Opferrechte – nach Mitgliedstaat

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Welche Informationen erhalte ich von den Behörden nach der Straftat (z. B. der Polizei, der Staatsanwaltschaft) noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Eine Broschüre mit Informationen zu den Rechten von Straftatopfern, die das Justizministerium herausgibt, enthält Informationen zu Fragen, auf deren Beantwortung die Opfer ein Recht haben. In dieser Broschüre wird unter anderem Folgendes kurz erklärt: die Anzeigeerstattung, die Opferhilfe, die Prozesskostenhilfe, die Möglichkeit, Schutz zu erhalten, der Entschädigungsantrag, das Recht auf einen Dolmetscher und die Übersetzung von Dokumenten sowie die Mediation in Strafsachen. Die gedruckte Broschüre ist für die Verteilung an die Opfer bestimmt und soll es insbesondere den Polizeibehörden und den anderen für die Voruntersuchung zuständigen Behörden erleichtern, Informationen weiterzugeben. Sie kann darüber hinaus von den Justizbehörden, der Opferhilfe und anderen Stellen, die sich um Opfer kümmern, verwendet werden.

Welche Informationen die Opfer erhalten, kann je nach Bedarf des Opfers, seiner persönlichen Situation und der Art der Straftat unterschiedlich sein.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Sie erhalten Hilfe und Beratung bei der Opferhilfe, selbst wenn die Straftat in einem anderen Land begangen wurde. Wenn Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat Opfer einer Straftat geworden sind, kann die mit der Voruntersuchung befasste Behörde gegebenenfalls die Anzeige, die sie erhalten hat, oder die Voruntersuchung, die sie aufgenommen hat, an die Behörden eines anderen EU-Mitgliedstaats übermitteln. Die Übermittlung einer Anzeige setzt unter anderem voraus, dass es sich um eine schwere Straftat handelt oder dass das Opfer die Straftat in dem Land, in dem sie begangen wurde, nicht anzeigen konnte. Bei schweren Straftaten kann die Übermittlung auch in Länder außerhalb der EU erfolgen.

Die Opfer von Menschenhandel haben das Recht, die Dienste des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel in Anspruch zu nehmen, auch wenn Straftat in einem anderen Land begangen wurde. Der Staatsanwalt entscheidet, ob in Finnland aufgrund des Verdachts einer Straftat in Zusammenhang mit Menschenhandel eine Voruntersuchung eingeleitet wird.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Von der Polizei und den anderen für die Voruntersuchung zuständigen Behörden erhalten Sie Informationen über die Opferhilfe, die Anzeigeerstattung, die Prozesskostenhilfe, die Möglichkeit, Schutz zu erhalten, den Entschädigungsantrag, das Recht auf einen Dolmetscher und auf Übersetzungen, die Mediation in Strafsachen, das Recht auf Informationen in Bezug auf die Bearbeitung der Rechtssache, das Recht auf Mitteilung bei Entlassung eines Häftlings oder eines Untersuchungshäftlings, das Verfahren, das die Behörden in Bezug auf die Klage anwenden, und das Verfahren, wenn das Opfer an einem Ort außerhalb seines Wohnsitzstaates Opfer einer Straftat wird, und die Kontaktdaten von Ansprechpartnern. Diese Rechte sind in der Broschüre mit Informationen zu den Rechten von Straftatopfern aufgeführt.

Im Fall einer Anzeige werden die vorstehend genannten Informationen nicht zwangsläufig zur Verfügung gestellt, insbesondere dann nicht, wenn die Anzeige elektronisch erstattet wird. Bei der Vernehmung informiert die Polizei das Opfer über die entsprechenden Rechte. Die mit der Voruntersuchung befasste Behörde informiert das Opfer grundsätzlich, wenn eine Voruntersuchung nicht eröffnet oder unterbrochen wird oder wenn sie abgeschlossen ist.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (im Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Jede Person hat das Recht, während der Voruntersuchung und im Gerichtsverfahren Finnisch oder Schwedisch zu sprechen. Die Samen haben auf ihrem Territorium das Recht, Samisch zu sprechen. Falls erforderlich, hat die Behörde einen Dolmetscher zu bestellen. Ein Opfer, das eine andere Sprache spricht, muss in jeder Situation im Rahmen der Ermittlungen zu einer Straftat ihre eigene Sprache sprechen dürfen. Falls erforderlich hat die Behörde dem Opfer einen Dolmetscher für seine Sprache zur Verfügung zu stellen. Auch muss bei der Voruntersuchung und im Gerichtsverfahren ein Dolmetscher zur Verfügung stehen, wenn sich das Opfer in Gebärdensprache äußert oder eine Verdolmetschung aufgrund einer sensorischen oder sprachlichen Beeinträchtigung des Opfers erforderlich ist. Der Dolmetscher ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Das Honorar des Dolmetschers wird vom Staat beglichen.

