Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Opferrechte – nach Mitgliedstaat

England und Wales

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England und Wales

Welche Informationen erhalte ich von den Behörden nach der Straftat (z. B. der Polizei, der Staatsanwaltschaft) noch bevor ich sie zur Anzeige bringe?

Sie haben Anspruch darauf, schriftlich darüber informiert zu werden, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, beispielsweise mit dem Merkblatt „Information for Victims of Crime“ oder durch Verweis auf eine Website mit den entsprechenden Informationen.

Je nach Art der Straftat, Ihrer persönlichen Situation und der Bedeutung für den Stand der Ermittlungen oder des Strafverfahrens müssen Ihnen schon bei Ihrem ersten Kontakt mit der Polizei folgende Informationen mitgeteilt werden:

  • wo und wie Sie Beratung oder Unterstützung, auch ärztliche Hilfe und andere fachliche (z. B. psychologische) Unterstützung erhalten und alternative Unterbringungsmöglichkeiten finden;
  • was Sie tun müssen, um eine Straftat anzuzeigen, und an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Fragen zum Fall haben;
  • welche Maßnahmen gegebenenfalls zu Ihrem Schutz zur Verfügung stehen;
  • wie Sie eine Entschädigung beantragen können;
  • welche Möglichkeiten es gibt, wenn sich das Opfer nicht in England oder Wales aufhält;
  • ob Dolmetscher und Übersetzer zur Verfügung stehen;
  • wie Sie sich über einen Dienstleister beschweren können;
  • ob Verfahren der Restorative Justice (wiederherstellende Gerechtigkeit) möglich sind;
  • wie die Kosten, die Ihnen als Zeuge im Strafprozess entstehen, erstattet werden.

Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und des Verfahrens, an eine Opferhilfe wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat zu Anzeige gebracht haben.

Ich lebe nicht in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Straftat begangen wurde (EU- und Nicht-EU-Bürger). Wie werden meine Rechte geschützt?

Sie haben Anspruch auf die in den Verfahrensregeln für Opfer von Straftaten (Victims' Code) aufgeführten Dienste, wenn die Straftat in England oder in Wales verübt wurde oder das Strafverfahren in England oder Wales stattfindet. [1]

[1] Ob Ihnen Entschädigungszahlungen von der Criminal Injuries Compensation Authority (CICA) zustehen, hängt auch von Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrer Staatsangehörigkeit ab; es sei denn, Sie sind anerkanntes Opfer von Menschenhandel oder Ihnen wurde Asyl oder humanitärer Schutz gewährt oder ein Bleiberecht gewährt.

Welche Informationen erhalte ich, wenn ich eine Straftat anzeige?

Sie haben Anspruch auf folgende Informationen der Polizei:

  • eine schriftliche Ausfertigung Ihrer Anzeige mit den wichtigsten Angaben zur Straftat. Die Ausfertigung kann in Form eines Schreibens, einer elektronischen Mitteilung wie E-Mail oder Textnachricht oder handschriftlich ergestellt werden. Sie können auch verlangen, dass Ihnen keine Ausfertigung zugehen soll. Falls die Polizei befürchtet, dass es für Sie nicht ohne Risiko wäre, wenn Ihnen die schriftliche Ausfertigung zugeschickt wird (z. B. bei häuslicher Gewalt), kann sie von der Mitteilung absehen;
  • eine genaue Erläuterung, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, wenn Sie Anzeige erstatten oder im Zuge der Ermittlungen eine Zeugenaussage machen;
  • eine Einschätzung, ob Sie Unterstützung benötigen und wie diese Hilfe oder Unterstützung gegebenenfalls aussehen könnte. So lässt sich feststellen, ob Sie einer der drei Opferkategorien zuzurechnen sind, die besondere Unterstützung benötigen, und ob und in welchem Umfang Ihnen Sondermaßnahmen zustehen. Die Opferhilfe kann für die Polizei eine genauere Einschätzung vornehmen;
  • schriftliche Informationen darüber, was Sie von der Strafjustiz zu erwarten haben, z. B. durch Aushändigung des Merkblatts „Information for Victims of Crime“ oder durch den Hinweis auf eine Website mit den gleichen Informationen. Diese Informationen müssen Ihnen so schnell wie möglich zugehen, d. h. spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ihrer Anzeige oder Ladung als Zeuge;
  • Angaben dazu, wie oft Sie nach Ihrem Gespräch mit der Polizei über den neuesten Stand informiert werden;
  • spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Entscheidung, die Straftat nicht weiter zu verfolgen, eine Erklärung hierzu;
  • eine Mitteilung mit Angabe von Gründen, wenn die Ermittlungen in der Sache ohne Anklageerhebung eingestellt wurden.

Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen die Polizei eine Opferhilfe nennt und entsprechende Kontaktdaten aushändigt, damit Sie sich jederzeit an einen solchen Dienst wenden können.

Sie haben Anspruch darauf, von der Polizei innerhalb von fünf Arbeitstagen eine Benachrichtigung mit Begründung zu erhalten, wenn ein Verdächtiger:

  • festgenommen wurde;
  • vernommen wurde;
  • ohne Anklage entlassen wurde;
  • gegen Kaution entlassen wurde oder wenn die Kautionsbedingungen geändert oder aufgehoben wurden.

Habe ich Anspruch auf kostenfreie Dolmetsch- oder Übersetzungsleistungen (im Kontakt mit der Polizei oder anderen Behörden bzw. im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Falls Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie die Verdolmetschung in eine Sprache verlangen, der Sie mächtig sind, wenn Sie:

  • Straftat anzeigen [1];
  • von der Polizei befragt werden und
  • als Zeuge aussagen.

Wenn Sie die englische Sprache weder verstehen noch sprechen, können Sie die Übersetzung verlangen von:

  • der schriftlichen Ausfertigung Ihrer Anzeige einer Straftat;
  • der Kopie relevanter Teile eines Schriftstücks, das Ihnen vorgelegt wird, um Einblick zu nehmen - soweit dieses Schriftstück für die Befragung oder die gerichtliche Anhörung wichtig ist;
  • dem Schriftstück, in dem Ihnen Datum, Uhrzeit und Ort der Verhandlung mitgeteilt werden, und
  • dem Ergebnis des Strafprozesses, soweit dies nach dem Gesetz vorgesehen ist, und zumindest eine Kurzfassung der Urteilsbegründung, soweit sie vorliegt.

[1] Falls Sie kein Englisch sprechen, können Sie die Straftat in einer Sprache, der Sie mächtig sind, oder mit der notwendigen sprachlichen Unterstützung anzeigen.

Wie stellt die Behörde sicher, dass ich alles verstehe und auch verstanden werde (z. B. Kinder oder Menschen mit Behinderung)?

Die im Victims‘ Code genannten Dienstleister müssen in einfacher und verständlicher Sprache mit Ihnen kommunizieren und geeignete Maßnahmen treffen, damit Sie alles verstehen und auch verstanden werden (z. B. leichte Sprache, Braille-Schrift oder Unterstützung durch einen zugelassenen Sprachmittler). Bei der Auswahl einer geeigneten Maßnahme muss auf Ihre persönlichen Fähigkeiten eingegangen und berücksichtigt werden, wie gut Sie in der Lage sind, zu verstehen und sich verständlich zu machen.

Verschiedene Merkblätter sind in einfacher Sprache und in unterschiedlichen Formaten erhältlich.

Unterstützung von Opfern

Wer bietet Opfern Unterstützung?

Nach § 56 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 kann das Justizministerium Zuschüsse für Dienstleister gewähren, die Opfer von Straftaten unterstützen. Außerdem erhalten die Police and Crime Commissioners („PCCs“, Polizeibeauftragte) Zuschüsse für die örtliche Vermittlung/Bereitstellung psychologischer Unterstützung und praktischer Hilfe für die Opfer von Straftaten gemäß § 143 des Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act 2014.

Wird mich die Polizei automatisch an eine Opferhilfe verweisen?

