Victims' rights - by country

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You are considered a victim of crime if you have been the victim of an act or omission which constitutes a crime according to Finnish law. As a victim of crime, you have certain rights before, during and after court proceedings.

Criminal proceedings in Finland start with a pre-trial investigation, usually conducted by the police. During this stage, it will be established whether or not an offence has actually been committed, under what circumstances it occurred and the identity of the parties concerned. The extent of the injury or damage caused by the offence and your claims as a victim will also be examined.

If there is sufficient evidence that a criminal act was committed, the prosecutor will file charges and bring the case to court. During the trial, the court examines the evidence and either convicts the alleged offender or finds them not guilty. The criminal proceedings may continue if one of the parties lodges an appeal with a higher court.

The following links will provide you with relevant information.

1 - My rights as a victim of crime

2 - Reporting a crime and my rights during the investigation or trial

3 - My rights after trial

4 - Compensation

5 - My rights to support and assistance

Last update: 04/02/2021

The national language version of this page is maintained by the respective Member State. The translations have been done by the European Commission service. Possible changes introduced in the original by the competent national authority may not be yet reflected in the translations. The European Commission accepts no responsibility or liability whatsoever with regard to any information or data contained or referred to in this document. Please refer to the legal notice to see copyright rules for the Member State responsible for this page.

1 - Meine Rechte als Opfer einer Straftat

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden nach der Straftat (z. B. der Polizei, der Staatsanwaltschaft) noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Link öffnet neues FensterEine Broschüre mit Informationen zu den Rechten von Straftatopfern, die das Justizministerium herausgibt, enthält Informationen zu Fragen, auf deren Beantwortung die Opfer ein Recht haben. In dieser Broschüre wird unter anderem Folgendes kurz erklärt: die Anzeigeerstattung, die Opferhilfe, die Prozesskostenhilfe, die Möglichkeit, Schutz zu erhalten, der Entschädigungsantrag, das Recht auf einen Dolmetscher und die Übersetzung von Dokumenten sowie die Mediation in Strafsachen. Die gedruckte Broschüre ist für die Verteilung an die Opfer bestimmt und soll es insbesondere den Polizeibehörden und den anderen für die Voruntersuchung zuständigen Behörden erleichtern, Informationen weiterzugeben. Sie kann darüber hinaus von den Justizbehörden, der Opferhilfe und anderen Stellen, die sich um Opfer kümmern, verwendet werden.

Welche Informationen die Opfer erhalten, kann je nach Bedarf des Opfers, seiner persönlichen Situation und der Art der Straftat unterschiedlich sein.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Sie erhalten Hilfe und Beratung bei der Opferhilfe, selbst wenn die Straftat in einem anderen Land begangen wurde. Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Opfer einer Straftat geworden sind, kann die mit der Voruntersuchung befasste Behörde gegebenenfalls die Anzeige, die sie erhalten hat, oder die Voruntersuchung, die sie aufgenommen hat, an die Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats übermitteln. Die Übermittlung einer Anzeige setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine schwere Straftat handelt oder dass das Opfer die Straftat in dem Land, in dem sie begangen wurde, nicht anzeigen konnte. Bei schweren Straftaten kann die Übermittlung auch in Länder außerhalb der EU erfolgen.

Die Opfer von Menschenhandel haben das Recht, die Dienste des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel in Anspruch zu nehmen, auch wenn Straftat in einem anderen Land begangen wurde. Der Staatsanwalt entscheidet, ob in Finnland aufgrund des Verdachts einer Straftat in Zusammenhang mit Menschenhandel eine Voruntersuchung eingeleitet wird.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Von der Polizei und den anderen für die Voruntersuchung zuständigen Behörden erhalten Sie Informationen über die Opferhilfe, die Anzeigeerstattung, die Prozesskostenhilfe, die Möglichkeit, Schutz zu erhalten, den Entschädigungsantrag, das Recht auf einen Dolmetscher und auf Übersetzungen, die Mediation in Strafsachen, das Recht auf Informationen in Bezug auf die Bearbeitung der Rechtssache, das Recht auf Mitteilung bei Entlassung eines Häftlings oder eines Untersuchungshäftlings, das Verfahren, das die Behörden in Bezug auf die Klage anwenden, und das Verfahren, wenn das Opfer an einem Ort außerhalb seines Wohnsitzstaates Opfer einer Straftat wird, und die Kontaktdaten von Ansprechpartnern. Diese Rechte sind in der Link öffnet neues FensterBroschüre mit Informationen zu den Rechten von Straftatopfern aufgeführt.

Im Fall einer Anzeige werden die vorstehend genannten Informationen nicht zwangsläufig zur Verfügung gestellt, insbesondere dann nicht, wenn die Anzeige elektronisch erstattet wird. Bei der Vernehmung informiert die Polizei das Opfer über die entsprechenden Rechte. Die mit der Voruntersuchung befasste Behörde informiert das Opfer grundsätzlich, wenn eine Voruntersuchung nicht eröffnet oder unterbrochen wird oder wenn sie abgeschlossen ist.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (im Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Jede Person hat das Recht, während der Voruntersuchung und im Gerichtsverfahren Finnisch oder Schwedisch zu sprechen. Die Samen haben auf ihrem Territorium das Recht, Samisch zu sprechen. Falls erforderlich, hat die Behörde einen Dolmetscher zu bestellen. Ein Opfer, das eine andere Sprache spricht, muss in jeder Situation im Rahmen der Ermittlungen zu einer Straftat ihre eigene Sprache sprechen dürfen. Falls erforderlich hat die Behörde dem Opfer einen Dolmetscher für seine Sprache zur Verfügung zu stellen. Auch muss bei der Voruntersuchung und im Gerichtsverfahren ein Dolmetscher zur Verfügung stehen, wenn sich das Opfer in Gebärdensprache äußert oder eine Verdolmetschung aufgrund einer sensorischen oder sprachlichen Beeinträchtigung des Opfers erforderlich ist. Der Dolmetscher ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Das Honorar des Dolmetschers wird vom Staat beglichen.

