Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Frankreich

Inhalt bereitgestellt von
Frankreich

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft) nach der Straftat, noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Wenn die Straftat nicht zur Anzeige gebracht wird und die Justizbehörden, die Polizei oder Gendarmerie nicht über sie in Kenntnis gesetzt werden, erhalten Sie keine Informationen, da die Behörden nicht wissen, dass eine Straftat verübt wurde.

Werden die Justizbehörden, die Polizei oder Gendarmerie über die Straftat (auf andere Weise als durch eine Klage durch Sie als Opfer) in Kenntnis gesetzt, werden Sie geladen, um über den von Ihnen erlittenen Schaden und die Umstände der Straftat auszusagen. Dabei werden Sie über Ihre Rechte informiert.

Wenn Sie die Straftat selbst bei der Polizei oder Gendarmerie oder bei den Justizbehörden zur Anzeige bringen, werden Sie ebenfalls befragt, sobald die Tatsachen gemeldet werden, und über Ihre Rechte belehrt.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Wenn Sie ein französischer Staatsangehöriger sind, können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Gendarmerieeinheit in Frankreich Anzeige erstatten. Ihre Anzeige wird in Frankreich bearbeitet, wenn die französischen Behörden zuständig sind, oder an die zuständigen Behörden des Staates verwiesen, in dem sich die Straftat ereignet hat.

Wenn Sie ein ausländischer Staatsangehöriger sind, der Opfer einer in Frankreich begangenen Straftat geworden ist, können Sie bei jeder Polizeidienststelle oder Gendarmerieeinheit in Frankreich Anzeige erstatten. Während der Vernehmung oder beim Erstatten der Anzeige können Sie von einem Dolmetscher unterstützt werden. Sie werden in geeigneter Form über den Ausgang informiert. Ihre Rechte werden auf dieselbe Weise geschützt, wie die französischer Staatsangehöriger, da ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Opfers jeweils dieselben gesetzlichen Bestimmungen über die Informierung der Opfer und den Schutz ihrer Rechte gelten.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Staates sind, der ein internationales Abkommen mit Frankreich geschlossen hat, haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Schließlich haben Opfer, die gegen eine Person Anzeige erstatten, die als Zuhälter oder im Menschenhandel tätig ist, oder die gegen eine solche Person aussagen, das Recht auf eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich, die sie zur Arbeit berechtigt. Dies gilt nicht, wenn ihre Anwesenheit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Wenn Sie eine Straftat anzeigen, werden Ihre Kontaktdaten aufgenommen, so dass Sie während der Ermittlungen kontaktiert werden können. Sie werden auch über Ihre Rechte informiert und darüber, wie Sie diese ausüben können.

Informationen, die das Opfer über den Fortschritt der Ermittlungen erhält

Sie können bei der Polizei oder Gendarmerie, beim Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter (wenn die Sache verwiesen wird) über den Fortschritt der Sie betreffenden Ermittlungen Erkundigungen einholen.

Wenn Sie eine Zivilpartei sind, werden Sie im Fall einer Straftat und bei bestimmten Vergehen alle sechs Monate vom Ermittlungsrichter über den Fortschritt des Verfahrens informiert.

Informationen, die das Opfer über den Ausgang der Ermittlungen erhält

Bei Abschluss der Ermittlungen werden Sie über die getroffene Entscheidung informiert: Einstellung, Alternative zur Strafverfolgung, Ladung des Angeklagten vor Gericht. Findet ein Gerichtsverfahren statt, werden Sie über die Anschuldigungen in Kenntnis gesetzt, die gegen den Beschuldigten erhoben werden, sowie über das Datum und den Ort der Verhandlung.

Informationen, die das Opfer erhält, wenn die Sache an einen Ermittlungsrichter verwiesen wird

Wird eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet, betraut der Staatsanwalt einen Ermittlungsrichter mit den Ermittlungen. Der Ermittlungsrichter muss Sie darüber informieren, dass eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet wurde, dass Sie das Recht haben, als Zivilpartei aufzutreten, und wie Sie dieses Recht ausüben können. Sind Sie minderjährig, erhalten Ihre gesetzlichen Vertreter diese Informationen.

