulary unter der Nummer 028 9448 4400 (Durchwahl 4412) / unter der Handynummer 077 1081 9183 oder an die Belfast Harbour Police unter der Nummer 028 9055 3000. Bei einem schweren Verbrechen wie Mord, einem terroristischen Akt oder einem bewaffneten Raubüberfall können Sie sich auch an den Police Service of Northern Ireland wenden. Für Vorfälle auf dem Belfast City Airport ist ebenfalls der Police Service of Northern Ireland zuständig, den Sie unter den oben genannten Rufnummern erreichen.

Polizei-Ombudsmann: Wenn Ihrer Meinung nach ein Polizeibeamter eine Straftat begangen hat, sollten Sie dies dem Polizei-Ombudsmann melden, der die Sache untersuchen und gegebenenfalls dem Leiter der Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Verfolgung nahelegen wird.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, haben Sie Anspruch darauf, unverzüglich von der Polizei darüber informiert zu werden, dass und aus welchen Gründen ein Verdächtiger

  • verhaftet wurde;
  • vernommen wurde;
  • freigelassen wurde;
  • gegen eine Kaution freigelassen wurde oder dass die Kautionsbedingungen geändert oder aufgehoben wurden.

Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei, nachdem diese entsprechend unterrichtet wurde, unverzüglich informiert zu werden:

  • über Datum, Uhrzeit und Ort der ersten Anhörung vor Gericht;
  • wenn der Verdächtige gegen eine Kaution freigelassen wird, um vor Gericht zu erscheinen, sowie über Kautionsbedingungen und Änderungen der Kautionsbedingungen.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Voraussetzungen?

Opfer und Zeugen sind in Nordirland keine Verfahrensbeteiligten und haben daher auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn Sie aufgefordert werden, vor Gericht als Zeuge auszusagen, entstehen Ihnen möglicherweise Kosten, beispielsweise durch die Anreise. Sie können eine Erstattung Ihrer Ausgaben beantragen. Für Ihren Antrag auf Kostenerstattung gelten bestimmte Fristen und Standardsätze für Reise- und Verpflegungskosten sowie ein täglicher Höchstbetrag für einen eventuellen Verdienstausfall. Für Ihre Aussage bei der Polizei über eine Straftat ist keine Ausgabenerstattung vorgesehen.

Genauere Angaben dazu, unter welchen Voraussetzungen Ausgaben von der Staatsanwaltschaft erstattet werden können und welche Sätze zugrunde gelegt werden, finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.ppsni.gov.uk/Publications-7873.html.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Wenn Sie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Sache nicht weiter zu verfolgen, nicht einverstanden sind, können Sie eine Überprüfung der Entscheidung beantragen.

Das Recht auf Überprüfung einer Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, gilt unabhängig von der Art der Straftat und der gerichtlichen Zuständigkeit. Wenn die Entscheidung über eine Einstellung des Verfahrens vom Leiter der Staatsanwaltschaft getroffen wird und nicht von einer übergeordneten Behörde überprüft werden kann, kann die Überprüfung vom Leiter der Staatsanwaltschaft vorgenommen werden. Genauere Angaben zum Recht auf Überprüfung einer Entscheidung und über den Ablauf finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttp://www.ppsni.gov.uk/.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen: Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger?

Im Sinne der Victim Charter (Opfercharta) ist ein Opfer:

  • eine natürliche Person, der durch eine Straftat ein körperlicher, psychischer oder emotionaler Schaden oder ein wirtschaftlicher Verlust entstanden ist;
  • ein enger Angehöriger einer Person, deren Tod unmittelbar durch eine Straftat verursacht wurde.

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der an einer Sache beteiligten Personen kennen, können Sie – in der Regel von der Verteidigung – aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen. In jedem Fall kann Ihre Aussage für die Verurteilung oder den Freispruch des Beklagten ausschlaggebend sein.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Die Victim Charter, in der die dem Opfer einer Straftat zustehenden Rechte aufgeführt sind, finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.garda.ie/en/victim-services/garda-victim-service/victim-charter-2020.pdf.