Das Opfer kann die Übersetzung gewisser entscheidender Dokumente verlangen. Die Übersetzung kann mündlich erfolgen, sofern für die Rechtssicherheit keine schriftliche Übersetzung des betreffenden Dokuments erforderlich ist. In bestimmten Fällen ist es möglich, dass nur ein Teil eines Dokuments oder eine Zusammenfassung für das Opfer übersetzt wird.

Im Rahmen der Voruntersuchung kann das Opfer eine Übersetzung der schriftlichen Bestätigung der Anzeige, der Entscheidung über die Einstellung der Voruntersuchung und, falls erforderlich, sämtlicher anderer, in der Sache entscheidender Dokumente erhalten. Vom Staatsanwalt kann das Opfer eine Übersetzung der Entscheidung über die Einstellung des Falls erhalten.

Bei Gericht kann das Opfer eine Übersetzung des Urteils, der Ladung mit Datum und Ort der Verhandlung und, falls erforderlich, sämtlicher anderer, in der Sache entscheidender Dokumente erhalten.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die Behörde muss darauf achten, dass bei der Voruntersuchung und der Gerichtsverhandlung ein Dolmetscher zur Verfügung steht, wenn sich das Opfer in Gebärdensprache äußert oder eine Verdolmetschung aufgrund einer sensorischen oder sprachlichen Beeinträchtigung des Opfers erforderlich ist.

Die Broschüre „Informationen zu den Rechten von Straftatopfern“ ist auch in leichter Sprache erhältlich. Die Broschüre „Wenn Sie Opfer einer Straftat sind“ gibt es sowohl in leichtem Finnisch als auch in Gebärdensprache.

Die Experten für Straftaten gegen Kinder sind speziell im Umgang mit betroffenen Kindern und in Bezug auf die Vernehmung von Kindern in Strafverfahren geschult. In bestimmten Fällen kann die Vernehmung eines Kindes auch durch einen Psychologen erfolgen, der auf derartige Gespräche mit Kindern spezialisiert ist.

Unterstützung von Opfern

Wer bietet Opfern Unterstützung?

Das Opfer benötigt eventuell die Hilfe eines Arztes oder anderer medizinisch-sozialer Dienste, zum Beispiel die Anwesenheit eines Sozialarbeiters, bestimmte Krankenhausbehandlungen oder physische und psychische Rehabilitationsmaßnahmen. Das Opfer kann diese Dienste zu den gleichen Bedingungen in Anspruch nehmen wie andere Patienten.

Zahlreiche Organisationen bieten Unterstützung, Beratung und Hilfe für Opfer von Straftaten an. Der Hilfsdienst für die Opfer von Straftaten bietet bei jeder Art von Straftat und bei Strafverfahren Hilfe und grundlegende Beratung zur Durchsetzung der Rechte der Opfer an. Opfer von häuslicher Gewalt erhalten Schutz und Unterstützung in Aufnahmezentren. Manche Gemeinden bieten eine spezielle Unterstützung für die Opfer von Sexualstraftaten und für Frauen mit Migrationshintergrund an. Für die Opfer von Menschenhandel gibt es ein separates Hilfesystem, zu dem sie unter bestimmten Bedingungen Zugang erhalten.

Das Opfer kann sich mit der Opferhilfe in Verbindung setzen, selbst wenn es keine Klage einreicht. Sofern das Opfer seine Zustimmung gibt, kann die Polizei oder jede andere für die Voruntersuchung zuständige Behörde seine Kontaktdaten an eine Opferhilfe weiterleiten, die sich mit dem Opfer in Verbindung setzt.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferhilfe verweisen?

Wenn Sie besonderen Schutz benötigen oder es aufgrund der Art der Straftat oder Ihrer persönlichen Situation angezeigt erscheint, übermittelt die Polizei mit Ihrer Zustimmung Ihre Kontaktdaten an eine Opferhilfe-Organisation. Die Polizei muss Ihnen erklären, welche Unterstützung den Opfern von Menschenhandel zuteil wird, und verweist Sie mit Ihrer Zustimmung an ein Hilfesystem für die Opfer von Menschenhandel.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Unter bestimmten Umständen kann das Gericht das Verfahren zu Ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen und verfügen, dass die Verfahrensdokumente und das Urteil teilweise vertraulich behandelt werden. Sie können dies bei Gericht beantragen. In bestimmten Sachen kann das Gericht auch verfügen, dass Ihre Identität geheim gehalten wird. Dies gilt insbesondere bei Sexualstraftaten.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

In bestimmten Fällen ist es möglich, dass Sie im Gerichtsverfahren hinter einem Sichtschutz, per Videoübertragung oder unter Ausschluss des Angeklagten oder der Öffentlichkeit vernommen werden. Ihre Vernehmung kann gegebenenfalls aufgezeichnet werden; die Videoaufnahme kann im Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden, insbesondere wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Unter bestimmten Umständen kann das Gericht das Verfahren zu Ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen und verfügen, dass die Verfahrensdokumente und das Urteil teilweise vertraulich behandelt werden. Sie können dies bei Gericht beantragen. In bestimmten Sachen kann das Gericht auch verfügen, dass Ihre Identität geheim gehalten wird. Dies gilt insbesondere bei Sexualstraftaten.

Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall über die Modalitäten des Gerichtsverfahrens und die Schutzmaßnahmen und achtet darauf, die Rechte der Verteidigung nicht einzuschränken. Die Lösung, die das Gericht auswählt, kann also von einer Einschätzung im Vorfeld abweichen.

Liegt eine ernsthafte Bedrohung vor, können Sie die Vertraulichkeit Ihrer Kontaktdaten, ein Verbot der Offenlegung von Daten, ein Näherungsverbot oder sogar eine Änderung Ihres Namens oder nationalen Personenkennzeichens beantragen. In den schwerwiegendsten Fällen können Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Die Behörden und die Opferhilfe informieren Sie diesbezüglich eingehender. Falls die durch ein Näherungsverbot geschützte Person in einen anderen Staat der Europäischen Union umzieht und der Auffassung ist, in diesem Staat Schutz zu benötigen, kann sie bei der Gerichtsbarkeit, die das Näherungsverbot verfügt hat, eine Europäische Schutzanordnung beantragen.

Opfer von häuslicher Gewalt oder Menschen, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, können in ein Schutzprogramm aufgenommen werden, das im Rahmen einer multidisziplinären Risikobewertung in Zusammenarbeit mit den Behörden erstellt wird (das „Marak-Modell“).

Opfer von Menschenhandel haben Anspruch auf eine Notunterbringung, was bei Bedarf besondere Sicherheitsmaßnahmen auf mehreren Ebenen nach sich ziehen kann, um die Sicherheit der Unterbringung zu gewährleisten. In schweren Fällen kann die Sicherheit der Opfer von Menschenhandel in einer besonderen Notunterbringung gewährleistet werden; technische Vorkehrungen und Bewachung sind ebenfalls möglich. In den schwerwiegendsten Fällen können Opfer von Menschenhandel auch in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Das Hilfesystem für die Opfer von Menschenhandel fällt in den Tätigkeitsbereich der Behörden und erfordert zum Schutz des Opfers bei Bedarf die Zusammenarbeit mit der Polizei.

Wer kann mir Schutz bieten?

Die Polizei schätzt im Fall einer Bedrohung Ihren Schutzbedarf und die erforderlichen Maßnahmen ein. Welche Behörde über den Schutz entscheidet, hängt von der infrage kommenden Maßnahme ab (siehe oben). Die Behörden und die Opferhilfe informieren Sie eingehender über die Schutzmaßnahmen.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Die Behörden bewerten Ihren speziellen Schutzbedarf im Rahmen der Voruntersuchung und im Gerichtsverfahren und schätzen ein, welche Schutzmaßnahmen in beiden Situationen jeweils erforderlich sind. Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Opfers vor weiterem Leid, vor Einschüchterung oder vor Vergeltungstaten während der Voruntersuchung und bei der Gerichtsverhandlung. Die Bewertung erfolgt in Abstimmung mit dem Opfer und berücksichtigt die Persönlichkeit des Opfers, seine Situation und die Art der Straftat.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Die Behörden bewerten Ihren speziellen Schutzbedarf im Rahmen der Voruntersuchung und im Gerichtsverfahren und schätzen ein, welche Schutzmaßnahmen in beiden Situationen jeweils erforderlich sind. Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Opfers vor weiterem Leid, vor Einschüchterung oder vor Vergeltungstaten während der Voruntersuchung und bei der Gerichtsverhandlung. Die Bewertung erfolgt in Abstimmung mit dem Opfer und berücksichtigt die Persönlichkeit des Opfers, seine Situation und die Art der Straftat.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Liegt eine ernsthafte Bedrohung vor, können Sie die Vertraulichkeit Ihrer Kontaktdaten, ein Verbot der Offenlegung von Daten, ein Näherungsverbot oder sogar eine Änderung Ihres Namens oder nationalen Personenkennzeichens beantragen. In den schwerwiegendsten Fällen können Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Die Behörden und die Opferhilfe informieren Sie diesbezüglich eingehender.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Minderjährige (unter 18 Jahren) sind schutzbedürftige Opfer und benötigen daher möglicherweise besondere Schutzmaßnahmen. Ein minderjähriges Opfer kann zum Beispiel geschützt werden, indem seine Vernehmung im Zuge der Voruntersuchung per Video erfolgt; die Aufnahme wird während des Gerichtsverfahrens als Beweismittel verwendet.

Ein minderjähriges Opfer einer Straftat hat gegebenenfalls Anspruch auf einen mit öffentlichen Mitteln bezahlten Rechtsbeistand. Falls der Vormund eines Kindes unter Verdacht steht, eine Straftat gegen das Kind verübt zu haben, ist zudem ein Ersatz-Vormund für das Strafverfahren zu benennen.

