Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Umfassende Informationen zur Hilfe und Unterstützung nach einer Straftat liefern Ihnen die zentrale Opferschutzplattform des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) „http://www.hilfe-info.de“ sowie die vom BMJV herausgegebene „Opferfibel“, die Sie über die Homepage des BMJV herunterladen können. Die bundesweite Opferschutzplattform enthält zudem einen sogenannten Beratungsstellen-Finder, über den Betroffene schnell Hilfsangebote in ihrer Nähe mit telefonischer, Online- oder persönlicher Beratung finden können. Die jeweiligen Daten werden von „ODABS“, der Online-Datenbank für Betroffene von Straftaten (www.odabs.org), zur Verfügung gestellt von, die wiederum durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert wird.

Eine Darstellung der verschiedenen Hilfsmöglichkeiten finden Sie im Folgenden.

Hotline der Opferhilfe

Eine Übersicht der wichtigsten kostenfreien Hilfetelefone (Die Erreichbarkeit dieser Telefonnummern aus dem Ausland wird nicht gewährleistet). In der Bundesrepublik Deutschland finden Sie auf www.hilfe-info.de:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016

Hilfetelefon Gewalt an Männer: 0800 1239900

berta – Beratung und telefonische Anlaufstelle: 0800 30 50 750

Elterntelefon: 0800 11 10 550

Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020

Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 21 000

Unter der europaweit für Opferhilfe geltenden vom WEISSEN RING e.V. eingerichteten Nummer 116006 können Opfer rund um die Uhr Hilfe und Unterstützung erhalten.

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Für die allgemeine Opferhilfe sind in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig. Sie engagieren sich durch zahlreiche unterschiedliche Maßnahmen, um die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern und ihnen geeignete Hilfe anbieten zu können. Dies geschieht beispielsweise durch die Bestellung von Opferschutzbeauftragten bei den Polizeidienststellen, durch Einrichtung von Zeugenbetreuungsstellen, Unterbringungsmöglichkeiten für misshandelte Frauen und Mädchen, Bereitstellung von Informationsmaterial für Kriminalitätsopfer und finanzielle Unterstützung. In mehreren Ländern sind besondere Landesstiftungen mit regionalen Beratungsstellen und Opferbüros eingerichtet worden. Unter https://www.hilfe-info.de/WebS/hilfeinfo/DE/HilfeUndBeratung/AnsprechpartnerUndBeratungsstellen/EinrichtungenOpferhilfe/EinrichtungenDerOpferhilfe.html finden Sie eine Übersicht über die jeweiligen regionalen Angebote.

Es gibt aber auch zentrale Ansprechpartner sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Auf Bundesebene wurde beispielsweise Herr Prof. Dr. Franke als Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland ernannt. Dr. Felix Klein ist der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus und Herr Dr. Rörig der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.

13 Bundesländer haben ebenfalls eine Opferbeauftragte oder einen Opferbeauftragten benannt. Die Zuständigkeiten sind jedoch unterschiedlich zugeschnitten. Eine Übersicht der einzelnen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter www-hilfe-info.de.

Im Strafverfahren können Sie als Opfer einer Straftat rechtliche Unterstützung durch einen Anwalt erhalten, beispielsweise einen Zeugenbeistand für Ihre Aussage oder als Nebenklageberechtigte/r auch schon vor der Erklärung, dass Sie dem Verfahren beitreten wollen. Sie können sich durch einen anwaltlichen Verletztenbeistand vertreten lassen oder auch eine Person Ihres Vertrauens zur Vernehmung mitnehmen, es sei denn dies würde den Untersuchungszweck gefährden.

Neben rechtlichem Beistand gibt es die Möglichkeit, sich vor, während und nach der Hauptverhandlung durch eine psychosoziale Prozessbegleitung unterstützen zu lassen, die minderjährigen Opfern von Sexual- und Gewaltstraftaten, aber auch besonders schutzbedürftigen erwachsenen Verletzten schwerer Gewalt- und Sexualdelikte kostenfrei beigeordnet wird.

Medizinische Unterstützung

Außerdem bieten Traumaambulanzen kurzfristige psychologische Hilfe für Betroffene von Gewalttaten. Solche Anlaufstellen gibt es in ganz Deutschland. In einer Traumaambulanz erhalten Betroffene von Gewalt schnell psychologische Unterstützung. Vielen Betroffenen von Straftaten geht es nach wenigen Beratungs- bzw. Psychotherapiesitzungen bereits deutlich besser. Sofern es erforderlich ist, kann eine darüber hinausgehende längerfristige Behandlung, zum Beispiel eine ambulante Psychotherapie oder ein stationärer Aufenthalt in einer Psychiatrie oder einer psychosomatischen Klinik, angeboten oder vermittelt werden. Viele Traumaambulanzen sind an eine Psychiatrie oder ein Krankenhaus angeschlossen, sodass häufig auch die ärztlich-psychiatrische Versorgung sichergestellt werden kann.