In der Mitteilung an das Opfer werden Sie vom Ermittlungsrichter auch darüber informiert, dass Sie als Zivilpartei das Recht haben, sich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder von einem auf Ihren Antrag vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer bestellten Rechtsanwalt unterstützen zu lassen. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass Sie die Kosten zu tragen haben, sofern Sie nicht Prozesskostenhilfe (siehe die Bedingungen) erhalten oder eine Rechtsschutzversicherung haben.

Informationen, die das Opfer über die Umstände des Verdächtigten erhält

Sie werden nicht zwingenderweise darüber informiert, ob sich der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft befindet oder ob er aus dem Gefängnis entlassen wurde.

Wenn zu Ihrem Schutz eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, werden Sie dagegen stets darüber informiert, wenn der mutmaßliche Täter aus der Untersuchungshaft entlassen und unter richterliche Aufsicht gestellt wird.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (bei Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Sollten Sie nicht ausreichend Französisch sprechen oder verstehen, fordert die Polizei oder Gendarmerieeinheit, bei der Sie die Straftat anzeigen, einen Dolmetscher an. Der Dolmetscher wird während der Vernehmungen, bei allen Gesprächen, die Sie möglicherweise mit einem Rechtsanwalt führen, sowie während des Gerichtsverfahrens anwesend sein.

Während der Ermittlungen können Sie bei dem für den Fall zuständigen Richter eine Übersetzung der wesentlichen Teile der Akte beantragen. Wenn diese Übersetzung wichtige Unterlagen betrifft, ist sie kostenfrei. Bezieht sie sich jedoch auf andere Unterlagen, ist sie kostenpflichtig.

Einige Unterlagen über die Rechte von Opfern wurden bereits in die gebräuchlichsten Sprachen übersetzt und werden Ihnen von der Polizei oder Gendarmerie übergeben.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Wenn Sie an einer Behinderung leiden, die Ihre Kommunikationsfähigkeit einschränkt, steht Ihnen ein Dolmetscher zur Hilfe, der von den Ermittlungsbeamten oder den Richtern beantragt wird. Der Dolmetscher begleitet Sie bei den Vernehmungen, den Gesprächen mit einem Rechtsanwalt oder während des Gerichtsverfahrens.

Wenn Sie nicht lesen können, werden Ihnen die Dokumente vorgelesen.

Sind Sie minderjährig, wird die Vernehmung Ihrem Alter und Ihrer Reife angepasst und von speziell ausgebildeten Interviewern durchgeführt, manchmal in Begleitung eines Psychologen. Sofern es möglich ist, werden Sie stets von demselben Ermittler befragt, wenn mehrere Vernehmungen erforderlich sind.

In einigen Polizeidienststellen gibt es spezielle Räume, in denen eine kinderfreundliche Atmosphäre geschaffen werden kann, damit die Vernehmung weniger formell wird.

Sie können stets beantragen, bei der Vernehmung von einem Erwachsenen Ihrer Wahl begleitet zu werden.

Wenn es bei den Ermittlungen um schwere Straftaten geht, insbesondere um Sexualstraftaten jedweder Art, werden die Vernehmungen gefilmt oder zumindest aufgenommen.

Opferhilfe

Wer bietet Opfern Hilfe?

Opferhilfe wird von Opferhilfe-Vereinigungen angeboten. Ihr Zweck ist es, alle Opfer einer Straftat zu betreuen, ihnen soziale und rechtliche Hilfe oder psychologische Unterstützung zu geben, und zwar unabhängig davon, ob sie an einem Strafverfahren teilnehmen oder nicht.

Diese Vereinigungen unterhalten an jedem Amtsgericht ein Büro der Opferhilfe, um Opfer, die von einem laufenden Verfahren betroffen sind, zu unterstützen und ihnen zu helfen.

Darüber hinaus können spezialisierte Vereinigungen Opfern bestimmter Straftaten (beispielsweise häusliche Gewalt) geeignete Unterstützung bieten.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferbetreuungsstelle verweisen?

