Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Nach der ersten Kontaktaufnahme mit den Strafverfolgungsbehörden wird man Sie als die geschädigte Partei in einer Ihnen verständlichen Sprache über Folgendes informieren: medizinische Einrichtungen in der näheren Umgebung, Frauenhäuser, Anti-Gewalt-Zentren und Notunterkünfte. Befinden sich Minderjährige unter den Opfern, muss das Jugendgericht informiert werden, um die Situation einzuschätzen und etwaige Schutzmaßnahmen zu prüfen. Die Strafverfolgungsbehörden haben die Pflicht, Sie auf Wunsch jederzeit an folgende Organisationen weiterzuvermitteln:

  • Einrichtungen der Opferhilfe
  • auf Rechtsberatung spezialisierte Behörden
  • Anwaltskammern (Consigli dell’Ordine)
  • nichtstaatliche Organisationen
  • Rechtskliniken – rechtsmedizinische Abteilungen
  • staatliche Behörden, die mit rechtlicher Unterstützung befasst sind (Justizministerium, Innenministerium)

Organisationen der Opferhilfe

Nichtstaatliche Organisationen – Verbände zur rechtlichen Unterstützung von Opfern von Straftaten

  1. Gewerkschaften: Confederazione Generale Italiana del Lavoro(CGIL) – Confederazione Italiana Sindacati Lavoratori(CISL) – Unione Italiana del Lavoro(UIL)
  2. Associazione Libera [Antimafia-Organisation] – 0832 683429‑683430
  3. Frauenhaus Rom – 06 6840 172006
  4. Verbraucherverbände
  5. Nationales Netzwerk der Verbände für Seniorenrechte (Associazioni per i Diritti degli Anziani –ADA) – 06 48907327
  6. Dafne (Netzwerk zur Unterstützung von Gewaltopfern) – 011 5683686

Helpline gegen Menschenhandel – 800 290 290

Helpline für Gewaltopfer – 1522

Helpline gegen Diskriminierung – 800 90 10 10

Helpline für Opfer von Genitalverstümmelung – 800 300 558

Helpline für Opfer von Terrorismus und organisierter Kriminalität – 06.46548373 – 06.46548374 – 06.46548375

Helpline für Opfer von Mafia-Kriminalität – 800 191 000

Helpline für Opfer von Erpressung und Wucher – 800 999 000

Helpline in allen Sprachen zur Meldung diskriminierender und rassistischer Vorfälle – 800 90 10 10

Notruf für Minderjährige – 114

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Die Opferhilfe ist kostenlos.

Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Gewaltdelikte können traumatische Folgen für das Opfer haben; möglicherweise suchen Sie in einem solchen Fall Hilfe bei den entsprechenden Stellen der örtlichen Gesundheitsbehörde (Azienda Sanitaria Locale –ASL), z. B. bei Familienberatungszentren (Consultorio familiare), oder der Gemeinde (soziale Dienste). Befinden sich Minderjährige unter den Opfern, muss das Jugendgericht informiert werden, um die Situation einzuschätzen und etwaige Schutzmaßnahmen zu prüfen. Die Polizeibehörden (Militärpolizei (Carabinieri), Polizia di Stato, Gemeindepolizei usw.) haben die Pflicht, Sie auf Wunsch jederzeit an die genannten Organisationen weiterzuvermitteln. Einige der Anti-Gewalt-Zentren umfassen sichere Häuser, in denen Sie in schwereren Fällen untergebracht werden können, um weiterer Gewalt zu entgehen. Um Informationen über Anti-Gewalt-Zentren in Ihrer Region zu erhalten oder mit ihnen Kontakt aufzunehmen, können Sie auch die kostenlose Rufnummer 1522 wählen, die vom italienischen Ministerratspräsidium betrieben wird. Wenn Sie sich in persönlichen Schwierigkeiten befinden, können Sie auch die Hilfe eines Unterstützungsbeauftragten (Amministratore di Sostegno) in Anspruch nehmen. Unterstützungsbeauftragte sind unmittelbar der Vormundschaftsabteilung des Zivilgerichts unterstellt und haben die Aufgabe, unentgeltlich Menschen in Schwierigkeiten, auch vorübergehender Natur, bei der Wahrnehmung ihrer Interessen beizustehen. Eine entsprechende Anfrage können Sie direkt an das Zivilgericht richten oder Sie können Ihre Situation bei den Sozialdienststellen der Gemeinde vortragen, damit diese die Behörde für Zivilangelegenheiten bei der Staatsanwaltschaft unterrichten, die dann in Ihrem Interesse tätig werden kann.

Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisationen erhalten?

Nichtstaatliche Organisationen bieten unterschiedliche Arten von Unterstützung an, z. B. psychologische Unterstützung, vorübergehende Unterbringung in Einrichtungen wie Frauenhäusern, Rechtsberatung, materielle Unterstützung, Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs usw.

Letzte Aktualisierung: 13/10/2020

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