Das Opfer kann die Übersetzung gewisser entscheidender Dokumente verlangen. Die Übersetzung kann mündlich erfolgen, sofern für die Rechtssicherheit keine schriftliche Übersetzung des betreffenden Dokuments erforderlich ist. In bestimmten Fällen ist es möglich, dass nur ein Teil eines Dokuments oder eine Zusammenfassung für das Opfer übersetzt wird.

Im Rahmen der Voruntersuchung kann das Opfer eine Übersetzung der schriftlichen Bestätigung der Anzeige, der Entscheidung über die Einstellung der Voruntersuchung und, falls erforderlich, sämtlicher anderer, in der Sache entscheidender Dokumente erhalten. Vom Staatsanwalt kann das Opfer eine Übersetzung der Entscheidung über die Einstellung des Falls erhalten.

Bei Gericht kann das Opfer eine Übersetzung des Urteils, der Ladung mit Datum und Ort der Verhandlung und, falls erforderlich, sämtlicher anderer, in der Sache entscheidender Dokumente erhalten.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die Behörde muss darauf achten, dass bei der Voruntersuchung und der Gerichtsverhandlung ein Dolmetscher zur Verfügung steht, wenn sich das Opfer in Gebärdensprache äußert oder eine Verdolmetschung aufgrund einer sensorischen oder sprachlichen Beeinträchtigung des Opfers erforderlich ist.

Die Broschüre „Informationen zu den Rechten von Straftatopfern“ ist auch in leichter Sprache erhältlich. Die Broschüre „Wenn Sie Opfer einer Straftat sind“ gibt es sowohl in leichtem Finnisch als auch in Gebärdensprache.

Die Experten für Straftaten gegen Kinder sind speziell im Umgang mit betroffenen Kindern und in Bezug auf die Vernehmung von Kindern in Strafverfahren geschult. In bestimmten Fällen kann die Vernehmung eines Kindes auch durch einen Psychologen erfolgen, der auf derartige Gespräche mit Kindern spezialisiert ist.

Unterstützung von Opfern

Wer bietet Opfern Unterstützung?

Das Opfer benötigt eventuell die Hilfe eines Arztes oder anderer medizinisch-sozialer Dienste, zum Beispiel die Anwesenheit eines Sozialarbeiters, bestimmte Krankenhausbehandlungen oder physische und psychische Rehabilitationsmaßnahmen. Das Opfer kann diese Dienste zu den gleichen Bedingungen in Anspruch nehmen wie andere Patienten.

Zahlreiche Organisationen bieten Unterstützung, Beratung und Hilfe für Opfer von Straftaten an. Der Hilfsdienst für die Opfer von Straftaten bietet bei jeder Art von Straftat und bei Strafverfahren Hilfe und grundlegende Beratung zur Durchsetzung der Rechte der Opfer an. Opfer von häuslicher Gewalt erhalten Schutz und Unterstützung in Aufnahmezentren. Manche Gemeinden bieten eine spezielle Unterstützung für die Opfer von Sexualstraftaten und für Frauen mit Migrationshintergrund an. Für die Opfer von Menschenhandel gibt es ein separates Hilfesystem, zu dem sie unter bestimmten Bedingungen Zugang erhalten.

Das Opfer kann sich mit der Opferhilfe in Verbindung setzen, selbst wenn es keine Klage einreicht. Sofern das Opfer seine Zustimmung gibt, kann die Polizei oder jede andere für die Voruntersuchung zuständige Behörde seine Kontaktdaten an eine Opferhilfe weiterleiten, die sich mit dem Opfer in Verbindung setzt.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferhilfe verweisen?

Wenn Sie besonderen Schutz benötigen oder es aufgrund der Art der Straftat oder Ihrer persönlichen Situation angezeigt erscheint, übermittelt die Polizei mit Ihrer Zustimmung Ihre Kontaktdaten an eine Opferhilfe-Organisation. Die Polizei muss Ihnen erklären, welche Unterstützung den Opfern von Menschenhandel zuteil wird, und verweist Sie mit Ihrer Zustimmung an ein Hilfesystem für die Opfer von Menschenhandel.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Unter bestimmten Umständen kann das Gericht das Verfahren zu Ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen und verfügen, dass die Verfahrensdokumente und das Urteil teilweise vertraulich behandelt werden. Sie können dies bei Gericht beantragen. In bestimmten Sachen kann das Gericht auch verfügen, dass Ihre Identität geheim gehalten wird. Dies gilt insbesondere bei Sexualstraftaten.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

