Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Sie gelten als Opfer einer Straftat, wenn Sie aufgrund eines nach griechischem Recht strafbaren Vorfalls zu Schaden gekommen sind, wenn Sie also zum Beispiel verletzt wurden oder Ihr Eigentum beschädigt oder gestohlen wurde. Nach dem Gesetz stehen Ihnen als Opfer einer Straftat vor, während und nach der Gerichtsverhandlung bestimmte persönliche Rechte zu.

In Griechenland beginnen Strafverfahren mit der Untersuchung der Straftat in einem Ermittlungsverfahren. In bestimmten Fällen werden die Ermittlungen in ein Vorermittlungsverfahren und eine gerichtliche Untersuchung unterteilt. Ziel des Vorermittlungsverfahrens ist es, die Umstände des Vorfalls zu untersuchen und festzustellen, ob ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte oder nicht.

Die Ermittlungen werden von der Polizei und Gerichtsbediensteten – dem Staatsanwalt, dem Ermittlungsrichter oder beiden – durchgeführt. Am Ende der Ermittlungen leitet der zuständige Polizeibeamte alle zusammengetragenen Beweismittel an den Staatsanwalt weiter. Der Staatsanwalt prüft dann die bis dahin erzielten Ergebnisse und leitet die Sache mit seiner Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise weiter.

Nach Prüfung der Akte und der Empfehlung des Staatsanwalts ordnet das Gericht eine Verhandlung an oder stellt den Fall ein.

In der Gerichtsverhandlung prüft das Gericht alle zusammengetragenen Beweismittel und entscheidet, ob der Angeklagte schuldig ist. Wird der Angeklagte für schuldig befunden, wird er verurteilt. Wird der Angeklagte für nicht schuldig befunden, erfolgt ein Freispruch.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

4 - Entschädigung

5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Letzte Aktualisierung: 12/06/2023

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