Ein minderjähriges Opfer von Menschenhandel hat Anspruch auf die Dienste des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel. Ein Kind, das Opfer von Menschenhandel ist und nicht über einen Aufenthaltstitel verfügt, erhält in jedem Fall einen Vertreter, wenn es seinen Wohnsitz in Finnland und keinen Vormund oder anderen gesetzlichen Vertreter hat. Ein Kind, das Opfer von Menschenhandel und finnischer Staatsbürger ist oder über einen Aufenthaltstitel verfügt, kann einen Ersatz-Vormund erhalten. Ein minderjähriges Opfer von Menschenhandel hat Anrecht auf einen mit öffentlichen Mitteln bezahlten Rechtsbeistand, wenn die Voruntersuchung zur Straftat in Finnland eingeleitet wird.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Ist eine Person aufgrund einer Straftat verstorben, haben die gesetzlich als solche definierten Familienmitglieder des Opfers den Status einer betroffenen Partei, also den Status des Opfers einer Straftat. Sie haben folglich die gleichen Rechte wie andere Opfer von Straftaten.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Die Familienmitglieder des Opfers haben ebenfalls die Möglichkeit, die Opferhilfe in Anspruch zu nehmen.

Ein minderjähriges Kind von Opfern von Menschenhandel mit Wohnsitz in Finnland kann die Dienste des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel ebenfalls nutzen.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Im Rahmen eines Strafverfahrens kann eine Mediation durchgeführt werden, sofern das Opfer und der Tatverdächtige einwilligen. Es ist zudem erforderlich, dass der Tatverdächtige den Tathergang im Wesentlichen bestätigt und dass die Mediation im Interesse des Opfers ist. Die Mediation ist kostenlos, vertraulich und immer ein fakultatives Angebot; sie kann auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden. Ausgebildete ehrenamtliche Mediatoren helfen den Parteien, über die Tat zu sprechen und eine Entschädigung für die durch die Straftat verursachten Schäden und die Zahlung von Schadenersatz an das Opfer zu vereinbaren. Der Dienst wird landesweit bei Mediationsstellen angeboten.

Die an der Mediation beteiligten Parteien haben grundsätzlich das Recht auf einen Berater oder Helfer, der bei den Mediationssitzungen anwesend ist. Die Mediatoren werden von Fachpersonal unterstützt. Sie bewerten und überprüfen, ob ein sicheres Aufeinandertreffen der Konfliktparteien möglich ist, und unterbrechen gegebenenfalls das Verfahren. Die Mediation muss beendet werden, wenn eine Partei ihre Zustimmung zurückzieht oder es Gründe für die Annahme gibt, dass ihre Zustimmung nicht freiwillig erfolgte.

Wo finde ich das Gesetz, in dem meine Rechte stehen?

Die Bestimmungen zu den grundlegenden Rechten von Opfern im Strafverfahren sind im Gesetz (805/2011) über die Voruntersuchung und im Gesetz (689/1997) über Strafverfahren aufgeführt. Das Recht von Opfern von Menschenhandel auf Hilfe ist im Gesetz (746/2011) über die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, über die Anerkennung der Opfer von Menschenhandel und über die Hilfe, die sie erhalten, verankert. Diese und andere Gesetze sind unter der Adresse Link öffnet neues Fensterhttps://www.finlex.fi/en/ abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

2 - Anzeige einer Straftat und meine Rechte im Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren

Sie werden Verfahrenspartei, wenn Sie wegen einer Straftat rechtliche Schritte einleiten oder Schadenersatz verlangen. Auch können Sie im Rahmen der Beweisaufnahme als Zeuge vernommen werden.

Falls der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens verfügt, sind Sie zu einer Privatklage berechtigt, um selbst Anklage zu erheben.

Wie kann ich eine Straftat anzeigen?

Sie können eine Straftat zum Beispiel bei der Polizei am Ort der Tatbegehung anzeigen, indem Sie sich zu einer Polizeidienststelle begeben. Bei kleineren Vergehen können Sie sich auch per Internet oder per Telefon mit der Polizei in Verbindung setzen. Sie haben das Recht auf eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige.

Wie kann ich erfahren, was in dem Fall unternommen wird?

Von der Polizei erfahren Sie, wohin Sie sich zur Kontaktaufnahme in Bezug auf die Sache wenden können.

Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (während der Ermittlungen oder des Gerichtsverfahrens)? Unter welchen Bedingungen?

Sie haben bei einer Anzeige, einer Vernehmung und einem Gerichtsverfahren Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Bei diesem Beistand kann es sich um einen Rechtsanwalt, einen öffentlich bestellten Rechtsberater oder einen zugelassenen Rechtsberater handeln.

Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen können staatliche Prozesskostenhilfe erhalten. In diesen Fällen werden die Honorare des Beistands teilweise oder vollständig vom Staat übernommen. Sie können Prozesskostenhilfe beim Amt für Prozesskostenhilfe oder elektronisch beantragen. Es ist darüber hinaus möglich, eine Anwaltskanzlei damit zu beauftragen, in Ihrem Namen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Im Fall von häuslicher Gewalt, Sexualverbrechen oder schweren Verbrechen gegen Leib, Leben oder Ihre Freiheit kann Ihnen das Gericht einen Rechtsbeistand und eine Begleitperson zur Seite stellen. In diesem Fall gewährt Ihnen der Staat unabhängig von Ihrem Einkommen Hilfe.

Kann ich die Erstattung meiner Ausgaben beantragen (Teilnahme an den Ermittlungen/am Gerichtsverfahren)? Unter welchen Bedingungen?

Wenn Sie als Opfer einer Straftat zu einem Gerichtstermin geladen sind, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung des Staates für die in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten. Sie können einen Tagessatz erhalten, sowie die Erstattung der Fahrtkosten und finanzieller Einbußen.

