Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich gegenüber dem Täter Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen? (z. B. Gerichtsverfahren, Zivilklage, Schadenersatzklage)

Das Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz gegenüber dem Täter besteht in der Erhebung eines Zivilklage gegen den Täter, es sei denn, das Strafgericht hat den Täter bereits dazu verurteilt, Schadenersatz an das Opfer zu zahlen.

Das Gericht hat den Täter dazu verurteilt, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

In diesem Fall haben Sie das Recht, das Urteil vollstrecken zu lassen, als ob das Zivilgericht zu Ihren Gunsten entschieden hätte. Folglich können Sie auch eine dinglichen Arrest oder einen Pfändungsbeschluss beantragen.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Voraussetzungen?

Wenn der Täter nicht zahlt, kann die Regierung dem Opfer unter bestimmten Bedingungen eine Vorauszahlung leisten, die nach Ermessen des Generalstaatsanwalts festgelegt werden kann.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Ja, Sie haben das Recht, im Rahmen der Entschädigungsregelung für Opfer von Straftaten (Criminal Injuries Compensation Scheme) eine Entschädigung durch den Staat zu beantragen.

http://www.justiceservices.gov.mt/DownloadDocument.aspx?app=lom&itemid=8983&l=2

Das elektronische Formular ist abrufbar unter: https://eforms.gov.mt/pdfforms.aspx?fid=pjd010m

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht selbst dann, wenn der Täter nicht verurteilt wurde oder unbekannt ist.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

In Ausnahmefällen kann bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Schadenersatzforderung eine Sofortzahlung geleistet werden.

Letzte Aktualisierung: 04/05/2021

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