Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Kann ich gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen?

Gegen Urteile eines erstinstanzlichen Gerichts (käräjäoikeus) kann bei einem Appellationsgericht (hovioikeus) Berufung eingelegt werden. Im Allgemeinen ist eine Zulassung der Berufung erforderlich, damit das Appellationsgericht die vollständige Bearbeitung des Falls annimmt.

Gegen Urteile von Appellationsgerichten können vor dem Obersten Gerichtshof (korkein oikeus) Rechtsmittel eingelegt werden. Wenn Sie Rechtsmittel vor dem Obersten Gerichtshof einlegen, benötigen Sie hierfür eine Zulassung, die ausschließlich erteilt wird, wenn die gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

Welche Rechte habe ich nach der Verurteilung?

Bei gewissen schweren Straftaten haben Sie das Recht, auf Antrag eine Mitteilung über die Entlassung aus der Haft oder Untersuchungshaft zu erhalten (siehe unten).

Habe ich nach der Gerichtsverhandlung Anspruch auf Unterstützung oder Schutz? Wie lange ?

Die Organisationen für Opferhilfe bieten bei Bedarf Unterstützung und Beratung an, auch nach der Gerichtsverhandlung.

Die Hilfe wird unbegrenzt gewährt. Im Fall häuslicher Gewalt wird nach einer multidisziplinären Risikobewertung ein Schutzprogramm aufgestellt, das nicht an das Ende des Gerichtsverfahrens gebunden ist.

Ihr Anspruch auf Maßnahmen des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel endet, wenn am Ende des Strafverfahrens keine rechtskräftige Verurteilung wegen Menschenhandels ergeht.

Welche Informationen erhalte ich, wenn der Täter verurteilt wird?

Sie haben Anspruch darauf, auf Antrag über das Urteil in dem Strafverfahren informiert zu werden. Im Urteil ist die gegen den Angeklagten verhängte Strafe genannt, insbesondere die Länge der Freiheitsstrafe.

Die Parteien im Strafverfahren erhalten eine Kopie des Urteils als offizielle Urkunde. Sie erhalten keine Informationen darüber, in welchem Gefängnis der Verurteilte möglicherweise inhaftiert wird.

Werde ich informiert, wenn der Täter entlassen wird (einschließlich vorzeitige oder bedingte Entlassung) oder aus der Haft flieht?

Bei bestimmten schweren Straftaten haben Sie das Recht, auf Antrag eine Mitteilung über die Entlassung aus der Haft oder Untersuchungshaft oder über die Flucht und unter bestimmten Umständen über andere Arten der Haftentlassung zu erhalten. Wenn Sie informiert werden möchten, müssen Sie dies der mit der Untersuchung befassten Behörde oder dem Staatsanwalt mitteilen. Die mit der Untersuchung befasste Behörde teilt Ihnen diesbezüglich Weiteres mit.

Die Weitergabe derartiger Informationen erfolgt unter der Voraussetzung, dass diese keine Gefahr für Leib und Leben des Häftlings oder Untersuchungshäftlings darstellen.

Werde ich in die Entscheidung über die Haftentlassung oder die Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen? Kann ich beispielsweise eine Aussage machen oder Einspruch einlegen?

Nein, ein derartiges Recht besteht nicht.

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

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