Kann ich Rechtsmittel einlegen, wenn mein Fall eingestellt wird, bevor es zu einer Anklage vor Gericht kommt?

Gegen die Entscheidung des Staatsanwalts, Ihren Fall einzustellen, können Sie beim Generalstaatsanwalt, der zur nochmaligen Überprüfung des Falls berechtigt ist, Rechtsmittel einlegen.

Kann ich an der Hauptverhandlung beteiligt werden?

Wenn Sie dies wünschen, können Sie in der Hauptverhandlung als Partei auftreten. Sie werden Verfahrenspartei, wenn Sie wegen einer Straftat rechtliche Schritte einleiten oder Schadenersatz verlangen. Als Nebenkläger können Sie dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft beitreten oder einen anderen Antrag einreichen. Sie können selbst Entschädigungsanträge beim Verteidiger einreichen oder aber der Staatsanwalt übernimmt dies für Sie.

Welche offizielle Rolle habe ich im Justizsystem? Ist meine Rolle festgelegt oder kann ich wählen zwischen: Opfer, Zeuge, Zivilpartei oder Privatkläger? Kann ich meine Rolle selbst auswählen?

Sie werden Verfahrenspartei, wenn Sie wegen einer Straftat rechtliche Schritte einleiten oder Schadenersatz verlangen. Auch können Sie im Rahmen der Beweisaufnahme als Zeuge vernommen werden.

Falls der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens verfügt, sind Sie zu einer Privatklage berechtigt, um selbst Anklage zu erheben.

Welche Rechte und Pflichten habe ich in dieser Rolle?

Sie können verpflichtet werden, persönlich zu erscheinen, falls eine Vernehmung für die Klärung des Falls erforderlich ist. In diesem Fall haben Sie das Recht auf eine Entschädigung des Staates für die durch die Gerichtsverhandlung entstandenen Kosten.

In der Gerichtsverhandlung sind Sie verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.

Kann ich im Rahmen der Gerichtsverhandlung eine Erklärung abgeben oder eine Aussage machen? Unter welchen Bedingungen?

Wenn Sie Verfahrenspartei sind, haben Sie das Recht, Beweismittel anzubieten. Im Hauptsacheverfahren können Sie Ihren Antrag und die Gründe, auf die sich Ihr Antrag stützt, Ihre Beweismittel sowie Ihre Schlusserklärung vorbringen, in der Sie Ihren Standpunkt in Bezug auf die Schuld des Angeklagten und im Hinblick auf die gegen ihn zu verhängende Strafe darlegen können.

Welche Informationen erhalte ich in der Gerichtsverhandlung?

Sie werden zum Hauptsacheverfahren geladen, falls dies für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist oder wenn Sie bei Gericht angegeben haben, dass Sie Anträge einreichen werden, die der Staatsanwalt nicht unterstützt.

Sie haben Anspruch darauf, auf Antrag über die Uhrzeit und den Ort der Vernehmung und Urteilsverkündung im Rahmen eines Strafverfahrens informiert zu werden.

Erhalte ich Einsicht in die Gerichtsakten?

Ja. Wenn Sie Verfahrenspartei sind, haben Sie das gleiche Recht wie der Angeklagte auf Einsicht in die Gerichtsakten. Im Allgemeinen haben die Parteien auch das Recht, über nicht öffentliche Gerichtsakten informiert zu werden.

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

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3 - Meine Rechte nach der Gerichtsverhandlung

Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Gegen Urteile eines erstinstanzlichen Gerichts (käräjäoikeus) kann bei einem Appellationsgericht (hovioikeus) Berufung eingelegt werden. Im Allgemeinen ist eine Zulassung der Berufung erforderlich, damit das Appellationsgericht die vollständige Bearbeitung des Falls annimmt.

Gegen Urteile von Appellationsgerichten können vor dem Obersten Gerichtshof (korkein oikeus) Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn Sie Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof einlegen, benötigen Sie hierfür eine Zulassung, die ausschließlich erteilt wird, wenn die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Bei gewissen schweren Straftaten haben Sie das Recht, auf Antrag eine Mitteilung über die Entlassung aus der Haft oder Untersuchungshaft zu erhalten (siehe unten).

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange ?

Die Organisationen für Opferhilfe bieten bei Bedarf Unterstützung und Beratung an, auch nach der Gerichtsverhandlung.

Die Hilfe wird unbegrenzt gewährt. Im Fall häuslicher Gewalt wird nach einer multidisziplinären Risikobewertung ein Schutzprogramm aufgestellt, das nicht an das Ende des Gerichtsverfahrens gebunden ist.

Ihr Anspruch auf Maßnahmen des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel endet, wenn am Ende des Strafverfahrens keine rechtskräftige Verurteilung wegen Menschenhandels ergeht.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Sie haben Anspruch darauf, auf Antrag über das Urteil in dem Strafverfahren informiert zu werden. Im Urteil ist die gegen den Angeklagten verhängte Strafe genannt, insbesondere die Länge der Freiheitsstrafe.

Die Parteien im Strafverfahren erhalten eine Kopie des Urteils als offizielle Urkunde. Sie erhalten keine Informationen darüber, in welchem Gefängnis der Verurteilte möglicherweise inhaftiert wird.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Bei bestimmten schweren Straftaten haben Sie das Recht, auf Antrag eine Mitteilung über die Entlassung aus der Haft oder Untersuchungshaft oder über die Flucht und unter bestimmten Umständen über andere Arten der Haftentlassung zu erhalten. Wenn Sie informiert werden möchten, müssen Sie dies der mit der Untersuchung befassten Behörde oder dem Staatsanwalt mitteilen. Die mit der Untersuchung befasste Behörde teilt Ihnen diesbezüglich Weiteres mit.