Wenn Sie Zeuge einer Straftat, aber selbst kein Opfer sind, können Sie die in der Witness Charter (Zeugencharta) aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen. Die Witness Charter finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.justice-ni.gov.uk/publications/witness-charter.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn Sie etwas über einen Vorfall wissen, können Sie aufgefordert werden, für die Anklage oder die Verteidigung vor Gericht als Zeuge auszusagen. Wenn Sie eine der an einer Sache beteiligten Personen kennen, können Sie – in der Regel von der Verteidigung – aufgefordert werden, als Leumundszeuge auszusagen.

Wenn Sie Opfer einer Straftat sind, können Sie mit einer persönlichen Opfererklärung (Victim Personal Statement, VPS) in Ihren eigenen Worten erläutern, welche körperlichen, emotionalen, finanziellen oder sonstigen Folgen die Straftat für Sie hatte. Diese Erklärung unterscheidet sich von einer Zeugenaussage, in der Sie nur angeben sollen, was zu dem betreffenden Zeitpunkt geschah und was Sie gesehen oder gehört haben.

Ihnen muss Gelegenheit gegeben werden, eine Opfererklärung abzugeben, sobald feststeht, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Die persönliche Opfererklärung gibt Ihnen eine Stimme im Strafverfahren. Ihre Meinung über den Beschuldigten, über sonstige Straftaten oder die nach Ihrem Empfinden angemessene Strafe dürfen Sie allerdings nicht äußern. Solche Meinungsäußerungen sind vor Gericht nicht zulässig. Bevor die Erklärung vor dem Richter abgegeben wird, wird die Staatsanwaltschaft alles, was nicht darin enthalten sein darf, streichen.

Die Erklärung wird vor Gericht verwendet, wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird oder sich schuldig bekennt. Sie wird dem Staatsanwalt, dem Angeklagten, seinem Anwalt und dem Richter vorgelegt. Wenn jemand wegen einer Straftat verurteilt wird, muss das Gericht relevante Teile der persönlichen Opfererklärung beim Strafmaß berücksichtigen. Wenn der Fall vom Gericht sehr schnell behandelt wird, weil sich beispielsweise der Angeklagte von Anfang an schuldig bekennt oder die Sache schon bei der ersten Einlassung verhandelt wird, kann die Erklärung möglicherweise gar nicht mehr berücksichtigt werden.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Sie haben ein Recht darauf,

  • über das Ergebnis einer Kautionsanhörung (relevante Kautionsbedingungen und relevante Änderungen dieser Bedingungen) mit Begründung unverzüglich informiert zu werden;
  • über Datum, Ort und Ergebnis aller Anhörungen in der Sache vor dem Strafgericht von Ihrer Victim and Witness Care Unit (Opfer- und Zeugenbegleitungsstelle) informiert zu werden;
  • informiert zu werden, wenn gegen einen Verdächtigen ein Haftbefehl ausgestellt wird, sowie über das Ergebnis einer Anhörung, wenn der Verdächtige erneut festgenommen wird. Wenn ein Verdächtiger erneut festgenommen wird, nachdem Haftbefehl erlassen wurde, steht er in der Regel kurz darauf vor Gericht;
  • sich mit der Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle zu beraten, wenn der Verdächtige auf nicht schuldig plädiert, damit Sie gegebenenfalls an eine passende Unterstützungsgruppe oder Hilfseinrichtung vermittelt werden.

Wenn Sie Zeuge in einem Prozess sind, haben Sie das Recht,

  • zu beantragen, dass Sie das Gerichtsgebäude durch einen anderen Eingang als der Verdächtige und dessen Angehörige und Freunde betreten dürfen;
  • soweit es die Umstände erlauben, den Vertreter der Staatsanwaltschaft zu treffen und ihn zum Prozess zu befragen. Er wird Ihnen nach Möglichkeit sagen, wie lange Sie warten müssen, bis Sie mit Ihrer Aussage an die Reihe kommen;
  • nach Möglichkeit eine Erklärung des Vertreters der Staatsanwaltschaft zu erhalten, wenn sich das Verfahren an dem betreffenden Tag verzögert, und Auskunft darüber, wie lange Sie voraussichtlich warten müssen;
  • sich in einem von dem Verdächtigen und seinen Angehörigen und Freunden getrennten Wartebereich aufzuhalten - dies muss vom Gericht nach Möglichkeit sichergestellt werden;
  • auf Einleitung von Sondermaßnahmen, die das Gericht für Sie angeordnet hat;
  • eine Kontaktstelle am Gericht genannt zu bekommen, damit Sie in Erfahrung bringen können, was während der Verhandlung geschieht.
Letzte Aktualisierung: 14/03/2019