Sie werden in geeigneter Form über Ihr Recht informiert, von einem behördlichen Dienst oder einer Opferhilfe-Vereinigung unterstützt zu werden, und erhalten die jeweiligen Kontaktdaten. Es ist nicht im Gesetz vorgesehen, dass die Dienststellen der Polizei oder der Gendarmerie direkten Kontakt mit den Opferhilfe-Vereinigungen aufnehmen. Wenn jedoch Beamte der Sozialfürsorge (Sozialarbeiter oder Psychologen) vor Ort sind, weil sie um ihre Anwesenheit ersucht wurden oder weil sie Rufbereitschaft haben, können Ihnen diese dabei helfen.

In jeder Departementdirektion für die öffentliche Sicherheit ist ein Beamter für die Opferhilfe vor Ort. Seine Aufgabe ist es, den Kontakt mit den Vereinigungen aufrecht zu erhalten, den Empfang von Opfern zu verbessern, die für Opfer hilfreichen Informationen zu zentralisieren und den Fortschritt von Strafverfahren zu verfolgen, um über den Fortschritt der Ermittlungen zu informieren.

Jede Gendarmerie des Departments hat einen Vorbeugungs-/Partnerschafts-/Kontakt-Beamten für die Opferhilfe.

Sobald gegen eine Person Anzeige wegen einer schweren Straftat erstattet wird, erhält der Anzeigeerstatter von dem Polizeibeamten automatisch ein Formular für die Opferhilfe, um ihn über die Tätigkeiten des Nationalen Instituts für Opferhilfe und Mediation (INAVEM) zu informieren und ihm die Kontaktdaten von Opferhilfe-Vereinigungen oder sozialen Diensten zu geben.

Anschließend kann der Staatsanwalt ein Opfer einer Straftat direkt an eine Opferhilfe-Vereinigung verweisen.

Im Fall eines Unfalls, in den viele Menschen verwickelt wurden (Massenunfall oder terroristische Straftat), können Opferhilfe-Vereinigungen Zugriff auf die Liste der Opfer nehmen und diese direkt kontaktieren.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Während der Ermittlungen dürfen Sie mit der Genehmigung des Staatsanwalts die Angabe ihrer Privatadresse verweigern und stattdessen die Adresse der Gendarmeriebrigade oder Polizeidienststelle oder – mit deren ausdrücklicher Genehmigung – einer dritten Partei angeben.

Schließlich können Sie ein Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantragen, was die Richter nicht verweigern dürfen, wenn Sie Opfer von Vergewaltigung, Folter oder Grausamkeiten in Tateinheit mit sexuellen Übergriffen geworden sind. In anderen Fällen findet das Verfahren nur dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wenn weder Sie noch eine andere Zivilpartei widersprechen.

Ihre Identität darf ohne Ihre Genehmigung jedenfalls nicht von den Medien offen gelegt werden.

Darüber hinaus sind die von den Opferhilfe-Vereinigungen bereitgestellten Dienstleistungen und die von diesen erhobenen Daten vollständig vertraulich.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Es muss keine Anzeige erstattet werden, um von einer Opferhilfe-Vereinigung unterstützt zu werden.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Sind Sie Opfer häuslicher Gewalt geworden, kann der Täter gezwungen werden, die Familienwohnung zu verlassen, es kann ihm verboten werden, bestimmte Orte aufzusuchen, oder es kann verlangt werden, dass er sich einer medizinischen oder psychologischen Behandlung unterzieht.

Wenn Sie durch Ihren (ehemaligen) Gatten oder (ehemaligen) Lebensgefährten Gewalt erlitten haben und ernsthaft bedroht sind, kann Ihnen der Staatsanwalt eine besondere Schutzvorrichtung (Notruftelefon) zuteilen. Ein Opfer häuslicher Gewalt kann zudem beim Familiengericht eine einstweilige Verfügung beantragen, die dem Täter bestimmte Einschränkungen auferlegt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die mutmaßliche Gewaltanwendung tatsächlich erfolgte und das Opfer in Gefahr ist.

Das Gericht kann Sie und Ihre Familie auch vor möglichen Gefahren oder vor Druck seitens des mutmaßlichen Täters schützen, indem Schritte zur Verhinderung jeglichen Kontakts ergriffen werden, wie etwa Untersuchungshaft, gerichtliche Überwachung oder sonstige gerichtliche Einschränkungen.

