Bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei sollten Sie folgende Informationen erhalten:
k. wie und unter welchen Voraussetzungen Ihnen Kosten für die Teilnahme am Strafverfahren erstattet werden können.
Als Opfer einer in einem anderen Mitgliedstaat begangenen Straftat haben Sie, wenn Sie in Malta leben, das Recht, die Straftat bei der maltesischen Polizei anzuzeigen. Sobald Sie Anzeige erstattet haben, ist die maltesische Polizei verpflichtet, die Anzeige unverzüglich an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats zu senden, in dem die Straftat begangen wurde, es sei denn, diese haben bereits selbst ein Verfahren eingeleitet.
Wenn Sie eine Straftat zur Anzeige bringen, sollte die Polizei Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige geben, in der die wesentlichen Elemente der Straftat dargelegt sind. Außerdem sind Sie berechtigt, auf Anfrage Informationen über Folgendes zu erhalten:
In den Fällen nach den Buchstaben a und c sind die Gründe für die Entscheidung oder deren Zusammenfassung anzugeben.
Die Polizei sollte sicherstellen, dass Sie alles verstehen und verstanden werden können. Wenn Sie des Maltesischen oder des Englischen nicht mächtig sind, haben Sie das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung in eine Sprache, die Sie verstehen.
Die Kommunikation muss in einfacher und verständlicher Sprache erfolgen. Auch sollte ihren persönlichen Merkmalen Rechnung getragen werden, einschließlich etwaiger Behinderungen, die Ihre Fähigkeit, zu verstehen oder sich verständlich zu machen, beeinträchtigen können. Außerdem haben Sie bei der ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei das Recht, von einer Person Ihrer Wahl begleitet zu werden, wenn Sie aufgrund der Wirkungen der Straftat Unterstützung benötigen, um zu verstehen oder sich verständlich zu machen. Handelt es sich beim Opfer um eine Person mit einer Behinderung oder um einen Minderjährigen, fordert die Polizei stets die Unterstützung von Sozialarbeitern der Appoġġ Agency (Aġenzija Appoġġ) an und kann, falls dies für notwendig erachtet wird, auch die Unterstützung weiterer einschlägiger Fachkräfte anfordern.
Während Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit der Polizei erhalten Sie Informationen darüber, welche Unterstützung Sie von wem erhalten können, einschließlich medizinischer und psychologischer Unterstützung und sogar einer alternativen Unterbringung. Darüber hinaus sollte die Polizei Sie unverzüglich an Opferbetreuungsstellen verweisen.
Die Unterstützung wird vertraulich gewährt.
Sie können sich an Opferbetreuungsstellen wenden, noch bevor Sie eine Straftat zur Anzeige gebracht haben.
Die Polizei sollte unverzüglich sicherstellen, dass Sie in Sicherheit sind, wenn sich nach einer ersten Prüfung herausstellt, dass Sie in Gefahr sind. Kommt die Polizei zu dem Schluss, dass es sich bei dem Täter um eine gefährliche Person handelt, kann sie den Täter festnehmen, den Fall sofort vor Gericht bringen und das Gericht ersuchen, die Inhaftierung des Täters anzuordnen.
Sie können zudem den für Ihren Fall zuständigen Polizeibeamten ersuchen, sie in ein Zeugenschutzprogramm aufzunehmen. Sie müssen erklären, dass Sie während der Gerichtsverhandlung gegen den Täter aussagen werden. Ist der Polizeibeamte davon überzeugt, dass Ihre Aussage oder andere Beweise, die sich in Ihrem Besitz befinden, wichtig für den Fall sind, ersucht er den Generalstaatsanwalt, Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufzunehmen. Das Programm kann sich auch auf Familienangehörige und sonstige Verwandte erstrecken. Es besteht in der Regel aus Maßnahmen des Personen- und/oder Objektschutzes.
Die Polizei.
Ja, die Polizei prüft dies.
Sollte sich während des Verfahrens herausstellen, dass nach wie vor Gefahr besteht, kann die Polizei das Gericht ersuchen, eine Schutzanordnung für Sie und Ihre Familie zu erlassen.
Opfer von häuslicher Gewalt werden in speziellen Unterkünften untergebracht.
Wenn Sie minderjährig sind, können Ihre Eltern oder Ihr Vormund die Straftat für Sie zur Anzeige bringen.
Können Ihre Eltern oder Ihr Vormund Sie aufgrund eines Interessenkonflikts nicht vertreten oder sind Sie unbegleitet oder von Ihrer Familie getrennt, bestellt das Gericht von Amts wegen einen Kinderanwalt oder einen Rechtsbeistand, um Ihre Interessen zu vertreten.
Sie gelten als Opfer und haben die gleichen Rechte wie Opfer von Straftaten.
Sie können die Straftat für das Opfer melden, wenn Sie Ehegatte, Elternteil, Kind, Bruder bzw. Schwester oder Vormund des Opfers sind.
Während des Strafverfahrens steht eine Mediation zwischen dem Opfer und dem Täter zur Verfügung, wenn der Täter die Straftat gesteht oder für schuldig befunden wird. Bei einem Geständnis oder einem Schuldspruch gibt es verschiedene Möglichkeiten, über die Gerichte (Qrati tal-Ġustizzja) eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Der Zugang zu Mediationsleistungen kann auf Antrag des Staatsanwalts und/oder des Strafverteidigers und/oder des Bewährungshelfers beim Gericht gewährt werden, sodass die Sache dann im Rahmen der Mediation behandelt werden könnte.
Gibt das Gericht dem Antrag statt, so wird die Sache an den Ausschuss für Täter-Opfer-Ausgleich (Victim Offender Mediation Committee) beim Department of Probation and Parole im maltesischen Innenministerium verwiesen. Der Ausschuss entscheidet nach Prüfung aller einschlägigen Informationen, ob eine Mediation zweckdienlich ist. Entscheidet der Ausschuss positiv, so wird die Sache einem Mediator zugewiesen. Der Mediator kontaktiert sowohl das Opfer als auch den Täter und trifft sich einzeln mit ihnen mit dem Ziel, eine dritte Sitzung zu organisieren, an der beide Parteien teilnehmen. Damit das Mediationsverfahren vorankommt, muss der Mediator sicherstellen, dass es für beide Parteien von Nutzen ist und dass kein Risiko einer sekundären Viktimisierung besteht.
Ihre Rechte sind im „Victims of Crime Act“ (Att dwar il-Vittmi tal-Kriminalità) – Kapitel 539 der Gesetzessammlung „Laws of Malta“ – verankert.
Die Mediation ist im „Restorative Justice Act“ (Att dwar il-Ġustizzja Riparatriċi) – Kapitel 516 der Gesetzessammlung „Laws of Malta“ – geregelt.
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