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3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Opfer einer Straftat sind nicht berechtigt, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Nach dem Gerichtsverfahren haben Sie Anspruch auf:

  • die Ihnen auf Beschluss der Staatsanwaltschaft zustehende Erstattung der Ausgaben, die Ihnen durch Ihr Auftreten als Zeuge vor Gericht entstanden sind;
  • Benachrichtigung durch die Victim and Witness Care Unit (Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle) über das Ergebnis des Prozesses mit einer kurzen Zusammenfassung der Urteilsbegründung, soweit sie verfügbar ist;
  • gegebenenfalls und soweit verfügbar Vermittlung durch die Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle an einen Opferunterstützungsdienst

(i) Wenn beim Crown Court ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Magistrates‘ Court eingelegt wird,

haben Sie Anspruch darauf, von Ihrer Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle folgende Informationen zu erhalten:

  • vorgelegte Rechtsmittelschriften;
  • Datum, Uhrzeit und Ort der Anhörungen;
  • das Ergebnis der Berufungsverhandlung einschließlich Änderungen am ursprünglichen Urteil.

Außerdem haben Sie Anspruch darauf,

  • sich in einem von dem Rechtsmittelführer und seiner Familie und seinen Freunden getrennten Wartebereich aufhalten zu können. Das Gericht wird dies nach Möglichkeit sicherstellen;
  • dass Ihnen eine Kontaktstelle beim Crown Court genannt wird;
  • auf Opferunterstützungsdienste hingewiesen zu werden, soweit sie in Betracht kommen und zur Verfügung stehen.

(ii) Wenn gegen ein Urteil beim Court of Appeal (Berufungsgericht) oder in einer Strafsache beim UK Supreme Court (Obersten Gerichtshof) ein Rechtsmittel eingelegt wird,

haben Sie Anspruch darauf,

  • von Ihrer Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle zu erfahren, dass ein Antrag des Rechtsmittelführers zugelassen wurde;
  • über Datum, Uhrzeit und Ort aller Anhörungen informiert zu werden;
  • zu erfahren, wenn der Rechtsmittelführer gegen Kaution vorläufig entlassen werden soll oder sich die Kautionsbedingungen geändert haben;
  • über alle Änderungen der Gerichtstermine informiert zu werden;
  • eine Kontaktadresse für die Geschäftsstelle der Abteilung Strafsachen des Berufungsgerichts (Criminal Appeal Office) oder des UK Supreme Court zu erhalten;
  • das Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens zu erfahren. Das gilt auch für sämtliche Änderungen des zuvor verhängten Urteils;
  • sich in einem von dem Rechtsmittelführer und seiner Familie und seinen Freunden getrennten Wartebereich aufhalten zu können. Das Gericht wird dies nach Möglichkeit sicherstellen. Es kommt nur selten vor, dass der Rechtsmittelführer vor dem Obersten Gerichtshof anwesend ist. Falls er anwesend ist und Sie nicht im Gerichtssaal sitzen möchten, werden besondere Vorkehrungen für Sie getroffen;
  • in der Geschäftsstelle der Abteilung Strafsachen des Berufungsgerichts (Criminal Appeal Office) oder des UK Supreme Court nach der Veröffentlichung des Gerichtsurteils eine Kopie zu verlangen.

Wenn Sie einen engen Angehörigen verloren haben, haben Sie als Hinterbliebener nach Zulassung eines Rechtsmittels Anspruch auf ein Treffen mit einem Vertreter der Staatsanwaltschaft, um sich die Art des Rechtsmittels und den Ablauf des Gerichtsverfahrens erläutern zu lassen.

Criminal Cases Review Commission

Bei Eingang eines Antrags von einem Straftäter prüft die Kommission zur Überprüfung von Strafsachen (Criminal Cases Review Commission) die gegen diesen verhängten Urteile. Die Kommission kann erneute Rechtsmittel gegen ein Urteil zulassen, wenn neue Informationen oder Argumente vorliegen, die dazu führen könnten, dass das Urteil möglicherweise nicht mehr begründet oder das Strafmaß zu hoch ist. Jedes Jahr gehen bei der Kommission etwa 1000 Anträge von verurteilten Personen ein. Davon werden etwa 30 bis 40 Fälle an das Gericht zurückverwiesen. Bei der Überprüfung einer Sache bewertet die Kommission die möglichen Folgen für Sie und entscheidet, ob Sie informiert werden sollten. Die Kommission dokumentiert die Gründe für ihre Entscheidung hinsichtlich der Kontaktaufnahme mit Ihnen und informiert gegebenenfalls die Polizei über ihre Entscheidungen.