In bestimmten Fällen ist es möglich, dass Sie im Gerichtsverfahren hinter einem Sichtschutz, per Videoübertragung oder unter Ausschluss des Angeklagten oder der Öffentlichkeit vernommen werden. Ihre Vernehmung kann gegebenenfalls aufgezeichnet werden; die Videoaufnahme kann im Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden, insbesondere wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Unter bestimmten Umständen kann das Gericht das Verfahren zu Ihrem Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen und verfügen, dass die Verfahrensdokumente und das Urteil teilweise vertraulich behandelt werden. Sie können dies bei Gericht beantragen. In bestimmten Sachen kann das Gericht auch verfügen, dass Ihre Identität geheim gehalten wird. Dies gilt insbesondere bei Sexualstraftaten.

Das Gericht entscheidet von Fall zu Fall über die Modalitäten des Gerichtsverfahrens und die Schutzmaßnahmen und achtet darauf, die Rechte der Verteidigung nicht einzuschränken. Die Lösung, die das Gericht auswählt, kann also von einer Einschätzung im Vorfeld abweichen.

Liegt eine ernsthafte Bedrohung vor, können Sie die Vertraulichkeit Ihrer Kontaktdaten, ein Verbot der Offenlegung von Daten, ein Näherungsverbot oder sogar eine Änderung Ihres Namens oder nationalen Personenkennzeichens beantragen. In den schwerwiegendsten Fällen können Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Die Behörden und die Opferhilfe informieren Sie diesbezüglich eingehender. Falls die durch ein Näherungsverbot geschützte Person in einen anderen Staat der Europäischen Union umzieht und der Auffassung ist, in diesem Staat Schutz zu benötigen, kann sie bei der Gerichtsbarkeit, die das Näherungsverbot verfügt hat, eine Europäische Schutzanordnung beantragen.

Opfer von häuslicher Gewalt oder Menschen, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, können in ein Schutzprogramm aufgenommen werden, das im Rahmen einer multidisziplinären Risikobewertung in Zusammenarbeit mit den Behörden erstellt wird (das „Marak-Modell“).

Opfer von Menschenhandel haben Anspruch auf eine Notunterbringung, was bei Bedarf besondere Sicherheitsmaßnahmen auf mehreren Ebenen nach sich ziehen kann, um die Sicherheit der Unterbringung zu gewährleisten. In schweren Fällen kann die Sicherheit der Opfer von Menschenhandel in einer besonderen Notunterbringung gewährleistet werden; technische Vorkehrungen und Bewachung sind ebenfalls möglich. In den schwerwiegendsten Fällen können Opfer von Menschenhandel auch in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Das Hilfesystem für die Opfer von Menschenhandel fällt in den Tätigkeitsbereich der Behörden und erfordert zum Schutz des Opfers bei Bedarf die Zusammenarbeit mit der Polizei.

Wer kann mir Schutz bieten?

Die Polizei schätzt im Fall einer Bedrohung Ihren Schutzbedarf und die erforderlichen Maßnahmen ein. Welche Behörde über den Schutz entscheidet, hängt von der infrage kommenden Maßnahme ab (siehe oben). Die Behörden und die Opferhilfe informieren Sie eingehender über die Schutzmaßnahmen.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Die Behörden bewerten Ihren speziellen Schutzbedarf im Rahmen der Voruntersuchung und im Gerichtsverfahren und schätzen ein, welche Schutzmaßnahmen in beiden Situationen jeweils erforderlich sind. Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Opfers vor weiterem Leid, vor Einschüchterung oder vor Vergeltungstaten während der Voruntersuchung und bei der Gerichtsverhandlung. Die Bewertung erfolgt in Abstimmung mit dem Opfer und berücksichtigt die Persönlichkeit des Opfers, seine Situation und die Art der Straftat.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Die Behörden bewerten Ihren speziellen Schutzbedarf im Rahmen der Voruntersuchung und im Gerichtsverfahren und schätzen ein, welche Schutzmaßnahmen in beiden Situationen jeweils erforderlich sind. Ziel der Maßnahmen ist der Schutz des Opfers vor weiterem Leid, vor Einschüchterung oder vor Vergeltungstaten während der Voruntersuchung und bei der Gerichtsverhandlung. Die Bewertung erfolgt in Abstimmung mit dem Opfer und berücksichtigt die Persönlichkeit des Opfers, seine Situation und die Art der Straftat.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Liegt eine ernsthafte Bedrohung vor, können Sie die Vertraulichkeit Ihrer Kontaktdaten, ein Verbot der Offenlegung von Daten, ein Näherungsverbot oder sogar eine Änderung Ihres Namens oder nationalen Personenkennzeichens beantragen. In den schwerwiegendsten Fällen können Sie in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden. Die Behörden und die Opferhilfe informieren Sie diesbezüglich eingehender.