Die Weitergabe derartiger Informationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass diese keine Gefahr für Leib und Leben des Häftlings oder Untersuchungshäftlings darstellen.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Nein, ein derartiges Recht besteht nicht.

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

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4 - Entschädigung

Wie kann ich Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber dem Täter geltend machen? (z. B. Anzeigeerstattung, Zivilklage, Adhäsionsverfahren).

Entschädigungsanträge aufgrund einer Straftat werden in der Regel im gleichen Gerichtsverfahren behandelt wie die Strafsache. Der Entschädigungsantrag muss bei der Polizei im Rahmen der Untersuchung oder spätestens beim zuständigen Gericht angekündigt werden.

Sie können beim Staatsanwalt beantragen, Ihren Entschädigungsantrag aufgrund der als Folge einer Straftat erlittenen Schäden bei Gericht zu stellen. Es ist wünschenswert, dies bei der Polizei bereits zum Zeitpunkt der Voruntersuchung anzukündigen. Der Staatsanwalt kann den Entschädigungsantrag für Sie einreichen, wenn es sich um eine einfache und klare Situation handelt. Wenn der Staatsanwalt Ihren Entschädigungsantrag nicht stellt, wird er Sie hierüber schriftlich informieren.

Sie können Ihren Antrag auf Schadenersatz auch selbst bei Gericht einreichen, im Zuge der Verhandlung Ihrer Strafsache. Ein Rechtsbeistand kann dies für Sie übernehmen.

Über Entschädigungsanträge kann bei Bedarf in einem separaten Verfahren entschieden werden. Sie können Ihre Entschädigungsanträge auch selbst im Rahmen eines separaten Zivilverfahrens einreichen. Wenn die Entschädigungsanträge nicht gleichzeitig mit dem Strafverfahren behandelt werden, fallen für die Bearbeitung Gerichtsgebühren an.

Das Gericht verurteilte den Täter, mir Schadenersatz/eine Entschädigung zu zahlen. Wie kann ich sicherstellen, dass der Täter zahlt?

Wenn der Verurteilte am Ende des Gerichtsverfahrens nicht freiwillig zahlt, kann er durch Pfändung hierzu gezwungen werden. Die Pfändung erfolgt nicht automatisch: Sie müssen beim Gerichtsvollzieher einen Antrag auf Pfändung stellen und das Gerichtsurteil beilegen.

Sie können keine Entschädigung vom Straftäter verlangen, falls Sie für den gleichen Schaden eine Entschädigung aus der finnischen Staatskasse erhalten haben.

Kann der Staat eine Vorauszahlung leisten, falls der Täter nicht zahlt? Unter welchen Bedingungen?

Sie müssen vom Straftäter keine Entschädigung fordern, um eine Entschädigung aus der Staatskasse zu erhalten. Beim Gerichtsverfahren müssen Sie dem Täter allerdings Ihren Entschädigungsantrag vorlegen.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung durch den Staat?

Wenn Sie selbst (oder einer Ihrer Angehörigen) in Finnland Opfer einer Straftat geworden sind, kann Ihnen eine Entschädigung aus der Staatskasse für den Schaden oder das Leid zugesprochen werden, der/das Ihnen aufgrund dieses Verstoßes zugefügt wurde. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie die Straftat bei der Polizei anzeigen.

Wenn die Strafsache vor Gericht verhandelt wird, müssen Sie dahin gehend tätig werden, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung durch einen Gerichtsbeschluss bestätigt wird. Das heißt, dass Sie im Rahmen des Verfahrens einen Entschädigungsantrag gegen den Straftäter stellen müssen. Im Allgemeinen erhalten Sie keine Entschädigung für aufgrund der Straftat erlittene Schäden, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachgekommen sind.

Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von drei Jahren stellen, nachdem das Urteil in der Sache rechtskräftig geworden ist. Wenn die Sache nicht vor ein Gericht gebracht wurde, ist die Entschädigung innerhalb von zehn Jahren nach dem Datum der Straftat zu beantragen. Von diesen Fristen kann lediglich bei Vorliegen besonderer Gründe abgewichen werden.

Ihren Antrag bearbeitet die finnische Staatskasse (Valtiokonttori). Sie können Ihren Antrag entweder elektronisch an Link öffnet neues Fensterrikosvahingot@valtiokonttori.fi einreichen oder das Formular ausdrucken und per Post an die folgende Adresse senden: Valtiokonttori, PL 50, 00054 Valtiokonttori, Finnland.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn der Täter nicht verurteilt wird?

Sie können eine Entschädigung beantragen, auch wenn der Straftäter nicht ermittelt werden konnte. Sie müssen Ihrem Entschädigungsantrag eine Kopie des Polizeiberichts oder einen anderen vertrauenswürdigen Bericht beilegen, der die Tat nachweist.

Sie haben ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Straftäter bekannt ist, aber nicht verurteilt wird, weil er jünger als 15 Jahre oder aus strafrechtlicher Sicht nicht schuldfähig ist.

Habe ich Anspruch auf eine Sofortzahlung, solange ich auf die Entscheidung über meinen Anspruch auf Entschädigung warte?