  • Sie haben das Recht, von der Kommission informiert zu werden, wenn damit zu rechnen ist, dass Sie von der Überprüfung betroffen sein werden.
  • Wenn die Kommission entscheidet, dass es angebracht wäre, im Verlauf der Überprüfung Kontakt zu Ihnen aufzunehmen, wird sie Ihnen mitteilen, dass ein Antrag eingegangen ist und der Fall überprüft wird. Nach der Überprüfung entscheidet die Kommission, ob das Urteil an das Gericht zurückverwiesen werden soll, und Sie werden darüber informiert, es sei denn, Sie haben ausdrücklich angegeben, dass Sie nicht informiert werden wollen.
  • Wenn die Kommission es nicht für angebracht hält, Sie im Verlauf der Überprüfung zu kontaktieren, danach aber entscheidet, das Urteil an das Gericht zurückzuverweisen, ist davon auszugehen, dass sie Sie darüber informieren wird.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

  • Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an einen Opferunterstützungsdienst wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben oder nicht.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

  • Sie haben Anspruch darauf, von der Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle darüber informiert zu werden, welche Strafe gegen den Verdächtigen im Fall einer Verurteilung verhängt wurde. Dazu gehört auch eine kurze Erläuterung der Bedeutung und der Auswirkungen der verhängten Strafe.
  • Sie haben das Recht, an einen Vertreter der Staatsanwaltschaft vermittelt zu werden, der Ihre Fragen bezüglich der Strafe beantworten wird, die die Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle nicht beantworten kann.
  • Darüber hinaus haben Sie als Hinterbliebener, der einen nahen Angehörigen verloren hat, Anspruch darauf, dass Ihnen ein Vertreter der Staatsanwaltschaft das Urteil erläutert, sofern die Voraussetzungen für dieses Treffen erfüllt sind. Solche Treffen finden in der Regel im Gericht statt.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Wenn der Täter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, in eine Klinik eingewiesen wird oder unter Aufsicht des Bewährungsausschusses steht, haben Sie ein Recht darauf, von der Opfer- und Zeugenbetreuungsstelle darauf hingewiesen zu werden, dass Sie ein Informationssystem für Opfer nach der Verurteilung des Täters nutzen können. Außerdem können Sie die Opferinformationsstelle (Victim Information Unit) um Auskünfte bitten. Die vom Probation Board for Northern Ireland (PBNI, Bewährungsausschuss für Nordirland) betriebene Informationsstelle koordiniert den gesamten Opferdienst, der alle drei Opferinformationssysteme umfasst. Bei diesen drei Systemen handelt es sich um das Informationssystem für Opfer nach der Entlassung des Täters (PRVIS), das Opferinformationssystem des PBNI und das Informationssystem für Opfer geistig verwirrter Täter. Sie betreffen:

  • jugendliche Straftäter, gegen die das Äquivalent einer lebenslangen Freiheitsstrafe verhängt wurde und die die vom Crown Court wegen einer schweren Straftat verurteilt oder in eine Jugendstrafanstalt (Young Offenders Centre) eingewiesen wurden (mit Vollendung des 18. Lebensjahres). Die Haftregelung gilt auch für erwachsene Straftäter (18 Jahre und älter), die zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt worden sind;
  • Straftäter, die unter Aufsicht des Bewährungsausschusses gestellt sind, und
  • Straftäter, deren Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik mit Sicherungsverwahrung angeordnet wurde.

Prisoner Release Victim Information Scheme (PRVIS)

Wenn Sie sich beim PRVIS anmelden, werden Sie von der Opferinformationsstelle unverzüglich (sobald diese von einer Entscheidung oder einem Ergebnis in Kenntnis gesetzt wird) informiert über:

  • das Jahr und den Monat, in dem ein Strafgefangener aus der Haft entlassen werden soll oder ein Hafturlaub in Betracht kommt;
  • einen vorgesehenen Hafturlaub für den Gefangenen;
  • alle Entscheidungen hinsichtlich eines Hafturlaubs und
  • alle bekannten Umstände der Entlassung des Strafgefangenen oder Auflagen für den Hafturlaub sowie über Verstöße gegen diese Auflagen, die dazu führen, dass der Betreffende wieder inhaftiert wird, soweit diese Information niemanden in Gefahr bringt und kein Risiko besteht, dass dem Täter Schaden zugefügt wird.