Wer kann mir Schutz bieten?

Für den Schutz der Opfer ist die Justizbehörde zuständig, die die Risiken und Bedürfnisse der Opfer für den Erlass bestimmter Entscheidungen berücksichtigt. Dazu zählen ein Kontaktverbot oder das Verbot, bestimmte Orte wie die Wohnung des Opfers aufzusuchen. Entscheidungen, mit denen diese Verbote verhängt werden, werden an die Polizeidienststellen oder Gendarmeriebrigaden weitergeleitet, die dann sicherstellen müssen, dass sie eingehalten werden. Wenn die angezeigte oder für schuldig befundene Person gegen ein solches Verbot verstößt, kann sie festgenommen werden, da die Verletzung die Grundlage für eine Inhaftierung oder für eine Anklage aufgrund einer neuen Straftat sein kann.

Wurden Sie mit einer besonderen Schutzvorrichtung (Notruftelefon) ausgestattet, können Sie bei Gefahr einfach einen Rufdienst kontaktieren, der sofort die nächstgelegene Polizeidienststelle oder Gendarmerie alarmiert, damit diese Beamte entsendet, um Ihnen zu helfen.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Der Ihre Vernehmung leitende Beamte der Kriminalpolizei ist für die Erhebung der ersten Informationen für eine personalisierte Bewertung Ihrer Situation und Ihres Schutzbedarfs zuständig. Der Beamte leitet diese Informationen an die zuständige Justizbehörde weiter. Diese beschließt gegebenenfalls, dass eine Opferhilfe-Vereinigung eine eingehende Bewertung durchführen soll. Mit dieser personalisierten Bewertung soll unter anderem das Risiko einer Einschüchterung oder Vergeltung seitens des Täters festgestellt werden.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Mit der oben beschriebenen Bewertung soll auch das Risiko einer sekundären Viktimisierung durch Ihre Teilnahme an dem Strafverfahren festgestellt werden.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Opferhilfe-Vereinigungen führen bei besonders schutzbedürftigen Opfern Bewertungen durch und unterstützen sie.

Darüber hinaus werden je nach den Bedürfnissen des Opfers verschiedene Schutzmaßnahmen bereitgestellt, wie beispielsweise:

  • Beschränkung der Anzahl an Vernehmungen und ärztlichen Untersuchungen auf das für die Ermittlungen absolut erforderliche Maß;
  • Möglichkeit, im Fall von sexueller oder geschlechtsspezifischer Gewalt von einem Ermittler desselben Geschlechts befragt zu werden;
  • Vernehmung in geeigneten Räumlichkeiten durch ausgebildete Ermittler und sofern möglich jeweils durch denselben Ermittler.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Ein minderjähriges Opfer hat nicht nur dieselben Rechte wie Erwachsene, sondern auch noch bestimmte altersspezifische Rechte. Wenn also die Eltern (oder die gesetzlichen Vertreter) nicht dazu in der Lage sind, den Schutz der Interessen des Minderjährigen zu gewährleisten, bestellt die Justizbehörde einen Ad-hoc-Verwalter (Verwandter des Kindes oder befugte Person), der dafür verantwortlich ist, den Minderjährigen zu vertreten und seine Rechte auszuüben.

Es wird auch automatisch ein Rechtsanwalt bestellt, der die Interessen des Kindes vertritt und der bei jeder Vernehmung des Minderjährigen anwesend sein muss.

Im Fall von bestimmten Straftaten, insbesondere bei Sexualstraftaten, wird der Minderjährige in der Ermittlungsphase möglicherweise einer medizinischen oder psychologischen Untersuchung unterzogen, damit das Ausmaß des erlittenen Schadens bewertet und festgestellt werden kann, ob das Kind eine geeignete Behandlung oder Betreuung benötigt. Die Vernehmung eines Minderjährigen, der Opfer bestimmter Straftaten, insbesondere von Sexualstraftaten, geworden ist, muss gefilmt werden, um zu vermeiden, dass der Minderjährige mehrmals vernommen wird.

