Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Die Verhandlung vor Gericht endet mit einem Gerichtsurteil, mit dem der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird. Wird der Angeklagte für schuldig befunden, verhängt der Richter eine Strafe gegen ihn. Nach maltesischem Recht haben nur der Angeklagte und der Generalstaatsanwalt das Recht, gegen die Verurteilung/den Freispruch und/oder gegen die Strafe vor dem Berufungsgericht für Strafsachen (Court of Criminal Appeal) Rechtsmittel einzulegen.

Wenn jedoch ein Rechtsmittel eingelegt wurde und Sie während des ersten Verfahrens eine Zivilpartei waren, kann Ihr Anwalt alle relevanten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren prüfen.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Nach Inkrafttreten der Verurteilung haben Sie das Recht, eine Kopie der Gerichtsentscheidung zu erhalten. Wird der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, haben Sie das Recht, darüber informiert zu werden, wenn der Täter entlassen wird oder aus der Haft flieht.

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange?

Sie haben nach Abschluss des Strafverfahrens, während des Gerichtsverfahrens und für einen angemessenen Zeitraum Anspruch auf Unterstützung oder Schutz.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Sie erhalten eine Kopie des rechtskräftigen Urteils.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Ja, Sie werden benachrichtigt, wenn der Täter entlassen wird oder aus der Haft flieht.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Sie werden nicht in solche Entscheidungen einbezogen; gleichwohl werden Sie darüber informiert.

Letzte Aktualisierung: 04/05/2021

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