Wenn der Täter eine lebenslange Freiheitsstrafe oder eine verlängerte Haftstrafe von unbestimmter Dauer verbüßen muss, bei der Mitglieder des Bewährungsausschusses (Parole Commissioners) über eine mögliche Freilassung befinden müssen, werden Sie von der Opferinformationsstelle darüber informiert, wann mit der Entlassung zu rechnen ist. Sie haben das Recht, gegenüber den Mitgliedern des Bewährungsausschusses Ihre Ansicht zu der bevorstehenden Entlassung des Strafgefangenen zu äußern (vermittelt durch die Opferinformationsstelle). Sie haben das Recht, über die Entscheidung der Mitglieder des Bewährungsausschusses und, sobald die Entlassung des Gefangenen bevorsteht, über die Bewährungsauflagen informiert zu werden.

Außerdem muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, sich gegenüber der Opferinformationsstelle zu äußern oder Bedenken hinsichtlich Ihrer eigenen Sicherheit vorzubringen, damit diese in den Bewertungsprozess einfließen können, wenn ein Täter Hafturlaub beantragt oder auf Bewährung entlassen werden soll.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass Sie erst nach der Entlassung informiert werden können. Sollte ein Straftäter, von dessen Straftat Sie betroffen sind, aus der Haft fliehen, haben Sie das Recht, unverzüglich von der Polizei oder der Gefängnisleitung darüber informiert zu werden, es sei denn, dass die Verbreitung dieser Information jemanden in Gefahr bringen könnte oder das Risiko besteht, dass dem Täter Schaden zugefügt werden könnte. Außerdem haben Sie Anspruch darauf, von der Polizei oder der Gefängnisleitung über alle zu Ihrem Schutz eingeleiteten Maßnahmen informiert zu werden.

Probation Board for Northern Ireland Victim Information Scheme

Wenn Sie sich zum Opferinformationssystem des PBNI anmelden, haben Sie das Recht, von der Opferinformationsstelle unverzüglich (sobald diese von einer Entscheidung oder einem Ergebnis in Kenntnis gesetzt wurde) informiert zu werden über:

  • die vorgesehene Vorgehensweise in diesem Fall;
  • Art und Dauer der Aufsicht, unter die der Täter gestellt wird, und über die allgemeinen Bedingungen dieser Aufsicht (und eventuelle Änderungen);
  • alle weiteren an die Aufsicht geknüpften Bedingungen, auch wenn sie geändert werden;
  • die Zahl der Stunden gemeinnütziger Arbeit (falls zutreffend) und
  • alle sonstigen in dem Fall verhängten Strafen.

Sie können selbst entscheiden, in welcher Form Sie informiert werden möchten (z. B. persönlich, telefonisch oder schriftlich). Eventuelle Bedenken können Sie gegenüber einem Mitarbeiter der Opferinformationsstelle zum Ausdruck bringen. In bestimmten Fällen erhalten Sie zudem Gelegenheit, Ihre Sichtweise und Ihre Bedenken in einem Opferbericht darzulegen, damit sie von den Mitgliedern des Bewährungsausschusses berücksichtigt werden können.

Mentally Disordered Offenders Victim Information Scheme

Im Rahmen dieses Informationssystems für Opfer geistig verwirrter Täter werden Sie über jeden für den Täter vorgesehenen Freigang aus der Klinik und über seine bedingte oder endgültige Entlassung informiert. Wenn Sie sich zu diesem System anmelden, haben Sie Anspruch darauf, von der Opferinformationsstelle unverzüglich (sobald diese von einer Entscheidung oder einem Ergebnis in Kenntnis gesetzt wurde) informiert zu werden über

  • einen erwogenen Freigang,
  • den Umstand, dass innerhalb der nächsten Wochen ein Freigang gewährt oder der Straftäter aus der Klinik entlassen werden soll, mit allen für Sie wichtigen Bedingungen, und
  • alle relevanten Bedingungen, die für den aus der Klinik entlassenen Straftäter gelten.