Die Polizei wird Sie darauf hinweisen, dass Ihre Angaben innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Ihrer Anzeige automatisch an die Opferhilfe weitergeleitet werden. Sie können aber verlangen, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Wenn Sie Opfer von sexueller oder häuslicher Gewalt geworden sind oder einen engen Angehörigen verloren haben, bittet die Polizei um Ihre ausdrückliche Zustimmung, bevor sie Ihre Daten der Opferhilfe weiterleitet.

Wie wird meine Privatsphäre geschützt?

Ist eine Weiterleitung von Daten nach dem Victims’ Code vorgesehen, müssen die betreffenden Stellen dabei zielgerichtet vorgehen und die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes von 1998 und anderer Rechtsvorschriften einhalten.

Muss ich eine Straftat zur Anzeige bringen, bevor ich Opferhilfe erhalten kann?

Nein, Sie können sich jederzeit, auch nach Abschluss der Ermittlungen und der Strafverfolgung, an die Opferhilfe wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Straftat angezeigt haben.

Persönlicher Schutz gefährdeter Personen

Welche Arten von Schutz gibt es?

Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss eine individuelle Einschätzung vorgenommen werden, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt und ob und in welchem Umfang bei der Befragung oder der Zeugenaussage Sondermaßnahmen in Betracht kommen.

Die Art der Einschätzung hängt von den Umständen ab, u. a. von der Schwere der Straftat und vom Grad der offensichtlichen Schädigung des Opfers. Dabei sind die Persönlichkeit und die Sichtweise des Opfers sowie Art und Umstände der Straftat zu berücksichtigen.

Wenn die Behörde nach der individuellen Einschätzung zu dem Ergebnis gelangt, dass das Opfer besonderen Schutz benötigt und bei der Befragung Sondermaßnahmen angebracht sind, muss sie im Rahmen ihrer betrieblichen und praktischen Möglichkeiten dafür sorgen, dass:

  • möglichst alle Befragungen des Opfers von ein und derselben Person durchgeführt werden, soweit dies nicht gegen den ordnungsgemäßen Ablauf der Ermittlungen verstößt;
  • die Befragung gegebenenfalls in speziell dafür vorgesehenen oder ausgerichteten Räumen stattfindet;
  • die Befragungen von geschulten Fachleuten durchgeführt werden und
  • die Befragung des Opfers im Falle von sexueller, geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt auf Wunsch des Opfers von einer Person des gleichen Geschlechts durchgeführt wird. Den Wünschen des Opfers ist nach Möglichkeit nachzukommen, soweit dies nicht gegen den ordnungsgemäßen Ablauf des Ermittlungsverfahrens verstößt.

Sollte tatsächlich ein Verdächtiger aus dem Gewahrsam fliehen, werden Sie von der Polizei informiert. Sobald die Polizei von der Flucht Kenntnis hat oder von der Haftanstalt, dem Youth Offending Team, der Klinik oder der Abschiebeeinrichtung benachrichtigt wurde, werden Sie soweit möglich, über die Flucht und über die zu Ihrem Schutz getroffenen Maßnahmen informiert, sofern ein erhebliches Risiko besteht, dass der Verdächtige Ihnen Schaden zufügen könnte.

Wer kann mir Schutz bieten?

Wenn das Opfer die Straftat bei einer Ermittlungsbehörde anzeigt, muss eine individuelle Einschätzung vorgenommen werden, um festzustellen, ob das Opfer besonderen Schutz benötigt. In den meisten Fällen ist dies Aufgabe der Polizei.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch den Täter ausgesetzt bin?

Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob das jeweilige Opfer Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung ist, hängt von der Schwere der Straftat und Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

Wird geprüft, ob ich einem weiteren Schadensrisiko durch die Strafjustiz ausgesetzt bin (im Rahmen der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens)?

Opfer von Straftaten haben Anspruch darauf, dass die Polizei feststellt, ob das jeweilige Opfer Unterstützung benötigt und inwieweit ihm Sondermaßnahmen zustehen. Wie umfangreich und wie eingehend diese Einschätzung ist, hängt von der Schwere der Straftat und Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Dabei werden Ihre Persönlichkeit, Art und Umstände der Straftat und Ihre Sichtweise berücksichtigt. Je mehr Informationen Sie zu dieser Einschätzung beitragen können, desto genauer wird die Unterstützung auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

Welcher Schutz steht besonders schutzbedürftigen Opfern zur Verfügung?

