Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Wie kann ich Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Täter geltend machen? (z. B. Anzeigeerstattung, Zivilklage, Adhäsionsverfahren).

Entschädigungsanträge aufgrund einer Straftat werden in der Regel im gleichen Gerichtsverfahren behandelt wie die Strafsache. Der Entschädigungsantrag muss bei der Polizei im Rahmen der Untersuchung oder spätestens beim zuständigen Gericht angekündigt werden.

Sie können beim Staatsanwalt beantragen, Ihren Entschädigungsantrag aufgrund der als Folge einer Straftat erlittenen Schäden bei Gericht zu stellen. Es ist wünschenswert, dies bei der Polizei bereits zum Zeitpunkt der Voruntersuchung anzukündigen. Der Staatsanwalt kann den Entschädigungsantrag für Sie einreichen, wenn es sich um eine einfache und klare Situation handelt. Wenn der Staatsanwalt Ihren Entschädigungsantrag nicht stellt, wird er Sie hierüber schriftlich informieren.

Sie können Ihren Antrag auf Schadenersatz auch selbst bei Gericht einreichen, im Zuge der Verhandlung Ihrer Strafsache. Ein Rechtsbeistand kann dies für Sie übernehmen.

Über Entschädigungsanträge kann bei Bedarf in einem separaten Verfahren entschieden werden. Sie können Ihre Entschädigungsanträge auch selbst im Rahmen eines separaten Zivilverfahrens einreichen. Wenn die Entschädigungsanträge nicht gleichzeitig mit dem Strafverfahren behandelt werden, fallen für die Bearbeitung Gerichtsgebühren an.

Das Gericht verurteilte den Täter, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Wenn der Verurteilte am Ende des Gerichtsverfahrens nicht freiwillig zahlt, kann er durch Pfändung hierzu gezwungen werden. Die Pfändung erfolgt nicht automatisch: Sie müssen beim Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Pfändung stellen und das Gerichtsurteil beilegen.

Sie können keine Entschädigung vom Straftäter verlangen, falls Sie für den gleichen Schaden eine Entschädigung aus der finnischen Staatskasse erhalten haben.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Bedingungen?

Sie müssen vom Straftäter keine Entschädigung fordern, um eine Entschädigung aus der Staatskasse zu erhalten. Beim Gerichtsverfahren müssen Sie dem Täter allerdings Ihren Entschädigungsantrag vorlegen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Wenn Sie selbst (oder einer Ihrer Angehörigen) in Finnland Opfer einer Straftat geworden sind, kann Ihnen eine Entschädigung aus der Staatskasse für den Schaden oder das Leid zugesprochen werden, der/das Ihnen aufgrund dieses Verstoßes zugefügt wurde. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie die Straftat bei der Polizei anzeigen.

Wenn die Strafsache vor Gericht verhandelt wird, müssen Sie dahin gehend tätig werden, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt wird. Das heißt, dass Sie im Rahmen des Verfahrens einen Entschädigungsantrag gegen den Straftäter stellen müssen. Im Allgemeinen erhalten Sie keine Entschädigung für aufgrund der Straftat erlittene Schäden, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind.

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von drei Jahren stellen, nachdem das Urteil in der Sache rechtskräftig geworden ist. Wenn die Sache nicht vor ein Gericht gebracht wurde, ist die Entschädigung innerhalb von zehn Jahren nach dem Datum der Straftat zu beantragen. Von diesen Fristen kann lediglich bei Vorliegen besonderer Gründe abgewichen werden.

Ihren Antrag bearbeitet die finnische Staatskasse (Valtiokonttori). Sie können Ihren Antrag entweder elektronisch an rikosvahingot@valtiokonttori.fi einreichen oder das Formular ausdrucken und per Post an die folgende Adresse senden: Valtiokonttori, PL 50, 00054 Valtiokonttori, Finnland.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Sie können eine Entschädigung beantragen, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt werden konnte. Sie müssen Ihrem Entschädigungsantrag eine Kopie des Polizeiberichts oder einen anderen vertrauenswürdigen Bericht beilegen, der die Tat nachweist.

Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Straftäter bekannt ist, aber nicht verurteilt wird, weil er jünger als 15 Jahre oder aus strafrechtlicher Sicht nicht schuldfähig ist.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Bei Bedarf können Sie schriftlich einen Antrag auf einen Vorschuss stellen. Ein Vorschuss kann ausgezahlt werden, wenn sich die Bearbeitung Ihres Falls aus einem Grund verzögert, den Sie nicht zu vertreten haben, und wenn Sie Anspruch auf eine recht hohe Entschädigungssumme haben.

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

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