Außerdem muss Ihnen Gelegenheit gegeben werden, der Opferinformationsstelle schriftlich darzulegen, wie der geplante Hafturlaub oder die Entlassung sich Ihrer Meinung nach auf Ihre Sicherheit auswirken könnte und welche Auflagen dem Täter bei Verlassen der Klinik gemacht werden sollten.

Letzte Aktualisierung: 14/03/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

4 - Entschädigung

Wie kann ich Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Täter geltend machen?  (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Adhäsionsverfahren)

Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind, steht Ihnen möglicherweise Schadenersatz zu. Sofern keine guten Gründe dagegen sprechen, sollten Sie den Vorfall so schnell wie möglich bei der Polizei anzeigen und innerhalb von zwei Jahren (ab dem Vorfall, der die Verletzung verursacht hat) Entschädigungsleistungen gegenüber dem Täter geltend machen. Die Zweijahresfrist muss nicht eingehalten werden, wenn es nach Auffassung der Entschädigungsstelle (Compensation Services) gute Gründe für die Verzögerung gibt und eine Verlängerung der Frist im Interesse der Justiz ist. Weitere Informationen über Entschädigungsleistungen für die Opfer von Gewaltverbrechen finden Sie unter: Link öffnet neues Fensterhttp://www.nidirect.gov.uk/articles/compensation-criminal-injuries.

Gerichtlich angeordnete Entschädigung

Magistrates' Courts können pro Anklage eine Entschädigungszahlung bis zu 5000 GBP anordnen. Der Crown Court ist nicht an einen Höchstbetrag gebunden, doch er muss die finanziellen Verhältnisse des Straftäters berücksichtigen.

Das Gericht muss eine unter Berücksichtigung aller Beweise und Aussagen von Anklage und Verteidigung in der Höhe angemessene Entschädigung festlegen.

Die Gerichte messen der Entschädigungsanordnung große Bedeutung bei. Wird keine entsprechende Anordnung erlassen, muss dies begründet werden.

Das Gericht verurteilte den Täter, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Die Vollstreckung einer Entschädigungsanordnung ist Sache der Gerichte.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt?  Unter welchen Voraussetzungen?

Nein, in Nordirland ist keine Vorauszahlung auf eine gerichtlich angeordnete Entschädigung möglich.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Möglicherweise steht Ihnen aufgrund des Criminal Injuries Compensation Scheme eine Entschädigung zu. Weitere Informationen finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.nidirect.gov.uk/articles/compensation-criminal-injuries.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Nach dem Criminal Injuries Compensation Scheme können Sie auch dann einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn der Täter unbekannt ist oder nicht verurteilt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter Link öffnet neues Fensterhttps://www.nidirect.gov.uk/articles/compensation-criminal-injuries.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Wenn die Entschädigungsstelle (Compensation Services) festgestellt hat, dass Sie die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllen, die endgültige Entscheidung aber noch aussteht, wird sie möglicherweise eine Abschlagszahlung leisten. Eine endgültige Entscheidung wird die Entschädigungsstelle vermutlich erst dann treffen, wenn die Langzeitfolgen Ihrer Verletzung feststehen.

Letzte Aktualisierung: 14/03/2019

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5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Der Victim Support NI (Opferunterstützung Nordirland) bietet Informationen über die in Ihrer Nähe befindlichen Unterstützungsdienste. Siehe Victim Charter und Witness Charter. Link öffnet neues Fensterhttp://www.victimsupportni.com/

Victim Support Hotline

Der Opferinformationsdienst (Victim Information Service) betreibt eine Hotline unter der Rufnummer +44 808 168 9293.

Ist die Opferunterstützung kostenlos?

Ja.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Die Polizei und die Opfer- und Zeugenbegleitungsstelle müssen Sie darüber informieren, wo und wie Sie Beratung oder Unterstützung, auch ärztliche Hilfe und fachliche (z. B. psychologische) Unterstützung bekommen und wo Sie alternative Unterbringungsmöglichkeiten finden.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisationen erhalten?

Viele Nichtregierungsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen bieten Opfern von Straftaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Hilfe, Unterstützung und Beratung sowie andere allgemeine und fachspezifische Dienste.

Letzte Aktualisierung: 14/03/2019

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