Bei besonderer Schutzbedürftigkeit[1] stehen Ihnen nach dem Victims' Code besondere Rechte zu, wenn Ihre Aussage dadurch beeinträchtigt sein könnte,

  1. dass Sie unter einer psychischen Störung im Sinne des Mental Health Act von 1983 leiden;
  2. dass Sie eine erhebliche geistige Beeinträchtigung und Störung Ihres Sozialverhaltens aufweisen oder
  3. dass Sie körperlich behindert oder beeinträchtigt sind.

[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach § 16 des Youth Justice and Criminal Evidence Act von 1999, ob Sondermaßnahmen in Betracht kommen (siehe Victims' Code Kapitel 1 Nummer 1.13 bis 1.15).

Ich bin minderjährig. Habe ich besondere Rechte?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Straftat unter 18 Jahre alt waren, haben Sie als schutzbedürftiges Opfer [1] gemäß Victims’ Code besondere Rechte. Dazu zählen auch Sondermaßnahmen bei einer Aussage als Zeuge vor Gericht.

[1] Das Gericht beurteilt anhand der Kriterien nach § 16 des Youth Justice and Criminal Evidence Act von 1999, ob Sondermaßnahmen in Betracht kommen (siehe Victims' Code Kapitel 1 Nummer 1.13 bis 1.15).

Ein Familienangehöriger kam infolge einer Straftat ums Leben. Welche Rechte habe ich?

Enge Angehörige der verstorbenen Person haben als Opfer eines schweren Verbrechens Anspruch auf die im Victims‘ Code genannten Dienste.

Ein Familienangehöriger wurde Opfer einer Straftat. Welche Rechte habe ich?

Familiensprecher für Opfer einer Straftat, die unter einer Beeinträchtigung leiden oder die durch die Straftat so schwer verletzt wurden, dass sie sich nicht selbst äußern können:

Wenn Sie unter einer Beeinträchtigung leiden oder durch eine Straftat so schwer verletzt sind, dass Sie sich nicht selbst äußern können, können Sie oder Ihre nächsten Angehörigen einen Familiensprecher als Kontaktperson für die Dienste benennen, auf die Sie gemäß Victims' Code Anspruch haben.

Eltern oder Vormund eines Opfers unter 18 Jahren:

Wenn Sie Opfer einer Straftat und noch keine 18 Jahre alt sind, stehen Ihnen und in der Regel auch Ihren Eltern oder Ihrem Vormund gemäß Victims' Code bestimmte Dienste zu [1].

[1] Außer wenn der Elternteil oder der Vormund selbst Gegenstand von Ermittlungen ist oder von der Polizei mit der Straftat in Verbindung gebracht wird oder es nach begründeter Einschätzung des betreffenden Dienstleisters nicht in Ihrem Interesse wäre, wenn Ihr Elternteil oder Ihr Vormund diese Dienste in Anspruch nimmt.

Kann ich Mediationsleistungen nutzen? Unter welchen Voraussetzungen? Werde ich während der Mediation sicher sein?

Im Rahmen der Restorative Justice (wiederherstellende Gerechtigkeit) arbeitet der Geschädigte gemeinsam mit dem Täter an einer Konfliktlösung.

Die Teilnahme daran ist freiwillig. Sowohl das Opfer als auch der Täter müssen sich vorher damit einverstanden erklären. Sie können um die Teilnahme an einem solchen Verfahren bitten, wenn für Sie der richtige Zeitpunkt gekommen ist. Möglicherweise wird Ihnen aber die Teilnahme auch vorgeschlagen, weil der Täter darum gebeten hat. Selbst wenn beide Parteien daran teilnehmen wollen, ist das Verfahren möglicherweise nicht geeignet; der Vermittler wird diese Möglichkeit prüfen.