Bei Bedarf können Sie schriftlich einen Antrag auf einen Vorschuss stellen. Ein Vorschuss kann ausgezahlt werden, wenn sich die Bearbeitung Ihres Falls aus einem Grund verzögert, den Sie nicht zu vertreten haben, und wenn Sie Anspruch auf eine recht hohe Entschädigungssumme haben.

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.

5 - Mein Anspruch auf Unterstützung und Hilfe

Ich bin Opfer einer Straftat geworden. An wen kann ich mich wenden, um Unterstützung und Hilfe zu erhalten?

Link öffnet neues FensterHilfe für alle Opfer von Straftaten
– Rikosuhripäivystys (Notdienst für Opfer von Straftaten), Tel.: +358 116 006

Link öffnet neues FensterDienste der Anlaufstellen für Opfer von häuslicher Gewalt

Link öffnet neues FensterOnline-Anlaufstelle

Link öffnet neues FensterUnterstützungszentren SERI für die Opfer von sexueller Gewalt (über 16 Jahre):

– Helsinki, Turku, Tampere, Kuopio, Oulu

Krisenzentrum bei Vergewaltigung, Tukinainen

– Tel.: +358 800 97899

Link öffnet neues FensterNettitukinainen

Link öffnet neues FensterKrisenzentrum bei Vergewaltigung, Tukinainen


Link öffnet neues FensterHilfesystem für die Opfer von Menschenhandel

– Anlaufstelle Joutseno, Tel.: +358 29 5463177


Mediation

– Mediationsstellen:

Link öffnet neues FensterMediation in Strafsachen und bei Rechtsstreitigkeiten

Link öffnet neues FensterMediation in Strafsachen und bei Rechtsstreitigkeiten (auf Englisch)

Link öffnet neues FensterPolizei

– Im Notfall: 112 wählen (allgemeine Notrufnummer)


Link öffnet neues FensterProzesskostenhilfe

Link öffnet neues FensterEntschädigung von strafrechtlichen Schäden aus der Staatskasse

– Finnische Staatskasse (Valtiokonttori), Tel. +358 295 502736

Hotline der Opferhilfe

Anlaufstelle der Opferhilfe, Tel.: +358 116006

Allgemeine Hotline (24/7), Tel.: +358 80 005005 (Opfer von häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen)

Krisenzentrum bei Vergewaltigung, Tukinainen, Tel.: +358 800 97899 (Opfer von sexueller Gewalt)

Hilfesystem für die Opfer von Menschenhandel (24/7), Tel.: +38 29 5463177 (Opfer von Menschenhandel)

Ist die Opferhilfe kostenfrei?

Die Unterstützung durch die Organisationen der Opferhilfe ist kostenlos. Die Dienste von Anlaufstellen und Unterstützungszentren für Opfer von sexueller Gewalt sowie die Dienste des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel sind für die Betroffenen kostenlos.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von staatlichen Behörden oder Diensten erhalten?

Opfer von Straftaten benötigen eventuell die Hilfe eines Arztes oder andere Formen einer medizinisch-sozialen Behandlung, insbesondere durch Anlaufstellen der sozialen Dienste, Krankenhausbehandlungen oder physische und psychische Rehabilitationsmaßnahmen. Sie können diese Dienste zu den gleichen Bedingungen in Anspruch nehmen wie andere Patienten.

Die Anlaufstellen bieten direkte Hilfe in Krisensituationen, eine sichere Unterbringung rund um die Uhr sowie in schwierigen Situationen psychosoziale Hilfe, Beratung und Unterstützung an. Der Dienst ist vor allem für Personen und Familien bestimmt, die Opfer von häuslicher Gewalt oder davon bedroht sind. Manche dieser Dienste werden von Organisationen erbracht. Das Nationale Institut für Gesundheit und Wohlbefinden organisiert die Dienste der Anlaufstellen.

Das Hilfesystem für die Opfer von Menschenhandel ist eine Dienstleistung der öffentlichen Verwaltung. Es soll dafür sorgen, dass die für die Opfer von Menschenhandel garantierten Rechte gewahrt bleiben. Die Opferhilfe umfasst insbesondere einen sicheren Unterbringungsort, Gesundheitsdienste, soziale Dienste, den Aufnahmezuschuss oder das Grundeinkommen, Prozesskostenhilfe und Rechtsberatung, einen Ansprechpartner für das Strafverfahren sowie Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen. Zusätzlich zu diesem Hilfesystem bieten andere Organisationen Hilfe für die Opfer von Menschenhandel an.

Sie haben bei einer Anzeige, einer Vernehmung und einem Gerichtsverfahren Anspruch auf einen Rechtsbeistand. Bei diesem Beistand kann es sich um einen Rechtsanwalt, einen öffentlich bestellten Rechtsberater oder einen qualifizierten Rechtsberater handeln.

Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen können staatliche Prozesskostenhilfe erhalten. In diesen Fällen werden die Honorare des Beistands teilweise oder vollständig vom Staat übernommen. Sie können Prozesskostenhilfe beim Amt für Prozesskostenhilfe oder elektronisch beantragen. Es ist darüber hinaus möglich, eine Anwaltskanzlei damit zu beauftragen, in Ihrem Namen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zu stellen.

Im Fall von häuslicher Gewalt, Sexualverbrechen oder schweren Verbrechen gegen Leib, Leben oder Ihre Freiheit kann Ihnen das Gericht einen Rechtsbeistand und einen Ansprechpartner zur Seite stellen. In diesem Fall gewährt Ihnen der Staat unabhängig von Ihrem Einkommen Hilfe.