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Minderjährige (unter 18 Jahren) sind schutzbedürftige Opfer und benötigen daher möglicherweise besondere Schutzmaßnahmen. Ein minderjähriges Opfer kann zum Beispiel geschützt werden, indem seine Vernehmung im Zuge der Voruntersuchung per Video erfolgt; die Aufnahme wird während des Gerichtsverfahrens als Beweismittel verwendet.

Ein minderjähriges Opfer einer Straftat hat gegebenenfalls Anspruch auf einen mit öffentlichen Mitteln bezahlten Rechtsbeistand. Falls der Vormund eines Kindes unter Verdacht steht, eine Straftat gegen das Kind verübt zu haben, ist zudem ein Ersatz-Vormund für das Strafverfahren zu benennen.

Ein minderjähriges Opfer von Menschenhandel hat Anspruch auf die Dienste des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel. Ein Kind, das Opfer von Menschenhandel ist und nicht über einen Aufenthaltstitel verfügt, erhält in jedem Fall einen Vertreter, wenn es seinen Wohnsitz in Finnland und keinen Vormund oder anderen gesetzlichen Vertreter hat. Ein Kind, das Opfer von Menschenhandel und finnischer Staatsbürger ist oder über einen Aufenthaltstitel verfügt, kann einen Ersatz-Vormund erhalten. Ein minderjähriges Opfer von Menschenhandel hat Anrecht auf einen mit öffentlichen Mitteln bezahlten Rechtsbeistand, wenn die Voruntersuchung zur Straftat in Finnland eingeleitet wird.

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Ist eine Person aufgrund einer Straftat verstorben, haben die gesetzlich als solche definierten Familienmitglieder des Opfers den Status einer betroffenen Partei, also den Status des Opfers einer Straftat. Sie haben folglich die gleichen Rechte wie andere Opfer von Straftaten.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Die Familienmitglieder des Opfers haben ebenfalls die Möglichkeit, die Opferhilfe in Anspruch zu nehmen.

Ein minderjähriges Kind von Opfern von Menschenhandel mit Wohnsitz in Finnland kann die Dienste des Hilfesystems für die Opfer von Menschenhandel ebenfalls nutzen.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Im Rahmen eines Strafverfahrens kann eine Mediation durchgeführt werden, sofern das Opfer und der Tatverdächtige einwilligen. Es ist zudem erforderlich, dass der Tatverdächtige den Tathergang im Wesentlichen bestätigt und dass die Mediation im Interesse des Opfers ist. Die Mediation ist kostenlos, vertraulich und immer ein fakultatives Angebot; sie kann auf Wunsch jederzeit abgebrochen werden. Ausgebildete ehrenamtliche Mediatoren helfen den Parteien, über die Tat zu sprechen und eine Entschädigung für die durch die Straftat verursachten Schäden und die Zahlung von Schadenersatz an das Opfer zu vereinbaren. Der Dienst wird landesweit bei Mediationsstellen angeboten.

Die an der Mediation beteiligten Parteien haben grundsätzlich das Recht auf einen Berater oder Helfer, der bei den Mediationssitzungen anwesend ist. Die Mediatoren werden von Fachpersonal unterstützt. Sie bewerten und überprüfen, ob ein sicheres Aufeinandertreffen der Konfliktparteien möglich ist, und unterbrechen gegebenenfalls das Verfahren. Die Mediation muss beendet werden, wenn eine Partei ihre Zustimmung zurückzieht oder es Gründe für die Annahme gibt, dass ihre Zustimmung nicht freiwillig erfolgte.

Wo finde ich das Gesetz, in dem meine Rechte stehen?

Die Bestimmungen zu den grundlegenden Rechten von Opfern im Strafverfahren sind im Gesetz (805/2011) über die Voruntersuchung und im Gesetz (689/1997) über Strafverfahren aufgeführt. Das Recht von Opfern von Menschenhandel auf Hilfe ist im Gesetz (746/2011) über die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, über die Anerkennung der Opfer von Menschenhandel und über die Hilfe, die sie erhalten, verankert. Diese und andere Gesetze sind unter der Adresse https://www.finlex.fi/en/ abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 04/02/2021

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