Durch entsprechende Vorbereitungen wird in jedem Fall für Ihre Sicherheit gesorgt. Während des gesamten Treffens zwischen Opfer und Täter wird ein geschulter Vermittler anwesend sein. Wenn der Täter seine Schuld gestanden hat und bereit ist, sich mit Ihnen als Opfer zu treffen oder mit Ihnen zu sprechen, können Sie ihm schildern, wie Sie der Vorfall getroffen hat. Sie können dann entscheiden, ob der Täter sich entschuldigen oder Wiedergutmachung leisten soll.

Restorative Justice ist nicht dasselbe wie die gemeinschaftliche Konfliktbeilegung (Community Resolution). Community Resolution ist eine informelle polizeiliche Maßnahme, die es der Polizei ermöglicht, angemessen mit minder schweren Straftaten und antisozialem Verhalten umzugehen, ohne die Strafjustiz einzuschalten. Diese Art der Konfliktbeilegung richtet sich in erster Linie an Ersttäter, die echtes Schuldbewusstsein erkennen lassen. Der Geschädigte muss damit einverstanden sein, dass die Polizei kein förmliches Verfahren einleitet.

Wo finde ich das Gesetz, in dem meine Rechte stehen?

Der Code of Practice for Victims of Crime (Leitfaden für die Opfer von Straftaten, kurz „Victims' Code“) wurde gemäß § 32 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (DVCVA 2004, Gesetz über häusliche Gewalt, Kriminalität und Opfer) erarbeitet und trat in Form einer Verordnung gemäß § 33 des DVCVA 2004 in Kraft. Die Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004 (Victims’ Code of Practice) Order 2015 (Rechtsverordnung zum DVCVA 2004, Statutory Instrument 2015 Nr. 1817) wurde dem Parlament am 23. Oktober 2015 vorgelegt; damit trat am 16. November 2015 eine überarbeitete Fassung des Victims‘ Code in Kraft.

Der Victims‘ Code beschreibt die für Opfer von Straftaten in England und Wales von den wichtigsten Strafjustizbehörden (Einleitung, Kapitel 1 bis 4) und anderen mit entsprechenden Funktionen ausgestatteten Ämtern (Kapitel 5) zu erbringenden Dienste. Diese Behörden und Ämter fungieren als Dienstleister. Im Victims‘ Code wird erläutert, worauf Opfer von Straftaten Anspruch haben und wozu andererseits die jeweiligen Dienstleister verpflichtet sind.

In Kapitel 3 des Victims‘ Code wird in kindgerechter Sprache erläutert, was zu tun ist, wenn Kinder Opfer einer Straftat sind. Dieses Kapitel ist in Verbindung mit der Einleitung und mit Kapitel 1 und 2 zu lesen.

Absatz 1 der Einleitung und Kapitel 5 Absatz 1 des Victims‘ Code gewährleistet, dass die übergeordneten Zielsetzungen der EU-Opferrichtlinie von den zuständigen Behörden berücksichtigt werden, wenn sie ihre im Victims‘ Code beschriebenen Funktionen wahrnehmen.

Die im Victims‘ Code verankerten Rechte gelten für alle Opfer von Straftaten unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.

§ 56 des Domestic Violence, Crime and Victims Act 2004: Das Justizministerium kann Zuschüsse für Dienstleister gewähren, die Opfer von Straftaten unterstützen. Außerdem erhalten die Police and Crime Commissioners (PCCs, Polizeibeauftragte) Zuschüsse für die örtliche Vermittlung/Bereitstellung psychologischer Unterstützung und praktischer Hilfe für die Opfer von Straftaten gemäß § 143 des Anti-social Behaviour, Crime and Policing Act 2014.

Absatz 3 der Beihilfevereinbarung zwischen dem Justizministerium und den PCCs sieht vor, dass die von den PCCs vermittelten Dienste den Anforderungen der EU-Opferrichtlinie, insbesondere Artikel 8 und 9, entsprechen müssen. Nach Absatz 4 müssen die vermittelten oder erbrachten Dienste den in Artikel 8 Absatz 1 genannten Anforderungen entsprechen.

Letzte Aktualisierung: 30/01/2019

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