Eine Übersicht der Traumaambulanzen im Bundesgebiet finden Sie unter Hilfe-Info.de.

Betroffene von sexualisierter oder körperlicher Gewalt können die sichtbaren Verletzungen dokumentieren lassen. Eine ärztliche Bescheinigung über die erlittenen Verletzungen stellen ihnen nach einer Untersuchung grundsätzlich Ärztinnen und Ärzte in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus aus. In manchen Städten gibt es auch spezielle Gewaltschutzambulanzen, die die Verletzungen für die Betroffenen von Straftaten dokumentieren.

In Gewaltschutzambulanzen kann man sich von Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmedizinern untersuchen und Verletzungen oder andere Spuren sichern lassen.

Finanzielle Unterstützung

Daneben gibt es zahlreiche staatliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten: Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bekommen. Hierfür muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen sogenannten Landesversorgungsamt gestellt werden. Eine Übersicht der verschiedenen Landesversorgungsämter ist ebenfalls auf der Opferschutzplattform Hilfe-Info.de ebenfalls enthalten. Hierzu zählen im Übrigen auch Leistungen der Traumaambulanzen.

Nach extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten können Betroffene sogenannte Härteleistungen erhalten. Hier ist das Bundesamt für Justiz der zuständige Ansprechpartner.

Kommt es bei der beruflichen Tätigkeit, bei Ausflügen mit einer Schulklasse oder einer universitären Seminargruppe und damit zusammenhängenden Wegen zu Verletzungen infolge einer Gewalttat, können unter Umständen Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden. Dann sind die Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften Ansprechpartner.

Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. kommt als Leistungsträger in Betracht, wenn bei einer Gewalttat ein Fahrzeug zum Einsatz kam. Davon sind z.B. Fälle erfasst, in denen ein Fahrzeug nicht versichert war, in denen Fahrerflucht begangen worden ist oder wenn der Fahrer vorsätzlich und widerrechtlich gehandelt hat.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Nichtstaatliche professionelle und ehrenamtliche Opferhilfeeinrichtungen engagieren sich durch viele unterschiedliche Maßnahmen, um die Situation der Betroffenen zu verbessern und ihnen passende Hilfen anbieten zu können.

Die Expertinnen und Experten der Opferhilfeeinrichtungen bieten die Möglichkeit, über die Folgen der Tat zu sprechen, sie leisten psychosoziale Unterstützung, informieren über ein mögliches Strafverfahren und finanzielle Entschädigungsleistungen. Sie können auch weitere Hilfen, wie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder psychotherapeutische Unterstützung, vermitteln.

Als bundesweit handelnde Opferhilfeorganisation ist der „WEISSER RING e. V.“ zu nennen. Der Verein bietet neben Anlaufstellen in ganz Deutschland zum Beispiel auch das oben bereits genannte „Opfertelefon“ (Rufnummer: 116 006) an, bei dem Opfer von Straftaten schnelle und professionelle Unterstützung erhalten. Zu den Hilfsangeboten des Weißen Rings gehören insbesondere Beratung, Hilfe im Umgang mit Behörden und Gerichten, Vermittlung einer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung, kostenlose erste medizinische/ psychologische Beratung bei Fällen von Stress in Folge von Verbrechen, Begleitung zu Gericht sowie finanzielle Unterstützung. Der WEISSE RING e.V. etabliert außerdem Projekte zur Opferentschädigung und für den Täter-Opfer-Ausgleich.

Der „Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V.“ (ado) wirkt als Dachorganisation verschiedener professionell tätiger regionaler Opferhilfeeinrichtungen. Ziele sind unter anderem ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Opferhilfeeinrichtungen der Bundesrepublik, die Installierung von Standards professioneller Opferhilfe, die Gründung weiterer professioneller Opferhilfeeinrichtungen und die Zusammenarbeit der verschiedenen Opfereinrichtungen. Auch beim ado erhalten Sie Beratung und Hilfe im Umgang mit Behörden, ferner die Möglichkeit zu psychologischer Krisenintervention und Vermittlung medizinischer und therapeutischer Behandlung, Vermittlung einer Rechtsberatung, Begleitung zu Polizei, Behörden und Gerichten sowie zur Durchführung oder Vermittlung eines Täter-Opfer-Ausgleichs.

Eine Reihe von Hilfseinrichtungen hat sich auf die Beratung und Betreuung von Betroffenen spezieller Straftaten, insbesondere von Sexualstraftaten, rassistischen, antisemitischen oder auch homo- und transphoben Übergriffen, spezialisiert. Auch diese sind in verschiedenen Dachverbänden organisiert, zum Beispiel:

VBRG – Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt

BFF – Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland

Neben diesen überregionalen Opferhilfeinitiativen engagieren sich zahlreiche Hilfseinrichtungen auf regionaler und lokaler Ebene, die ebenfalls mit großem Engagement tätig sind. Sie werden Ihnen im Beratungsstellen-Finder auf http://www.hilfe-info.de angezeigt.

Letzte Aktualisierung: 08/10/2021

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