Darüber hinaus kann der Minderjährige unabhängig von den erlittenen Straftaten bei jeder Vernehmung von einer Person seiner Wahl (enges Familienmitglied, gesetzlicher Vertreter, Arzt oder Psychologe) begleitet werden.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Eine Person, die nicht direktes Opfer einer Straftat ist, kann jedoch als indirektes Opfer angesehen werden und bestimmte Rechte haben.

Ein indirektes Opfer, das der Ansicht ist, einen Schaden – auch immaterieller Art – erlitten zu haben, kann in der Ermittlungsphase, während der Prüfung der Sache durch den Ermittlungsrichter oder bei der Verhandlung, wenn sich der mutmaßliche Täter vor Gericht zu verantworten hat, als Zivilpartei auftreten.

Andererseits werden indirekte Opfer anders als direkte Opfer nicht zwangsläufig geladen oder über die Verhandlungen informiert, wenn sie dies nicht vorher beantragt haben.

Schließlich muss das Opfer die Art des erlittenen Schadens angeben, damit der Richter entscheiden kann, ob der Status des Opfers als Zivilpartei akzeptiert und als rechtmäßig angesehen werden kann.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Eine Person, die nicht direktes Opfer einer Straftat ist, kann jedoch als indirektes Opfer angesehen werden und bestimmte Rechte haben.

Ein indirektes Opfer, das der Ansicht ist, einen Schaden – auch immaterieller Natur — erlitten zu haben, kann in der Ermittlungsphase, während der Prüfung der Sache durch den Ermittlungsrichter oder bei der Verhandlung, wenn sich der mutmaßliche Täter vor Gericht zu verantworten hat, als Zivilpartei auftreten.

Andererseits werden indirekte Opfer anders als direkte Opfer nicht zwangsläufig geladen oder über die Verhandlungen informiert, wenn sie dies nicht vorher beantragt haben.

Schließlich muss das Opfer die Art des erlittenen Schadens angeben, damit der Richter entscheiden kann, ob der Status des Opfers als Zivilpartei akzeptiert und als rechtmäßig angesehen werden kann.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Die Mediation ist eine gerichtliche Maßnahme, die durchgeführt werden kann, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie die einem Opfer zugefügten Schäden wiedergutmacht, die Störungen durch die Straftat beendet oder zur Rehabilitierung des Täters beiträgt.

Der Staatsanwalt kann mit Einwilligung des Opfers oder auf Antrag des Opfers über eine Mediation entscheiden.

Wenn ein Gatte oder ehemaliger Gatte eines Opfers, ein Lebenspartner oder ehemaliger Lebenspartner, ein Mitbewohner oder ehemaliger Mitbewohner Gewalt ausgeübt hat, wird eine Mediation nur auf ausdrückliches Verlangen des Opfers durchgeführt. In diesem Fall wird der Täter auch verwarnt.

Wenn ein Gatte oder ehemaliger Gatte eines Opfers, ein Lebenspartner oder ehemaliger Lebenspartner, ein Mitbewohner oder ehemaliger Mitbewohner erneut Gewalt ausübt, ist keine weitere Mediation mehr möglich.

Mit einer Mediation kann ein Ermittlungsbeamter, ein Beauftragter des Staatsanwaltes oder ein Mediator betraut werden. Sie bringt das Opfer in Kontakt mit dem Täter, während gleichzeitig die Sicherheit des Opfers gewährleistet wird. Dieses muss in das Prinzip und die Art der Durchführung einwilligen. Das Opfer darf auf keinen Fall gegen seinen Willen mit dem Täter konfrontiert und unter keinen Umständen mit ihm allein gelassen werden.

Diese Maßnahme wird außerdem nicht eingesetzt, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Opfer durch den Kontakt mit dem Täter in Gefahr gebracht wird.

Wo finde ich die Rechtsvorschriften, in denen meine Rechte stehen?

Alle französischen Rechtsvorschriften befinden sich auf der Website. Die Rechte der Opfer werden in der Strafprozessordnung aufgeführt, insbesondere in den Artikeln 10-2 bis 10-5 und D1-2 bis D1-12.

Letzte Aktualisierung: 21/01/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.