Sie können in den verschiedenen Schritten eines Strafverfahrens einen Ansprechpartner hinzuziehen, den Sie frei auswählen können. Der Ansprechpartner darf bei den Vernehmungen und in der Gerichtsverhandlung anwesend sein; in bestimmten Situationen kann es allerdings sein, dass seine Anwesenheit nur beschränkt möglich ist. Die Anlaufstelle der Opferhilfe stellt Ihnen zum Beispiel kostenlos einen hierfür ausgebildeten Ansprechpartner zur Seite. Die allgemeinen Dienste der Opferhilfe, die die Anlaufstelle erbringt, werden vom Justizministerium finanziert und sind zum Dienst an der Öffentlichkeit verpflichtet.

Welche Arten von Unterstützung kann ich von Nichtregierungsorganisation erhalten?

Zahlreiche Organisationen bieten Hilfe, Beratung und Unterstützung für Opfer von Straftaten an. Die Anlaufstelle der Opferhilfe bietet bei jeder Art von Straftat und bei Strafverfahren Hilfe sowie grundlegende Beratung an, damit die Opfer ihre Rechte ausüben können. Die Opfer von häuslicher Gewalt können bei den Anlaufstellen Schutz und Unterstützung sowie telefonische Hilfe und ambulante Versorgung erhalten. Manche Gemeinden bieten spezielle Hilfe für die Opfer von Sexualstraftaten und für Frauen mit Migrationshintergrund an, sowie gegenseitige Unterstützung für Angehörige von Mordopfern.

Opferhilfe, die von Organisationen geleistet wird

Link öffnet neues FensterAnlaufstelle der Opferhilfe

Für sämtliche Opfer von Straftaten, einschließlich Zeugen und Angehörige der Opfer. Hilfe und Beratung bei der Ausübung der Rechte als Opfer im Rahmen des Strafverfahrens. Nationale Notrufnummer, telefonische Rechtsberatung, Online-Opferhilfe. Ansprechpartner-Dienst auf lokaler Ebene.

– Notrufnummer, Tel.: +358 116006 (kostenlos)
– Rechtsberatung, Tel.: +358 800 161177 (kostenlos)

Link öffnet neues FensterAllgemeine Nummer

Telefonische Unterstützung – rund um die Uhr und jeden Tag – für die Opfer von häuslicher Gewalt und von Gewalt gegen Frauen, Tel.: +358 80 005005 (kostenlos)

Link öffnet neues FensterVerband der Anlaufstellen

Dienste der Anlaufstellen für Personen, die Opfer von familiärer oder häuslicher Gewalt sind, und für Personen, die davon bedroht sind, und die Hilfe sowie eine vorübergehende Unterbringung benötigen, um der Gewalt zu entkommen. Hilfe ohne Unterbringung, um Probleme der familiären Gewalt zu lösen und Krisen zu vermeiden. Telefonische Beratung, Gesprächsunterstützung durch einen Experten für Gewaltsituationen, eine geleitete Gruppe ebenfalls Betroffener oder eine Sozialwohnung.

Link öffnet neues FensterOnline-Anlaufstelle

Webseite des Verbands der Anlaufstellen: Hilft allen von Gewalt betroffenen Personen.

Link öffnet neues FensterKrisenzentrum bei Vergewaltigung, Tukinainen

Hilfe und Unterstützung für die Opfer von sexueller Gewalt oder sexuellen Übergriffen und für ihre Angehörigen. Auch als Online-Opferhilfe.

– Krisentelefon: Tel.: +358 800 97899 (kostenlos)

– Juristische Anlaufstelle: Tel.: +358 800 97895 (kostenlos)

Link öffnet neues FensterMonika-Naiset liitto ry

Niedrigschwellige Dienste, rechtliche Unterstützung und ein Dienst für die gesicherte Unterbringung von Frauen und Kindern mit Migrationshintergrund, die Opfer von Gewalt sind. Hilfe in zahlreichen Sprachen, einschließlich eines Ansprechpartner-Dienstes.

– Notrufnummer +358 800 05058 (kostenlos)

– Anlaufstelle Mona, Tel.: +358 45 6396274 (24 h)

Link öffnet neues FensterFrauen-Hotline

Beratung und Hilfe für Frauen und Mädchen, die mit Gewalt konfrontiert sind. Informationen per Internet oder Telefon.

– Tel.: +358 800 02400 (kostenlos)

Link öffnet neues FensterPro-tukipiste (Hilfezentrum)

Gesundheits- und Hilfedienste für Sex- und Erotikarbeiter*innen, Hilfe für die Opfer von Menschenhandel.

Link öffnet neues FensterHUOMA – Henkirikoksen uhrien läheiset ry

Unterstützung für Angehörige von Straftatopfern.

– Tel.: +358 50 4012230

Link öffnet neues Fensterhttps://www.huoma.fi/

Link öffnet neues FensterMIELI Suomen Mielenterveys ry

Hilfe in Lebenskrisen.

– Krisentelefon, Tel.: +358 9 25250111 (24 h)

Link öffnet neues FensterSuvanto ry – Turvallisen vanhuuden puolesta

Hilfe, Unterstützung durch ebenfalls Betroffene und Rechtsberatung für ältere Menschen, die Opfer von Gewalt und Körperverletzung sind.

– Hotline SUVANTO, Hilfedienst, Tel.: +358 800 06776 (kostenlos)

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

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