Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Frankreich

Inhalt bereitgestellt von
Frankreich

Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Die Einrichtungen der Opferhilfe werden in einem Verzeichnis der Opferhilfe-Vereinigungen aufgeführt: Annuaire des associations d’aide aux victimes.

Sie können die nächstgelegene Opferhilfe-Vereinigung kontaktieren.

Hotline der Opferhilfe

Besondere Opferhilfe:

  • Kinder in Gefahr: 119 — 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche
  • Vermisste Kinder: 116 000 — 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche
  • Gewalt gegen Frauen: 3919 — 7 Tage die Woche, von Montag bis Freitag von 9.00 bis 22.00 Uhr und Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9.00 bis 18.00 Uhr
  • Vergewaltigung und sexuelle Gewalt: 0 800 05 95 95 — von Montag bis Freitag von 10.00 bis 19.00 Uhr
  • Rassistische Übergriffe: 01 40 35 36 55 — Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.30 bis 13.30 Uhr
  • Homophobe Taten: 01 48 06 42 41 — von Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr, Samstag von 14.00 bis 16.00 Uhr und Sonntag von 18.00 bis 20.00 Uhr
  • Mobbing in der Schule: 3020 — von Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.00 Uhr und Samstag von 9.00 bis 18.00 Uhr

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Ja, die von Opferhilfe-Vereinigungen gebotene Hilfe ist vollkommen kostenlos.

Welche Art von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Medizinische Hilfe:

Ein Opfer kann einen Arzt konsultieren und Bescheinigungen erhalten, die seine Verletzungen belegen, indem es in ein Krankenhaus geht.

Häusliche Gewalt:

Unabhängig vom Familienstand kann ein Opfer bei Gefahr einen Eilantrag beim Familienrichter (juge aux affaires familiales) am Amtsgericht (tribunal de grande instance) stellen, um eine Schutzanordnung zu erwirken, die ihm vorübergehend die Nutzung der Familienwohnung gestattet und einen gewalttätigen Partner ausschließt.

Prozesskostenhilfe:

Jedes Amtsgericht hat ein Opferhilfebüro (bureau d’aide aux victimes), das von einer Opferhilfe-Vereinigung geführt wird. In diesen Büros werden die Opfer von Straftaten informiert, angeleitet und begleitet, ihnen wird das Funktionieren des Gerichts und aller laufenden Verfahren erklärt, die sie möglicherweise betreffen. Das ermöglicht es den Opfern, auf dem neuesten Stand zu bleiben hinsichtlich

  • aller dringend zu ergreifenden Schritte, wie etwa ein unverzügliches Erscheinen vor Gericht (comparution immédiate);
  • des Fortschritts des Strafverfahrens.

Opfer werden immer einem Entschädigungsmechanismus zugeführt, der möglicherweise für sie in Betracht kommt.

Die gewährte Hilfe ist kostenfrei und vertraulich.

Welche Art von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Opferhilfe-Vereinigungen unterstützen Opfer während des Verfahrens, indem sie kostenfrei Rechts- und Sozialhilfeinformationen erteilen und psychologische Unterstützung gewähren. Ihre Vertreter können Opfern helfen, wenn diese eine Anzeige erstatten oder den Antrag stellen, in einem Strafverfahren als Zivilpartei aufzutreten. Sie können an den Verhandlungen in einem Strafverfahren teilnehmen und den Opfern helfen, die Verfahrensschritte und die Entscheidungen der verschiedenen Beteiligten zu verstehen.

Opferhilfe-Vereinigungen können auch in Gendarmerie- und Polizeidienststellen, Krankenhäusern, Gerichten, Sozialhilfebüros usw. präsent sein. Ihre Anschriften und Telefonnummern können bei Gerichten, Gendarmerie- und Polizeidienststellen und direkt über den folgenden Link in Erfahrung gebracht werden.

Neben diesen normalen Opferhilfe-Vereinigungen gibt es zahlreiche weitere Vereinigungen ohne besondere Anerkennung, die in Bereichen wie Körperverletzung, häusliche Gewalt, Verkehrsunfälle, Arztfehler usw. tätig sind. Einige der Vereinigungen, die sich darauf spezialisiert haben, Frauen zu helfen, die Opfer von Gewalt sind, können Frauen und ihre Kinder vorübergehend unterbringen.

Letzte Aktualisierung: 21/01/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.